Aufsätze • Notizen
BRIEFE AN DIE REDAKTION
AUSBILDUNG
Zu der Meldung in Heft 35/1980: „Medizi- nerausbildung: Gute Ergebnisse an
‚klassischen' Hochschulen", Seite 2049:
Falsche Schlußfolgerung
Im Anschluß an die Examenser- gebnisse bei der ärztlichen Vorprü- fung im Frühjahr 1980 wird in Ihrer Meldung die Schlußfolgerung gezo- gen: „Durchweg schnitten ‚klassi- sche' Universitäten wie Würzburg, Freiburg oder Heidelberg bei der Durchfallerstatistik günstiger ab als Universitätsorte mit nur kurzer Aus- bildungstradition." Diese Schlußfol- gerung ist falsch.
So haben beim gleichen Examens- termin die ebenfalls „klassischen"
Universitäten Gießen, Göttingen und Kiel deutlich schlechter als der Bun- desdurchschnitt abgeschnitten. Die Examensergebnisse schwanken von Prüfungstermin zu Prüfungstermin auch an den einzelnen Universitäten sehr stark. Zum Beispiel haben auch die von Ihnen genannten „klassi- schen" Fakultäten Heidelberg und Würzburg im Herbst 1979 weit unter dem Bundesdurchschnitt abge- schlossen. Das gleiche gilt für Tü- bingen für die Termine Frühjahr 1979 und Herbst 1978.. .
Dr. med. Udo Schagen Freie Universität Berlin Altensteinstraße 40 1000 Berlin 33
FORMULIERUNG
Zu dem Beitrag „Tranquilizer nicht für Alltagsstreß", Heft 36/1980, Seite 2106:
„Für" oder „gegen"?
Ich habe noch nie etwas „für" den Alltagsstreß rezeptiert, wohl gele- gentlich schon mal „gegen", wie wir ja ohnehin auf Kassenrezept nicht mehr viel „für" etwas aufschreiben dürfen. Ich rezeptiere auch nichts
„für" Husten oder „für" Durchfall.
Würde ich allerdings etwas „für"
Durchfall rezeptieren, dann hätte
derjenige gleichzeitig auch etwas
„gegen" Husten, denn das traute er sich dann nicht mehr.
Dr. med. Gernot Wagner Bahnhofstraße 30-32 5500 Trier
BERUFSRECHT
Eine Ergänzung zu dem Beitrag von Dr.
med. U. Flesch: „Das medizinisch-tech- nische Zentrum — Geprüft und verwor- fen" (Heft 36/1980, Seite 2125 f.):
Verantwortung bleibt
Der Kollege schreibt „Ein Duplizie- ren der Röntgenbilder ist eigentlich nicht erforderlich, da in der Praxis diese dem Patienten sofort mitgege- ben werden; damit läßt sich ein auf- wendiges Röntgenarchiv einsparen.
Auch die jetzigen Silberpreise dürf- ten unnötigen Duplikationen entge- genstehen ..." Die Auffassung ist ein Irrtum. Sowohl nach der Recht- sprechung des früheren Reichsge- richtes wie auch nach der Recht- sprechung des Bundesgerichtsho- fes ist derjenige, der die Aufnahmen anfertigt, für die Archivierung dieser Aufnahmen verantwortlich; dies gilt auch für Aufnahmen für Privatpa- tienten. Ein noch so ausführlicher Befund kann in einem Rechtsstreit die Originalaufnahmen nicht erset- zen. Im Gegensatz zu der sehr viel kürzeren strafrechtlichen Verant- wortung des untersuchenden Arztes erlischt die zivilrechtliche Haftung erst nach 30 Jahren. Da nicht abzu- sehen ist, wann von seiten des Pa- tienten bzw. seiner Angehörigen nach seinem Tode ein zivilrechtli- cher Anspruch gestellt wird, ist es aus diesem Grunde allein erforder- lich, die Aufnahmen zu archivieren.
Dieser Aufgabe kann sich der Unter- suchende nicht entziehen! Es wäre allerdings denkbar, ohne daß hierzu eine höchstrichterliche Entschei- dung bekannt ist, daß ein sehr sorg- fältiges Filmausgangsbuch geführt wird, in dem der Patient die Über- nahme der Aufnahmen quittiert.
Prof. Dr. med. H.-J. Maurer Slevogtstraße 10
6908 Wiesloch
5. Medikinale
schaftliche Film davon frei bleiben können? Wunsch und Wirklichkeit treffen sich hart im Raum. Immer wird es so bleiben, daß ein Film sein Thema erfüllen muß. „Nicht die Ko- sten der Produktion interessieren die Jury, sondern nur, ob er gut oder schlecht gemacht ist. Das soll sie jurieren" (Dr. Norman Schenker,
Filmproduzent).
Anschrift des Verfassers:
Dr. med. Bernhard Knoche Fritz-von-Wille-Straße 17 4000 Düsseldorf 30
MEDIKINALE '80:
„Das akute Glaukom" — bester Fortbildungsfilm
„Das akute Glaukom", ein Film von Dr. med. Ilse Strempel, wurde zum besten Streifen der Medikinale Inter- national Marburg '80 gekürt. Die Ju- ry erkannte dem Film das Prädikat
„summa cum laude" zu. Weitere Goldmedaillen erhielten die Verfas- ser folgender Filme: „Kindlicher Strabismus" (Autor: Dr. med. H. J.
Trojan), „Frühoperation des ent- zündlichen Gelenkrheumatismus"
(Prof. Mohing), „Sprunggelenkpum- pe und Thromboseprcphylaxe"
(Prof. Staubesand), „Betablocker in der Kardiologie" (Dr. Schenker),
„Endoskopische Polypektomie"
(Guy Fergueson, USA), „Die freie Großzehentransplantation zur Dau- menneubildung" (Dr. Stock). Der
„Große Preis der Stadt Marburg"
ging an den Film „Das vergessene Herz" von Dr. Georg Munck.
Insgesamt waren in dem Wettbe- werb für medizinische Filme 102 Streifen aus 22 Ländern bewertet worden. Interessenten, die den ei- nen oder anderen prämiierten Film entleihen möchten, können die Adressen beim Büro der Medikinale in 3350 Marburg, Schuhmarkt 4, an- fordern. Filme der AV-Fortbildung der Friedrich-Thieding-Stiftung, Sy- stem Medithek, sind als Bildplatte oder als Videoband bei der Firma Medithek, Arabellastraße 4, 8000 München 81, erhältlich. DÄ
DEUTSCHES ARZTEBLATT 2568 Heft 43 vom 23. Oktober 1980