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Archiv "Plädoyer für Kostenfreiheit von Impfungen bei Kindern: Vor der Einschulung" (02.03.1984)

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A13.WAK 1813

Für alle, die sich ein

»unerreichbar« nicht leisten können ...

EUROSIGNAL

von AEG-TELEFUNKEN

verlängert jedes Telefon bis in Ihre Jackentasche.

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Vor

der Einschulung

In dem Artikel wird der Bayerische Rahmenver- trag zwischen Kassenärzt- licher Vereinigung und RVO-Krankenkassen als

„beispielhafte Regelung"

bezeichnet, die als Vorbild für ähnliche Vereinbarun- gen anderenorts dienen könne.

Zum Zeitpunkt der Publi- kation, am 28. Oktober 1983, fand eine Sitzung des Impfausschusses der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie statt, in der Professor Dr. Stickl, Mün- chen, über den erschrek- kenden Rückgang von Rö- teln-Impfungen bei 10- bis.

13jährigen Mädchen in Bayern berichtete.

Zweifelsfrei eine Folge des erwähnten Vertrages und des damit verknüpften Rückzuges des öffent- lichen Gesundheitsdien- stes aus dem gesamten Impfgeschehen.

Dem Unterzeichner liegen erste Rückmeldungen der Gesundheitsämter über die nach den Sommerfe- rien 1983 an allen saarlän- dischen Schulen durchge- führten Röteln-Schutzimp- fungen der zwölfjährigen Mädchen vor.

Danach liegt der Durch- impfungsgrad des Ge- burtsjahrganges 1971 zwi- schen 74 und über 80 Pro- zent, einem Vielfachen der von Stickl angeführten Prozentwerte. Seit Jahren ist vor Ort eine ähnlich ho- he Impfbeteiligung zu ver- zeichnen.

Der „Bayern-Vertrag" dient der Sache in seiner jetzi- gen Form nicht, auch wenn es zu begrüßen ist, daß Haus- bzw. Kinderärzte al- le Impfungen von Säuglin- gen und Kleinkindern auf- grund dieses Vertrages auf Kosten der Kassen durch- führen können. Aber schon mit dem Zeitpunkt der Einschulung bietet der schulärztliche Dienst der Gesundheitsämter die be- ste Gewähr dafür, daß alle sechs- und zehnjährigen Kinder erfaßt und entspre- chend den Impfverfügun- gen der Länder, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommis- sion des Bundesgesund- heitsamtes fußen, auch geimpft werden, unent- geltlich selbstverständlich.

Zudem werden Impflücken bei diesem Verfahren er- kannt und aufgefüllt.

Allein der öffentliche Ge- sundheitsdienst ist auch in der Lage, durch Schulimp- fungen gegen Röteln alle zwölf- beziehungsweise zehn- bis dreizehnjährigen

Mädchen zu erreichen.

Wie bei anderen Impfun- gen auch, werden die Impfaktionen aufklärerisch vorbereitet. Selbstver- ständlich erhalten alle Er- ziehungsberechtigten ein Merkblatt zur Impfung, das auch die zu unterschrei- bende Einwilligungserklä- rung enthält ...

„Vor-Ort"-Regelungen, wie im dichtbesiedelten Saar- land, sind nicht ohne wei- teres übertragbar. Es geht auch nicht darum, die bei allen hiesigen Gesund- heitsämtern eingerichte- ten Dauerimpfstellen mit

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

Plädoyer für Kostenfreiheit von Impfungen bei Kindern

Zu dem Aufsatz von

Peter Allhoff und Hermann Olbing in Heft 43/1983, Seite 59 ff.

TELE FUN KEN

Sprech- und Datenfunk

(2)

Zeitschrift für Allgemeinure

Ausgabe 7 vom 10. 3. 1984

Leberschädigung durch Medikamente

Können leberschädigende Nebenwirkungen durch Medikamente auftreten?

Leberschädigung durch Industrie- schadstoffe und Nahrungsgifte

Welche Industrieschadstoffe und Nahrungsgifte verursachen Leberschäden?

Leberschädigung durch Alkohol (1)

Pathogenese und Biochemie

Leberschädigung durch Alkohol (2)

Morphologie und Klinik — Therapie und Prognose

Asbest — ein Umweltproblem?

Die Problematik der Asbestbelastung für die Umwelt

Außerdem wie immer

ket gi 31 TEL EX IIQ21 TELEX

mit aktuellen Meldungen in jeder Ausgabe

HIPPOKRATES VERLAG GMBH

Ä

ihrem umfassenden Impf- angebot zu propagieren.

Indes wird bei der von All- hoff und Olbing angereg- ten Debatte ... ein Ge- sichtspunkt mit zu berück- sichtigen sein, der in den Ausführungen der beiden Autoren keinen Nieder- schlag findet: Die Impf- prophylaxe durch den öf- fentlichen Gesundheits- dienst trägt zur Kosten- dämpfung im Gesund- heitswesen bei (Ausschrei- bungsverfahren, preisun- gebundene Angebote der Impfstoffhersteller, kein Apothekenaufschlag, kein Arzthonorar).

Sachliche und ökonomi- sche Erwägungen spre- chen dafür, daß gesetzli- che und private Kranken- kassen die Kosten für Imp- fungen von Säuglingen und Kleinkindern über- nehmen beziehungsweise subsidiär einspringen. Von der Einschulung an aber hat der öffentliche Ge- sundheitsdienst die weit besseren Möglichkeiten, eine möglichst komplette Durchimpfung aller Kinder zu erreichen.

Prof. Dr. med.

Jürgen Ebeling

Arzt für Kinderkrankheiten Ministerialrat

beim Minister

für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung des Saarlandes Postfach 10 10 6600 Saarbrücken

Keine

Kostendämpfung

Die Verlagerung von Schutzimpfungen in den Bereich der kurativen Me- dizin zu Lasten der gesetz- lichen Krankenversiche- rung ist unter dem Ge- sichtspunkt des Entgegen- kommens für den „Konsu- menten" sehr zu begrü- ßen. Unter dem Gesichts- punkt der Kostendämp- fung handelt es sich je-

doch um eine krasse Fehl- entscheidung.

Im Gegensatz zur Einzel- praxis kann der Öffentliche Gesundheitsdienst auf ko- stengünstige Großpackun- gen, bei zentraler Beschaf- fung sogar aufgrund von Sonderkonditionen, zurückgreifen. Außerdem entfällt das Honorar für die ärztliche Einzelleistung, was auf jeden Fall wesent- lich höher ist als der Ko- stenersatz für einen ange- botenen öffentlichen Impf- termin.

Prof. Dr. med. Neumann Gesundheitsamt

Landeshauptstadt Stuttgart

Hohe Straße 28 7000 Stuttgart 1

Regelung in

Schleswig-Holstein

Mit Erstaunen lese ich, die Landesverbände der ge- setzlichen Krankenkassen hätten u. a. in Schleswig- Holstein die Kosten für „al- le relevanten Impfungen"

durch Kassenärzte auf Krankenschein übernom- men.

Entweder ist diese Angabe falsch, oder der Rahmen- vertrag ist noch nicht in Kraft, denn die derzeitige Situation ist zum Beispiel im Bereich der hiesigen Krankenkassen so, daß einzelne Kassen diese Lei- stungen jeweils nach eige- ner Satzung erbringen — oder auch nicht. Konkret:

Volle Abrechnung (Impf- stoff über Rezept, Impfung über Krankenschein) nur bei der LKK (Kiel), Kosten- beteiligung am Impfstoff bis 25 DM maximal durch die IKK (Flensburg), kei- nerlei Beteiligung (außer Grippeschutzimpfung) bei der AOK (Nordfriesland).

Dr. med. G. Steinort Arzt für Allgemeinmedizin 2255 Langenhorn

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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