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Archiv "Fakultätentag mahnt: Das „praktische Jahr“ nicht gefährden !" (11.09.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung

Früherkennungsuntersuchungen

Um hier im Interesse der 'betroffe- nen Kinder die lückenlose Doku- mentation zu sichern, mußten die Kassenärztlichen Vereinigungen darauf dringen, daß der ihnen ge- setzlich auferlegte Sicherstellungs- auftrag nicht in wesentlichen Tei- len durch Hineinwirken Außenste- hender durchlöchert wird.

1> Dem Umstand, daß die Früher- kennungsmaßnahmen U 1 und U 2 in einer großen Zahl der Fälle an- läßlich des Krankenhausaufent- halts des Neugeborenen durchzu- führen sind, haben die Verbände der Krankenkassen und die Kas- senärztliche Bundesvereinigung durch die Regelung in § 10 a des Bundesmantelvertrages (BMV) da- durch Rechnung getragen, daß sie für die Neugeborenen-Erstuntersu- chung diejenigen Ärzte unmittelbar ermächtigt haben, welche die Geburt leiten, auch wenn sie zur kassen- ärztlichen Tätigkeit nicht zugelas- sen sind, und daß sie für die Neu- geborenen-Basisuntersuchung un- mittelbar diejenigen Ärzte ermäch- tigt haben, die die Säuglingsstation leiten oder verantwortlich betreu- en, ebenfalls unabhängig davon, ob sie zur kassenärztlichen Tätigkeit zugelassen sind.

> Damit ist auch hinsichtlich des an den Früherkennungsmaßnah- men zu beteiligenden Kreises der Ärzte lückenlos die Gesamtdurch- führung des Früherkennungspro- gramms für Kinder im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung si- chergestellt.

Etwaige und vereinzelt befürchtete Schwierigkeiten im Verhältnis der leistungsberechtigten Kranken- hausärzte zu ihren Krankenhaus- trägern hat die angeführte Ent- scheidung des Bundesarbeitsge- richts ausgeräumt, indem sie dem Krankenhausarzt den Rechtsan- spruch für die Teilnahme an dem Früherkennungsprogramm für Kin- der gegenüber seinem Kranken- hausträger zuerkannt hat.

Dr. jur. Jürgen W. Bösche 5 Köln 41 (Lindenthal) Haedenkampstraße 3

DER KOMMENTAR

Der Vorstand des Westdeutschen medizinischen Fakultätentages (WMFT), der Vertretung der medizi- nischen Ausbildungsstätten in der Bundesrepublik, hat jetzt erneut darauf aufmerksam gemacht, daß immer noch viele Probleme um die praktische Ausbildung von Studen- ten in der Krankenanstalt ungelöst sind. Der WMF hält eine Klärung für unerläßlich, um die ordnungs- gemäße Ausbildung nicht zu ge- fährden. Im einzelnen führt eine Er- klärung des Vorstandes, beschlos- sen auf der Sitzung am 26. Juli 1975, auf:

O Derzeit stehen noch nicht genü- gend Ausbildungsplätze für Studie- rende eines Jahrganges zur Ausbil- dung an Krankenanstalten zur Ver- fügung, weil in vielen Bundeslän- dern die notwendigen Verträge mit den Krankenhausträgern noch nicht geschlossen sind.

O Die Finanzierung erscheint nach wie vor nicht überall gesi- chert, zumal in verschiedenen Bun- desländern mehr oder weniger weitreichende Einschränkungen im Personal- und Sach-Etat angeord- net werden mußten.

O Die rechtliche Stellung der Stu- dierenden während der prakti- schen Ausbildung in der Kranken- anstalt ist trotz gegenteiliger Vor- stellungen des Westdeutschen Me- dizinischen Fakultätentages nicht befriedigend geregelt. Mit Rück- sicht auf das Ausbildungsziel, un- ter Anleitung praktische Arbeit am Krankenbett zu leisten und Kennt- nisse zu sammeln, müßte ihnen der Status von Praktikanten zuerkannt werden.

O Der Ausgleich finanzieller Bela- stungen, etwa durch Orts- und Wohnungswechsel zum Zweck der Ausbildung an einer Krankenan- stalt außerhalb vom Hochschulort, ist nicht gesichert.

O Bis heute bestehen keine recht- lich verbindlichen Regelungen für die Zuteilung eines Ausbildungs- platzes an der Krankenanstalt.

O Der Westdeutsche Medizinische Fakultätentag hat zwar entspre- chend § 2, Absatz 1 der Approba- tionsordnung für Ärzte einen Rah- menplan für die Ausbildung im praktischen Jahr vorgelegt, doch fehlen in vielen Bundesländern die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit zwischen

ZITAT

Vergütungsanspruch angemeldet

„Der Träger eines Lehrkran- kenhauses wird von dem Trä- ger der Ausbildung durch die Vergütung zusätzlicher Ärzte dafür entschädigt, daß die Ausbildung der Studierenden im praktischen Jahr ärztliche Arbeitskraft bindet. Es ver- bleibt ein Vergütungsan- spruch des auszubildenden Studierenden gegen den Krankenhausträger aus den am Patienten erbrachten Dienstleistungen. Sie sind in einem Tarifvertrag abzusi- chern, mit dem auch die an- deren Rechte der Studieren- den aus der praktischen Sei- te eines Ausbildungsverhält- nisses zu sichern sind. Er ist durch einen Ausbildungsver- trag zu ergänzen, in dem der Anspruch auf einen Ausbil- dungsplan und die Mindest- zeiten für die begleitenden Ausbildungsveranstaltungen und das Eigenstudium gesi- chert werden müssen."

(Prof. Dr. med. Horst Kuni in:

„mb — der arzt", 8/1975)

Fakultätentag mahnt:

Das „praktische Jahr" nicht gefährden !

2512 Heft 37 vom 11. September 1975

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Warum Krankenhauskosten steigen

Betriebskosten-Kalkulation deutscher Krankenhäuser 1974 von 100 % entfallen auf

70 O

/o

Personalkosten

15 %

Medizinischer Sachbedarf

6,5 % Lebensmittel

3 %

Energie, Wasser

3%

Wäsche,

Geschirr, Transport

2,5 °/o Verwaltung, Steuern, Versicherung

11

0 II

(nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft I

Um durchschnittlich 16 bis 18 Prozent stiegen die Personalkosten der Krankenhäuser im Jahre 1974 aufgrund der tariflichen Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgebern. Auch im Bereich des medizinischen Sachbedarfs, dem zweitgrößten Kostenfaktor, sind die Preise ganz erheblich gestiegen. Die Durchschnittspflegesätze in der all- gemeinen Pflegeklasse liegen heute bereits bei 150 DM Condor/DÄ

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

medizinischen Ausbildungsstätten und Lehrkrankenhäusern.

Die einjährige praktische Ausbil- dung im Rahmen des sechsjähri- gen Gesamtstudiums der Medizin, die der Fakultätentag hier an- spricht, ist ein wesentlicher Teil der Reform der ärztlichen Ausbil- dung. Sie hat die praktische Vorbe- reitung auf den ärztlichen Beruf zum Ziel und umfaßt jeweils eine viermonatige Tätigkeit in innerer Medizin, Chirurgie und in einem klinischen Wahlfach.

Der Beginn dieser Ausbildung mußte schon einmal verschoben werden (vom 1. August 1975 auf den 1. Oktober 1976; siehe dazu auch DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 34/1975, Seite 2359). Die dafür notwendige Novellierung der Ap- probationsordnung war nur des- halb ohne schwerwiegende Konse- quenzen möglich, weil Studierende betroffen waren, die den Vorschrif- ten der neuen Ausbildungsordnung nur zum Teil unterworfen waren.

Eine erneute Verschiebung des Be- ginns der einjährigen praktischen Ausbildung in einer Krankenanstalt ist nach Auffassung des WMF nicht mehr möglich, ohne daß das ei- gentliche Ziel der Studienreform verfehlt wird. Außerdem entsprä- che dann die Ausbildung zum Arzt in der Bundesrepublik nicht mehr dem im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft vertraglich verein- barten Ausbildungsstandard. Der Vorstand des Fakultätentages wört- lich: „Alle Improvisationen ohne Klärung der angesprochenen Fra- gen müssen zu Lasten der Studie- renden und — nicht zuletzt — der Patienten der Universitätskliniken gehen. Der Vorstand appelliert ein- dringlich an die Regierungen von Bund und Ländern, den durch die Verabschiedung der Approbations- ordnung eingegangenen Verpflich- tungen nachzukommen, damit die vor Jahren begonnene Reform der ärztlichen Ausbildung nicht schei- tert." EB

Über einen Modellversuch zum Praktischen Jahr wird auf Seite 2543 ff. dieses Heftes berichtet.

Weltkindertag 1975

Das Weltkinderhilfswerk der Ver- einten Nationen (UNICEF) und die (deutsche) Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) rufen — wie in jedem Jahr — am 20. September zum Weltkindertag auf. Das Thema des diesjährigen Weltkindertages (ein wenig pathetisch, wie's Welt- organisationen schon mal so an sich haben) lautet: „UNICEF ruft die Jugend der Welt — UNICEF hilft den Kindern der Dritten Welt."

Dieser Appell an die internationale Solidarität mit Kindern und Ju- gendlichen in der Dritten Welt ent- wuchs dem 1. Europäischen Ju- gendtreffen für UNICEF im Mai 1975. Dort schätzte man, daß 500 Millionen Kinder in mehr als 60 Ländern durch mangelhafte Ernäh- rung und soziale Mißstände in ihrer Existenz ernsthaft bedroht sind. In der Bundesrepublik ist beabsich- tigt, einen UNICEF-Jugendaus- schuß einzusetzen, der Informa- tions- und Aufklärungsarbeit über Probleme der Dritten Welt leistet

und Möglichkeiten zur Begegnung mit Jugendlichen aus Ländern der Dritten Welt schafft. Wer interes- siert ist zu erfahren, was einzelne Personen, Jugendgruppen und Or- ganisationen in den letzten Jahren für UNICEF getan haben, der kann weitere Informationen beim Deut- schen Komitee für UNICEF, 5 Köln 1, Steinfeldergasse 9, anfordern. EB

CDU will Berufsbild des Logopäden gesetzlich regeln

Für eine bundesgesetzliche Rege- lung für das Berufsbild des Logo- päden hat sich die CDU/CSU-Bun- destagsfraktion in einem kürzlich eingebrachten Gesetzentwurf aus- gesprochen. Im Pressedienst der Partei erläutert dazu Dr. Hugo Hammans, MdB: „Der Logopäde ist ein dem medizinischen Bereich zugehöriger nicht-ärztlicher Heilbe- ruf. Seine Tätigkeit umfaßt in erster Linie die Erkennung und Behand-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 37 vom 11. September 1975 2513

Referenzen

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1> Dem Umstand, daß die Früher- kennungsmaßnahmen U 1 und U 2 in einer großen Zahl der Fälle an- läßlich des Krankenhausaufent- halts des Neugeborenen durchzu- führen sind,

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