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Archiv "Medizinischer Dienst: Nebentätigkeit für PKV verboten" (26.07.2002)

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Für die Union Krankenversi- cherung (UKV) verlief das Ge- schäftsjahr 2001 „noch recht zu- friedenstellend“, sagte Vorstands- vorsitzender Robert Baresel bei der Bilanzpressekonferenz in Saarbrücken.

Große Kopfschmerzen be- reitet der UKV die Entwick- lung der Arzneimittel. Sie stie- gen im letzten Jahr um 21 Pro- zent an. Deshalb richtet die UKV ein besonderes Augen- merk auf den Medikamenten- bezug via Internet. Nach Mei- nung der Versicherung stellen Internetapotheken insbesonde- re für chronisch Kranke eine Kosten sparende Alternative dar. „Deshalb haben wir bereits einige Erfolg versprechende Prüfungen durchgeführt“, erläu- terte Vorstandsmitglied Wolf- gang Reif. Dabei hätte es bei Testkäufen bei der holländi-

schen Internetapotheke Doc- Morris keine Beanstandungen gegeben. Man hätte Preisein- sparungen von zwölf Prozent er- zielen können. Auch sei bei der zeitlichen Komponente kein Grund vorhanden gewesen, sich zu beklagen.

Als erste private Kranken- versicherung bietet die UKV für ihre Versicherten, die an ei- ner Herzerkrankung leiden, seit 1999 den Service der mobi- len EKG-Überwachung an. Im Rahmen dieses Projektes er- hielten Patienten ein mobiles EKG-Gerät (Kardiophon), mit dem sie bei akuten Herzpro- blemen zu jeder Tages- und Nachtzeit selbst ein aussage- fähiges EKG erstellen können.

Die aktuellen Messwerte sen- det der Patient via Telefon um- gehend an ein Notfall-Center.

Im Ernstfall kann so eine sofor-

tige Notfallbehandlung einge- leitet werden. Da auch der Hausarzt in das Projekt mit ein- gebunden und laufend über die Veränderungen des Ge- sundheitszustands des Patien- ten informiert ist, sei die Maß- nahme „eine wertvolle Ergän- zung zur hausärztlichen Ver- sorgung“, war Reif überzeugt.

Die Telemedizin werde in Zu-

kunft eine immer größere Rol- le spielen. Für die Erkennung und Behandlung einer Krank- heit Daten aus Alltagssituatio- nen zu erhalten sei eine deutli- che Verbesserung der ärztlichen Versorgung. „Mit den Erfahrun- gen aus dem Kardiophon-Pro- jekt sehen wir uns für die Her- ausforderungen gerüstet“, sag-

te Reif. rco

Medizinischer Dienst

Nebentätigkeit für PKV verboten

Ein für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen als Gutachter tätiger Arzt wollte diese Tätigkeit neben- beruflich auch für private Krankenversicherungen (PKV) ausüben. Sein Arbeitgeber lehnte dies wegen einer ver- schärften Konkurrenzsituation ab. Dieser Auffassung folgte das Landesarbeitsgericht (LAG). Es ging dabei von einer mittelbaren Konkurrenzsituation zwischen den gesetz- lichen und privaten Krankenversicherungen aus. Eine Ne- bentätigkeit für die PKV könne für den Arbeitgeber zu einer Beeinträchtigung führen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung des LAG. (BAG, Az.: 6 AZR

33/01) rco

Union Kranken

Mobile EKG-Überwachung

Versicherungen

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