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11. September 2009 muss ich in meiner Regionalzeitungjetzt zum dritten Mal innerhalb we- niger Monate lesen, dass ein Haus- arzt seine Praxis einfach schließen muss, weil sich auch für umsonst kein Nachfolger fand! Dank RLV dürfen die entsprechenden „frei werdenden“ Patienten von den Kol- legen umsonst behandelt werden!
Immerhin empfiehlt das Sachver- ständigengutachten auch höhere Honorare als Anreiz für junge Ärz- te, doch auch wieder in die Haus- arztmedizin zu gehen . . . Im Artikel nicht erwähnt ist der tolle Vorschlag der Bundesgesundheitsministerin, die Ärzte sollten doch einfach (wie die Hausierer?) über Land fahren und die Patienten versorgen! Die wenigen Ärzte? Die, die ohnehin schon für lau in ihrer Praxis über- lange Arbeitszeiten haben? Auch wieder umsonst? Oder gäbe es da dann extra Geld? Es gibt nur eine Lösung: Die Ärzte müssen wieder – unsterbliche – Halbgötter werden,
für die die Tage einfach 48 oder 72 Stunden haben!
Barbara Friedrich, Betriebsärztin, Simbacher Straße 5, 84371 Triftern
OPIATABHÄNGIGE
Eine Bestandsauf- nahme der Landes- ärztekammern zeigt die derzeitige Ver- sorgungssituation in Deutschland (DÄ 30/
2009: „Substitution Opiatabhängiger: Versorgung wird schwieriger“ von Wilfried Kunstmann und Frieder Hessenauer).
Mit einem Bein im Gefängnis
Als substituierender Arzt in einer niedersächsischen Kleinstadt mit 60 Substituierten ist der Artikel mir aus der Seele geschrieben: In den letzten drei Jahren beobachten wir
eine deutliche Verschlechterung der Behandlungsumstände. Ausgelöst durch die Task-Force der AOK, die unter 267 substituierenden Ärzten eine Handvoll Kollegen ermittelt hat, die wohl mit Substitutionsmit- teln „gehandelt“ haben, ist gut ein Drittel aller Substitutionsärzte ei- nem Generalverdacht ausgeliefert worden, mehr oder weniger schwer- wiegend gegen Substitutionsbestim- mungen verstoßen zu haben. Damit waren die Staatsanwaltschaften auf den Plan gerufen . . . Der Arzt, der sich in das Minenfeld der Substitu- tionsbehandlung begibt, steht im wahrsten Sinne des Wortes mit ei- nem Bein im Gefängnis . . . Dass auch Staatsanwaltschaften Sachver- halte ganz unterschiedlich beurtei- len und die Richtlinien ein Ge- strüpp bilden, das eine verantwor- tungsvolle Behandlung nahezu un- möglich macht, kann sich ein ver- nünftiger Arzt kaum vorstellen. Wer ist so naiv zu glauben, unter sol-
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11. September 2009 A 1797 chen Rahmenbedingungen Kolle-gen für den Einstieg in die Substitu- tion zu begeistern, um aus purem Idealismus die eigene berufliche Zukunft zu ruinieren? Dass das kärgliche Honorar in keinem Ver- hältnis steht zu dem (bürokrati- schen) Aufwand, der mit der Sub - stitution verbunden ist, sei nur am Rande erwähnt.
Vor dem oben geschilderten Hinter- grund haben einige Substitutions- ärzte in Niedersachsen die Beteilig- ten – Krankenkassen, Drogenbeauf- tragte, Apotheker, KV und Staatsan- waltschaft – zu einem Runden Tisch eingeladen . . . Aber diese se- hen – mit Ausnahme der Apotheker – keinen Gesprächsbedarf! Offen- bar muss erst der offene Notstand ausbrechen mit stark steigender Be- schaffungskriminalität und Zunah- me der Drogentoten . . .
Daraus resultiert:
– Um die Substitution in der Fläche zu retten, muss den Krankenkassen
und der Justiz dringend vermittelt werden, welcher gesellschaftliche Nutzen aus der Substitutionsbe- handlung resultiert.
– Die Qualitätskontrolle muss, wie in dem Artikel erwähnt, durch fach- kundigen ärztlichen Sachverstand gewährleistet werden.
– Der ärztlichen Behandlung muss ein juristisch abgesicherter Frei- raum eingeräumt werden nach den gleichen Kriterien wie die übrige medizinische Behandlung.
– Es müssen ausreichende finan- zielle Mittel bereitgestellt werden.
– Die Fachverbände müssen klar- machen, dass durch den Einsatz von Substitutionsmedikamenten weder Patienten noch Öffentlich- keit mehr gefährdet werden als durch „normale“ Medikamente, so- dass der Umgang mit Substituti- onsmitteln liberalisiert werden kann.
Reinhard Lehmann, Johanniswall 11, 27283 Verden
Berichtigung
In dem Beitrag „Versorgung wird schwieriger“ zur Substitution Opi- atabhängiger von Wilfried Kunst- mann und Frieder Hessenauer im Deutschen Ärzteblatt vom 24. Juli 2009 (Heft 30) sind Fehler aufge- treten:
– Die Mindestanforderungen an eine suchttherapeutische Qualifi- kation sind gemäß § 5 Abs. 2, 6 BtMVV von den Ärztekammern festzulegen. In dem Beitrag hieß es irrtümlich, die Bundesärzte- kammer sei hiermit beauftragt worden.
– Die frühere Fachkunde „Suchtme- dizinische Grundversorgung“ ist seit Beschluss des 103. Deutschen Ärztetages in eine Zusatzweiterbil- dung umgewandelt worden.
– Auf Seite A-1509 heißt es fälsch- licherweise „Take-home-Vergabe“.
Richtig muss es heißen: „Take-
home-Verordnung“. DÄ