Zeitschrift für Allgemeinure
Ausgabe 7 vom 10. 3. 1984
Leberschädigung durch Medikamente
Können leberschädigende Nebenwirkungen durch Medikamente auftreten?
Leberschädigung durch Industrie- schadstoffe und Nahrungsgifte
Welche Industrieschadstoffe und Nahrungsgifte verursachen Leberschäden?
Leberschädigung durch Alkohol (1)
Pathogenese und Biochemie
Leberschädigung durch Alkohol (2)
Morphologie und Klinik — Therapie und Prognose
Asbest — ein Umweltproblem?
Die Problematik der Asbestbelastung für die Umwelt
Außerdem wie immer
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mit aktuellen Meldungen in jeder Ausgabe
HIPPOKRATES VERLAG GMBH
Ä
ihrem umfassenden Impf- angebot zu propagieren.
Indes wird bei der von All- hoff und Olbing angereg- ten Debatte ... ein Ge- sichtspunkt mit zu berück- sichtigen sein, der in den Ausführungen der beiden Autoren keinen Nieder- schlag findet: Die Impf- prophylaxe durch den öf- fentlichen Gesundheits- dienst trägt zur Kosten- dämpfung im Gesund- heitswesen bei (Ausschrei- bungsverfahren, preisun- gebundene Angebote der Impfstoffhersteller, kein Apothekenaufschlag, kein Arzthonorar).
Sachliche und ökonomi- sche Erwägungen spre- chen dafür, daß gesetzli- che und private Kranken- kassen die Kosten für Imp- fungen von Säuglingen und Kleinkindern über- nehmen beziehungsweise subsidiär einspringen. Von der Einschulung an aber hat der öffentliche Ge- sundheitsdienst die weit besseren Möglichkeiten, eine möglichst komplette Durchimpfung aller Kinder zu erreichen.
Prof. Dr. med.
Jürgen Ebeling
Arzt für Kinderkrankheiten Ministerialrat
beim Minister
für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung des Saarlandes Postfach 10 10 6600 Saarbrücken
Keine
Kostendämpfung
Die Verlagerung von Schutzimpfungen in den Bereich der kurativen Me- dizin zu Lasten der gesetz- lichen Krankenversiche- rung ist unter dem Ge- sichtspunkt des Entgegen- kommens für den „Konsu- menten" sehr zu begrü- ßen. Unter dem Gesichts- punkt der Kostendämp- fung handelt es sich je-
doch um eine krasse Fehl- entscheidung.
Im Gegensatz zur Einzel- praxis kann der Öffentliche Gesundheitsdienst auf ko- stengünstige Großpackun- gen, bei zentraler Beschaf- fung sogar aufgrund von Sonderkonditionen, zurückgreifen. Außerdem entfällt das Honorar für die ärztliche Einzelleistung, was auf jeden Fall wesent- lich höher ist als der Ko- stenersatz für einen ange- botenen öffentlichen Impf- termin.
Prof. Dr. med. Neumann Gesundheitsamt
Landeshauptstadt Stuttgart
Hohe Straße 28 7000 Stuttgart 1
Regelung in
Schleswig-Holstein
Mit Erstaunen lese ich, die Landesverbände der ge- setzlichen Krankenkassen hätten u. a. in Schleswig- Holstein die Kosten für „al- le relevanten Impfungen"
durch Kassenärzte auf Krankenschein übernom- men.
Entweder ist diese Angabe falsch, oder der Rahmen- vertrag ist noch nicht in Kraft, denn die derzeitige Situation ist zum Beispiel im Bereich der hiesigen Krankenkassen so, daß einzelne Kassen diese Lei- stungen jeweils nach eige- ner Satzung erbringen — oder auch nicht. Konkret:
Volle Abrechnung (Impf- stoff über Rezept, Impfung über Krankenschein) nur bei der LKK (Kiel), Kosten- beteiligung am Impfstoff bis 25 DM maximal durch die IKK (Flensburg), kei- nerlei Beteiligung (außer Grippeschutzimpfung) bei der AOK (Nordfriesland).
Dr. med. G. Steinort Arzt für Allgemeinmedizin 2255 Langenhorn