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M 169/2000 M 172/2000 P 180/2000 I 166/2000 I 168/2000

POM POM POM POM POM

7. März 2001 46C

Motion

0860 GFL (Hofer, Biel)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 04.09.2000

Strategiepapier gegen Rassismus Der Regierungsrat wird beauftragt,

in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und den Gemeinden ein Strategiepapier zu erarbeiten, das aufzeigt, mit welchen Massnahmen der Kanton Bern in Zukunft dem zu- nehmenden Rassismus, der rechtsextremen Gewalt und grundsätzlich jeder politischen Gewalt entgegentreten will.

Begründung:

Die Fraktion der Grünen Freien Liste ist über die Zunahme rechtsextremer Aktivitäten in jüngster Zeit zutiefst beunruhigt und besorgt. Diesem wachsenden Rechtsradikalismus muss unserer Meinung nach entschieden und konsequent entgegengetreten werden.

Fachleute aus der ganzen Welt wissen: es gibt nicht einen Weg gegen diese Form von Gewalt vorzugehen, doch gibt es überall, auch in Europa inkl. Schweiz gute und erfolgsver- sprechende Ansätze dem Rechtsradikalismus entgegenzutreten. Dies insbesondere im Bereich der Ausstiegshilfe, als auch im Bereich der Prävention.

Das Strategiepapier soll einerseits sinnvolle Massnahmen aufzeigen, andererseits auch, wie die Umsetzung durch den Kanton und die Gemeinden konkret gefördert wird.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 07.09.2000

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M 172/2000 POM

Motion

Bütler, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 50 Eingereicht am: 04.05.2000

Nein zu Rechtsextremismus und Rassismus - Einführung des „Norweger Modells“ im Kanton Bern

Der Regierungsrat wird beauftragt, gegen Rechtsextremismus und Rassismus präventiv aktiv zu werden. Insbesondere werden folgende Massnahmen eingeleitet:

1. Der Kanton Bern richtet - anolog dem Modell Norwegen - einen breit abgestützten und permanent arbeitenden Beratungsdienst gegen Rechtsextremismus und Rassismus ein.

2. Der Kanton startet sofort eine breite öffentliche Kampagne gegen Rechtsextremismus und Rassismus.

3. Der Kanton setzt sich beim Bund dafür ein, dass dieser ein breites, permanentes und finanziell garantiertes Massnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Rassismus beschliesst.

Begründung:

So wie andere gesellschaftliche Problemfelder sollte auch die Bekämpfung von Rechtsex- tremismus und Rassismus eine staatliche Daueraufgabe mit der entsprechenden finanziel- len Absicherung sein. Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus und Interven- tion werden gegenüber der Repression immer wichtiger. Prävention und Intervention kön- nen die beiden Phänomene reduzieren, meint der norwegische Experte Björgo.

Norwegen hat einen „Beratungsdienst gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ aufge- baut, welcher als Anlaufstelle dient und u.a. „vor Ort“ mit den Gemeinden arbeitet. Im Bera- tungsdienst arbeiten Polizei, Sozialarbeiterinnen, Jugendarbeiter, Soziologinnen, Anthropo- logen oder Konfliktlösungsexpertinnen eng zusammen und bieten den Jungen unter ande- rem ein Ausstiegsprojekt an. Das Norweger Modell scheint bisher sehr erfolgreich gewesen zu sein.

Der Kanton Bern, in den die rechte Szene“ in den letzten Jahren auf 160 der Polizei be- kannten Personen angewachsen ist, soll ein solches Modell ebenfalls einführen. Die im Kanton Bern bis anhin existierende „Beratungsstelle für Verbrechensverhütung“, an die sich Jugendliche, überforderte Eltern, Lehrerinnen und Lehrer usw. wenden können und die sich unter anderem mit Rechtsextremismus beschäftigt, genügt nicht!

Ebenfalls soll die breite Öffentlichkeit vermehrt sensibilisiert und informiert werden. Deshalb ist sofort eine breite Öffentlichkeitskampagne zu lancieren. Zudem macht der Kanton Druck auf den Bund, damit dieser ebenfalls präventiv aktiv wird.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 07.09.2000

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P 180/2000 POM

Postulat

FDP (Käser, Langenthal)

Weitere Unterschriften: 27 Eingereicht am: 11.09.2000

Massnahmen und Möglichkeiten des Kantons im Kampf gegen politischen Extremis- mus

Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen und aufzuzeigen, ob die Mittel und die einge- leiteten Massnahmen im Bereich der Information und der Prävention sowie des Staats- schutzes im Zusammenhang mit politischem Extremismus und damit verbundener Gewalt- bereitschaft im Kanton Bern genügen und wo welcher Handlungsbedarf besteht.

Begründung

Politische Extremismen, besonders wenn sie mit Gewaltbereitschaft verbunden sind, ver- bunden sind, bedrohen die demokratische, offene Gesellschaft.

Auch unsere offene Gesellschaft kommt nicht ohne Staatsschutz und entsprechende Insti- tutionen aus.

Dass derartige Institutionen im Zuge der Fichen-Affäre v.a. von linker Seite erheblich unter Druck gerieten, ist verständlich - wenn heute die gleiche Linke nach Massnahmen gegen den Rechtsextremismus ruft, so ist auch das mehr als verständlich. Konsequenterweise müsste man also zugeben, dass der Staat ganz offensichtlich entsprechende Instrumente braucht, die personell und materiell vernetzt sein müssen, um wirkungsvoll zu sein.

Es ist wichtig, dass der Regierungsrat aufzeigt, wie die Zusammenarbeit mit dem Bund im praktischen Alltag funktioniert, über welche Mittel er verfügt, und welche Massnahmen er getroffen hat.

I 166/2000 POM

Interpellation

Rickenbacher, Bühl (SP)

Weitere Unterschriften: 20 Eingereicht am: 04.09.2000

Rechtsradikalismus und Neofaschismus im Kanton Bern

Im Zusammenhang mit verschiedenen Vorkommnissen im Kanton Bern (Waffenkunde der Polizei, Demonstrationen und Störaktionen) stellen sich im Zusammenhang mit dem Rechtsradikalismus verschiedene Fragen:

1. Wie schätzt der Regierungsrat den Rechtsradikalismus im Kanton Bern ein?

2. Wie sieht die Polizei ihre rechtlichen Mittel im Zusammenhang mit Gewalt, öffentlichem Skandieren von rechtsradikalen und antidemokratischen Sprüchen und das Tragen von faschistischen Emblemen?

3. Gibt es im Zusammenhang mit dem Rechtsradikalismus und Neofaschismus im Kanton Bern Gesetzeslücken und wenn ja, wie gedenkt der Regierungsrat diese zu schliessen?

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4. Welche präventiven Massnahmen gedenkt der Regierungsrat in den Schulen und bei den Jugendlichen im Kanton Bern einzuleiten?

5. Inwiefern unterstützt der Regierungsrat die Arbeit der Gemeinden gegen den Rechtsra- dikalismus?

6. Wie sieht der Regierungsrat die Möglichkeit der Bestimmung einer kantonalen Fach- person, welche präventiv und beratend von Schulen, Eltern und Betroffenen bean- sprucht werden kann?

7. Existiert im Kanton Bern bereits ein Ausstiegsprogramm für ausstiegswillige Rechtsra- dikale?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 07.09.2000

I 168/2000 POM

Interpellation

Forster, Moutier (SP)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 04.09.2000

Zunahme des Rechtsextremismus im Kanton Bern

In letzter Zeit wurde viel von der Zunahme des Rechtsextremismus in der Schweiz gespro- chen. Der Regierungsrat wird gebeten, den Grossen Rat über die Situation im Kanton Bern aufzuklären und folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie schätzt die Regierung die rechtsextreme Szene im Kanton Bern ein?

2. Liegen für den Kanton Bern Zahlen über die Anzahl Personen vor, die zur rechtsextre- men Szene zu zählen sind?

3. Wie schätzt die Polizei die ihr zur Verfügung stehenden Mittel ein, um jegliche Form von Gewalt bekämpfen und rechtsextremen Demonstrationen begegnen zu können, bei de- nen rassistische Slogans skandiert und faschistische Zeichen zur Schau gestellt wer- den?

4. Gibt es in der kantonalen Gesetzgebung Lücken? Wenn ja: Welche Massnahmen ge- denkt die Regierung zu ergreifen, um die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu ergänzen?

5. Wie sieht eine künftige Zusammenarbeit mit den Polizeien der anderen Kantone aus, um Vorkommnisse, wie jenes vom 1. August oder andere Provokationen, Versammlun- gen und Gewaltdemonstrationen im Zusammenhang mit Rechtsextremismus zu verhin- dern?

6. Welche Präventivmassnahmen sind im Kanton Bern im Bereich der Schulen oder ganz allgemein bei der Jugend vorgesehen?

7. Sieht die Regierung eine Möglichkeit, auf Kantonsebene eine kompetente, zweispra- chige Person zu ernennen, die für die Prävention an den Schulen und für die Beratung von Eltern und Personen, die vom Rechtsextremismus betroffen sind, zuständig wäre?

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Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Anlass zu allen fünf Vorstößen waren die Vorkommnisse rechtsextremer Gruppierungen in der Schweiz und im Kanton Bern im letzten Jahr. Während die Interpellationen Rickenba- cher und Forster sowie das Postulat Käser in erster Linie darauf abzielen, vom Regie- rungsrat eine Lagebeurteilung zu erhalten, verlangt die Motion Hofer die Erarbeitung eines Strategiepapiers, das aufzeigen soll, mit welchen Massnahmen der Kanton Bern in Zukunft rechtsextremer Gewalt und grundsätzlich jeder politischen Gewalt entgegentreten will. Die Motion Bütler fordert zudem die Einführung eines Beratungsdienstes – analog dem sog.

„Norweger Modell“ – im Kanton Bern.

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der POM mit Vertretern der JGK, der ERZ, der GEF und der Stadtpolizei Bern hat sich den gestellten Fragen angenommen und präsentiert folgendes Lagebild:

Sowohl im Bericht der Arbeitsgruppe „Rechtsextremismus“ des EJPD vom September 2000 als auch in der entsprechenden Bestandesaufnahme unter dem Titel „Skinheads in der Schweiz“ (ebenfalls vom September 2000; beide Berichte sind im Internet unter der Adresse www.bupo.admin.ch abrufbar) wird aufgezeigt, dass die gewaltorientierte und gewalttätige rechtsextreme Szene – insbesondere der Skinheads – hauptsächlich in der Deutschschweiz Zulauf erhält; sie rekrutiert sich verstärkt in mehreren Kantonen, auch im Kanton Bern. Dazu ist aus der Sicht des Kantons Bern zweierlei anzumerken: zum einen ergänzt und verdichtet der Bund in seiner Bestandesaufnahme die auf Stufe Kanton im Rechtsextremismus polizeilich festgestellte Zunahme des Personen- und Gewaltpotentials;

zum andern wird anhand aktueller Fallanalysen und aufgelisteter Vorfälle dokumentiert, dass die Bundesbehörden im Kanton Bern einen Schwerpunkt rechtsextremistischer Akti- vitäten orten. Die von der Kantons- und Stadtpolizei Bern auf der Grundlage des Bundes- gesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) in diesem Be- reich für die Bundespolizei beschafften präventiv- und gerichtspolizeilichen Informationen haben in diesem Bericht Eingang gefunden.

Die rechtsextremistische Szene im Kanton Bern ist v.a. in den beiden letzten Jahren ange- wachsen und wird – zumindest was die Gewaltbereitschaft betrifft – von Skinheads domi- niert; sie ist in zahlreichen Kleingruppen zersplittert und daher schwer fassbar. Der Kan- tons- und Stadtpolizei sind derzeit rund 180 Skinheads/Rechts-extremisten mit Wohnsitz im Kanton Bern bekannt (1998: 80; 1999: 120;). Davon sind etwa 50 in rechtsextremen Gruppierungen mit überregionaler Bedeutung (Schweiz. Hammerskins, Blood & Honour, Nationale Offensive, Arische Aktion Bern) in Strukturen eingebunden. Die Gefährlichkeit dieser Formationen liegt weniger in der Zahl ihrer Mitglieder, sondern vielmehr in ihrer Funktion als Gesinnungsmultiplikatoren, indem sie Veranstaltungen durchführen, rechts- extremistische Propaganda verbreiten und somit Hass und Gewalt gegen Skinheadfeind- bilder (insbesondere Fremde und Andersdenkende) fördern. Die Wohnsitze der im Rah- men von Kontrollen und Strafverfahren ermittelten organisierten und nicht organisierten Skinheads (mehrheitlich zwischen 16 und 25 Jahre alt) sind schwergewichtig in der Stadt Bern und deren Vororte (ca. 90), im Seeland (ca. 30), in der Region Burgdorf (ca. 30) und im Oberaargau (ca. 30) verteilt.

Viele Jugendliche finden den Einstieg in das rechtsextremistische Milieu entweder über die Musik der Skinheads oder über den Hooliganismus. Mehrere Vorfälle der letzten Jahre zei- gen, dass die Grenzen zwischen Hooliganismus und Rechtsextremismus fliessend sind.

Sowohl Skinheads als auch Hooligans lassen sich von rechtsextremistischen Parolen leicht beeinflussen. Es geht darum, mit entsprechenden Aeusserungen Stärke zu de- monstrieren. Oftmals entspringen aus solcher Motivlage Gewalttaten von Jugendlichen gegen Fremde und Andersdenkende. Von besonderer Bedeutung ist der Konflikt zwischen

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rechts- und linksorientierten Lagern in den Städten. Gegenseitige Provokationen sind oft Ausgangspunkt für Schlägereien.

Parallel zur Vergrösserung der Szene hat im abgelaufenen Jahr die Zahl der organisierten Treffen und effektiven Uebergriffe mit rechtsextremistischer Motivation, meistens in Form von Drohungen und körperlicher Gewalt gegen Fremde und Personen im Bannkreis linker Gruppierungen zugenommen. Die Mehrheit der von Skinheads verübten Gewalttaten er- folgte nicht im Voraus geplant, sondern spontan aus gruppendynamischen Situationen heraus. Die herausragenden strafbaren Ereignisse im Jahr 2000 waren der Angriff von Skinheads mit Sturmgewehren auf die von Linksautonomen bewohnte Liegenschaft „Sol- terpolter“ in Bern, die Entdeckung und Sicherstellung von Sprengsätzen bei Kaderangehö- rigen der Nationalen Offensive und die Massenschlägerei zwischen Skinheads und jungen Festbesuchern an der Solennität in Burgdorf.

Auffällig sind qualitative Veränderungen in der gewalttätigen rechtsextremen Szene: Skin- heads werden immer jünger, verstärkte Konspiration um den Kontrolldruck der Polizei zu unterlaufen und neben Schlag- und Stichwaffen sind neu auch Schusswaffen und Spreng- sätze im Spiel. Ein Einsatz der sichergestellten Sprengkörper gegen Menschen hätte mit grösster Wahrscheinlichkeit zu schwer Verletzten oder Toten führen können. Auch der Anschlag mit Sturmgewehrsalven führte nur durch Zufall nicht zu Verletzten oder Toten.

Der Rechtsextremismus bleibt somit unberechenbar und gefährlich. Die Lage erfordert aber höchste Aufmerksamkeit von Polizei, Behörden und Gesellschaft.

Was die Beantwortung der einzelnen Fragen der Vorstösse betrifft, so nimmt der Regie- rungsrat – sofern nicht schon mit der Situationsanalyse darauf eingetreten wurde – wie folgt Stellung:

Wie sieht die Polizei ihre rechtlichen Mittel?

(Interpellation Rickenbacher, Frage 2; Interpellation Forster, Frage 3)

Die Gesinnung der Skinheads wird offenkundig durch die Analyse von sichergestellten und den Untersuchungsbehörden im Sinne des Antirassismusartikels angezeigten Schriften und Symbolik sowie Texten von Skinheadmusikgruppen, in denen zum Teil unverhüllt Ge- walt, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit propagiert wird. Aus solcher Motivlage ent- springen oftmals spontane Gewalttaten der Skinheads. Der grösste Teil des einschlägigen Materials wird im Ausland produziert und gelangt über einen international organisierten, schwer fassbaren „Graumarkt“ in die Schweiz. Solche Unterlagen lassen sich im Sinne von Art. 261 bis StGB nur dann sicherstellen, wenn „eine den Eigenbedarf übersteigende Menge“ (Voraussetzung für den Tatbestand der „Oeffentlichkeit“) mitgeführt oder zuhause aufbewahrt werden.

Die Arbeitsgruppe Rechtsextremismus des Bundes empfiehlt (Empfehlung 2 des Be- richtes), dass die mit der Einführung des BWIS entstandene Lücke (nämlich die Auf- hebung des Bundesratsbeschlusses vom 29. Dezember 1948 betreffend staatsge- fährliches Propagandamaterial; Propagandabeschluss) raschmöglichst wieder ge- schlossen wird. Diese Forderung gilt es auch aus Sicht des Regierungsrates zu un- terstützen und muss als dringlich bezeichnet werden. Es kann nicht angehen, dass ein- deutig propagandistisches Material (wie Embleme, Fahnen, Magazine oder CD’s) nicht sichergestellt werden kann, wenn es sich hierbei um Einzelexemplare handelt und somit das Tatbestandsmerkmal der „Oeffentlichkeit“ zur strafrechtlichen Relevanz nicht erfüllt sein soll. Es liegt auf der Hand, dass die entsprechenden Unterlagen nach Belieben ver- vielfältigt werden können und damit dem Bedürfnis der Szene Rechnung getragen werden kann. Hier besteht eine Schwachstelle in der Bundesgesetzgebung, die es mit sofortiger Wirkung zu schliessen gilt.

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In die gleiche Richtung zielt der Hinweis auf den Begriff der „Oeffentlichkeit“ im Sinne des Rassendiskriminierungsartikels. Zwar wollte der Gesetzgeber mit der Einführung von Art.

261bis StGB kein Gesinnungsstrafrecht schaffen, doch wollte er damit auch keinen rechts- freien Raum schaffen. Dieser entsteht nun aber faktisch, wenn rechtsextreme Kreise Tref- fen organisieren und diese als private Anlässe (z.B. Geburtstagsparty) kennzeichnen. Der Polizei ist es verwehrt, diese Räumlichkeiten ohne richterlichen Beschluss zu betreten und dadurch propagandistisches, gewaltverherrlichendes Verhalten zu unterbinden.

Gibt es Gesetzeslücken im Kanton Bern?

(Interpellation Rickenbacher, Frage 3; Interpellation Forster, Frage 4)

Sowohl aus der Sicht der Strafverfolgungsbehörden wie auch aus der Sicht der Arbeits- gruppe bestehen derzeit keine Lücken in der kantonalen Gesetzgebung. Hierzu gilt es zu erwähnen, dass sich die präventivpolizeiliche Informationsbeschaffung an den Bestimmun- gen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) zu orientieren hat. Der Informationsaustausch unter den Kantonen erfolgt aus daten- schutzrechtlichen Gründen in diesem Bereich ausschliesslich über das Bundesamt für Polizei. Dieses ist für die zentrale Koordination des Informationsaustausches unter den Kantonen zuständig.

Wie sieht eine künftige Zusammenarbeit mit den Polizeien der anderen Kantone aus, um Vorkommnisse, wie jenes vom 1. August ... zu verhindern?

(Interpellation Forster, Frage 5)

Grundsätzlich sind die Kantone selbst für die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf ihrem Gebiet zuständig (Polizeihoheit). Besondere Ereignisse wie bspw. Ka- tastrophen, Terroranschläge, Grosskundgebungen oder gewaltextremistische Aktivitäten können die Kräfte der Kantone und Polizeikonkordate jedoch überfordern. Zur Bewältigung solcher Ereignisse können dem betroffenen Kanton fallsweise Polizeikräfte aus anderen Kantonen zur Verfügung gestellt werden. Für solche Fälle erarbeitet der Bund zusammen mit den Kantonen die notwendigen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen und koor- diniert zwischen den zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone.

Die Politik des Regierungsrates im Kampf gegen den Rechtsextremismus steht im Ein- klang mit jener des Bundes. Jede gewaltextremistische Bedrohung – woher auch immer sie stammt – erfordert nach Auffassung des Regierungsrates fortlaufend gegenseitige Ko- ordination und Kooperation zwischen dem Bund und den Kantonen zur Früherkennung von möglichen Gefährdungen der inneren Sicherheit. Es ist unausweichlich, dass der Bund, welcher die Informationen in Bezug auf die nationale Gefährdung der Inneren Si- cherheit auswertet und nötigenfalls auch darauf zu reagieren hat, sich auf die Mitwirkung der Kantone verlassen kann.

Welche präventiven Massnahmen gedenkt der Regierungsrat in den Schulen und bei den Jugendlichen einzuleiten?

(Interpellation Rickenbacher, Frage 4; Interpellation Forster, Frage 6)

Inwiefern unterstützt der Regierungsrat die Arbeit der Gemeinden gegen den Rechtsradikalismus?

(Interpellation Rickenbacher, Frage 5)

Auf allen Schulstufen ist die kritische Auseinandersetzung mit Werten, Ideologien und Strömungen bereits heute ein wichtiges Ziel. Die Empfehlungen der Erziehungs- direktorenkonferenz 1991 gegen Rassismus (online im WWW, <

http://edkwww.unibe.ch/PDF_Downloads/Dossiers/D36A.pdf>, besucht am 23.01.01) gel- ten für den Kanton Bern nach wie vor unverändert. Der Grundsatz der Integration ganz verschiedener Menschen in der öffentlichen Schule wird vom Regierungsrat konsequent

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verfolgt. Die Lehrpläne für die verschiedenen Schulstufen setzen sich mit dem Thema Rechtsextremismus in verschiedenen Bereichen auseinander.

Das Phänomen kennen, Zusammenhänge erkennen und aktuelle Vorfälle in einen ge- schichtlichen, aber auch persönlichen Zusammenhang stellen zu können, ist ein wesentli- cher Aspekt der Prävention. Die bernischen Schulen leisten einen wichtigen Beitrag dazu.

Die Leitbilder der Schulen legen Wert auf Toleranz, auf das Kennenlernen fremder Kultu- ren, auf kritisches Hinterfragen. Dies sind Ziele, welche durch die Lehrkräfte getragen werden. Flüchtlingstage und bewusster Umgang mit der multikulturellen Schule unterstüt- zen das Erreichen der obigen Ziele.

Der Regierungsrat unterstützt die Schulen mit seinen verschiedenen Beratungsdiensten.

Die bestehenden Angebote sind zusammengefasst in einem Beratungsführer, worin die verschiedenen Institutionen aufgeführt sind (Erziehungsdirektion des Kantons Bern und Lehrerinnen und Lehrer Bern (Hrsg.), Beratungsführer für Lehrkräfte der Volksschule im Kanton Bern, Bern 2000, erhältlich beim Berner Lehrmittel- und-medienverlag, Bern). In diesem Zusammenhang kann auch auf das von der Erziehungsdirektion herausgegebene Merkblatt „Gewalt in der Schule“ (publiziert im Amtlichen Schulblatt des Kantons Bern, Nr.

5, 1999, S. 18) hingewiesen werden. Zusätzliche präventive Massnahmen in den Schulen durch den Regierungsrat drängen sich gegenwärtig nicht auf.

Das grössere Problemfeld liegt bei denjenigen Jugendlichen, die keine Lehre absolvieren und weder in einem Arbeitsumfeld noch in einer Schule noch in einer anderen Struktur integriert sind. Die geringen Beschäftigungsmöglichkeiten für schlechtqualifizierte Arbeits- kräfte, die Kürzungen von Fürsorgeleistungen respektive die Verteuerung der Lebenskos- ten sowie die allgemein zunehmende Individualisierung der Gesellschaft und Haltlosigkeit im Jugendalter werden als Gründe für latent rechtsextremistische Verhaltensweisen ge- nannt. Entsprechend diesen Gründen sehen die Sozialdienste präventive Massnahmen gegen Rechtsextremismus vor allem im Bereich der sozialen und beruflichen Integration.

Vielerorts existieren bereits Projekte in diesem Bereich. In die gleiche Richtung zielen die

„Leitbild(er) Jugendpolitik BE“, wo aufgezeigt wird, wie bedeutungsvoll die Weiterentwick- lung der Kinder- und Jugendpolitik ist.

Ueberdies unterstützt der Regierungsrat auch die Empfehlung 12 des Berichtes der Ar- beitsgruppe Rechtsextremismus des Bundes, wo der Bezug zur Schweizeischen Koordi- nationsstelle für Verbrechensverhütung gemacht wird. Er hält dafür, dass diese Stelle in der Lage ist, die Oeffentlichkeit schnell und unbürokratisch (bspw. mittels Faltprospekt) über das Phänomen „Rechtsextremismus“ aufzuklären. Die Grundlage dafür ist geschaffen mit der Aufklärungskampagne ‚Gemeinsam gegen Gewalt‘. Der Regierungsrat wird sich dafür einsetzen, dass sich die Schweizerische Koordinationsstelle für Verbrechenspräven- tion nach Möglichkeit mit sofortiger Wirkung dieser Thematik annimmt.

Wie sieht der Regierungsrat die Möglichkeit der Bestimmung einer kantonalen Fach- person?

(Interpellation Rickenbacher, Frage 6; Interpellation Forster, Frage 7)

Der Regierungsrat hält dafür, dass im Kanton Bern eine genügende Anzahl Bera- tungsstellen (vgl. Antwort zur Frage 4, Interpellation Rickenbacher) zur Verfügung stehen.

Existiert im Kanton Bern bereits ein Ausstiegsprogramm für ausstiegswillige Rechtsradikale?

(Interpellation Rickenbacher Frage 7)

Ein eigentliches Ausstiegsprogramm wie das unter dem Namen Netzwert „Exit“ be- kanntgewordene „Norweger Modell“ existiert bis anhin nicht. Der Regierungsrat erachtet ein solches derzeit auch nicht als notwendig. Das bestehende Angebot (vgl. Antwort zur

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Frage 4, Interpellation Rickenbacher) reicht aus. Hingegen gilt es mit Blick auf die Lage- entwicklung zu prüfen, ob eine interdirektionale Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll, die die Situation laufend beurteilt und auch die Frage der Einführung des oben angesproche- nen „Norweger Modells“ prüft. Der Regierungsrat hält sich diese Option offen. (Vgl. auch die Antwort zur Motion Bütler)

Strategiepapier gegen Rassismus (Motion Hofer)

Die Regierung des Kantons Bern hat sich mit der Lage des Rechtsextremismus befasst und ihrer Besorgnis über die Entwicklungen Ausdruck gegeben. Sie ist nicht gewillt, rechtsextremistische Gewalt und rassistische Umtriebe aufkommen zu lassen und nimmt ihre Verantwortung auf dem Gebiete der inneren Sicherheit wahr, indem sie sich in die Gesamtstrategie des Bundes einbindet. Der Regierungsrat begrüsst und unterstützt grundsätzlich das vom Bundesrat zur Bekämpfung und Eindämmung rechtsextremistischer Umtriebe beschlossene Vorgehen. Die Erarbeitung eines eigenen, kantonalen Strategie- papiers drängt sich aus der Sicht des Regierungsrates nicht auf. - Der Regierungsrat emp- fiehlt folgedessen die Ablehnung der Motion.

Nein zu Rechtsextremismus und Rassismus – Einführung des „Norweger Modells“

im Kanton Bern (Motion Bütler)

Das unter dem Namen Netzwerk „Exit“ bekannt gewordene „Norweger Modell“ kann in Nor- wegen und Schweden nachweisbare Erfolge ausweisen. Während das Modell in Norwegen vor allem darauf ausgerichtet ist, Jugendlichen beim Ausstieg aus rassistischen oder ande- ren gewaltbereiten Gruppierungen zu helfen, den Eltern solcher Kinder ein lokales Netz- werk anzubieten und auf Stufe Polizei, Lehrerschaft, Jugend- und Sozialarbeit das entspre- chende methodische Wissen zu vermitteln, richtet sich das schwedische Projekt „Exit“ an Jugendliche, einen Weg aus dem rechtsextremen, neonazionalistischen Umfeld zu finden.

Grundlage für die angesprochen Programme waren die Erkenntnisse aus dem sog. Aktion- plan von „Brumunddal“. Der Aktionsplan von „Brumunddal“ – entstanden aus der Notwen- digkeit, der fremdenfeindliche Gewalt in Brumunddal (Norwegen) entgegenzuwirken - (be- schrieben in Yngve Carlsson: Le plan d’action de Brumunddal, Y a-t-il eu des résultats? In- stitut norvégien de recherche urbaine et régionale, NIBR 1995) hat u.a. folgende Schluss- folgerungen aus dem Projekt gezogen: Gewalt und rassistische Angriffe dürfen nicht her- abgespielt werden; Politikerinnen und Politiker sowie Verwaltungspersonen müssen klar Stellung gegen rassistisches Verhalten beziehen; das Vorbild von Politikerinnen und Politi- ker hat einen grossen Einfluss auf die öffentliche Meinung; die lokale Bevölkerung muss gegen Rassismus mobilisiert werden; wichtig ist die Zusammenarbeit zwischen kommuna- len Behörden und potenziellen Opfern rassistischer Angriffe; die Probleme müssen analy- siert werden; der Polizei kommt eine wichtige Rolle zu bei der Analyse konkreter rassisti- scher Vorfälle; die kommunalen Behörden müssen mit der Polizei zusammenarbeiten.

Gestützt auf diese Erkenntnisse sind schliesslich die beiden oben angesprochenen Projek- te entstanden, die darauf ausgerichtet sind, gefährdete Jugendliche wieder in die Gesell- schaft zu integrieren, Aufklärungsarbeit zu leisten, den Eltern ein Netzwerk zu bieten und Freiwilligen und Fachkräften eine gezielte Aus- und Weiterbildung anzubieten.

Wie bereits in den bisherigen Antworten ausgeführt, erachtet der Regierungsrat das beste- hende Angebot im Kanton Bern als ausreichend (Forderung 1). Immerhin scheint dem Re- gierungsrat prüfenswert, ob die Schaffung einer analogen Institution auf Stufe Bund sinn- voll wäre. Er wird aus diesem Grund den Bestrebungen der Arbeitsgruppe Rechtsextre- mismus des EJPD die notwendige Aufmerksamkeit schenken. Auch was die Oeffentlich- keitsarbeit betrifft, so soll diese im gesamtschweizerischen Kontext wahrgenommen wer-

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den (Forderung 2). Schliesslich wird sich der Kanton Bern angemessen und anteilsmässig an der Umsetzung der Gesamtstrategie des Bundes beteiligen (Forderung 3). – Aus die- sen Gründen empfiehlt der Regierungsrat die Ablehnung der Motion.

Massnahmen und Möglichkeiten des Kantons im Kampf gegen politischen Extremis- mus

(Postulat Käser)

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit definiert die Aufgaben, Arbeitsgebiete und –mittel im Bereich des präventiven Staatsschutzes. Der prä- ventive Staatsschutz hat den Auftrag, Gefährdungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, verbotenen Nachrichtendienst und rechtswidrigen Handel mit Waffen, radio- aktiven Materialien und sensibler Technologie zu erkennen. Die polizeiliche Nachrichten- erhebung in den zu beobachtenden Bereichen erfolgt unter der Leitung des EJPD, gezielt und koordiniert durch den Dienst für Analyse und Prävention im Bundesamt für Polizei.

Dieser Dienst arbeitet eng mit den kantonalen Polizeiorganen und der Bundeskriminalpoli- zei, aber auch mit anderen schweizerischen und ausländischen Fachstellen zusammen. Er ist auch das Analyse- und Lageorgan des Bundes im Bereich der inneren Sicherheit. Aus der Analysetätigkeit gehen Berichte für verschiedene Empfänger wie Strafverfolungsbe- hörden, politische Instanzen und die Oeffentlichkeit hervor.

Um der wachsenden Entwicklung im Rechtsextremismus und dem damit verbundenen Ge- waltpotential entgegenzuwirken, wurden bei der Kantons- und Stadtpolizei Bern nament- lich im Skinheadmilieu besondere Massnahmen angeordnet: Verstärkung der Prävention durch Personen- und Fahrzeugkontrollen; konsequente Sicherstellung von mitgeführtem Propaganda und mitgeführten gefährlichen Gegenständen (Waffen); konsequente Anzei- geerstattung bei Gewalthandlungen und Verstössen gegen den Antirassismusartikel und bei Widerhandlungen gegen die Waffengesetzgebung; Einsatz von Observationskräften zur Ermittlung von geheimgehaltenen Grossanlässen; gezieltes Aufsuchen von einschlägi- gen Szenentreffpunkten zur Abend- und Nachtzeit; anlassbezogene Sicherheitsvorkehren zur Verhinderung von Konfrontationen zwischen rechten und linken Gewaltextremisten;

personelle Aufstockung der Fachstelle Staatsschutz bei der Kantonspolizei. Mit all diesen Massnahmen konnte der Informationsstand über die rechtsextreme Szene im Kanton we- sentlich verbessert werden, was dann auch – in enger Zusammenarbeit mit der Bundes-, Kantons- und Stadtpolizei Bern – zur schnellen Aufklärung etwa des Anschlages auf die bewohnte Liegenschaft „Solterpolter“ in Bern, die Entdeckung und Sicherstellung von Sprengsätzen bei Mitgliedern der Nationalen Offensive, Identifikation und Ueberführung von zunächst unbekannten Beteiligten an der Schlägerei zwischen Skinheads und Perso- nen des linken Spektrums an der

Solennität in Burgdorf führte.

Zusammenfassend spricht sich der Regierungsrat dafür aus, dass die bis anhin ge- troffenen Massnahmen der Situation gerecht werden und empfiehlt Parlament und Regie- rung, sich bei ihrer täglichen Arbeit auf eine Ethik gegen Rassismus zu verpflichten. Dies ist bereits in der Kantonsverfassung (Art. 9 KV) so verankert. Mit einer solchen konse- quenten Haltung ist bereits, wie das „Norweger Modell“ zeigt, ein wichtiger Pfeiler im

Kampf gegen Rechtsextremismus eingeschlagen.

Anträge

- Motion 169/2000 Fraktion GFL/Hofer: Ablehnung - Motion 172/2000 Bütler (SP): Ablehnung

- Postulat 180/2000 Käser (FDP): Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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