V E R S I C H E R U N G E N
Tarif für Akademiker
Die Central Krankenversi- cherung AG bietet seit Be- ginn des Jahres einen speziel- len Stationär-Zusatztarif für gesetzlich pflichtversicherte Hochschulabsolventen (SZP) an. Endet die Versicherungs- fähigkeit im SZP, kann der Versicherungsnehmer ohne Risikoprüfung in einen Krankheitskostenvollversi- cherungstarif der Central wechseln. Der SZP wurde für die Absolventen von Hoch- und Fachhochschu- len entwickelt, die aufgrund ihres Einstiegsgehalts versi- cherungspflichtig sind. Auch deren Ehegatten und Kinder können den Zusatztarif SZP abschließen, wenn für sie in der GKV eine Familienversi- cherung besteht oder sie selbst versicherungspflichtig sind.
Der Tarif sieht Leistun- gen bei stationärer Behand- lung im Krankenhaus vor. So werden bei Vorleistungen der GKV übernommen: die ver- bleibenden, erstattungsfähi- gen Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhaus- leistungen, für gesondert be- rechnete Unterbringung im Zweibettzimmer, für pri- vatärztliche Behandlung, für die Leistungen einer freibe- ruflichen Hebamme und für den notwendigen Transport zur stationären Behandlung im Krankenhaus und zurück bis zu einer Entfernung von jeweils 100 km. Außerdem umfaßt der Versicherungs- schutz Leistungen bei Aus- landsreisen bis zu einer Dau- er von acht Wochen. WZ
Barmenia:
Zufrieden
Höhere Beitragseinnah- men und weniger neu abge- schlossene Verträge kenn- zeichneten das Geschäftsjahr 1995 der Barmenia Versiche- rungen. Der Vorstand be- zeichnete die Ergebnisse als zufriedenstellend. Insgesamt stiegen die Beiträge der Ver-
sicherten an die Barmenia Kranken, Barmenia Leben und Barmenia Allgemeine um rund 12 Prozent auf 1,68 Milliarden DM. Den größten Anstieg verbuchte die Bar- menia Kranken, die 1995 erst- malig Beiträge aus der priva- ten Pflegeversicherung ein- nahm.
Die schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt und die hohe Steuern- und Abgaben- belastung bekam besonders die Barmenia Leben zu spüren. Sie verkaufte 1995 deutlich weniger Policen als im Vorjahr. Bei den beiden anderen Unternehmen der Barmenia nahm die Anzahl an neuen Verträgen dagegen zu. EX
Haftpflicht:
Nicht
für die Katz
Hunde mögen weder Briefträger noch andere Uni- formierte und tun alles, um ihnen das Leben zu erschwe-
ren – ein weitverbreitetes Kli- schee. Tatsächlich verursa- chen Hunde in Deutschland über 300 000 Schadensfälle pro Jahr – ob aus Abneigung gegen Uniformen oder aus anderen Gründen. Die Bei- spiele dafür reichen von zer- rissener Kleidung über schlimme Bißwunden bis zum schweren Verkehrsunfall. In all diesen Fällen gilt: Der Hal- ter eines „Luxustieres“ haftet für den angerichteten Scha- den, auch wenn ihn keine Schuld trifft.
Werden Tiere aus berufli- chen Gründen oder zum Er- werb des Lebensunterhaltes gehalten (etwa der Wach- hund des Nachtwächters), sind sie keine „Luxustiere“.
Ihr Besitzer haftet nur dann, wenn er am angerichteten Schaden selbst schuld ist, also wenn er sein Tier nicht ausrei- chend beaufsichtigt hat. Dar- auf hat der Verband der Schaden-Versicherer (früher HUK-Verband) in Bonn hin- gewiesen.
Begründete Schadenser- satzansprüche etwa gegen den Besitzer eines Hundes
oder Reitpferdes zahlt eine Tierhalter-Haftpflicht-Versi- cherung. Besteht aber bereits eine private Haftpflichtversi- cherung, so genießt der Ei- gentümer von „Luxustieren“
zunächst automatisch deren Schutz, und zwar vom Tag des Tierkaufs bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Versiche- rungsbeitrags. In der Regel bedeutet das: bis zur nächsten Beitragsrechnung. Erst da- nach muß der Hund oder das Reitpferd bei der Haftpflicht angemeldet werden. Kleinere Tiere wie Katzen oder Ham- ster sind über die private Haftpflicht mitversichert. rco
Reparaturen versichern – ja oder nein?
Wenn größere technische Geräte kaputtgehen, kann die Reparatur schon recht teuer werden. Auch die dau- ernde Wartung ist nicht bil- lig. Warum also nicht einem solchen finanziellen Risiko mit einem Wartungsvertrag und einer sogenannten Re- paraturversicherung entge- gentreten? Die Verbraucher- zentralen halten davon je- doch wenig. Mit Ausnahme von Heizungs- und Lüftungs- anlagen sind moderne Gerä- te zunehmend wartungsfrei, so ihr Argument. Häufig er- strecken sich die Leistungen der Wartungsverträge auch gar nicht auf wartungsinten- sive und reparaturanfällige Teile.
Solche Verträge beinhal- ten meist nur, daß die Geräte überprüft und neu eingestellt werden. Müssen Mehrarbeit und Ersatzteile extra bezahlt werden, lohnt sich das Gan- ze für den Kunden kaum.
Auch Reparaturversicherun- gen sind nach Ansicht der Verbraucherschützer vielfach zu teuer. Wenn eine Versiche- rung bei langjähriger Laufzeit zwischen 20 und 30 DM mo- natlich kostet, verdoppelt sich nicht selten der Anschaf- fungspreis des jeweiligen
Gerätes. rco
Unfälle in der Frei- zeit passieren häu- fig in Haus und Gar- ten (siehe Grafik).
Die Karlsruher Ver- sicherungen haben deshalb ihr Angebot in der privaten Un- fallversicherung er- weitert: Bei der ver- besserten Über- gangsleistung wer- den Kunden drei Monate nach einem Unfall 50 Prozent der versicherten Summe ausgezahlt, falls die Leistungs- fähigkeit noch zu 100 Prozent beein- trächtigt ist. Ein be- grenzter Vorsorge- schutz für künftige
Ehegatten und Kinder ist beitragsfrei enthalten. Zudem hat die Versicherung die Staffelung des Genesungsgeldes aufgehoben. Der Versicherte erhält nun für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, maximal für 100 Tage, das Gene- sungsgeld in voller Höhe des versicherten Krankenhaus-Tagegeldes. EX 42 Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 22, 31. Mai 1996