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Die Folgen der Vernachlässigung kleiner Kinder

Seite1023

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 17 vom 27. April 1978

Spektrum der Woche Aufsätze •Notizen

Vernachlässigung von Säuglingen

und Kleinkindern

Soziologische Aspekte

Elisabeth Trube-Becker

Vernachlässigung von Säuglingen und Kleinkindern hat es seit Men- schengedenken gegeben, ganz besonders aber in Zeiten der Not und der Armut. Auch in der heutigen Zeit kommt dieses Delikt fast aus- schließlich bei sozial schlechter gestellten Bevölkerungskreisen vor.

Es wird über 57 Fälle von Vernachlässigung mit tödliChem Ausgang berichtet. Ein wesentlicher Faktor für das Vernachlässigen von Kin- dern liegt in der Unwissenheit und Unfähigkeit der oft allzu jungen Mutter. Auch "mütterliches" Verhalten, bei dem es sich keineswegs um eine reine Instinkthaltung oder angeborenes Triebverhalten han- delt, muß gelernt werden. Prophylaxe. bei der wir alle, ganz besonders aber der Arzt, mitwirken können, ist wesentlicher als die Bestrafung.

Das Milieu — die Verfasserin for- muliert: Elend und Ausbeutung — spielt nach wie vor eine ganz entscheidende Rolle bei der Vernachlässigung von Kindern.

Während der körperlichen Mißhand- lung von Kindern — jedenfalls publi- zistisch — in den letzten Jahren wachsendes Interesse entgegenge- bracht worden ist, hat die Vernach- lässigung eines Kindes — ein Tatbe- standsmerkmal des § 223 b StGB — bislang wenig Beachtung gefunden.

Sie wird in der Regel nur dann er- wähnt, wenn gleichzeitig auch Spu- ren aktiven Mißhandelns erkennbar sind. Zur Häufigkeit lassen sich auch in der heutigen Zeit keine verläßli- chen Angaben machen. Deshalb ist die Dunkelziffer bei der körperlichen Vernachlässigung noch weitaus größer als bei der aktiven Mißhand- lung eines Kindes.

Vernachlässigungen von Kleinkin- dern mit Todesfolge oder bleiben- den Schäden — Verhungernlassen, Unterkühlungen, Liegenlassen in Kot und Urin — hat es gegeben, seit

es Menschen gibt, ganz besonders aber in Zeiten der Not, der Armut und des Elends bis in die heutige Zeit, nicht nur bei den Barreosos- Bewohnern von Elendsvierteln au- ßerhalb der Städte, die auch heute noch zuviel geborene Kinder einfach verhungern lassen.

Hauptursachen des Kindermordes:

Elend und Ausbeutung

Die Geschichte zeigt, daß Säuglinge' und Kleinkinder gerade der Armen und Entrechteten über Jahrtausen- de durch Vernachlässigung getötet worden sind. Nicht zu Unrecht meint Piers, daß diese Tatsache deshalb in Vergessenheit geraten sei, weil Ge- schichtsschreibung eine Sache de- rer sei, die schreiben können und deshalb die Aufzeichnungen unter dem Aspekt derjenigen erfolgen, die

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geschrieben haben. Bestimmte Menschengruppen, ebenso ganze Kulturen seien dann, wenn sie keine Schriftsprache entwickelt hätten und nichts über sich selbst aufzeich- nen könnten — das gilt vor allem für Leibeigene, Frauen und Kinder — in Vergessenheit geraten. Erst in der 2.

Hälfte unseres Jahrhunderts ist überhaupt das Interesse an der Ent- wicklung des Kleinkindes aufge- kommen. Spitz (1967) hat sich ganz besondere Verdienste um Erkennt- nisse zur körperlichen und seeli- schen Entwicklung des Säuglings erworben.

In vorchristlichen Zeiten war die Tö- tung von Kindern gerade durch Ver- nachlässigung eine Methode zur Verhütung von Überbevölkerung.

Die Opfer waren meistens weibli- chen Geschlechts. Auch noch in der ersten nachchristlichen Zeit wurden Kleinkinder nicht als vollwertige Menschen angesehen, und deshalb nahm man sich das Recht, sie zu töten. Die Säuglinge wurden entwe- der ausgesetzt oder ertränkt, im Schlaf erstickt oder erdrückt. Die Tötungsabsicht war in diesen Fällen kaum nachzuweisen. Interessant ist, daß auch zur damaligen Zeit, wenn überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde, nur die Kindesmutter bestraft wurde. Die uneheliche Mutter hatte sogar bis in die Neuzeit beim Nach- weis der Tötung mit der Todesstrafe zu rechnen ohne Rücksicht darauf, daß die Schwangerschaft weder ver- hindert werden noch die Frau hin- sichtlich des Geschlechtsverkehrs eine Wahl treffen konnte und in der Gesellschaft ohnehin kein Platz für uneheliche Kinder war.

Erst im 18. Jahrhundert wurden so- genannte Kinderbewahranstalten geschaffen. So verfügte Napoleon, daß neben der Eingangstür des Pari- ser Hospitals Drehscheiben einge- baut wurden, damit unverheiratete Mütter ihre Kinder anonym abliefern konnten. Allein im Jahre 1818 sollen in dieses Hospital 4779 Kinder ein- geliefert worden sein, von denen in den ersten drei Monaten bereits 2370 starben. In Petersburg gab es ein Kinderheim, das im Jahre 1830 25 000 Zöglinge betreute und jähr-

lich noch 5000 Neuankömmlinge aufnahm. Die Kleinkinder wurden von Ammen betreut, welche einen Teil der Kinder entweder durch Ver- nachlässigung oder aktiv durch Opiate töteten, was geradezu von ih- nen erwartet wurde. Sich als Nähr- amme zu verdingen war eine der we- nigen Einkommensquellen für arme Mädchen. Der Verdienst war um so größer, je mehr Milch verkauft wer- den konnte. Nach Trexler (1973) war eine Frau nur dann eine wirklich gu- te Amme, wenn ihr eigenes Kind starb. Daher die Notwendigkeit, die eigenen Kinder zu vernachlässigen und dadurch zu töten. Die Frauen betrieben ihr Geschäft in der Regel nicht selbständig, sondern wurden als Sklaven ausgebeutet.

In allen Ländern Europas gab es ei- ne große Anzahl von „überflüssigen Kindern". Den Höhepunkt erreichte die Tötung der Kinder nicht im fin- steren Mittelalter oder in rückständi- gen Ländern, sondern im 19. Jahr- hundert gerade in England. Nach Langer (1972) war der Kindermord eine Folge der „sexuellen Ausbeu- tung der Fabrikarbeiterinnen und Dienstmädchen". Vater der Kinder war häufig entweder der Arbeitge- ber, sein Sohn, ein Verwandter oder ein Gast. Es war selbstverständlich, daß Männer von Stand ein Anrecht auf die jungen Mädchen der niedri- gen Stände hatten. Das Kind, für das kein Platz war, und für das die Kin- desmutter in abhängiger Stellung als Dienstmädchen oder Fabrikar- beiterin nicht sorgen konnte, starb häufig aus Mangel an Pflege.

Schreckliche Folgen der Vernachlässigung

Auf den verständlichen Zusammen- hang zwischen Hunger, Sklaverei, Rechtlosigkeit, Prostitution, Am- menwesen, Hospitalismus und Tö- tung von Kindern weist Piers (1976) hin. „Die häufigste Bedingung für eine Abstumpfung bis zur völligen Lethargie ist aber die körperliche Schwäche, gepaart mit Hoffnungs- losigkeit. Mit dieser Bedingung hän- gen offenbar die Epidemien des Kin- dermords zusammen. Sklavinnen,

Leibeigene und Fabrikarbeiterinnen des vergangenen Jahrhunderts be- fanden sich in einer solchen Situa- tion."

Auch in der heutigen Zeit ist der Zusammenhang zwischen Armut und ungünstigen sozialen Verhält- nissen mit der Vernachlässigung von Kindern ersichtlich und der Nachweis der vorsätzlichen Tötung fast genau so schwierig wie vor Jahrhunderten. Wir wissen, daß das Gedeihen des Kleinkindes nicht nur von der Menge, sondern auch von der Qualität seiner Nahrung und sonstiger Zuwendung abhängt, so daß eine Tötung durch Nahrungs- entzug sich beim Kleinkind — vor- sätzlich oder fahrlässig — schon durch kaum auffällig werdende Ver- änderungen im Ernährungsplan er- reichen läßt. Wenn aber die Sympto- me der Vernachlässigung und des Verhungerns mit Verschmutzungen und Zeichen körperlicher Gewalt- einwirkung kombiniert vorkommen, erwecken sie schon eher den Ver- dacht auf eine strafbare Handlung.

In der Literatur werden aus jüngster Zeit einige eindrucksvolle Fälle zu diesem Thema beschrieben. Bömers (1965) berichtet von einem Eltern- paar, das sechs seiner Kinder tötete, eins der Kinder verhungerte. Bier- mann (1969) berichtet in seiner Do- kumentation von einem fünfjährigen hochgradig abgemagerten Mäd- chen, das sich kaum fortbewegen konnte und das mit Hilfe der Polizei aus der Wohnung der Familie geholt werden mußte, und von drei Jungen im Alter von zweieinhalb bis fünf Jahren, die halb verhungert und un- terkühlt waren, als die Polizei ge- waltsam in die Wohnung der 25 Jah- re alten geschiedenen Kindesmutter eindrang. Ein völlig mit Kot und Blut verkrustetes nacktes vierjähriges Mädchen fand die Landpolizei in ei- nem kalten Schuppen, in den es von seinem Stiefvater gesperrt worden war. Eine 20jährige Hausgehilfin hatte ihre eineinhalbjährige nicht- eheliche Tochter verhungern lassen (Biermann). Ullrich (1964) berichtet über eine elfjährige Schülerin, die in einem körperlich und geistig zu- rückgebliebenen Zustand völlig ver-

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17 2 2 18 0

1 1 2 25

1 2 1 4 26

27 2

2 1 1 4 28

1 1

1 1 3

1 2 3 1 1 3 1

19 1

20 21 22

4 7 5 2 4 1 1 1

2 1

23 1 10

24 1 4

1 2 1

29 1 1 1 3

> 30 1 2 1 1 9

6 16 13 6 6 4 1 2 2 0 0 1

Zus. 57

Tabelle 1: Stellung des verstorbenen Kindes in der Geschwister- reihe

Alter der Mutter

Das wievielte Kind?

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Zus.

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Vernachlässigung von Kindern

schmutzt in einem Toilettenraum auf einem Strohsack aufgefunden wur- de. Nau und Cabanis (1966) be- schreiben die extreme Vernachlässi- gung bei einem vier Jahre alten Mädchen, das nie in Kontakt zu an- deren Kindern oder Erwachsenen gekommen war. Das Kind wurde in einem verdunkelten Raum unglaub- lich verschmutzt, völlig verwildert, blaß und unterernährt aufgefunden.

Es bewegte sich wie ein Tier (Kaspar Hauser-Syndrom).

Die Vernachlässigung schädigt ein Kind nicht nur im Augenblick, son- dern, falls sie überlebt wird, für viele Jahre danach, wenn nicht sogar für sein ganzes Leben. Es kommt zu bleibenden Hirndefekten und Stö- rungen in der Intelligenzentwick- lung (v. Harnack 1964). Unter den ständigen Insassen eines Kinderspi- tals, das von Piers besucht worden war, gab es Dreijährige, die nur krie- chen und kaum ihren Namen sagen konnten. Auch das Überführen der vernachlässigten Kinder in ein ihnen günstigeres Milieu kann den Rück- stand nicht mehr aufholen.

Zur körperlichen Vernachlässigung gehört in erster Linie der Nahrungs- entzug, dann die Verschmutzung — das Kind wird nicht gesäubert und

bleibt in Kot und Urin liegen — und das Frierenlassen. Nach Adelson (1963) sind zahlreiche Todesfälle von Kindern auf Vernachlässigung, schlechte Hygiene und unzurei- chende oder fehlende Ernährung zurückzuführen. Nix (1958), Bonn (1963), Bührdel (1970), Fink (1968) und Trube-Becker (1968, 1975) be- schreiben vernachlässigte Kinder.

Väter nicht

in die Verantwortung genommen Die eigenen Beobachtungen er- strecken sich auf 52 Obduktionsfäl- le, in denen Vernachlässigung, Un- terernährung, zum Teil kombiniert mit Unterkühlung, zum Tode des be- treffenden Kindes geführt haben.

Hinzu kommen fünf Fälle, die anläß- lich von Untersuchungen strafge- fangener Frauen erfaßt worden sind, so daß über 57 Vernachlässigungs- fälle mit Todesfolge Angaben ge- macht werden können. Es sind aus- schließlich solche Fälle berücksich- tigt, in denen körperliche Vernach- lässigung den Tod des Kindes her- beigeführt hat, ohne daß organische Schäden eine Erklärung für den Zu- stand des Kindes gegeben hätten.

Auch mittelbare Folgen wie Pneu- monie, Otitis media, Infekte u. a.

sind nicht erfaßt, obwohl diese Krankheiten Folgen von Vernachläs- sigung sein können.

In allen Fällen herrschten ungünsti- ge soziale Verhältnisse. Die Kinder waren häufig jeweils das letzte einer größeren Geschwisterreihe. Die un- mittelbare Umgebung war in den meisten Fällen verschmutzt und in jeder Hinsicht unzulänglich, der Zu- stand der Wohnung oft unbe- schreiblich. Häufig wohnten die El- tern mit drei und mehr Kindern in einem einzigen Raum eines Stadt- wohnheims (20 Fälle). Zehn der 57 Kinder waren unehelich geboren.

Die Mütter waren gezwungen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und konnten sich schon aus diesem Grunde nicht genügend um ihre Kin- der kümmern. In den übrigen Fällen waren die Verhältnisse in anderer Weise schlecht. Die Kindesmütter waren undifferenziert und zu jung und unfähig, einen Haushalt zu füh- ren und Kinder zu betreuen, ohne berufliche Ausbildung und häufig sogar ohne Schulabschluß. Die Vä- ter, soweit sie bekannt waren, küm- merten sich überhaupt nicht oder nur sehr selten um ihre Familien. Sie waren Trinker, faul, arbeitsscheu oder arbeitslos und oft ebenfalls zu jung für ihre Vaterrolle.

In Tabelle 1 ist das Alter der Kindes- mütter der Anzahl der Kinder bzw.

der Stellung des verstorbenen Kin- des in der Geschwisterreihe gegen- übergestellt. Zwei 17jährige hatten bereits zwei Kinder, drei der 20jähri- gen Kindesmütter hatten schon je zwei Kinder zu betreuen. Eine 21jäh- rige mußte trotz ihres jugendlichen Alters bereits vier Kinder versorgen.

Sie wohnte mit den Kindern und dem Ehemann in zwei völlig ver- schmutzten Räumen eines Stadt- wohnheims. Zu ihrer Entschuldi- gung gab die junge Frau an, daß die Betreuung der Kinder, die Hausar- beit und die ewigen Streitereien mit ihrem Mann für sie zuviel gewesen seien. Obwohl sich der Ehemann überhaupt nicht um die Familie kümmerte, wurde nur die Kindes- mutter zu drei Jahren Freiheitsent- zug verurteilt, weil das letzte Kind an einer Vernachlässigung gestorben

1026 Heft 17 vom 27. April 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Tabelle 2: Lebensumstände gefährdeter Familien

Häusliche Verhält- An-

nisse zahl

Zigeunerlager

1 1

2 1 Raum für mehrere Personen

20 3 „Katastrophale"

Verhältnisse

15 4 bereits Kind miß-

handelt

7 5 bereits Kind

vernachlässigt

7 6 Mutter erneut gra-

vide

8 7 Mutter geisteskrank

Suizidversuch

2 Mutter träge

8 7

Mutter zur Prostitu- tion gezwungen

9 1

Kind nichtehelich

10 10

11 Alkohol 6

12 Vater arbeitet nicht, faul

12 Vater kümmert sich nicht um Familie Vater vorbestraft bzw. in Haft

13 25

14 8

Vater arbeitslos

15 2

Eltern machen sich nichts aus Kindern

16 6

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Vernachlässigung von Kindern

war. Eine 24jährige Frau hatte be- reits acht Kinder, das jüngste davon verhungerte. Eine 23jährige mußte für sieben Kinder sorgen. Die große Familie lebte in einem einzigen Raum unter unbeschreiblichen Ver- hältnissen.

Der 27jährige Kindesvater war ar- beitsscheu und kümmerte sich über- haupt nicht um die Familie. Das jüngste Kind starb an den Folgen der Vernachlässigung. Vorher war schon mehrfach von dritter Seite auf diese Familie aufmerksam gemacht und der Vorwurf der Vernachlässi- gung erhoben worden, doch nie- mand half der überlasteten jungen Frau.

Die meisten der Mütter hatten trotz der relativ großen Kinderzahl das 30.

Lebensjahr noch nicht erreicht (49

=86%). Die Lebensumstände der Familien waren in allen Fällen ziem- lich ähnlich. Meist standen nur ein bis zwei Wohnräume in einem Stadt- wohnheim für die mehrköpfige Fa- milie zur Verfügung. Teilweise wur- den die Verhältnisse als katastro- phal bezeichnet (Tabelle 2).

Bemerkenswert ist, daß in fast allen Fällen nicht nur die Familienverhält- nisse zur Zeit des Todes des betref- fenden Kindes schlecht waren, son- dern daß auch gerade die Kindes- mütter aus ungünstigen häuslichen Verhältnissen stammten. Sie hatten oft nur die Sonderschule absolviert und auch sonst keine weitere Aus- bildung erhalten. Einige waren selbst nicht ehelich geboren, hatten einen Elternteil früh verloren oder waren in frühester Jugend von ei- nem männlichen Angehörigen — in der Regel handelt es sich dabei um den Vater — sexuell mißbraucht wor- den. Sieben der Mütter hatten trotz ihres jugendlichen Alters bereits ei- ne gescheiterte Ehe hinter sich. Eine Frau wurde von ihrem Ehemann ge- zwungen, der Prostitution nachzu- gehen. Vier Wochen nach der Ent- bindung vom letzten Kind mußte sie diese Tätigkeit wieder aufnehmen.

Deshalb hat sie nach ihren eigenen Angaben und auch den Ermittlungs- ergebnissen für den schließlich ver- hungerten Säugling nicht sorgen

können. Der Ehemann der Frau, der Vater des Kindes, kümmerte sich noch weniger um den Säugling.

Eine zur Tatzeit bereits 36 Jahre alte Frau hatte zwei nichteheliche und sieben eheliche Kinder während der Ehe mit einem Arbeiter, der Alkoho- liker war, geboren. In der letzten Zeit vor dem Tode des jüngsten Kindes hatte sie selbst angefangen, Alkohol zu trinken. Eine 26jährige Frau, die fünf eheliche und ein nichteheliches Kind hatte, war zum Zeitpunkt der Tat in zweiter Ehe mit einem arbeits- losen Gelegenheitsarbeiter verheira- tet. Arbeitslosenunterstützung und gelegentlicher Verdienst reichten für den Unterhalt der großen Familie nicht aus. Als Mutter von sechs Kleinkindern konnte sie beim besten Willen einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen. Dem Tod des Säuglings stand sie ebenso gleichgültig ge- genüber wie der Tatsache, daß noch ein zweites Kind (eineinhalb Jahre) hochgradig abgemagert in Klinikbe- handlung übergeben werden mußte.

Eine 29jährige Frau mußte, weil ihr Mann nicht arbeitete, trotz ihrer drei kleinen Kinder als Arbeiterin den Le- bensunterhalt für die Familie verdie- nen. Auch eine weitere, 21jährige Frau mußte trotz ihrer drei kleinen Kinder einer Erwerbstätigkeit nach- gehen. Zur Zeit der Tat befand sich ihr Ehemann zur Verbüßung einer Haftstrafe in einer Vollzugsanstalt.

Haushalt und Kinder waren völlig vernachlässigt, der sieben Wochen alte Säugling verhungerte. Die Frau war mit ihren 21 Jahren den an sie gestellten Anforderungen einfach nicht gewachsen. Hinzu kam die Sorge, daß ihr Ehemann von dem, von einem anderen Mann gezeug- ten, inzwischen von der Täterin ge- borenen Kind erfahren könnte. Sie- ben der 57 Frauen waren zur Zeit der Tat erneut schwanger, so wie die 27jährige, die über ihren eigenen Beschwerden ihr sechstes Kind, das 13 Monate alt geworden war, völlig vergaß.

Nur in drei Fällen waren die Verhält- nisse einigermaßen geordnet. Daß es trotzdem zum Tode des Kindes kam, lag einmal an einem Mißver- ständnis: Die nichteheliche Mutter

gab dem Kind über zehn Tage lang ausschließlich Aribon, das ärztlich verordnet worden war, und Wasser.

In einem weiteren Fall waren die El- tern, die beide als Schneider zu Hau- se arbeiteten, dem Kinde gegenüber gleichgültig. Sie beriefen sich in der Hauptverhandlung auf die Untersu- chungsergebnisse von Spitz und darauf, daß sie keine Zuneigung zu dem Kinde gehabt hätten. In einem weiteren Fall hatte das Kind zusätz- lich noch eine hochgradige Rachitis.

Eine Frau, die finanziell zur Zeit des Todes des Kindes keine Sorgen hat- te, war Alkoholikerin, eine andere — 24 Jahre alt —, Mutter von vier Kin- dern, hatte bereits acht Suizidversu- che hinter sich.

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Vernachlässigung von Kindern

Die meisten Opfer:

Kleinstkinder

Bei den Opfern handelte es stich aus- schließlich um Kleinstkinder (Tabel- le 3). In keinem der Fälle war zu Lebzeiten des Kindes Anzeige er- stattet worden, obwohl einige Male Kinder wegen Vernachlässigung den Eltern bereits entzogen worden waren. Der Verdacht auf eine Ver- nachlässigung oder den Tod durch Nahrungsentzug war erst durch das Ergebnis der Leichenöffnung aufge- kommen. In den meisten Fällen hat- te sich der Nahrungsentzug über ei- nen größeren Zeitraum erstreckt. In keinem Falle war ein Arzt konsultiert oder die Mütterberatung in An- spruch genommen worden. Magen- und Darmkanal waren — entgegen den Angaben der Kindesmütter über die letzte Nahrungsaufnahme — völ- lig leer.

Die übrigen Befunde, die an den ver- storbenen Kindern erhoben wurden, stimmten im wesentlichen überein.

Die Kinder zeigten ausnahmslos ty- pische Symptome der Unterernäh- rung und der Vernachlässigung wie

Tabelle 3: Opfer der Kleinst- kinder-Vernachlässigung

Alter der Kinder Anzahl 1 bis 1 Monat 5

2 1-2 Monate 8

3 2-3 Monate 4

4 3-4 Monate 10

5 4-5 Monate 7

5-6 Monate 6

7 6-7 Monate 3

8 7-8 Monate 2

9 8-9 Monate 0

10 9-10 Monate 3 11 10-11 Monate 1 12 11-12 Monate 2 13 12-13 Monate 0 14 13-14 Monate 1 15 14-15 Monate 1

16 18 Monate 1

17 2 Jahre 3

18 Zusammen: 57

Greisengesicht, faltige, trockene, schuppende Haut, ohne Unterhaut- fettgewebe, eingesunkene Augen, völlig fehlende Fettdepots, fehlen- der Wangenfettpfropf, Urinekzem mit Ulzerationen im Bereich des Ge- säßes und der Oberschenkel, hoch- gradige Verschmutzungen und ver- filzte Haare. Zwei Kinder zeigten zu- sätzlich noch Symptome der Rachi- tis. Bei sieben Kindern konnten au- ßerdem Zeichen lokaler Unterküh- lungen 1. und 2. Grades im Bereich der unteren Extremitäten und des Gesichtes festgestellt werden. Die Kinder wurden in völlig durchnäß- tem Zustand unter nassen Kissen und in unterkühlten Räumen aufge- funden.

Große Dunkelziffer

Die erhobenen Befunde berechti- gen, selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, daß auch Ernährungs- störungen im Kleinkindes- oder Säuglingsalter relativ schnell zur Ex- sikkose und Abmagerung führen, von einer strafbaren Vernachlässi- gung und Unterernährung zu spre- chen. Bei den von uns obduzierten Fällen handelt es sich nur um eine kleine Zahl der vermutlich täglich tatsächlich geschehenden. Sie soll- ten Anlaß geben, vermehrt das Inter- esse von Ärzten, Sozialarbeitern, Gesundheitsbehörden oder ande- ren, der Förderung eines geordne- ten menschlichen Zusammenlebens dienenden Gremien und Institutio- nen auf das sozial-medizinisch so bedeutsame Problem der Vernach- lässigung hilfloser Personen zu len- ken, zu denen in besonderem Maße das Kleinkind gehört. Sie sollten ins- besondere zeigen, daß bei allen dia- gnostischen Schwierigkeiten doch bestimmte Symptome jederzeit fest- stellbar und geeignet sind, den Ver- dacht auf eine Vernachlässigung — vorsätzlicher oder fahrlässiger Natur

— hinreichend zu begründen. Es ge- nügt zudem nicht, sich mit der Dia- gnose — oftmals erst anläßlich der gerichtlich angeordneten Obduktion gestellt — zu begnügen. Auch mit einer strafrechtlichen Verurteilung der Kindesmutter oder des Vaters, was viel seltener geschieht, sind der

Anreiz zu dieser Straftat oder die Möglichkeiten, sie zu begehen, we- nig beeinflußbar.

Der Prophylaxe sollte vermehrt Auf- merksamkeit geschenkt werden. Da- zu sollte schon die Erkenntnis Ver- anlassung geben, daß die Vernach- lässigung im Kleinkindesalter für die seelische und körperliche Entwick- lung des Kindes und damit auch für seine spätere Einstellung zur Gesell- schaft und zum Leben von entschei- dender Bedeutung ist. Prophylaxe ist aber nur möglich bei rechtzeiti- gem Erkennen der Symptome und ihrer ursächlichen Faktoren. Dazu sollten Hausarzt, Sozialarbeiter, Ge- sundheitsbehörden, Kliniken usw.

sich im Rahmen der jeweils gegebe- nen Möglichkeiten anregend, unter- stützend und koordinierend zusam- menwirken. Zu Recht beanstandet Köttgen (1974) die unbefriedigende Zusammenarbeit dieser Institutio- nen und damit insbesondere die Tat- sache, daß einschlägige Hinweise und Anzeigen nur allzu oft keine Re- aktionen dieser Stellen auslösen.

Unfähigkeit und Unwissenheit der Mütter

Die Fälle zeigen überdies, daß ein wesentlicher Faktor für das Ver- nachlässigen von Kindern, jeden- falls für das mit Todesfolge, in der Unfähigkeit und Unwissenheit der oft allzu jungen Mütter liegt, die oh- ne partnerschaftliche Hilfe von sei- ten des Erzeugers des Kindes auf sich allein gestellt und zusätzlich oft noch zu einer Erwerbstätigkeit ver- urteilt, den Anforderungen, die Hausarbeit und Kinderpflege mit sich bringen, nicht gewachsen sind.

In der heutigen Zeit, die uns so viele Erkenntnisse zur Bedeutung der frühkindlichen Entwicklung für die spätere Einstellung des Menschen zur Gesellschaft beschert hat, dürf- ten Mütter mit ihren Problemen und Schwierigkeiten möglichst wenig sich allein überlassen werden, aber gerade dies ist der Fall. Nichts inter- essiert in der heutigen Zeit weniger als die Sorgen und Nöte der Mütter aus Problemfamilien oder der allein- stehenden Mütter.

1028 Heft 17 vom 27. April 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Wenn auch das Verhalten mancher Mutter, der jedes Interesse an ihrem eigenen Kind abzugehen scheint, ih- ren Kindern gegenüber erschrek- kend wirkt, so zeigen doch die mei- sten der beobachteten Fälle, daß mißliche äußere Umstände, die hät- ten geändert werden können, we- sentlich mitgewirkt haben.

Mutterpflichten lernen

Schließlich sei noch darauf hinge- wiesen, daß es sich beim „mütterli- chen Verhalten" keineswegs um ei- ne reine Instinkthaltung handelt, und daß es kaum angeborenes Triebverhalten ist, wie Köttgen meint. Auch der Mensch kann und muß letztlich Mutterpflichten lernen.

Mütterliches Verhalten ist nicht ein- fach so vorprogrammiert, daß es mit der Geburt des Kindes ohne bewuß- tes Dazutun abzulaufen beginnt und unabhängig von den individuellen Lebensumständen der späteren Mutter ist. Das zeigt auch das Ver- halten der Mütter, die nach der Ge- burt des Kindes keine Gelegenheit gehabt haben, sich selbst um ihr Kind zu kümmern, sei es, daß es krankheitsbedingt noch in der Klinik verbleiben mußte, sei es, daß die al- leinstehende Frau zunächst ge- zwungen war, aus was für Gründen auch immer, ihr Kind anderen zur Betreuung zu überlassen. V. Schil- ling (1975) weist auf die Schwierig- keiten für die. Eltern-Kind-Bezie- hung hin, dann, wenn das Neugebo- rene sogleich nach der Geburt in der Klinik verbleiben muß, während die Eltern es nur durch Glasscheiben gelegentlich betrachten dürfen. Eine tiefere emotionale Zuwendung der Eltern komme nicht mehr zustande.

Das „Erlernen" sollte spätestens während der Schwangerschaft be- ginnen. Wie aber kann eine noch nicht 20jährige, die ihr zweites oder drittes Kind unter mißlichen Um- ständen erwartet, diesen Lernprozeß mit ausreichendem Erfolg durchma- chen, zumal sie oftmals selbst die dazu erforderliche Geborgenheit nicht erfahren hat. Die fehlende po- sitive Beeinflussung im Elternhaus

muß ggf. durch Erziehung und Auf- klärung von anderen Personen und Gremien ersetzt werden.

In erster Linie ist da die Schule zu erwähnen. Es genügt nicht allein die sexuelle Aufklärung, wie sie zur Zeit praktiziert wird. Ihr steht das, was nach dem Zeugungsakt geschieht, an Bedeutung in nichts nach. Von besonderer Wichtigkeit ist es dabei, die jungen Menschen, und zwar die Schüler in gleicher Weise wie die Schülerinnen, immer wieder auf die Verantwortung hinzuweisen, die aus einer sexuellen Betätigung dem je- weiligen Partner und dabei insbe- sondere dem daraus entstehenden Kind gegenüber erwächst. Dabei muß besonders herausgestellt wer- den, daß Schwangerschaft, Geburt und Aufzucht eines Kindes gleichge- wichtige partnerschaftliche Aufga- ben sind.

Bewahrende und bessernde Vorsorge

Für den Arzt ergibt sich im gegebe- nen Zusammenhang die ernste For- derung, nicht nur diagnostisch und therapeutisch im engeren Sinne tä- tig zu werden. Er, der Arzt, ist ganz besonders berufen dazu, sich den darüber hinaus gehenden Proble- men der betroffenen jungen Men- schen anzunehmen.

Heilen oder Vorsorgen im Sinne ei- ner wohlverstandenen „Ganzheits- medizin" bedeutet heute nicht nur eine Behandlung der Einzelperson im psychischen oder physischen Be- reich, sondern weit darüber hinaus- gehend eine Behandlung, die versu- chen muß, möglichst auf alle im je- weiligen Einzelfall berührten Fakto- ren des Gemeinschaftslebens be- wahrend oder bessernd einzuwir- ken. Nur ein solches ärztliches Ver- halten ist heute sozial, wobei der Vorsorge eine ebenso große Bedeu- tung zuzumessen ist wie der Beseiti- gung einer tatsächlich diagnosti- zierten physischen oder psychi- schen Anomalität. Der Arzt sollte mit dazu beitragen, daß es nicht erst zum tragischen Ende kommt, wie in den zitierten Fällen und dem Fall der

24jährigen Werkslehrerin, die sich in Frankfurt (1974) wegen Vernachläs- sigung ihres Säuglings vor dem Schwurgericht verantworten mußte und verzweifelt ausrief: „Wie jede alleinstehende Mutter mußte ich ar- beiten — wäre ich zu Hause geblie- ben, hätte ich meine Arbeit verloren und damit die Existenzgrundlage für uns beide". Dieselbe Gesellschaft, die alleinstehende arbeitende Müt- ter mit ihren Kindern lediglich vege- tieren lasse, „sitzt heute hier über sich und nicht über mich zu Ge- richt".

Literatur

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Neuwied — Berlin 1964.

Anschrift der Verfasserin:

Professor Dr. med.

Elisabeth Trube-Becker Institut für gerichtliche Medizin

der Universität Düsseldorf Moorenstraße 5

4000 Düsseldorf 1

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