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Archiv "Psychotherapie: Schlechte Karten für die Ärzte" (09.06.2000)

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A-1562 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 23, 9. Juni 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Zu dem Beitrag „Wer die Musik be- stellt, muss sie auch bezahlen“ von Petra Bühring in Heft 19/2000:

Wer hat die Musik bestellt?

„Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“ – Dieser Aussage stimme ich zu. Jede Kasse sollte für jede genehmigte Psychotherapie- stunde mindestens 145 DM an die KV in einen eige- nen Psychotherapietopf ab- führen, zusätzlich zur „medi- zinischen Kopfpauschale“.

Aber wer hat die Musik bestellt für die bisher im Erstattungsverfahren tätigen Kolleginnen und Kollegen, die bis 1999 noch Teilanstel- lungen hatten und die Halb- tagsstelle kündigen mussten, weil sie sonst nicht zugelassen wurden. Ich denke, hier hat die KV(NO) die Musik be- stellt. Ich glaube zwar nicht, dass diese Kollegen für die

„Zunahme der Psychothera- pie“ verantwortlich zu ma- chen sind, denn nach meiner Information sind alle Gelder, die vor dem In-Kraft-Treten des PTG im Erstattungsver- fahren von den Kassen ausge- geben wurden, ab 1999 an die KV abgeführt worden (so sa- gen es zumindest die Kassen, und ich muss es ihnen glau- ben). Für mich heißt das auch, das Geld der Nicht- Richtlinientherapeuten, die keine KV-Zulassung erhalten haben oder die noch nicht zu- gelassen sind, weil sie die Halbtagsstellung nicht aufge- ben konnten oder wollten, ist in das KV-System geflossen.

Die Pauschalaussage einiger, wie ich hoffe uninformierter Ärzte, die Ärzte müssten von ihren nun auch knapper wer- denden Geldern uns Psycho- therapeuten auch noch stüt- zen, halte ich für einseitig und problematisch, weil dadurch die Integration unserer Be- rufsgruppe in die KV „unbe- wusst/absichtlich?“ verhin- dert wird.

Auch ich sehe mit großer Sorge die GKV-Gesundheits- reform 2000 und unterstütze alle ihre organmedizinisch

nötigen Forderungen: alles für den Patienten Machbare (nach neuestem Stand der Wissenschaft) zu tun und ei- ner Entwicklung entgegenzu- wirken, in der nur noch An- spruch auf organische und psychische Gesundheit hat, wer Geld hat, das heißt zu- zahlen kann.

Helga Lechner, Dipl.-Psych., Gohrerberg 34, 41469 Neuss

Schlechte Karten für die Ärzte

Verständlich die Klage über den Punktwert, zu dem die „Integration der Psycho- logischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapeuten“ für die Fachärzte führt. Nur gilt die Zuschiebung des schwar- zen Peters an die Kranken- kassen nicht. „Die Musik bestellt“ haben die Ärzte schon selbst. Riefen sie nicht über die Jahre, Jahr- zehnte nach einer Verstär- kung der „sprechenden Medi- zin“? Sprach der Deutsche Ärztetag 1977 in Saarbrücken für die Psychiatrie-Enquˆete der Bundesregierung und ih- rer Sachverständigen (1971 bis 1975), die neben ande- rem kostspieligen Unfug ein selbstständiges psychothera- peutisches Versorgungssy- stem gefordert hatten, in blin- der Staatshörigkeit nicht

„Dank und Anerkennung“

aus? Wurde von den Dele- gierten der deutschen Ärzte nicht mit Buh-Rufen und Pfif- fen bedeckt, wer vor dem Fass ohne Boden warnte, ja für die Freudsche Psychothe- rapie auch nur einen Wirk- samkeitsnachweis forderte?

Bekamen die Zehntausende nichtärztlicher „Therapeuten“, die jetzt Ansprüche an die Krankenversicherungen stel- len, die Handhabe dazu nicht 1992 von den Ärztetags- delegierten zugereicht, die enqueˆtegemäß mit der Erhe- bung jener nie geprüften „The- rapie“ zum ärztlichen „Gebiet“

sie wissenschaftlich sanktio- nierten und weiter damit den Gesetzgeber zugunsten der Psychologen aktivierten? In

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Freudschen Doktrinen, der Grundlage besagten „Gebie- tes“, sind sie ja tatsächlich nicht minder „aus- und weitergebil- det“. Wenn hier also „die Mu- sik bezahlen muss, wer sie be- stellt“, dann haben die Ärzte schlechte Karten. Rechtzeitig mögen sie sich auf weitere En- qu´`ete-Konsequenzen einstel- len. Zahlen dürfen sie dem- nächst auch noch für die „So- zialtherapie“.

Dr. med. Friedrich Weinber- ger, Maximilianstraße 6, 82319 Starnberg

Tatsache

. . . Tatsache ist, dass das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 25. August 1999 einen Mindestpunktwert von 10 Pfennig für notwendig hält und dass der Bewertungsaus- schuss dieses in seinem Be-

schluss vom 16. Februar 2000 nicht berücksichtigt, indem er einen Punktwert von 7,66 Pfennig festlegt. Der Bewer-

tungsausschuss gibt nur vor, es zu berücksichtigen.

Ralph Erdmann, Kölner Straße 16, 42119 Wuppertal

A-1563 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 23, 9. Juni 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Gastroenterologie

Zu dem Beitrag „Gastroenterologi- sche Modellpraxis“ von Dr. rer. pol.

Gerhard Brenner und Dipl.-Kfm. Wolf- gang Bogumil in Heft 11/2000:

Qualitätssicherung für Coloproktologen nötig

. . . Hinsichtlich der quali- tativen Versorgung proktolo- gischer Patienten durch Ga- stroenterologen müssen aus Sicht des Berufsverbandes der Coloproktologen erhebli- che Bedenken geltend ge- macht werden. Es ist unter den entsprechenden Fachge- sellschaften unstrittig, dass

auch die gastroenterologi- sche Weiterbildungsordnung (ebenso wie die chirurgische, dermatologische, erst recht die allgemeinärztliche) auch nicht annäherungsweise die- jenigen Kenntnisse, Fertig- keiten und Erfahrungen ver- mittelt, die für eine qualita- tiv angemessene Versorgung proktologischer Patienten not- wendig ist.

Unser Verband . . . hat deshalb bereits vor Jahren eine verbandsinterne Quali- tätssicherung eingeführt mit zehnstündigem Grundkurs, mehrwöchigen Hospitationen, schriftlichen und mündlichen Prüfungen, damit zumindest auf diesem Wege für die

Patienten eine Orientierungs- hilfe für eine qualitative Ver- sorgung angeboten wird.

Darüber hinaus hat unser Verband erneut 1999 die Ein- führung einer Zusatzbezeich- nung „Proktologie“ gefor- dert . . . In Ergänzung zu dem Artikel bleibt festzuhalten, dass eine qualitativ angemes- sene Versorgung von End- darm-Patienten in einer ga- stroenterologischen Schwer- punktpraxis nur dann sicher- gestellt ist, wenn – in welcher Form auch immer – zusätz- lich zur gastroenterologi- schen Weiterbildung zusätzli- che Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten auf prokto- logischem Gebiet nachgewie- sen wurden.

Dr. Jens J. Kirsch, Berufsver- band der Coloproktologen Deutschlands e.V., Prinzre- gentenstraße 121, 81677 Mün- chen

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