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Archiv "Arzt und Geschäft: DÄrikatur - Individuelle Gesundheitsleistungen" (05.07.2002)

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Na toll!

. . . Da verwirklichen wir endlich die genaue Einhal- tung des EBM gegenüber der GKV und ihren Versicherten, und schon ist es auch nicht richtig! Unsere KBV lässt uns allein mit den Neue- rungen, die wir laut allgemei- nem Arztrecht niemandem vorenthalten dürfen und um- setzen müssen, aber sie tau- chen im EBM nicht auf. Per Extraschreiben von meiner KV bekomme ich zum Bei- spiel Gestationsdiabetes- Screening und Vorsorge- Mammographie verboten, obwohl von wissenschaftli- cher Seite unbestritten ein Nutzen, und darf sie nicht einmal Patientinnen, die ge- willt sind, diese Neuerungen aus eigener Tasche zusätzlich zu den nicht mal kostengün- stigen GKV-Beiträgen zu be- zahlen, in meinem „Gesund- heitsladen“ anbieten!

Wann hört diese unsinnige Prügelei auf uns Gesundheits- arbeiter endlich auf (vor al-

lem von unseren „eigenen Or- ganen“), und es wird einmal unter den Bergen von Verwal- tungskosten zugunsten unse- rer Patienten aufgeräumt?

Bei mir bekommt immer noch jede Patientin ihren Ul- traschall als GKV-Leistung, wenn indiziert (ohne Extra- bezahlung und Vorhaltun- gen!). Der Beitrag wirft alles in einen Topf.

Dr. Sabine Becke,

Hagener Straße 24 a, 31535 Neustadt

Hier läuft vieles aus dem Ruder

Im IGeL-Bereich entwickelt sich leider eine Grauzone, die die Grenzen der Seriosität häufig überschreitet.Aus mei- ner Sicht sollten für Fachärzte typische Heilpraktikerleistun- gen ohne Wirkungsnachweis, wie zum Beispiel Irisdiagno- stik, tabu sein. Falls Produkte in der Arztpraxis verkauft wer- den, an denen der Arzt ver- dient, sollte dies entweder dem Patienten gegenüber offen ausgewiesen werden oder dies besser ebenfalls unterlassen werden. Fast täglich bekommt man in der Niederlassungspra- xis Angebote von Marketing- beratern, die den Ausbau der Arztpraxis zum „Gesundheits- zentrum“ mit einer breiten Pa- lette von mehr oder weniger seriösen Leistungen propagie- ren. Hauptproblem ist hier tatsächlich, dass der Ärzte- stand dabei ist, seinen Ruf zu verspielen, da kein Arzt die Doppelrolle als unabhängiger Makler zum Wohle des Patien- ten einerseits und als profit- orientierter Verkäufer ande- rerseits auf Dauer durchhalten kann. Durch das Nichtbeach- ten einer ähnlichen Problema- tik haben andere Berufe, wie zum Beispiel die Finanzdienst- leister ihren Ruf fast schon verspielt. Jedenfalls ist eine dauernde kritische Debatte über den Sinn und Unsinn von IGeL-Leistungen notwendig, hier läuft vieles aus dem Ru- der. Eine klare Stellungnahme, auch zum Beispiel von den Fachverbänden, wäre hilfreich.

Dr. med. Dizinger,

Trierer Straße 815, 52078 Aachen

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A1882 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 27½½½½5. Juli 2002

B R I E F E

senmedizin abzugrenzen.

Dies stößt keineswegs an be- rufsethische Grenzen.

Konform mit unserem Berufsethos ist auch dies:

➀ Alle Patienten, wie auch immer versichert, haben das Recht, über Möglichkeiten moderner Gesundheits- prävention und Therapien informiert zu werden. Dies ist unser Beitrag gegen die viel besprochene Zwei- klassenmedizin.

➁ Alle unsere Zusatzange- bote sind qualitätsgeprüfte, unumstrittene Verfahren.

Dubiöse Angebote sind in- diskutabel.

➂Informationen und An- gebote verpflichten unsere Patienten zu nichts.

➃Sie werden niemals und von niemandem in ihrer freien Entscheidung manipuliert.

➄Die Abgrenzung zur me- dizinischen Notwendigkeit muss immer klar sein. Sie ist allein Aufgabe des Arztes.

➅ Nicht notwendige Leistung muss/kann nicht gratis gelei- stet werden.

➆Missachtung betriebswirt- schaftlicher Grundsätze führen eine Praxis ins Aus.

Dies umzusetzen fällt vielen Kollegen schwer, weil eine solchermaßen strenge Ab- grenzung nicht immer prakti- ziert werden musste. Heute muss sie sein. Alles andere wäre Selbstbetrug. Wer heute mit seinen Patienten nicht über Geld sprechen kann, der spricht auch nicht über Qualitätsmedizin, ja, der spricht überhaupt nicht viel mit seinen Patienten.

Weder Sie, Herr Jachertz, noch die oben genannten Her- ren oder die verantwortlichen Politiker werden uns das Fürchten lehren. Die individu- ellen Wünsche unserer Patien- ten werden das Maß unseres ärztlichen Handelns bestim- men.Vertrauensverlust gibt es nur bei Vertrauensmissbrauch, und deshalb fürchten wir ihn nicht. Die Basis des Arztbe- rufs ist nicht bedroht, nur Ihre Position, Herr Jachertz!

Franzjoseph Esser,Am Alten Steinhaus 4, 40878 Ratingen

Individuelle Gesundheitsleistungen

Finden Sie die DÄrikatur (aus Heft 22) gut? Über diese Karikatur kann ich nicht lachen. Vor dem Hintergrund der verleumderischen Darstellung der Individuellen Gesundheitsleistungen durch die Spitzenverbände der Krankenkassen auf der Internetseite: www.g-k-v.com, passt die DÄrikatur des DÄ in den Tenor der „gemeinsamen Selbstverwaltung“. Leider kann ich diese Zwangsliteratur nicht abbestellen.

Dr. Hans-Ulrich Jabs,Daruper Straße 5, 48301 Nottuln

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Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 27½½½½5. Juli 2002 AA1883

B R I E F E

Basis weggebrochen

Den Bericht hätten Sie we- sentlich kürzer fassen kön- nen, die Basis des Arztberu- fes ist weggebrochen, seit- dem tatsächlich Leistungen umsonst erbracht werden müssen, weil das Budget überschritten ist. Der Gedan- kenansatz einer standespoli- tischen Zeitung sollte der sein, wie auch die Ausführun- gen der Ärztekammer darle- gen, dass jede Leistung auch bezahlt werden sollte.

Dr. Otto P. Happel, Harrelkamp 5, 32427 Minden

Glückwunsch

Ich erlebe wie Sie, wie wir Ärzte und Ärztinnen – und da liegt meine Fachgruppe Frauenheilkunde weit vorne!

– unseren Vertrauensvor- schuss bei den Patienten und Patientinnen verspielen.

Wenn wir so tun, als ob die Vorsorge „plus“, mit zusätz- lichem Ultraschall gegen Cash, sicherer sei als die gän- gige Tastuntersuchung – ob- wohl es keinerlei Beweise dafür gibt, dass ein solches Screening bei beschwerde- freien Frauen ihnen irgendei- nen Vorteil bringt. Denn lei- der ist das weder für das Ovarial- noch für das Kor- puskarzinom eine sinnvolle Methode der Früherken- nung. Noch schlimmer ist es, wenn mit dem Argument

„mehr Sicherheit für Ihr Kind“ zusätzliche Ultra- schalluntersuchungen in der Schwangerschaft gegen Be- zahlung angeboten werden.

Auch das ist in Studien längst belegt, dass dadurch das fetal outcome sich nicht bessern lässt! Mehr Ultraschall ver- mehrt zwar das ärztliche Ein- kommen – aber eben auch die Unsicherheit der Schwan- geren, die so lernt, mehr auf das äußere Bild statt auf ihr Gefühl für den wachsenden Bauch zu vertrauen.

Wir setzen unsere Glaubwür- digkeit als Ärzte/Ärztinnen aufs Spiel, wenn wir den

„Megatrend lifestyle“ mitma- chen! Das Berufsbild „Arzt“

erweitert sich so ungeniert in eine pseudo-medizinische Dienstleistungszone, in der es um nachfrageorientiertes Angebot geht, um Gewinn ohne Rücksicht auf den Inhalt der Leistung. Wenn Frauenärzte anfangen, Ge- sundheit stückweise als Kon- sumgut wie jedes andere

auch zu vermarkten, verspie- len sie das Vertrauen auf primär uneigennütziges ärzt- liches Handeln. Es droht ein prinzipielles Misstrauen der Frauen gegenüber jeglichem Angebot des Arztes – ähnlich wie gegenüber dem des Au- toverkäufers. Langfristig kann aus dem schnellen Ge- winn mit Lifestyle eine ent- scheidende Schädigung unse- res Berufsbildes werden, mit bedrohlichen Folgen für alle Frauenärzte.

Der AKF hat vor kurzem ein Faltblatt für Frauen heraus- gebracht zu diesem Thema:

„Aus eigener Tasche?“ Wahl- leistungen in der gynäkologi- schen Praxis. Es soll Frauen befähigen, kritisch mit den Angeboten umzugehen bezie- hungsweise sie abzulehnen.

(Der Flyer ist auch von der Homepage des AKF herun- terzuladen: www.akf-info.de) Dr. med. Claudia Schumann, Arbeitskreis Frauengesundheit e.V., Knochenhauerstraße 20–25, 28195 Bremen

Desinfektion

Zu dem Beitrag „Flächendesin- fektion im Krankenhaus: Eine un- verantwortliche Verschwendung“

von Prof. Dr. med. Walter Marget in Heft 18/2002:

Tendenziös

Im Auftrag der Desinfekti- onsmittel-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, die sich mit der Anwendung, Prüfung und Listung von Desinfektionsverfahren in Deutschland in Abstimmung mit dem Robert Koch-Insti- tut befasst, bin ich als Vorsit- zender gebeten worden, mich in Bezug auf den oben ge- nannten Artikel an die Re- daktion des DÄ zu wenden.

Es erstaunt, dass zum wieder- holten Male das DÄ einen Artikel zu der Thematik pu- bliziert, dessen Inhalt in we- sentlichen Teilen tendenziös und keinesfalls wissenschaft- lich abgesichert, noch ausrei- chend recherchiert ist. Unter Bezug auf einen Artikel in Heft 28–29/2001 von Klaus Koch wird in dem Artikel von Prof. Marget die Flä- chendesinfektion im Kran- kenhaus als eine unverant- wortliche Verschwendung dargestellt, deren Anwen- dung nicht nur wissenschaft- lich unbewiesen, sondern ko- stenintensiv und umweltschä- digend sei. Dem Leser wird

Zu Leserbriefen

Leserbriefe werden von Autoren und Redaktion sehr be- achtet. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem ei- ne – selbstverständlich sinnwahrende – Kürzung vorbe-

halten.

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A1884 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 27½½½½5. Juli 2002

B R I E F E

damit suggeriert, dass die Flächendesinfektion nicht nur unnötig, sondern sogar

„verwerflich“ sei.

Darüber hinaus wird die Tätigkeit und das Ansehen der Kommission für Kran- kenhaushygiene und Infek- tionsprävention beim Robert Koch-Institut diskreditiert, die seit 1976 im Auftrag des damaligen Bundesgesund- heitsamtes – und nunmehr durch das Infektionsschutz- gesetz auch gesetzlich man- datiert – die Aufgabe hat, Empfehlungen zur Präventi- on nosokomialer Infektionen einschließlich der dafür er- forderlichen betrieblich-or- ganisatorischen und baulich- funktionellen Maßnahmen zu erstellen. Im Weiteren wird der Eindruck erweckt, als würde sich ein seriöser Hygieniker nicht für die An- wendung und Prüfung von Desinfektionsverfahren ein- setzen. Zudem wird durch diese Darstellung in dem je- dem deutschen Arzt zugäng- lichen DÄ die Einschätzung gefördert, dass Desinfekti- onsmaßnahmen nicht nur unnötig, sondern sogar abzu- lehnen seien. Der Verfasser bezieht sich bei seinen Aussa- gen bemerkenswerterweise auf Veröffentlichungen, die aus den Jahren 1977 bis 1986 stammen.

Im Ergebnis eines umfassen- den „Risk Assessment“ gibt es kaum Zweifel am Stellen- wert der Flächendesinfektion als einer Basismaßnahme zur Verhütung von nosokomia- len Infektionen und insbe- sondere zur Kontrolle der dramatisch zunehmenden Antibiotika-resistenten Mi- kroorganismen im Kranken- haus. Durch Anwendung le- diglich von Reinigungsmittel (Tensid) und Wasser kommt es nachgewiesenermaßen zur Ausbreitung Antibiotika-re- sistenter, relevanter nosoko- mialer Infektionserreger wie Pseudomonas aeruginosa, Serratia, Klebsiella etc. Dem wird auch durch die zurzeit in Bearbeitung befindlichen US-amerikanischen Richt- linien zur Desinfektion und Sterilisation in Gesundheits-

einrichtungen mit Stand vom 20. Februar 2002 mit der Empfehlung zur routinemä- ßigen Flächendesinfektion (www.cdc.gov/ncidod/hip/

dsguide/dsguide.pdf) Rech- nung getragen und damit die deutsche Strategie bestätigt.

Darüber hinaus befasst sich zurzeit die Kommission für Krankenhaushygiene und In- fektionsprävention beim Robert Koch-Institut mit ei- ner Aktualisierung der ent- sprechenden Empfehlung, in der eine routinemäßige Des- infektion speziell der patien- tennahen Bereiche für un- verzichtbar angesehen wird.

Diese Empfehlung wird in Kürze veröffentlicht. Die Desinfektionsmittel-Kom- mission sieht es daher mit größter Sorge, wenn durch derartige wissenschaftlich nicht begründete Publikatio- nen im renommierten DÄ mit der Überschrift „The- men der Zeit“ Vorstellungen verbreitet werden, die zu ei- ner dem heutigen Kenntnis- stand nicht mehr entspre- chenden falschen Gefähr- dungsbeurteilung und einem möglichen Unterlassen not- wendiger Hygienemaßnah- men in der deutschen Ärzte- schaft, mit nicht absehbaren Folgen für die Patienten, aber auch die Ärzte/Ärztin- nen, beitragen . . .

Prof. Dr. M. Exner,Hygiene-Institut, Sigmund-Freud-Straße 25,

53105 Bonn

Wirklich verschwendet?

Als Hygiene-Praktiker muss ich diesen Artikel relativieren:

Mit einer Reinigung wird Keimreduktion um den Fak- tor 102 erreicht, durch Des- infektion 104–105. Bei Keim- zahlen von 108 pro ml Spei- chel und 1 012/g Stuhl ist es bei Infizierten und mit multi- resistenten Erregern Besiedel- ten sinnvoll, eine möglichst große Keimreduktion anzu- streben. Der Autor ver- schweigt, dass zum Beispiel Spanien, Frankreich, Italien und die USA (!) erheblich höhere Raten (bis 30 Prozent) an multiresistenten Erregern haben. Dies ist allerdings nicht

nur auf das jeweilige Hygiene- regime zurückzuführen.Auch in Amerika wird die Flächen- desinfektion wieder zuneh- mend propagiert, wenn man aktuelle Literatur anschaut.

(Survival of enterococci and staphylococci on hospital fabrics and plastics, Neely A. N., Maley, M.P., J. Clin.

Microbiol. 38, 2000: 724–726).

Das Fehlen von validen Untersuchungen für den Des- infektionserfolg erlaubt nicht den Schluss, keine Desin- fektion sei besser. Sich Ge- danken über Umwelt und All- ergiepotenzial zu machen ist wichtig.Aber nur sorgfältig er- hobene und seriös präsentierte Daten, frei von persönlichen Animositäten, überzeugen.

Priv.-Doz. Dr. med. A. Schwarzkopf, Mangelsfeld 4, 97708 Bad Bocklet

Nutzlose Diskussionen

Von einer „unverantwortli- chen Verschwendung“ ist in der Überschrift zu lesen. Wie groß ist sie wirklich, die Ver- schwendung?

Für eine Station unserer Päd- iatrie, die regelmäßig wisch- desinfiziert wird, habe ich ein- mal nachgerechnet: Zur Des- infektion der neun Patienten- zimmer mit insgesamt 498 m2 werden täglich 8 Liter Desin- fektionslösung angesetzt. Da mit 0,5 prozentiger Lösung gearbeitet wird, werden pro Tag 40 ml Desinfektionsmit- telkonzentrat verbraucht. Bei unseren Einkaufspreisen (72 Euro für 10 Liter Konzen- trat) ergeben sich pro Tag 0,29 Euro; macht übers Jahr 105,85 Euro. Allerdings: Dies sind keineswegs ausschließ- lich desinfektionsmittelbe- dingte „Zusatzkosten“, denn die Reinigungsmittel würde es ja auch nicht umsonst ge- ben. Die großen Dienstlei- stungsunternehmen kalkulie- ren generell, dass 95 bis 98 Prozent der Kosten für die Aufbereitung der Fußböden und sonstigen Oberflächen im Krankenhaus auf Personal, Organisation und Verwaltung fallen. Materialkosten für Reinigungs- und Desinfekti- onsmittel machen maximal 4 Prozent aus.

Die angemahnte „Ver- schwendung“ liegt also weni- ger bei den Finanzmitteln als bei der Zeit, die mit der Dis- kussion um die Flächendesin- fektion vergeudet wird.

Dr. med. Frank-Albert Pitten, Institut für Hygiene und Umwelt- medizin, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Hainstraße 26,

17487 Greifswald-Eldena

Arzttum

Die Strukturen im Gesundheitswe- sen sind dringend überholungsbe- dürftig:

Ausbildung statt Ausbeutung

Die Reformierung des Medi- zinstudiums in Deutschland ist schon lange überfällig. An- statt einfache Dinge praxis- nah zu vermitteln, präsentie- ren Dozenten Details ihrer wissenschaftlichen Studien.

Studenten werden in den we- nigen Praktika wie unwissen- de Vollidioten vor den Pati- enten behandelt, was ledig- lich der Pflege der Hierarchie dient. Die medizinische Pro- motion verkommt zum rei- nen Formalismus. Promoti- onsthemen werden ohne ent- sprechende Betreuung verge- ben. Das führt zu medizini- schen Dissertationen, die in anderen naturwissenschaftli- chen Fachgebieten nicht ein- mal als Diplomarbeit aner- kannt würden. Meine Frau und ich kennen das Gefühl, für monatlich 2 300 DM 60 Stunden pro Woche zu ar- beiten, sowohl als promovier- ter Arzt (AiP) als auch als Sprachenlehrerin vor zwei Jahren. Da bleibt kein Spiel- raum zum Aufziehen von Kindern. Es ist demütigend, für viel Arbeit wenig Geld zu verdienen, während Verwal- tungsangestellte oder ärztli- che Chefs das Zwei- bis Zehn- fache bekommen. Die Medi- zin hat offenbar kein primä- res Interesse an guter Ausbil- dung beim Nachwuchs, sie scheint lediglich willenlose Arbeitssklaven zu benötigen.

Dr. med. Jan und Oda Rüdiger, Meininger Straße 12, 99092 Erfurt

Referenzen

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