Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Beihilfevorschriften:
Beamte werden zur Kasse gebeten
Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf zur Neuordnung der Beihilfevorschriften vorgelegt, der auf einen Kabinettsbeschluß im Rahmen der Haushaltsberatun- gen '83 zurückgeht. Die Vorschrif- ten regeln die Gewährung von Bei- hilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen und gel- ten unmittelbar für Bundesbe- dienstete, Richter im Bundes- dienst und Versorgungsempfän- ger des Bundes. Die Beihilfen er- gänzen die Eigenvorsorge.
Der Entwurf zu einer Neuordnung von Leistungen sieht schwer- punktmäßig vor:
I> eine hundertprozentige Be- grenzung von Leistungen aus ei- ner Krankenversicherung und Bei- hilfen,
> feste, personenbezogene Be- messungssätze (unter besonde- rer Berücksichtigung der Versor- gungsempfänger und des Weg- falls des sogenannten Stationär- zuschlags),
> eine sozial gestaffelte Eigenbe- teiligung,
> gezielte kostendämpfende Maßnahmen (Einengung der Vor- aussetzungen für Sanatoriumsbe- handlungen und Heilkuren, Be- grenzung der Vergütungen der Heilpraktiker, Wegfall der Beihilfe- fähigkeit der Aufwendungen für berücksichtigungsfähige Ehegat- ten mit eigenem Einkommen ab einer bestimmten Einkommenshö- he, Wegfall der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für nicht rechtswidrigen Schwanger- schaftsabbruch und nicht rechts- widrige Sterilisation bei sozialer Indikation)
> sowie eine begrenzte Anpas- sung an die Kostenentwicklung.
Das Bundesinnenministerium wies auch darauf hin, daß durch die am 1. Januar 1983 in Kraft ge- tretene neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die ursprünglich in Aussicht genommene Begrenzung der Beihilfefähigkeit der Arzthono- rare auf den Vierfachsatz gegen- standslos geworden ist.
Die Verwaltungsvorschrift soll am 1. Juni 1983 in Kraft treten. MI
Mukoviszidose — Jährlich rund 300 Kinder betroffen
In der Bundesrepublik Deutsch- land erkranken an Mukoviszidose jährlich rund 300 Kinder. Nach Ex- pertenschätzungen sind von die- ser Stoffwechselkrankheit insge- samt rund 6000 Kinder betroffen.
Diese Angaben machte die Bun- desregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion am 30. No- vember 1982 im Deutschen Bun- destag.
Die Früherkennung und Frühthe- rapie der Mukoviszidose ist nach Ansicht der meisten Experten
„entscheidend für die Langzeit- prognose". Allerdings seien die Erkennungsmethoden weltweit
„noch nicht zuverlässig".
In der Bundesrepublik gibt es zur Zeit rund 40 Institutionen, die sich mit der Behandlung dieser Erkran- kung befassen, davon 25 bei Uni- versitätskinderkliniken.
Eine besondere Förderung durch die Bundesregierung erfolgt nicht, wenngleich die Deutsche Gesell- schaft zur Bekämpfung der Muko- viszidose als Mitgliedsverband der Bundesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte" öffentliche Mittel erhält. Darüber hinaus wird über die Hochschulfinanzierung die Grundlagenforschung auf dem Gebiet der genetischen Schäden gefördert, die zur Mukoviszdose führen. EB
Krankenhäuser:
Körperschaften als Alternative?
Für einen bereits ad acta gelegten Plan hat sich kürzlich der sozial- und gesundheitspolitische Spre- cher der FDP-Bundestagsfraktion, Hansheinrich Schmidt (Kempten), München, erneut eingesetzt. Bei einem Expertenforum der Interna- tionalen Gesellschaft für Gesund- heitsökonomie e. V. in Mainz schlug er vor, die Krankenhausge- sellschaften der Länder ähnlich wie die Kassenärztlichen Vereini- gungen in Körperschaften des öf- fentlichen Rechts umzuwandeln.
Sie sollten berechtigt werden, analog dem ambulanten Bereich direkt mit den gesetzlichen Kran- kenkassen über die Leistungsent- gelte für die Krankenhausbenut- zung zu verhandeln. Ihnen müßte dann konsequenterweise auch der Sicherstellungsauftrag für den stationären Sektor übertragen werden. Auch der für Fragen der Krankenhausfinanzierung zustän- dige Abteilungsleiter des Bundes- ministeriums für Arbeit und So- zialordnung, Ministerialdirektor Albert Holler, will diesen Plan er- neut öffentlich diskutieren, räumt ihm aber kaum Realisierung- schancen ein, zumal bei einem früheren Novellierungsversuch zum Krankenhausfinanzierungs- gesetz ein Vorschlag in dieser Richtung von den Ländern boy- kottiert worden war.
Ob von der neu entfachten Diskus- sion über die Krankenhausfinan- zierung auch ein vor mehr als zehn Jahren kreierter Reformplan Prof. Dr. Philipp Herder-Dorn- eichs, Ordinarius für Sozialpolitik an der Universität Köln, fröhliche Urständ feiern wird, bleibt abzu- warten: Der Kölner Sozialwissen- schaftler hatte (und danach auch der Hartmannbund) dafür votiert, den Krankenhausärzten den Sta- tus des Freiberuflers zu verleihen und sie in eine genossenschaftli- che Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammenzufassen. HC 14 Heft 3 vom 21. Januar 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A