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Archiv "Bedarfsplanung: Neue Zulassungssperren verhängt" (21.09.2012)

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A 1854 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 38

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21. September 2012

BEDARFSPLANUNG

Neue Zulassungssperren verhängt

Neun Arztgruppen dürfen sich seit dem 6. September nicht mehr ungehindert niederlassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss eine entsprechende Regelung, die zunächst bis Ende Dezember 2012 gelten soll.

N

ahezu 20 Jahre ist es her;

doch vergessen haben wird das wohl niemand, der damals mit Gesundheitspolitik zu tun hat- te. Circa 16 000 Krankenhausärzte nutzten bis zum 31. Januar 1993 die Übergangsregelung im Gesund- heits-Strukturgesetz, mit dem die Bedarfsplanung ins System der kas- senärztlichen Versorgung einge- führt wurde, und stellten einen Antrag auf Zulassung. Diejenigen, die ihren Praxisbetrieb bis zum 30. September 1993 aufnehmen konnten, etwa 10 000, waren drin im System – nicht unbedingt zur Freude derjenigen, die mit ihnen die gleichzeitig gedeckelten Arzt- honorare teilen mussten.

Überversorgung verhindern Vor diesem Hintergrund wird die Vorsichtsmaßnahme verständlich, die der Gemeinsame Bundesaus- schuss (G-BA) jetzt getroffen hat.

Seit dem 6. September gilt eine Zulassungssperre für neun Arzt- gruppen, die neu in die Bedarfs - planung aufgenommen werden sol- len. Betroffen sind Kinder- und Jugendpsychiater, Physikalische und Rehabilitationsmediziner, Nuklear- mediziner, Strahlentherapeuten, Neu- rochirurgen, Humangenetiker, La- borärzte, Pathologen und Trans fu - sionsmediziner. Die Regelung ist bis zum 1. Januar 2013 befristet und soll verhindern, dass sich betroffene Ärztinnen und Ärzte schnell noch niederlassen, bevor mit der Reform der Bedarfsplanung Zulassungsbeschränkungen wirk- sam werden können.

„Der G-BA hat begründeten An- lass zu der Befürchtung, dass mit Bekanntwerden seiner Absicht zur Beplanung bisher unbeplanter Arzt- gruppen ein nicht sachgerechter Anstieg von Zulassungsanträgen zu verzeichnen sein könnte“, sagte der

unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken. Die Entscheidung solle eine mögliche Überversor- gung in bestimmten Regionen ver- hindern.

Heftige Kritik kommt von den Berufsverbänden der betroffenen Fachverbände. Nach wie vor beste- he im Fachgebiet Kinder- und Ju- gendpsychiatrie eine deutliche, re- gional unterschiedlich ausgeprägte Unterversorgung, argumentiert der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland.

Die vom G-BA ausgesprochene Zu- lassungssperre bedeute, dass sich vorerst auch in Gebieten mit ex - tremer Unterversorgung niemand mehr niederlassen könne. Wie dies nach dem 1. Januar 2013 weiter - gehen werde, sei derzeit noch nicht sicher. „Der Berufsverband wird sich allen Bestrebungen widerset- zen, den derzeitigen Ist-Zustand ei- ner eklatanten Unterversorgung zu zementieren.“

Der Bundesverband Deutscher Pathologen lehnt grundsätzlich die Bedarfsplanung als ein geeignetes Planungsinstrument für sein Fach- gebiet ab. Es gebe keine den Ärzten in der direkten Krankenversorgung vergleichbare Fach- und Versor- gungsstruktur, deshalb könnten auch nicht die gleichen Maßstäbe der Bedarfsplanung eingesetzt wer- den. Gerade bei einem Fach an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung sei eine Be- darfsplanung allein für den ambu- lanten Bereich nicht machbar.

Der Unterausschuss Bedarfspla- nung des G-BA erarbeitet zurzeit eine grundlegende Reform der Nie- derlassungsregeln. Deren Ziel ist es, die Bedarfsplanung flexibler zu gestalten und besser auf regionale Bedürfnisse auszurichten. Das Ver- sorgungsstrukturgesetz sieht vor,

dass die neuen Regeln am 1. Januar 2013 vorliegen. Offenbar sind die Mitglieder des Unterausschusses – die Kassenärztliche Bundesvereini- gung (KBV), die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft und der GKV- Spitzenverband sowie Patienten- und Ländervertreter – auf bestem Weg, dieses Ziel zu erreichen. Denn substanzielle Differenzen zwischen den Verhandlungspartnern gibt es nicht, wie der Sprecher des GKV- Spitzenverbandes, Florian Lanz, betonte. Man sei sich einig darin, dass die Planungsräume je nach Versorgungsbereich unterschiedlich groß gestaltet werden sollen. Die KBV hat es so formuliert: Je höher der Spezialisierungsgrad, desto grö- ßer der Planungsraum.

Punkt für Punkt verhandeln KBV und Kassen hatten beide ein Konzept zur Bedarfsplanung in die Beratungen eingebracht. Im Unter- ausschuss würden jedoch nicht die unterschiedlichen Modelle disku- tiert, sondern es werde Punkt für Punkt verhandelt, sagte Lanz. Das sei in erster Linie dem neuen unpar- teiischen Vorsitzenden geschuldet.

„Josef Hecken kommt aus der Poli- tik und hat die Arbeit mit Kompro- missen gelernt.“

Einziger wirklicher Knackpunkt ist die Forderung der Kassen, die Kassenzulassung an den einzelnen Arzt zu binden. Das würde bedeu- ten, dass der Zulassungsausschuss in jedem Einzelfall über eine Nach- besetzung des Kassenarztsitzes ent- scheidet. „Da besteht große Un - einigkeit“, meinte Lanz. Die Forde- rung gelte aber selbstverständlich nur für künftige Zulassungen. Ärz- te, die bereits niedergelassen sei- en, genössen Vertrauensschutz. Für viele sei der Kassenarztsitz schließ- lich ein Teil der Altersvorsorge.

Thomas Gerst, Heike Korzilius

P O L I T I K

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