A 1086 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 21|
28. Mai 2010 – ohne Druck und Leistungsstress.Damit dabei alles gutgeht, stehen den Kommilitonen studentische Tu- toren zur Seite. Teilweise sind es diese „studentischen Hilfskräfte“, die Skills Labs gegründet haben (Freiburg) und teilweise auch noch führen (Mainz, Frankfurt). Ihrer Ini- tiative ist es an mehreren Universi- täten zu verdanken, dass Studienge- bühren dafür investiert werden.
Die Resonanz bei den Studieren- den ist in der Regel ausgesprochen positiv. Das schlägt sich nieder in der Besucherzahl, den Evaluationen und auch im studentischen Engage- ment in diesen Einrichtungen.
Das fünfte Jahrestreffen derer, die sich in deutschsprachigen Skills Labs engagieren, fand Ende März in Münster im „Studienhospital“
statt. Dieses Lehr- und Lernkran- kenhaus wurde Ende 2007 eröffnet und zeigt, wie man das Medizinstu- dium effizient und praxisnah gestal- ten kann. Jeweils zwei Kranken- zimmer sind von einem Raum, der zwischen ihnen liegt, über Spiegel- glasscheiben einsehbar. Ob die Tä- tigkeit mit einem Schauspielpatien- ten oder an einer Simulatorpuppe geübt wird, ob die Studierenden das dabei gedrehte Video auf einem Speichermedium mitnehmen (und später daheim kritisch betrachten) oder ob eine Notfallsituation in ei- nem Setting lebensgroßer realis- tisch wirkender Projektionen an der Wand mit authentischer Geräusch- kulisse simuliert wird – der Lerner- folg ist quasi garantiert.
Erst Anfang 2010 wurde ein wei- teres großes Projekt im Kreise der Skills Labs eröffnet, das KISS (Kölner interprofessionelles Skills Lab und Simulatorzentrum). Der ärztliche Leiter des Zentrums, Dr.
med. Patrick Boldt, stellte es in Münster vor. Nach Jahren der Pro- visorien und häufigen Umzüge wur- de in Köln innerhalb kurzer Zeit ein eigenes dreistöckiges Gebäude er- richtet, in dem viele praktische Fä- higkeiten trainiert werden können.
Für die curricularen Kurse und Se- minare kommen die Kölner Studie- renden nun hierher. Aber auch Ärz-
te und medizinisches Assistenzper- sonal können dort geschult werden.
STudiTZ, das Freiburger Skills Lab (studentisch gegründet, seit 2007 unter ärztlicher Leitung, www.
studitz-freiburg.de) gehört zu denen, die (noch) nicht über eigene Räume verfügen. In einem Lehrgebäude bauen die Tutoren für die Öffnungs- zeiten am späten Nachmittag ihr An- gebot täglich auf und ab. Es finden hier keine curricularen Veranstaltun- gen statt. Aber an den zahlreichen Modellen ist freies Üben möglich, begleitet von studentischen Tutoren.
Häufig ausgebucht ist die Station für die Venenpunktion, der Auskulta- tionssimulator und vor den OSCE- Prüfungen zum Beispiel die gynä- kologischen Modelle. Das Angebot hier umfasst aber auch spezielle Kurse, bei denen die Studierenden unter ärztlicher Obhut ihre Fähig- keiten bei der Sonographie des Ab- domens, chirurgischen Nahttechni- ken, endotrachealer Intubation so- wie Reanimationsmaßnahmen in al- ler Ruhe optimieren können.
Insgesamt profitieren Lehrende, Lernende und letztlich auch die Pa- tienten von den Skills Labs. Man- che Fakultäten suchen noch Spon- soren oder Stiftungen zur Finanzie- rung der Trainingszentren. ■ Dr. med. Sabine Diwo, Ärztliche Leitung des STudiTZ Freiburg Eine Win-win-
Situation – Lehrende, Lernende
und und hoffentlich auch Patienten profi- tieren von den prak- tischen Übungen.
Nach dem Umsatzsteuergesetz unterliegen der Umsatzsteuer diejenigen Lieferungen und sons- tigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausführt. Die Besteuerung einer deutschen Ärztin für in den Niederlanden er- brachte schönheitschirurgische Leistungen ist nicht zulässig und verletzt deren Rechte. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Die Klägerin war im Jahr 2002 in Deutsch- land als angestellte Ärztin im Bereich kosmeti- sche Chirurgie tätig. Außerdem erzielte sie Ein- nahmen aus Schönheitsoperationen, die sie in einer Klinik in den Niederlanden vornahm. Auf- grund einer Selbstanzeige der Klägerin in Anbe- tracht des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 15. Juli 2004, wonach nichtmedizinisch veran-
lasste Schönheitsoperationen grundsätzlich steu- erpflichtig seien, erließ das Finanzamt einen Umsatzsteuerbescheid und setzte eine Umsatz- steuer fest. Dagegen hat die Klägerin die Auffas- sung vertreten, ihre schönheitschirurgischen Leistungen gegenüber dem niederländischen Klinikbetreiber seien in Deutschland nicht um- satzsteuerpflichtig, da sie diese ausschließlich in den Niederlanden erbracht habe.
Dem ist das Finanzgericht gefolgt. Zwar sind schönheitschirurgische Leistungen grund- sätzlich nicht umsatzsteuerbefreit. Allerdings lag die Betriebsstätte in diesem Fall nicht in Deutschland. Die Klägerin war auf die Inan- spruchnahme der von ihren Auftraggebern vor- gehaltenen Örtlichkeiten und Einrichtungen an-
gewiesen; sie konnte diese nur „vor Ort“ er- bringen, ohne dafür eigene Sachmittel und ei- genes Personal vorhalten zu müssen. Auch war sie außer für den niederländischen Klinikbetrei- ber nicht unternehmerisch tätig und unterhielt keinen eigenen Praxisbetrieb im Inland, dem man die schönheitschirurgischen Tätigkeiten in den Niederlanden hätte zuordnen können.
Auch deshalb sei nicht von einer Umsatz- steuerpflicht auszugehen. Zudem entspricht es dem Charakter der Verbrauchsteuer, sie in dem Land zu erheben, in dem die Leistung tat- sächlich erbracht wird.
Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache Revision zugelas- sen. (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.
Juli 2009, Az.: 5 K 3371/05 U)
RAin Barbara Berner
RECHTSREPORT
Schönheitschirurgische Leistungen in den Niederlanden: Keine Umsatzsteuer