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Archiv "Gedenkveranstaltung für Hans Wolf Muschallik: Einsatz für ärztliche Freiberuflichkeit" (01.12.1995)

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POLITIK AKTUELL

Unter dem Leitgedanken „Die Freiberuflichkeit des Kassenarztes im Wandel der Gesetzgebung" würdig- ten auf einer Gedenkveranstaltung in Köln Vertreter der Ärzteschaft, der Politik und der Versicherungen die Leistungen des im Juni verstorbenen.

langjährigen Vorsitzenden der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, Dr.

med. Hans Wolf Muschallik. Stets sei er für die Belange der Freiberuflich- keit der Ärzte eingetreten, betonten der KBV-Vorsitzende, Dr. med. Win- fried Schorre, und der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Kar- sten Vilmar.

„Auch heute noch empfindet sich die Mehrheit der Ärzteschaft als Angehörige des Freien Berufes", stellte Vilmar fest. Selbst wenn nur noch rund ein Drittel der Ärzte nie- dergelassen sei, so setze sich die Ärz- teschaft nach wie vor für den Ausbau des freiheitlichen Gesundheitswesens ein.

Die Freiberuflichkeit des Arztes, für die Muschallik stets eingetreten sei, sei die Voraussetzung dafür, daß der Arzt als Bezugsperson des Patien- ten seine „hohe Mitverantwortung"

übernehmen könne, stellte auch Dr.

Eckart Fiedler, Geschäftsführer der Ersatzkassenverbände, fest. Muschal- lik habe gleichzeitig aber auch die Auswüchse einer zunehmenden Bürokratisierung kritisiert, die sich unter anderem in den immer umfang- reicher werdenden Gesetzestexten niederschlage.

So sei Gott für die Zehn Gebote noch mit 29 Wörtern ausgekommen.

Für die amerikanische Unabhängig- keitserklärung wurden immerhin schon rund 3 000 Wörter benötigt.

Doch selbst das sei noch nichts im Vergleich mit dem Umfang heutiger EG-Richtlinien, meinte Fiedler mit Blick auf die überbordende Bürokra- tie.

Ein weiterer Festredner, Bundes- arbeitsminister a. D. Dr. Herbert Eh-

renberg, verband die Zukunft der Freiberuflichkeit der Ärzte mit der Zukunft des Krankenkassensystems.

Dabei sei Freiberuflichkeit durchaus mit dem Status des Kassenarztes ver- einbar. Ehrenbergs Ansicht nach sind ein gegliedertes Krankenkassensy- stem, die Wahlfreiheit der Versicher- ten und der umfassende Versiche- rungsschutz eine sichere Grundlage für ärztliche Freiheit.

Interventionen des Staates

Im Gegensatz zu seinen Vorred- nern hielt Karl Jung, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, zuneh- mende Interventionen des Staates in bestimmten Bereichen für unum- gänglich. Eingriffe des Staates in die Gesundheitspolitik sind laut Jung, der maßgeblich am Gesundheits-Reform- gesetz von Norbert Blüm mitgewirkt hat, wegen des technischen Fort- schritts, der demografischen Entwick- lung und der wachsenden Zahl von Leistungsanbietern erforderlich.

Großen Raum widmete der Staatsse- kretär der Frage, ob die Hausärzte in die Pflegeversicherung eingebunden werden sollen. Jung meinte: nein. Als externer Gutachter oder Betreiber ei- ner Pflegestation könne der Hausarzt allerdings tätig werden.

Anders als Jung vertrat der Lei- ter des Instituts für Gesundheitssy- stemforschung der Universität Tübin- gen, Prof. Dr. Michael Arnold, die Ansicht, es sei unmöglich, eine Politik

„aus einem Guß" zu betreiben. Ge- sundheitspolitik sei vielmehr eine Verteilung von Zumutungen, auf wel- che die Beteiligten unterschiedlich reagieren können: mit Widerstand, mit Anpassung oder mit innovativen Lösungsvorschlägen.

Die Vorträge sollen in Kürze in einem Gedenkband publiziert wer- den. Gisela Klinkhammer

Gedenkveranstaltung für Hans Wolf Muschallik

Einsatz für ärztliche Freiberuflichkeit

Betaferon® Wirkstoff: Interferon beta-lb, Ver- schreibungspflichtig. Zusammensetzung: Arz- neilich wirksame Bestandteile: 1 ml der ge- brauchsfertigen Injektionslösung enthält 0,25 mg (8 Mio. 1E) Interferon beta-lb. 1 Injektionsflasche enthält 0,3 mg (9,6 Mio. 1E) Interferon beta-lb.

Es wurde eine Überfüllung von 20 % einkalkuliert.

Sonstige Bestandteile: Albumin vom Menschen, Glucose. Anwendungsgebiete: Betaferon ist indi- ziert zur Reduktion der Frequenz und des Schwere- grades der klinischen Schübe bei Patienten, die ohne Hilfe gehfähig sind, mit schubweise verlau- fender multipler Sklerose, die durch mindestens zwei Schübe mit neurologischen Funktionsstörun- gen und nachfolgender vollständiger oder teilweiser Remission während der letzten zwei Jahre charakte- risiert ist. Gegenanzeigen: Schwangerschaft, Still- zeit, Überempfindlichkeit gegenüber natürlichem oder rekombinantem Interferon-beta oder Human- albumin, schwere depressive Störungen und/oder Suizidneigungen in der Anamnese, Leberinsuffizi- enz, durch Behandlung nicht adäquat kontrollierte Epilepsie. Beim Auftreten starker Überempfindlich- keitsreaktionen (seltene, aber starke akute Reaktionen wie Bronchospasmus, Anaphylaxie und Urtikaria) soll die Behandlung beendet werden. Nebenwir- kungen: Nach Injektion an der Injektionsstelle häufig unspezifische Reaktionen, wie Entzündung, Schmerz, Überempfindlichkeit sowie gelegentlich Nekrose. Häufig grippeartige Symptome (Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerz, Unwohlsein, Schwit- zen). In der Regel nimmt die Häufigkeit dieser Nebenwirkungen mit der Zeit ab. Starke Uberemp- findlichkeitsreaktionen (wie Bronchospasmus, Ana- phylaxie, Urtikaria) können auftreten. Bei Frauen vor der Menopause kann es zu Menstruations- störungen kommen. Nebenwirkungen am zen- tralen Nervensystem (z. B. Depression, Angstzu- stände, emotionale Labilität, Depersonalisation, Krampfanfälle, Suizidversuche und Verwirrung) wurden beobachtet. Packungen: 1 Packung ent- hält 15 Fläschchen mit Interferon beta-lb und 15 Fläschchen mit 0,54 %iger Natriumchloridlösung.

Dosierung, Art und Dauer der Anwendung: Die empfohlene Dosis Betaferon beträgt 0,25 mg (8,0 Mio. 1E), enthalten in 1 ml der rekonstituierten Lösung, die jeden zweiten Tag subkutan injiziert wird. Bei Patienten mit weniger als zwei Schüben in den letzten zwei Jahren wird eine Behandlung mit Betaferon nicht empfohlen. Besondere Hinweise:

Die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr und die Bedienung von Maschinen kann beein- trächtigt werden. Vor und nach (max. 3 Stunden) der Rekonstitution bei 2-8°C lagern. Patienten, die an Depressionen und Suizidneigung leiden, sollten engmaschig beobachtet werden. Vorsicht ist gebo- ten bei Krampfanfällen und depressiven Störungen (auch in der Anamnese), bei Gabe von Antiepilep- tika, bei Herzleiden und Jvlyelosuppression; bei Neutropenie auf Fieber und Infektion achten!

Eingeschränkte Nierenfunktion kontrollieren. Bei mittelschweren bis schweren Nebenwirkungen kann eine Anderung des Dosierungsschemas von Betaferon oder sogar ein Absetzen des Präparates erforderlich werden. Stand: Dezember 1995.

Schering Aktiengesellschaft, Geschäftsbereich Deutschland, D-13342 Berlin

A-3372 (24) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 48, 1. Dezember 1995

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