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Archiv "Mobil mit Elektromobil" (02.05.1991)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

AUTO UND VERKEHR

Im Ausland ist man beim

Unfall oft "unterversichert"

Leistungen häufig geringer· "Grüne Versichenmgskarte" mitnelunen!

Urlaub im Ausland kann mitunter unerwartet teuer werden -vor allem für Au- tofahrer. Auch ein Unfall, der von dem deutschen Feriengast nicht verschul- det wurd~; bringt oft är- gerliche Uberraschungen.

Denn zu den Sprach- schwierigkeiten kommt meist hinzu, daß die Versi- cherungssummen des aus- ländischen Unfall-Beteilig- ten nicht ausreichen. Pro- bleme bereiten darüber hinaus wesentliche Unter- schiede im Schadenersatz- recht. Das gilt nach Anga- ben des Verbandes der Autoversicherer vor allem für Spanien, Griechen- land, für Jugoslawien, Por- tugal sowie die Türkei.

Mobß mit Elektromobß

Auf Bürgersteigen, in Supermärkten und in Parks sieht man Elektro- mobile jetzt häufiger. Vor allem ältere Menschen und Körperbehinderte, denen auch schon kurze Wege zu beschwerlich sind, schätzen die Unab- hängigkeit und Mobilität, die sie so wenigstens zu ei- nem Teil zurückgewinnen.

Ein langjähriger Produ- zent von Elektromobilen bietet derzeit drei Modelle für unterschiedliche An- forderungen an: ein All- round-Fahrzeug mit Hin- terradantrieb, einen wen- digen, stabilen "Stadtwa- gen" mit Vorderrad-An-

S

o sind in Spanien zwar die gesetzlich vorge- schriebenen Versiche- rungssummen für Personen- schäden inzwischen auf um- gerechnet 129 000 DM und für Sachschäden auf 35 600 DM heraufgesetzt worden.

Sie machen sich aber gegen die Mindestsätze in der deut- schen Autohaftpflicht (allein 1,5 Millionen DM für Perso- nenschäden) immer noch ge- radezu kläglich aus. Ganz zu schweigen von den Mindest- deckungssummen in der Tür- kei (für Personenschäden 9300 DM, für Sachschäden 2300 DM). Auch in Jugosla- wien (für Personen- und Sachschäden insgesamt nur 118 000 DM), in Griechen- land (141 000 DM I 28 000 DM) sowie in Portugal (138 000 DM für Personen-

trieb (Foto) sowie ein ge- ländegängiges Modell mit Hinterradantrieb und ge- federten Antriebsrädern.

Alle drei Fahrzeuge (empfohlene Preise ab 7118 DM) sind ausgestat- tet mit Generatorbremse, mit elektromagnetischer Scheibenbremse und mit Trommelbremsen. Die Elektromotoren lassen Geschwindigkeiten bis zu 6 krn/h beim Vorwärtsfah-

A-1606 (96) Dt. Ärztebl. 88, Heft 18, 2. Mai 1991

schäden, pro Unfall aber ins- gesamt nur bis zu 231 000 DM) sind die Versicherungs- summen nach wie vor deut- lich niedriger als in der Bun- desrepublik.

Lieber vorsorgen

Ist ein Schaden höher als die im Urlaubsland geltende Versicherungssumme und ist der Unfallverursacher nicht freiwillig höher versichert, so kann zwar der nicht gedeckte Teil des Schadens unmittel- bar vom Schädiger verlangt werden. Allerdings ist dies dort vielfach ein zeitrauben- des (wie aussichtsloses) Be- mühen. Zudem fallen, auch wenn die Schadenersatzan- sprüche als berechtigt aner- kannt sind, die Ersatzleistun- gen oft niedriger aus als hier-

ren und 3 krn!h beim Rückwärtsfahren zu. Mit einer Batterieladung kön- nen - je nach Modell - zwischen 25 und 32 km zu- rückgelegt werden. Die Batterie ist über ein Kabel an jeder Steckdose auflad- bar.

Die Sitze sind drehbar, die Armlehnen hoch- klappbar; die günstigste individuelle Sitzposition kann gewählt werden. Mit wenigen Handgriffen ist das Elektromobil zerlegt, nimmt wenig Platz ein und kann auch im Auto-Kof- ferraum transportiert wer- den. Die Bedienung der Elektromobile ist einfach.

Fahrberechtigung und Zu- lassung sind nicht erfor- derlich (Hersteller: Orto- pedia GmbH, Postfach 64 09, D-2300 Kiel14, Tel.

04 31!20 03-3 60). WZ/DÄ

zulande. So werden die Repa- raturkosten in Griechenland und Spanien lediglich nach den dortigen Werkstattpreisen ersetzt und Rechnungen deutscher Werkstätten, die den Schaden daheim beho- ben haben, entsprechend ge- kürzt. Und obwohl Schaden- ersatzforderungen im Aus- land meist nur mit Hilfe eines Gutachters sowie eines dort tätigen Anwalts durchzuset- zen sind, werden deren Ko- sten bei einer außergerichtli- chen Einigung nicht immer erstattet.

Solchen "Überraschun- gen" kann gelassener entge- gensehen, wer über entspre- chende Versicherungen ver- fügt - oder solche für die Ur- laubszeit abschließt:

..,.. Eine Unfallversiche- rung tritt bei bleibenden Per- sonenschäden ein; Leistun- gen der gegnerischen Haft- pflichtversicherung werden nicht angerechnet;

.... eine Vollkaskoversi-

cherung ersetzt die Unfall- schäden am eigenen Fahr- zeug - gleichgültig, wer sie verursacht hat.

Auch Rechtsschutz

..,.. Eine Rechtsschutzver-

sicherung übernimmt An- walts- und Gerichtskosten

"wie zu Hause"; sie besorgt auch einen deutschsprachi- gen Anwalt im Urlaubsland.

Verursacht der deutsche Autofahrer im Ausland einen Schaden, so leistet nach wie vor die "Internationale Grü- ne Versicherungskarte" gute Dienste. Sie bescheinigt Ver- sicherungsschutz nach den im Gastland geltenden Bestim- mungen.

e

Autofahrer sollten sich daher für Fahrten ins Aus- land stets die Grüne Karte besorgen, auch wenn sie für die Einreise in das Urlaubs- land nicht zwingend erforder- lich ist. Verlangt wird die Grüne Karte noch für Bulga- rien, Jugoslawien, Polen und Rumänien. Italien verzichtet zwar auf die Kontrolle bei der Einreise, verlangt die Grüne Karte aber dann, wenn etwas

passiert ist. WB

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