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Archiv "Gesundheitsämter: Erweiterte Aufgaben" (28.11.1997)

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A-3213

Seite eins

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 48, 28. November 1997 (1)

Erweiterte Aufgaben

it einem Gesetzentwurf

„zur Stärkung der Lei- stungsfähigkeit der Krei- se, Städte und Gemeinden in Nord- rhein-Westfalen“ soll auch der Aufgabenkatalog des öffentlichen Gesundheitsdienstes erweitert und neu gefaßt werden. Über die traditionellen Aufgaben der Ge- sundheitsämter (zum Beispiel im Bereich der Geburtshilfe und des Gesundheitsschutzes) hinaus sol- len neue Schwerpunkte im Bereich der Koordination, der Gesund- heitsförderung und Prävention so- wie der Gesundheitsberichterstat- tung geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die Instrumente der Landesgesundheitspolitik (Lan- desgesundheitskonferenz, kom- munale Gesundheitskonferenzen, Gesundheitsberichterstattung) ge- setzlich fixiert werden.

Die Ärztekammern des Lan- des (Nordrhein; Westfalen-Lippe)

haben den Gesetzentwurf insofern für notwendig bezeichnet, als er die Aufgaben der Ämter moderni- siert und die noch bis heute gelten- den, zum Teil längst überholten gesetzlichen Vorschriften aus den Jahren 1934 und 1935 mit national- sozialistischem Gedankengut end- lich ablöst und durch neue Bestim- mungen ersetzt. Die Ärztekam- mern kritisieren allerdings, daß den Gesundheitsämtern auch Auf- gaben in jenen Bereichen übertra- gen werden sollen, wo auch Kom- petenzen der ärztlichen Körper- schaften tangiert werden. Abge- lehnt wird die vorgesehene ver- pflichtende Einführung kommu- naler Gesundheitskonferenzen auf der Basis eines Modellversuchs über „Ortsnahe Koordinierung der gesundheitlichen und sozialen Versorgung“, dessen Projektphase allerdings erst Ende 1998 abläuft.

Dies ist Gedankengut der SPD

(ASG) pur, das sonst nur in bisher weniger relevanten politischen Programmen enthalten war. Die beabsichtigte Dezentralisierung führt zu „komplexeren Entschei- dungsprozessen, zu diffusen Zu- rechnungen von Verantwortung und wachsenden Abstimmungs- problemen zwischen Kommunen und der Landesebene“, monierte mit Recht die Ärztekammer Nord- rhein. Und es müsse verläßlich dafür Sorge getragen werden, daß die Gesundheitsämter ausschließ- lich durch eine Amtsärztin oder ei- nen Amtsarzt geleitet werden. Nur so könne vermieden werden, daß die Leitung der Gesundheitsämter vom fachfremden Einflüssen und politischen Strömungen dominiert wird mit der Folge, daß in den Kreisen, Städten und Gemeinden die Einheitlichkeit des öffentli- chen Gesundheitsdienstes verlo- rengeht. Dr. Harald Clade

M

Gesundheitsämter

Gesamtbetrachtung

ie Arzneimittelbudgets sollen durch Richtgrößen abgelöst werden, so will es der Gesetzgeber. Eigentlich hatte er schon 1993 diese Möglichkeit eröffnet, doch sie wurde nicht ge- nutzt.

Mit der Ablösung der Bud- gets beschäftigte sich das 2. Ge- sundheitspolitische Forum, veran- staltet von der Pharmazeutischen Zeitung und dem Deutschen Ärz- teblatt anläßlich der Medica in Düsseldorf. Diskussionspartner waren Vertreter der Apotheker, der pharmazeutischen Industrie, der Gesetzlichen Krankenversi- cherung und natürlich der Ver- tragsärzte.

Im allgemeinen wurden von allen „Parteien“ die Richtgrößen begrüßt; sie seien jedenfalls besser als die Budgets. Die wären mit der

unglückseligen Kollektivhaftung („Blindflug“) verbunden gewesen, mit den Richtgrößen komme hin- gegen die individuelle Haftung.

Bei 15 Prozent Überschreitung setze eine Beratung des Arztes ein, bei 25 Prozent drohe Regreß.

Von Apothekern und Phar- maindustrie kam dann aber gleich der Einwand, man dürfe Richt- größen nicht auf Arzneimittel be- schränken, nötig sei vielmehr ei- ne Gesamtbetrachtung. Auch für das sogenannte „Krankschreiben“

und für Krankenhauseinweisun- gen müsse es so etwas wie Richt- größen geben, andernfalls würde allein zu Lasten der Arzneiverord- nung gespart. Das aber sei patien- tenunfreundlich und zudem ge- sundheitsökonomisch fragwürdig.

Bei aller „Gesamtbetrach- tung“ – auf kombinierte Budgets

oder Strukturverträge reagierten Apotheker und Pharmavertreter indes kritisch. Da hat man die Be- fürchtung, die Ärzte sollten für verminderte Arzneiverordnung durch Boni belohnt werden.

Das allerdings wird seitens der Vertragsärzte energisch be- stritten: Eine individuelle „Beloh- nung“ des Arztes werde es nicht geben. Offen bleibt dann aller- dings die Frage, ob und wie Ein- sparungen bei Arzneimitteln den Vertragsärzten insgesamt zuge- rechnet werden.

Das Einsparpotential in Sa- chen Arzneimittel schätzt die Krankenversicherung auf lediglich 0,5 bis 1 Prozent, das Potential für den Sektor Krankenhaus hingegen auf 4 bis 5 Prozent. Ein Argument für die Befürworter der „Gesamt- betrachtung“. Norbert Jachertz

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Richtgrößen

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