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M 230/2000

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M 230/2000 JGK 14. März 2002 45C

Motion

0883 GFL (Lauterburg-Gygax, Bern)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 27.11.2000

Windkraftwerk auf dem Chasseral

Der Regierungsrat wird aufgefordert das Notwendige abzuklären und zu veranlassen, damit auf dem Chasseral ein Windkraftwerk erstellt werden kann.

Begründung:

Fast zehn Millionen kWh hat das Windkraftwerk auf dem Mt. Croisin in den letzten fünf Jahren produziert und und zu vollkostendeckenden Preisen - also ohne Subventionen - verkauft. Die Nachfrage für Windstrom ist grösser als das Angebot. Darum ist eine Erweiterung auf dem Mt. Croisin bereits vorgesehen. Die geplante Erweiterung ist sinnvoll.

Nun gibt es im Kanton Bern einen Standort, der bei gleichem Aufwand noch wesentlich mehr Energie liefern könnte: Der Chasseral. Während auf dem Mt. Croisin Windgeschwindigkeiten von 4.5 - 5.0 m/s auf 50 m über Grund herrschen, erreichen sie auf dem Chasseral 9.0 m/s (Mittel 1983 - 1997). Weil der Energie-Inhalt vom Wind (kinetische Energie) von der Windgeschwindigkeit hoch drei abhängt, könnte auf dem Chasseral bei gleichem Aufwand sechs Mal so viel Energie gewonnen werden wie auf dem Mt. Croison. Der Chasseral gehört zu den Orten mit den höchsten Windgeschwindigkeiten in der Schweiz überhaupt. Die Werte übertreffen dort sogar jene auf den hohen Alpengipfeln. Darum ist der Chasseral einer der besten Standorte für eine Windkraftanlage und sollte zusätzlich zum Mt. Croisin genutzt werden können.

Zur Frage des Landschaftsschutzes ist darauf hinzuweisen, dass bereits ein 100 m- Fernsehturm den Ort prägt. Windkraftwerke sind weniger hoch und keine klobigen Bauwerke. Auch wegen ihrem Zweck werden sie von der Bevölkerung meistens als sympathische Einrichtungen wahrgenommen und akzeptiert. Es ist aber zu prüfen, ob der Petit Chasseral, der ca. 40 m tiefer liegt, bezüglich Landschaftsschutz der bessere Standort sein könnte.

Die erneuerbare Energie wird im künftigen Strommarkt eine verstärkte Bedeutung erhalten.

Umweltbewusste Unternehmen und Haushalte werden noch mehr von dieser Bezugsmöglichkeit Gebrauch machen. Einerseits um mit der Nutzung von Ökostrom einen Marktvorteil zu erhalten (Qualitäts-Label) und andererseits um direkt auf den Markt einwirken zu können. Die Nachfrage wird also in Zukunft zunehmen und die hiesigen Stromunternehmen werden sich diesen Markt nicht entgehen lassen wollen. Es wird sich darum noch mehr lohnen, in die Windenergie zu investieren.

Abgesehen davon gehört die Förderung und Nutzung erneuerbarer Energie, gemäss Artikel 35 der Verfassung des Kantons Bern, zu den ständigen und wichtigen energiepolitischen

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Aufgaben. Der Handlungsbedarf ist also auch dadurch gegeben. Zudem hat die sprunghafte Erhöhung des Ölpreises in der letzten Zeit, das Interesse an erneuerbarer Energie wieder vermehrt ins Bewusstsein gebracht. Es gilt darum jetzt zu handeln und die nötigen Schritte zu veranlassen, damit künftig das Angebot an Windenergie vergrössert werden kann.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist mit der Motionärin der Auffassung, dass im Interesse einer umweltschonenden Energieversorgung die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien, insbesondere der Windkraft, gefördert werden soll. Er geht mit der Motionärin ebenfalls einig, dass allein vom Standpunkt des Windenergiepotentials der Chasseral einen hervorragenden Standort für eine Windkraftanlage abgibt. Dies belegt die 1996 im Auftrag des Bundesamtes für Energiewirtschaft herausgegebene und von ÖKOSKOP, METEO-TST, ENCO erarbeitete Potenzialstudie "Windkraft und Landschaftsschutz".

Beigefügt sei, dass für diese Beurteilung die Höchstwindgeschwindigkeiten nicht von Ausschlag sind. Bei Höchstwindgeschwindigkeiten, wie sie auf dem Chasseral zu weilen gemessen werden, müsste ein Windkraftwerk aus technischen und Sicherheitsgründen abgeschaltet werden. Von Bedeutung sind in erster Linie regelmässige Windverhältnisse mittlerer Stärke.

Der Chasseral gilt als Landschaft von nationaler Bedeutung und ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgeführt (vgl. Objekt 1002, VBLN, Anhang; SR 451.11). Es handelt sich um eine typische Landschaft des Hochjuras mit Weiden im Wechsel mit bewaldeten Hängen, Felsbändern und tiefen Schluchten. Vorhanden ist eine reiche Flora mit vielen alpinen Arten. Die Südflanke des Chasserals ist von weit her im Mittelland sichtbar. Diese Landschaft gilt es umgeschmälert zu erhalten (Art. 6 Abs. 1 NHG, SR 451).

Der Regierungsrat vertritt anders als die Motionärin die Auffassung, dass aufgrund der landschaftlichen Bedeutung des Chasserals die Errichtung eines Windkraftwerkes einen nicht vertretbaren Eingriff darstellen würde. Er sieht sich in seiner Haltung durch die oben erwähnte Potenzialstudie Windkraft und Landschaftsschutz bestärkt. Unter Einbezug der Interessen des Landschaftsschutzes wird der Nutzung der Windkraft im Gebiet Chasseral je nach Standort zweite oder gar nur dritte Priorität beigemessen. Der Regierungsrat sieht sich in seiner Beurteilung zudem durch ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) gestützt. Am 17.

November 1995 hatte sich die ENHK zu einer Windkraftanlage auf dem Mont-Sujet geäussert. Obwohl ausserhalb des Perimeters der Landschaft von nationaler Bedeutung Chasseral gelegen, erachtete sie die Auswirkungen einer Windkraftanlage auf die Landschaft des etwas östlich vom Chasseral gelegenen Mont-Sujet für nicht vertretbar.

Was für die Landschaft des Mont-Sujet gilt, muss für die empfindlichere Landschaft von nationaler Bedeutung des Chasserals um so stärker gelten.

Die bernischen und neuenburgischen Regionalplanungsverbände Val de Ruz, Centre Jura und Jura-Bienne haben Ende 1998 eine gemeinsame Planung für das ganze Gebiet der Chasseralkette in Angriff genommen. Ziel ist es einen Regionalpark nach französischem Vorbild zu schaffen. Bei dieser Gelegenheit ist die Nutzung des Potenzials an Windenergie geprüft worden. Aus den bereits angesprochenen landschaftlichen Gründen aber auch um die Ausschöpfung der Möglichkeiten in den Gebieten Mont-Crosin und Montagne du Droit nicht zu präjudizieren, wurde die Nutzung der Windkraft auf dem Chasseral aber nicht weiter verfolgt.

Eine Planung über die Nutzung der Windkraft im Gebiet Mont-Crosin / Montagne du Droit steht vor dem Abschluss. Neben den bereits bestehenden vier und geplanten zusätzlichen zwei Windmühlen zeigt sie auf, dass eine Verdoppelung bis

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Verdreifachung dieses Bestandes an Windkraftanlagen möglich ist. Ein weitergehender Ausbau ist nicht auszuschliessen, müsste aber noch vertieft abgeklärt werden.

Der Regierungsrat ist mit den betroffenen Regionalplanungsverbänden der Auffassung, dass in erster Priorität das im landschaftlich weniger empfindlichen Gebiet Mont-Crosin / Montagne du Droit ausgewiesene Potenzial an Windkraft genutzt werden soll, bevor das Gebiet Chasseral überhaupt für die Nutzung der Windkraft in Betracht gezogen wird.

Antrag

Der Regierungsrat beantragt aus den dargelegten Gründen, die Motion abzulehnen.

An den Grossen Rat

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