[104] Deutsches ÄrzteblattJg. 103Heft 3819. September 2008
S C H L U S S P U N K T
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rlangen, Anfang Januar 1964. Der Sachbearbeiter des Ordnungsamts staunte nicht schlecht über den überraschenden Besuch. Prof. Karl Heinz Julius Hackethal, der bekannte Chirurg und Oberarzt der Uni- versitätsklinik, stellte sich ihm vor und beantragte die Ausstellung eines Waffenscheins. Auf den Einwand, ein solcher Schein könne nur ausgestellt werden, wenn ein besonderes Bedürfnis vorliege, antwortete der Chirurg, ein solches liege bei ihm zweifelsohne vor, denn er müsse befürchten, von seinem Chef, Prof. Hegemann, niedergeschossen zu werden. Leicht verwirrt gab ihm darauf der Sachbearbeiter ein entsprechendes Antrags-formular, das Hackethal umgehend ausfüllte und dem Sachbearbeiter auf den Tisch warf.
Wenige Tage später erschien erneut ein Waffen- scheinantragsteller. Es war der Chefarzt der Chirurgie persönlich, der renommierte Prof. Hegemann, eben jene Person, von der sich Prof. Hackethal bedroht fühlte. Sei- ne Antragsbegründung ähnelte frappierend der seines Oberarztes: Auch er gab an, sich bedroht zu fühlen und aus Gründen der Selbstverteidigung künftig eine Waffe tragen zu müssen. Der Sachbearbeiter händigte auch ihm ein Antragsformular aus, beschloss dann aber ange- sichts der besonderen Umstände, den Oberstadtdirektor, persönlich über die Sachlage in Kenntnis zu setzen.
In der Tat erschienen auch dem Oberstadtdirektor die professoralen Bewaffnungswünsche bedenklich. Die Vorstellung, dass der Chefarzt und der Oberarzt der chirurgischen Klinik mit Pistolen bewaffnet ihrer Arbeit nachgingen, erfüllte den städtischen Verwaltungsspe- zialisten mit Sorge. Die Genehmigung der Waffen- scheinanträge erschien ihm wenig sinnvoll. Auf der Su- che nach einer salomonischen Lösung lud er daraufhin den Erstantragsteller, Prof. Hackethal, in sein Büro ein und fragte ihn, ob seinem Bewaffnungswunsch eine konkre- te Bedrohung zugrunde liege. Diese bestünde in Form einer scharfen Pistole, die sich im Besitz seines Chefs befinde, antwortete ihm Prof. Hackethal. Ob denn diese Waffe bereits einmal auf ihn gerichtet worden sei oder woher er davon wisse, fragte ihn darauf der Oberstadt- direktor. Glücklicherweise sei es noch nicht dazu ge- kommen, dass er in den Lauf der Waffe habe blicken müssen, antwortete Hackethal erregt, aber dass eine solche existiere, sei in der Klinik allgemein bekannt.
Aber warum sollte Prof. Hegemann einen Waffen- schein beantragen, wenn er bereits im Besitz einer Waf- fe war? Zur Klärung des Sachverhalts telefonierte der Oberstadtdirektor im Beisein Hackethals mit Hege- mann. Dieser bestritt vehement, im Besitz von Hand- feuerwaffen zu sein, und weil der Oberstadtdirektor kei- nen Grund sah, an der Aussage des angesehenen Arztes zu zweifeln, fragte er Hackethal, ob er sich nunmehr we- niger bedroht fühle, auf die Ausstellung eines Waffen- scheins verzichten und weiterhin unbewaffnet seinen ärztlichen Dienst versehen könne. Nachdem Hackethal sich rückversichert hatte, dass auch sein Chef auf die Ausstellung eines Waffenscheins verzichte, willigte er zögerlich ein und zog seinen Antrag zurück.
So gelang es mit viel Fingerspitzengefühl, die uner- quickliche Auseinandersetzung zweier Erlanger Profes- soren nicht in eine militärische Konfrontation ausufern zu lassen, zumal selbst bei Nichtgebrauch der unter dem Weißkittel sich abzeichnende Colt manchen ängstlichen Patienten bei der Visite doch erheblich irritiert hätte. I Dr. med. Johannes Wilkes
ARZTGESCHICHTE
Professor Hackethal will sich bewaffnen
„In der Tat erschienen auch dem Oberstadtdirektor die wechselseitigen professoralen Bewaffnungswünsche ungewöhnlich und bedenklich.“
Zeichnung:Elke Steiner