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Archiv "Bis zum 31. März: Sonderrezept-Formblätter wie bisher besorgen!" (22.03.1979)

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Psychiatrie-Enquete

"psychosozialen Ausschusses"

geschaffen werden sollte, er- scheint den Länderreferenten

"fraglich", und die Bundesregie- rung hält zur Koordination auch

"andere Wegefür denkbar"- alles

höfliche Absagen. Auch diese Ar- beit hätte man sich also sparen können- in diesem Punkte war es ohnehin eher staatlich finanzierte Parteiprogrammatik.

Insgesamt also: Bund und Länder erteilen in diesem Bericht (und es ist erfreulich, daß der Bund hier den Ländern so ausführlich Raum zur Artikulierung ihrer Ansichten gegeben hat) dem Arbeitsergebnis der Sachverständigen-Kommis- sion zur Psychiatrie-Enquete eine recht deutliche Absage. Es wird vor der Psychiatrisierung der Ge- sellschaft und des Lebens ge- warnt; die Bedarfsberechnungen der Experten werden auf ein ver- nünftiges Maß zurückgeführt mit dem Hinweis, daß dieser Bedarf gar nicht verantwortlich geschätzt werden kann, wenn "die Diskus- sion über die psychiatrischen, psy- chotherapeutischen und psycho- somatischen Krankheitsbilder eine umfassende wissenschaftliche Ab- sicherung nicht erbracht hat", ein Satz, der schallt wie eine Ohrfeige.

Es war ja gerade der Trick derEn- queteverfasser, durch eine Aus- weitung ihres Auftrages von der

"Lage der Psychiatrie" auf Psy-

chotherapie, Psychosomatik und Psychosoziales sich eine schier unbegrenzte Kompetenz zu ver- schaffen.

ln der Regierungsstellungnahme bekommt man die Füße wieder auf den Boden: Zur Gefahr der

"Psychiatrisierung" sagt sie: "Hier wird es sehr darauf ankommen Entscheidungshilfen zu

entwik~

kein, die eine wirksame Betreuung psychisch Kranker und Behinder- ter ermöglichen, die aber gleich- zeitig verhindern, daß jedwede Störung des Befindens Krank- heitswert erhält".

Diese Entscheidungshilfen hat die Psychiatrie-Enquete nicht gelie- fert. Sie war überflüssig.

Walter Burkart

Die Information:

Bericht und Meinllllg

Bis zum 31. März:

Sonderrezept-Formblätter wie bisher besorgen!

Die Bundesärztekammer empfiehlt allen berechtigten Ärzten, soweit sie bei ihrer therapeutischen Tätigkeit Betäubungsmittel benötigen, sich noch vor dem 1. April 1979 bei den örtlichen Gesundheitsämtern bzw. bei den bisher ausgebenden Stellen die für einen längeren Zeitraum erforderlichen Sonderrezept-Form- blätter zu besorgen! Die Gründe werden nachstehend erläutert.

Bisher werden, und dieses Verfah- ren hat sich bewährt, die amtli- chen Formblätter zur Verschrei- bung von Betäubungsmitteln im Regelfall durch die örtlichen Ge- sundheitsämter allen berechtigten Personen - den Ärzten, Zahnärz- ten und Tierärzten - ausgegeben (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Seite 755 bis 757 und Seite 808 bis 817 vom 14. März 1974).

Einem Plan des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesund- heit zufolge soll nunmehr, d. h. ab 1. April 1979, der Bund (Bundes- gesundheitsamt) entsprechend § 18 Satz 2 der Betäubungsmittel- Verordnung die Durchführung der

Betäubungsmittel-Verordnung übernehmen. Insbesondere soll das Bundesgesundheitsamt von diesem Zeitpunkt an vornehmen:

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die Ausgabe und Versendung der Formblätter zum Verschreiben von Betäubungsmitteln an Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte;

f) die Rückforderung der Teile I der Formblätter von den Apo- theken;

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die Überprüfung der Teile I der Formblätter und

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die Mitteilung der Sachverhalte möglicher Verletzungen der Vor- schriften der BtMVV an die Länder zur Prüfung der Einleitung von Straf- und Bußgeldverfahren durch die zuständigen Behörden der Länder.

Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit beruft sich bei der Umstellung dieses Verfahrens auf die Neufassung der Betäubungsmittei-Verschrei-

bungsverordnung in der Fassung vom 25. April1978 (BGBII S. 537).

~ Zwischenzeitlich hat die Bun- desärztekammer an das Bundes- gesundheitsministerium die Bitte herangetragen, aus praktischen Erwägungen die bisher benutzten und bewährten Verteilungswege weiterhin beizubehalten. So ge- währleiste die enge räumliche Ent- fernung der Praxen niedergelasse- ner Ärzte zum Gesundheitsamt zum Beispiel einen schnellen und sicheren Transport.

Ganz sicher wird die Veränderung des Verteilungsweges der BTM- Rezepte eine Umstellung organi- satorischer Voraussetzungen nö- tig machen. Eine Ausweitung des Verwaltungsapparates, verbunden mit der unausweichlich werden- den Stellenerweiterung, werden die Folge sein.

Deshalb ist zu bezweifeln, daß die Umstellung der Ausgabe der Son- derrezepte-Formblätter an Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte fristge- mäß zum 31. März bzw. zum 1.

April 1979 erfolgt. Das Bundesge- sundheitsministerium selber rech- net - wie zu erfahren war - erst zum Herbst 1979 damit.

Schon jetzt seien somit alle berechtigten Personen aufge- fordert, noch vor dem 1. April 1979- sollten sie bei ihrer the- rapeutischen Tätigkeit Betäu- bungsmittel benötigen - sich nach dem bisherigen Verfah- ren für etwa die genannte Zeitspanne mit den notwendig werdenden Sonderrezept- Formblättern einzudecken.

Stobrawa/BÄK

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 12 vom 22. März 1979 765

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