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Archiv "Krankenunterlagen: Zustimmung des Patienten nicht erforderlich" (07.03.2008)

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A522 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 107. März 2008

B R I E F E

KRANKENUNTERLAGEN

Eine Analyse unter dem Blickwinkel der neueren Rechtspre- chung (DÄ 1–2/2008:

„Wer darf Einsicht nehmen?“ von Dr.

med. Dr. jur. Helmut Hausner, Prof. Dr. med. Göran Hajak und Priv.-Doz. Dr. med. Hermann Spießl).

Vorsicht bei pauschalen Erklärungen

Vielen Dank an die Autoren dieses aufschlussreichen Beitrags, der auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingeht.

Zu ergänzen wäre noch eine Erläute- rung des Begriffs „pauschale“

Schweigepflichtsentbindung: Damit sind die von Privatversicherungen häufig verwendeten Erklärungen nach dem Schema „Ich entbinde hiermit alle mich behandelnden oder untersuchenden Ärzte von der Schweigepflicht . . .“ gemeint; die Rechtskraft solcher Erklärungen ist immer in Zweifel zu ziehen. Anders verhält es sich bei den von den Sozi- alleistungsträgern in der Regel ver- wendeten individuellen Schweige- pflichtsentbindungserklärungen, in denen immer nur ein Arzt, eine Arzt- praxis oder die Abteilung eines Krankenhauses genannt wird. Diese Erklärungen erlauben dem Arzt stets die Befundübermittlung, gemäß dem wichtigen Satz aus dem Beitrag:

„Liegt eine solche vor, so gilt grundsätzlich das gleiche Verfahren, als wenn der Patient persönlich Ein- sicht in die Unterlagen nähme.“

Dr. med. Gottfried Beyvers, Arzt der Agentur für Arbeit Landshut, Leinfelderstraße 6, 84034 Landshut

Zustimmung des Patienten nicht erforderlich

Eine Akteneinsicht kann auch auf der Grundlage des Infektionsschutz- gesetzes (IfSG) erfolgen: Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auf- treten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzuneh- men, dass solche Tatsachen vorlie- gen, so sind nach § 16 Abs. 2 IfSG Personen, die der zuständigen Behörde (in der Regel dem Ord-

nungsamt) oder dem Gesundheits- amt über diese Tatsachen Auskunft geben können, hierzu verpflichtet.

Dazu gehört auch, entsprechende Unterlagen zur Einsicht vorzulegen.

Dasselbe gilt für Ermittlungen des Gesundheitsamts nach § 25 IfSG, wenn es sich ergibt oder anzuneh- men ist, dass jemand krank, krank- heitsverdächtig, ansteckungsver- dächtig oder Ausscheider ist oder dass ein Verstorbener krank, krank- heitsverdächtig oder Ausscheider war. In der Regel reicht es dem Ge- sundheitsamt im Rahmen der Er- mittlungen aus, die notwendigen einzelnen Informationen mündlich oder schriftlich vom Patienten, vom behandelndem Arzt oder vom Labor zu erhalten; im Einzelfall kann je- doch auch die Einsicht in ein kom- plettes Krankenblatt erforderlich sein. Auch hier ist eine Zustimmung des Patienten nicht erforderlich; es kann aber sinnvoll sein, ihn darüber zu informieren.

Dr. Martin Priwitzer,Herderstraße 17, 70193 Stuttgart

KRANKENHÄUSER

Der Marburger Bund hofft auf eine schnel- le Tarifeinigung, sieht sich aber auch für Streiks gut gerüs- tet (DÄ 1–2/ 2008:

„Kommunale Kran- kenhäuser: MB fordert rund zehn Prozent mehr Gehalt“ von Samir Rabbata).

Noch eine

Ärztegewerkschaft

Wir möchten uns dagegen verwah- ren, dass im DÄ der Marburger Bund durchweg als „die Ärztegewerk- schaft“ benannt wird, so auch im oben genannten Artikel. Wir sind Mitglieder der Gewerkschaft Verdi, die alle im Gesundheitswesen Täti- gen gemeinsam organisiert und fühlen uns auch als Ärzte dort gut vertreten. So hat auch einer von uns die korrekte Eingruppierung als Oberarzt mit Verdi-Hilfe erreichen können. Auch die Tarifforderung von acht Prozent mit der „sozialen Kom- ponente“ von mindestens 200 Euro steht Ärzten durchaus gut zu Ge-

sicht. Den Bericht darüber im DÄ vermissen wir. Die Abkopplung von den übrigen Kolleginnen und Kolle- gen im Gesundheitswesen, die sich im „Marburger Bund“ manifestiert, können wir nicht als alleinige Hal- tung „der Ärzte“ akzeptieren . . .

Stefan Hoppe,Sana Kliniken Ostholstein, Mühlenkamp 5, 23758 Oldenburg Barbara Weber,Bäckereistraße 18, 23569 Lübeck

Bodo Bachmann,Alte Dorfstraße 20, 23860 Klein Wesenberg

ARZTHELFERINNEN

Der neue Tarifver- trag bringt eine Ost- West-Angleichung bei den Gehältern (DÄ 3/2008: „Medi- zinische Fachange- stellte: Tarifvertrag bringt Einstieg in bessere Alterssiche- rung“ von Rosemarie Bristrup).

Wie wird das finanziert?

Ich bin auch der Meinung, dass Arzthelferinnen u. a. in ihren Ver- gütungen dem bundesweiten Ni- veau angeglichen werden sollten.

Gleiches gilt auch für Auszubilden- de. Die Frage ist nur, wie das finan- ziert werden soll. Im Bundesland Sachsen liegt die ärztliche Honorie- rung immer noch um 24 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt und ist damit in Deutschland das Schlusslicht. Unter den gegenwärti- gen Bedingungen mit einer Überal- terung der Ärzte, der Abwanderung von Ärzten in das Ausland und in die alten Bundesländer, Praxis- schließungen ohne Neubesetzung, wodurch Arzthelferinnen freige- setzt werden, die kaum wieder ei- nen Arbeitsplatz in einer Praxis fin- den, ist eine Verbesserung der Gehälter nicht machbar . . . Alle bisherigen Regierungen, so auch die derzeitige, haben lediglich auf die Zukunft vertröstet, in der angeb- lich alles besser werden soll. Von Versprechungen können keine Gehäl- ter finanziert werden, und mehr Punkte durch den neuen EBM 2008 mit gleichzeitiger Punktwertabsen- kung sind pure Augenwischerei . . .

Dietmar Wirsam,Markt 5, 08485 Lengenfeld

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