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Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-2 Veröffentlichungsdatum: 10.01.2019

01 / 2019

Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010

Mit Runderlass der Landesplanungsbehörde vom 17. Dezember 2018 (Amtsbl. Schl-H.

Nr. 51, S. 1181) wurde das Verfahren zu dem Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und die Beteiligung der Öffentlichkeit dazu eingeleitet.

Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens, das in der Zeit vom 18. Dezember 2018 bis zum 17. April 2019 stattfindet, erhalten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) gemäß § 5 Absatz 5 Landesplanungsgesetz (LaplaG) frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt im Gebäude der Kreisverwaltung Plön, Hamburger Straße 17/18, 24 306 Plön, im Auslegungsraum hinter der Pförtnerloge am Haupteingang, während der Sprechzeiten

Montag 08.30 - 12.30 Uhr

Dienstag 08.30 - 12.30 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr Mittwoch 08.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr,

für die Dauer mindestens eines Monats in der Zeit vom 10. Januar 2019 bis zum 14. Februar 2019.

Die Planunterlagen umfassen die Entwürfe

 der Landesverordnung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans,

 des Teils A: Herausforderungen, Chancen und strategische Handlungsfelder des Landesentwicklungsplans,

 des Teils B: Grundsätze und Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans,

 des Teils C: Hauptkarte des Landesentwicklungsplans und

 des Teils D: Umweltbericht zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans.

Äußerungen können in schriftlicher oder elektronischer Form in der Zeit vom 18. Dezember 2018 bis zum 17. April 2019 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können unberücksichtigt bleiben.

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 2-2 Veröffentlichungsdatum: 10.01.2019

01 / 2019

Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das zur Verfügung stehende Online-Beteiligungsportal unter

https://www.bolapla-sh.de/plan/lep_01

zu nutzen. Dieses steht bis einschließlich 17. April 2019 zur Verfügung. Hier können die Planunterlagen für den gesamten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Stellungnahmen können außerdem per E-Mail an die E-Mail-Adresse:

landesentwicklungsplan@im.landsh.de, per Post an die Adresse:

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein

Landesplanungsbehörde – Stellungnahme LEP, IV 60 – Postfach 7125

24171 Kiel.

oder zur Niederschrift bei den auslegenden Behörden.

Alle abgegebenen Stellungnahmen werden in das Online-Beteiligungsportal eingepflegt.

Hinweise zum Datenschutz können bei den auslegenden Stellen sowie im Internet eingesehen werden.

Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren finden Sie unter:

www.schleswig-holstein.de/lep-fortschreibung .

Plön, den 10.01.2019

KREIS PLÖN Die Landrätin

Fachbereich 3 - Sicherheit, Ordnung, Bauen und Umwelt gez.

(Eckart Schäfer) - Kreisplanung -

Az.: P 1LEP

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