Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
NORDRHEIN-WESTFALEN
Höhere Krankenhaus- pflegesätze
Anfang Februar haben sich auch in Nordrhein-Westfalen die Kranken- haus- und Kostenträger auf zwei Pflegesatzänderungen geeinigt: Un- abhängig davon, was bei den Tarif- verhandlungen im öffentlichen
Dienst herauskam, werden die Pflegesätze rückwirkend vom 1. Januar 1975 um 6,7 Prozent an- gehoben. Zum 1. Mai 1975 sollen sie dann endgültig nach den Selbstkostenblättern von 1974 fest- gesetzt werden. Der zweite Termin setzte einen Abschluß der Tarifver- handlungen voraus. Denn rund 70 Prozent der Pflegesätze entfallen auf Personalkosten des Kranken- hauses. Für die Änderung der Sachkosten wird im Jahr 1975 eine Steigerungsrate von 8 Prozent an- genommen. Die Jahrespflegesätze
erhalten ab 1. Mai 1975 einen Zu- oder Abschlag für die Fehlschät- zung der ersten vier Monate.
Vermieden werden auf diese Weise Nachforderungen nach Monaten für längst vergessene Kranken- haustage. Offen blieb die Höhe des
„Arztabschlags", den der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Ver- kehr noch vor Ablauf des ersten Quartals 1975 neu regeln muß. RL
BERLIN
Landeskrankenhaus- gesetz verabschiedet
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das Landeskrankenhausgesetz vom 13. Dezember 1974 verab- schiedet; es tritt am 1. September 1975 in Kraft. Im Laufe der parla- mentarischen Beratung wurden die Bedenken der Ärztekammer Berlin gegen einzelne Teile des Entwurfes von Gesundheitssenator Pätzold vom März 1974 nur teilweise be- rücksichtigt. Trotzdem bezeichnete der SPD-Abgeordnete Hans Mertsch das Berliner Landeskran-
kenhausgesetz als „die liberalste Lösung aller Bundesländer".
In seinen allgemeinen Vorschriften lehnt sich das LKG Berlin an die in anderen Bundesländern bereits be- stehenden oder geplanten Gesetze an (vergleiche hierzu DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 50/1974, Seite 3587). Dies gilt zum Beispiel für den Zusammenhang mit dem Kran- kenhausfinanzierungsgesetz 1972, die Krankenhausbedarfsplanung und für die Vorschrift, daß sich Art und Intensität der Patientenversor- gung, unabhängig von der Kosten- trägerschaft, nach Art und Schwe- re der Erkrankung richten. Laut
§ 12 sind Patienten, die einer Kran- kenhausversorgung bedürfen, „in einem Krankenhaus ihrer Wahl nach Maßgabe der stationären Be- handlungsmöglichkeiten" aufzu- nehmen. Für die Vermittlung müs- sen die Krankenhäuser des Landes Berlin mit einem Zentralen Betten- nachweis zusammenarbeiten.
Die Mindestgröße von Krankenhäu- sern wird in § 11 auf mehr als 100 Betten festgelegt. Medizinische Ab- teilungen sollen in der Regel zwi- schen 60 und 120 Betten haben.
Privatstationen bestehen nach § 13 in Berlin nicht mehr. Die Betten für Patienten, die eine gesondert bere- chenbare Unterkunft mit dem Kran- kenhaus vereinbaren, sind in den Stationsbereich eingegliedert. Eine gesondert berechenbare ärztliche Leistung kann nur zusammen mit einer gesondert berechenbaren Unterkunft vereinbart werden. Aus den Einnahmen der zur privaten Li- quidation berechtigten Ärzte erhal- ten die Krankenhausträger nach
§ 14 ein Nutzungsentgelt, das pau- schaliert werden kann. Einzelhei- ten über die Höhe und die Abfüh- rung des Nutzungsentgelts werden durch Rechtsverordnung geregelt.
Bei den städtischen Krankenhäu- sern bilden alle Einrichtungen des Krankenhauswesens eines Bezirks nur einen Krankenhausbetrieb (le- diglich die beiden psychiatrischen Fachkrankenhäuser sollen jeweils einen eigenen Krankenhausbetrieb bilden). Hierzu hatte die Ärztekam-
mer Berlin darauf hingewiesen, daß in den großen Bezirken wie Neu- kölln, Reinickendorf und Spandau mit jeweils 2000 Betten der Kran- kenhausbetrieb unübersehbar wür- de. Als Organe jedes Krankenhaus- betriebes sind eine Krankenhaus- leitung und eine Krankenhauskon- ferenz vorgesehen. Die Mitglieder der Krankenhausleitung — der ärztliche Leiter, der Verwal- tungsleiter und der Krankenpfle- geleiter — und ihre Stellvertre- ter werden von der Krankenhaus- konferenz jeweils für die Dauer von fünf Jahren bestellt, ferner die Ab- teilungsleiter, Abteilungsschwe- stern, stellvertretenden Abteilungs- leiter, Oberärzte und die Leiter von selbständigen Funktionsbereichen.
Bei den Krankenhauskonferenzen sind die Bedenken der Ärztekam- mer gegen die Zusammensetzung nicht berücksichtigt worden. Die Dienstkräfte des jeweiligen Kran- kenhauses bilden nämlich eine Minderheit. Die Krankenhauskon- ferenz soll jeweils bestehen aus dem für das Gesundheitswesen zu- ständigen Mitglied des Bezirksamts als Vorsitzendem, einem weiteren vom Bezirksamt bestellten Mitglied, drei von der Bezirksverordneten- versammlung aus ihrer Mitte ge- wählten Mitgliedern sowie drei Dienstkräften des Krankenhauses, die jeweils von den Medizinalper- sonen, den Dienstkräften anderer medizinischer Berufe sowie den anderen Dienstkräften aus ihrer Mitte gewählt werden. gb
NIEDERSACHSEN
Gesundheitsämter benötigen mehr Vertragsärzte
Die Gesundheitsämter könnten an- gesichts des Personalmangels ihre zunehmenden Aufgaben nur erfül- len, wenn sie mehr als bisher Ver- tragsärzte beschäftigen. Dies er- klärte Sozial- und Gesundheitsmi- nister Helmut Greulich bei der Ein- weihung eines neuen Gesundheits- amtes in Oldenburg. Allein in den nächsten fünf Jahren würden
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Heft 9 vom 27. Februar 1975 561Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
39 von den 83 Amtsärzten in Nie- dersachsen in Pension gehen. Eine Verbesserung der Nachwuchssitua- tion bei den Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst werde noch ei- nige Jahre auf sich warten lassen, bis sich die Begünstigung der Me- dizinstudenten auswirke, die Amts- ärzte werden wollen. Der Minister wies auf die erfreuliche Tatsache hin, daß es für angehende Amts- ärzte bereits mehr Bewerber als begünstigte Studienplätze gebe, er hielt aber trotzdem eine bessere Besoldung für die Amtsärzte für notwendig.
Bei dieser Gelegenheit kündigte Minister Greulich an, die Landesre- gierung werde in Kürze in einem Gesetzentwurf die Funktionen des öffentlichen Gesundheitsdienstes neu festlegen.
Mit dem „Gesundheitszentrum" Ol- denburg sind in Niedersachsen seit Kriegsende 41 Gesundheitsämter neu gebaut worden. VVZ/g b
HAMBURG
Fortbildungskurse der Kassenärzte für Arzthelferinnen
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg hat mit einer Fortbil- dungsreihe für Arzthelferinnen be- gonnen. In zwei Veranstaltungen für je 500 Teilnehmerinnen wurden Organisationsfragen, der Verant- wortungsbereich von Arzthelferin- nen, die Aufgaben und Leistungen der Kassenärztlichen Vereinigung sowie Möglichkeiten der Praxis- rationalisierung behandelt. Als Re- ferenten hatten sich der Vorsitzen- de der KV Hamburg, Dr. Jens Doering, sowie der Hauptgeschäfts- führer und der Geschäftsführer, Günter von Lojewski und Harry Hinkeldeyn, zur Verfügung ge- stellt.
Die KV Hamburg will die Fortbil- dungsreihe fortsetzen mit Vortrags- veranstaltungen für kleinere Grup- pen von Arzthelferinnen aus Fach- arztpraxen. PHÄ
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Ärzte diskutieren mit Studenten
Der Vorsorgemedizin gehört die Zukunft — dieses Fazit war das Hauptergebnis einer Diskussion zwischen Studenten der medizini- schen Hochschule Lübeck und Vertretern der ärztlichen Standes- organisationen in Schleswig-Hol-
ECHO
Zu: „Positive Erfahrungen in Ge- meinschaftspraxen" von Alfred Boßmann im DEUTSCHEN ÄRZ- TEBLATT, Heft 3/1975, Seite 113 ff.
Gemeinschaftspraxen
„Überwiegend positive Erfah- rungen haben in Gemein- schaftspraxen tätige Ärzte mit dieser neuen Organisa- tionsform gemacht. Das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT berichtete, daß über 90 Pro- zent der Ärzte in ihren Erwar- tungen von einer Gemein- schaftspraxis nicht ent- täuscht worden seien ...
Auch die Reaktion der Pa- tienten ist den Angaben der Ärzte zufolge positiv. Nur zwei Prozent der Patienten lehnten eine Gemeinschafts- praxis ab, etwa 15 Prozent seien unentschlossen.
(Gießener Anzeiger und an- dere Tageszeitungen)
stein unter der Leitung von Dr. Pe- ter Dahl, Obmann des Arbeitskrei- ses junger Ärzte im Hartmann- bund.
Nach übereinstimmender Ansicht der Teilnehmer müßte der Katalog der auf dem Gebiet der Vorsorge- medizin angebotenen Leistungen erweitert werden. Dagegen lehnten die Ärzte die von den Studenten geforderten „dirigistischen Maß-
nahmen" auf dem Gebiet der Vor- sorge ab. Die Vertreter der ärztli- chen Standesorganisationen, dar- unter der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Dr.
Rudolf Gahrmann, sprachen sich dagegen für eine verstärkte Wer- bung für die Vorsorgeuntersuchun- gen aus sowie auch für „mehr Ge- spräche zwischen Arzt und Pa- tient".
In der Diskussion ging es außer- dem um eine bessere Zusammen- arbeit zwischen Krankenhausärz- ten und niedergelassenen Ärzten, die Berufsmöglichkeiten in der frei- en Praxis und den Sicherstellungs- auftrag der Kassenärztlichen Ver- einigung. Die Vertreter der Stan- desorganisationen schlossen sich dem Wunsch der Studenten an, sie noch besser als bisher während des Studiums mit der Praxis der niedergelassenen Ärzte vertraut zu machen. Es müsse Aufgabe der niedergelassenen Ärzte und ihrer Organisationen sein, das auf die- sem Gebiet bereits bestehende Angebot für die Medizinstudenten zu erweitern. KV-SH
RHEINLAND-PFALZ
Heimdialyse für jeden zweiten Dialysepatienten
Nach einer Aufstellung des rhein- land-pfälzischen Ministers für So- ziales, Gesundheit und Sport, Dr.
Heinrich Geißler, haben in Rhein- land-Pfalz fast 50 Prozent aller Dia- lysepatienten die Möglichkeit der Heimdialyse. Damit liegt das Land nach West-Berlin mit einem Anteil von 74 Prozent an der zweiten Stel- le in der Bundesrepublik; der Durchschnitt in der gesamten Bun- desrepublik beträgt nur 26 Pro- zent.
Für klinische Dialyseplätze stehen in Rheinland-Pfalz zur Zeit fünf Zentren mit 43 Plätzen zur Verfü- gung. Der Ausbau auf 60 Plätze bis Ende 1975 wird den Bedarf des Landes vollständig decken. SPID