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Das Hochbauamt hingegen vertritt die Auffassung, dass das Gebäude Nr

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I 227/2003 BVE 17. Dezember 2003 49C

Interpellation

3608 Schnegg, Sonceboz-Sombeval (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 15.11.2003

Abbruch eines Wohnhauses in Bellelay

In einem Schreiben vom 4. Juni 2003 an die Einwohnergemeinde Saicourt erinnert das Hochbauamt des Kantons Bern daran, dass es am 28. Juli 2000 ein Abbruchgesuch für das Gebäude Nr. 220 in Bellelay eingereicht habe.

Die Behörden hatten mit der Unterstützung der Gemeindeversammlung beschlossen, dieses Gesuch im Zusammenhang mit dem — im Rahmen der Arbeiten der Stiftung Bellelay — vorgesehenen Abbruch eines Wohnhauses nicht zu veröffentlichen. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde waren über den Willen des Kantons, Wohnungen abzubrechen, die für die Wohnraumförderung der Gemeinde unabdingbar sind, schockiert.

Das Hochbauamt hingegen vertritt die Auffassung, dass das Gebäude Nr. 220 verfällt und nur vermietet werden kann, wenn vorgängig bedeutende Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Nach Aussagen des Projektleiters müsste auch das Abwassersystem neu organisiert werden. Da der Kanton die erforderlichen Investitionen nicht mehr tätigen will, hat er sich für einen Abbruch des Gebäudes entschieden. Aus diesem Grund bittet das Hochbauamt die Einwohnergemeinde Saicourt in seinem Schreiben vom 4. Juni 2003, sein Abbruchgesuch vom 28. Juni 2000 zu veröffentlichen.

Der Regierungsrat wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie hoch werden die Kosten des geplanten Abbruchs sein?

2. Trifft es zu, dass dem Kanton interessante Kaufofferten vorgelegt worden sind?

3. Wie viele Gelder sind dem Kanton in diesen drei Jahren, seit das Haus leer steht, entgangen?

4. Warum trägt das Hochbauamt den kommunalen Wünschen im Bereich des Wohnraums nicht Rechnung?

5. Was kann den Behörden und der Bevölkerung auf die Aussage, dass diese Wohnungen neue Steuerpflichtige und Familien aufnehmen könnten, welche zum Unterhalt der kommunalen Infrastrukturen (Schulen usw.) beitragen, entgegnet werden?

6. Ist dem Kanton die neue Petition, die am 19. August 2003 eingereicht worden ist und den Erhalt des Hauses Nr. 220 verlangt, bekannt?

7. Wie gedenkt der Kanton in dieser Angelegenheit zu handeln?

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Antwort des Regierungsrats

Einleitend soll noch einmal in Erinnerung gerufen werden, was am 2. Oktober 2001 in ei- nem Schreiben an die Gemeinde Saicourt ausgeführt wurde:

«Die Leitlinien in Bezug auf den Unterhalt der Bauten, die dem Kanton gehören, wurden in Absprache mit der Denkmalpflege, der Liegenschaftsverwaltung, der Gesundheits- und Fürsorgedirektion und der psychiatrischen Klinik Bellelay ausgearbeitet. Dank dieser Leitli- nien können die nötigen Investitionen besser verwaltet werden. Des Weiteren bemühen wir uns, diesem Standort von nationaler Bedeutung durch Sanierungen und Renovationen ein würdiges Aussehen zu verleihen.

Der verlangte Abbruch ist Teil dieser Leitlinien. Wie im Inventar der schützenswerten Orts- bilder der Schweiz (ISOS) erwähnt wird, beeinträchtigen die drei Wohngebäude im Süden der Umgebungsmauer den Anblick der Anlage. Wenn man von Süden her nach Bellelay kommt, ist das Gebäude Nr. 220 am exponiertesten. Es befindet sich in einer besonders sensiblen Lage. Dies nicht nur gegenüber der Umgebungsmauer und dem Standort des ehemaligen Klosters, sondern auch gegenüber den neuen Strukturen der Stiftung Bellelay.

Der Abbruch trägt zu einer Verbesserung der Standortattraktivität bei. Wir unterstreichen, dass unsere Anstrengungen zur Verbesserung des städtebaulichen und architektonischen Anblicks von Bellelay (gesamte Klosteranlage, Landwirtschaftsbetrieb und gesamte Um- gebung) eine langwierige und in die Zukunft gerichtete Arbeit ist. In diesem Zusammen- hang möchten wir nicht nur an den Abbruch der Baracken und der früheren Post auf dem Klinikgelände erinnern, sondern vor allem auch an die in den vergangenen zehn Jahren durchgeführten Sanierungen und Umbauten der ehemaligen Abteikirche, des ehemaligen Klosters, der Glashütten und der alten Schmiede.»

Die einzelnen Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt:

1. Das Hochbauamt hat die Abbrucharbeiten 2001 öffentlich ausgeschrieben. Die drei besten Offerten lagen zwischen CHF 22’000.-- und CHF 28’500.--. Der Abbruch und die Instandstellung des Geländes dürften heute rund CHF 35’000.-- kosten.

2. Nach Angaben der Liegenschaftsverwaltung wurden ihr keine Kaufangebote unterbreitet. In Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege ist ein Verkauf der Lie- genschaft im Übrigen ausgeschlossen. (Im Brief vom 17. September.2003 erwähnte der Gemeinderat nur, dass Herr Vincent Hirschi an einem Erwerb interessiert sei).

3. Die beiden Wohnungen der Liegenschaft waren bis zum 30. Juni 1999 bzw. 31. Au- gust 1999 vermietet. Die Mietzinse betrugen Fr. 700.-- bzw. Fr. 606.--. Bis zur Einwei- hung der Stiftung Bellelay Ende Juni 2001 dienten die beiden Wohnungen als Büros für die Baustelle und den Betrieb der Stiftung Bellelay. Wenn man davon ausgeht, dass die beiden Wohnungen im heutigen Zustand seit dem 1. August 2001 hätten vermietet werden können, so beträgt der Mietzinsausfall Fr. 36’568.--. Für die Instand- stellung der Liegenschaft und den Anschluss ans Trennsystem der Kanalisation müssten schätzungsweise Fr. 155’000.-- aufgewendet werden. In diesen Kosten ist keine Verbesserung des Wärme-/Kälteschutzes oder des Komforts enthalten.

4. Der Kanton befasst sich nicht mit dem Bau und Unterhalt von Wohnhäusern für Pri- vate. Zudem könnten im vorliegenden die Kosten für den Unterhalt des Gebäudes längerfristig nicht durch die Mieteinnahmen gedeckt werden. Ergänzend wird noch angemerkt, dass sich auf dem Gelände der Stiftung Belleley noch einige Wohnungen befinden, die leer stehen, weil sich keine Mieter gefunden haben. Es ist an der Gemeinde, im städtebaulichen Bereich durch angemessene politische Massnahmen Bedingungen zu schaffen, die für den Wohnungsbau förderlich sind und neue Steuerpflichtige anziehen. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass der Kanton Bern der Gemeinde drei Baugrundstücke zum Kauf angeboten hat.

5. Wir haben von der Petition Kenntnis genommen und der Gemeinde den Empfang der Petition bestätigt.

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6. Der Kanton hält an seiner Position fest und verlangt, dass das Abbruchgesuch vom Juli 2000 endlich behandelt wird.

An den Grossen Rat

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