• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Individuelle Gesundheitsleistungen: Anstoß für eine offene Diskussion" (20.05.2005)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Individuelle Gesundheitsleistungen: Anstoß für eine offene Diskussion" (20.05.2005)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

D

as Thema „Individuelle Gesund- heitsleistungen“ (IGeL) sorgt wei- ter für Diskussionen in der Ärzte- schaft. Wie verhält man sich bei sinken- den Erträgen aus der vertragsärztlichen Praxis angesichts eines expandierenden

„freien“ Gesundheitsmarktes? Was ist noch mit der ärztlichen Berufsordnung vereinbar, wo ist die Grenze zum stan- deswidrigen Verhalten schon überschrit- ten? Eine Arbeits-

gruppe der Bundes- ärztekammer (BÄK) hatte sich des The- mas angenommen und legte den De- legierten des 108.

Deutschen Ärzte- tages in Berlin ei- nen ersten Diskus- sionsentwurf „Zum Umgang mit indi- viduellen Gesund- heitsleistungen“ vor, ohne allerdings zu diesem Zeitpunkt

bereits in eine Diskussion einsteigen oder eine Entscheidung herbeiführen zu wollen.

Auf die Tatsache, dass es nicht immer einfach ist, eine genaue Grenze zu ziehen zwischen dem, was medizinisch notwen- dig ist, und dem, was von den Patienten als Wunschleistung gefordert wird und auch noch ärztlich empfehlenswert oder vertretbar ist, machte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med.

Jörg-Dietrich Hoppe, in der Eröffnungs- ansprache zum Ärztetag aufmerksam. Er betonte die ethische Selbstverpflichtung des Arztes gerade auch bei den individu- ellen Gesundheitsleistungen, verwies je- doch gleichzeitig auf den infolge der Fi-

nanzierungsprobleme immer enger ge- fassten Begriff des medizinisch Notwen- digen in der Gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV). Patienten müssten aber in jedem Fall darauf vertrauen können, dass medizinische Gründe für ihre Be- handlung entscheidend sind. Hoppe:

„Patienten sind keine Kunden, und der Arztberuf ist kein Gewerbe. Dabei muss es bleiben!“ Der IGeL-Diskussionsent- wurf soll Aus- gangspunkt für ei- ne offene, gründ- liche und praxis- nahe Diskussion innerhalb der Ärzteschaft sein, die möglicherwei- se im nächsten Jahr mit einem Beschluss des Deutschen Ärzte- tages zu einem vorläufigen Ab- schluss gebracht werden kann. Das Diskussionspapier definiert IGeL als Leistungen, die nicht im GKV-Lei- stungskatalog enthalten sind, die ärzt- lich erforderlich, empfehlenswert oder vertretbar sind, von den Patienten ge- wünscht werden und die durch Ärzte nicht gewerblich erbracht werden. Ver- wiesen wird in dem Text auf „die dem Berufsbild immanenten Grenzen“, die zu beachten seien – selbst bei der Er- bringung von schönheitschirurgischen oder reinen Wellness-Leistungen. Auch hier würden Patienten nicht zu Kunden, Ärzte müssten auf jeden Fall die Erbrin- gung von Leistungen ablehnen, die nicht mit dem Berufsethos vereinbar sind.

Die zulässige Grenze bei IGeL-An- geboten werde auf jeden Fall überschrit- ten, wenn sich das Leistungsangebot der Ärzte als rein gewerbliche Tätigkeit ein- ordnen lässt. Nach § 3 der (Muster-)Be-

rufsordnung (MBO) ist es Ärzten unter- sagt, Waren abzugeben, sofern sie nicht notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind. Nach § 11 MBO dür- fen individuelle Gesundheitsleistungen nicht erbracht werden, wenn sie unsin- nig sind oder offensichtlich ungeeignete Diagnostik- oder Therapieverfahren darstellen. Berufsrechtswidrig sei auch, heißt es in dem Diskussionspapier, das kommerziell motivierte Aufdrängen medizinischer Leistungen. Die Informa- tion über das Leistungsspektrum der je- weiligen Praxis sei zulässig, unzulässig dagegen das nötigende Auffordern zur IGeL-Inanspruchnahme durch das Pra- xispersonal. Hingewiesen wird auf die ärztliche Aufklärungspflicht – insbeson- dere bei solchen Leistungen, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Leistungspflicht der GKV aus- geschlossen sind. Thomas Gerst P O L I T I K

A

A1414 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 2020. Mai 2005

Individuelle Gesundheitsleistungen

Anstoß für eine offene Diskussion

Die Bundesärztekammer legte dem 108. Deutschen Ärztetag Empfehlungen zum Umgang mit individuellen Gesundheitsleistungen vor. Eine Aussprache fand noch nicht statt.

14 Gebote für eine vertrauensvolle Patienten-Arzt-Beziehung bei der

Erbringung von IGeL 1.Korrektheit und Transparenz der Indikati- onsstellung,

2. nur erforderliche, empfehlenswerte oder vertretbare Leistungen, keine gewerblichen Dienstleistungen,

3. sachliche Information ohne Herabwürdi- gung der Leistungspflicht der GKV,

4.keine Verunsicherung von Patienten, 5.kein Aufdrängen von Leistungen, 6.Aufklärung auch über Alternativen, 7.angemessene Bedenkzeit vor Abschluss des Behandlungsvertrages,

8.nur sinnvolle Koppelung mit sonstigen Be- handlungen,

9.Hinweis auf Informationsmöglichkeiten bei Dritten,

10.wirtschaftliche Aufklärung, 11.schriftlicher Behandlungsvertrag, 12.Anwendung der GOÄ,

13.Einhaltung der Fachgebietsgrenzen, 14.Einhaltung sonstiger Qualitätsstandards.

IGeLn war DÄ-Titelthema in Heft 8/2005.

Den BÄK-Diskussionsentwurf zum Umgang mit individu- ellen Gesundheitsleistungen findet man im Internet unter www.aerzteblatt.de/plus2005.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

An der Universität zu Lübeck kann Q1 in einem besonderen Um- feld gelehrt werden, weil das Quer- schnittsfach in drei separaten Einhei- ten von den Instituten für Medizini-

2 GOÄ für eine selbstständige ärztliche Leistung vorgenommen werden, wenn diese nicht Be- standteil (oder besondere Ausführung) des Ge- bührenverzeichnisses ist. Die gewählte

Der Vertrag sollte also nicht nur die Informa- tion enthalten, dass der Patient eine privatärztli- che Behandlung wünscht, sondern auch, die Entscheidungsfindung des Patienten

Es muss selbstverständlich nicht immer so sein, aber: Wer viel liest, das phi- losophische Gespräch sucht und im Theater erfährt, dass ein Problem so gut wie immer aus mehreren

Hoppe: „Es ist beispielsweise nicht in Ordnung, wenn eine Arzthelferin einen Kassenpatienten vor Beginn der Behandlung darüber in Kenntnis setzt, dass der Arzt ihn nur be- handelt,

Die Desinfektionsmittel-Kom- mission sieht es daher mit größter Sorge, wenn durch derartige wissenschaftlich nicht begründete Publikatio- nen im renommierten DÄ mit der

M ittlerweile gibt es wohl kaum noch einen Pa- tienten, der in einer Arztpraxis nicht schon ein- mal mit einer Selbstzahlerleistung, einer sogenannten individuellen

> In den vergangenen zwölf Monaten berichteten 41,7 % der befragten GKV-Versicherten, beim Arztbesuch IGeL angeboten oder selbst nachgefragt zu haben. >