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Archiv "Vertragsarztsitz" (30.08.1993)

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von Gelbkörperhormonen [Gestagenen]) zur Behandlung in den Wechseljahren und auch danach darf jedoch nur bei Frauen erfolgen, bei denen die Gebär- mutter entfernt ist.'

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

b) Der Abschnitt Gegenanzeigen ist wie folgt zu ergänzen:

"Qualität in der ambulanten Gesundheitsversorgung''

Symposium der KBV in Stuftgart am 13. Oktober

,Bei Frauen mit nicht entfernter Ge- bärmutter (nicht hysterektomiert) darf dieses Arzneimittel zur Behandlung in den Wechseljahren und auch danach nicht angewendet werden, außer unter gleichzeitiger regelmäßiger Gabe von Gelbkörperhormonen.'

2. Fachinfomation

a) Der Abschnitt Anwendungsgebiete ist wie folgt zu ergänzen:

,Die alleinige Anwendung dieses Arz- neimittels (ohne regelmäßigen Zusatz von Gestagenen) zur Behandlung in den Wechseljahren und auch danach darf je- doch nur bei hysterektomierten Frauen erfolgen.'

b) Der Abschnitt Gegenanzeigen ist wie folgt zu ergänzen:

,Bei nicht hysterektomierten Frauen darf dieses Arzneimittel zur Behandlung in den Wechseljahren und auch danach nicht angewendet werden, außer unter gleichzeitiger regelmäßiger Gabe von Gestagenen."

Die ausführliche Begründung des BGA kann bei der Geschäftsstelle der Arzneimittelkommission angefordert werden.

Arzneimittelkommission der Deut- schen Ärzteschaft, Aachener Str. 233-237, 50931 Köln, Tel: 02 21/4 00 45 20, Fax: 02 21/4 00 45 39. D

Ein Symposium zum Thema "Qualität in der ambulanten Gesundheitsversor- gung" veranstaltet die Kassenärztliche Bundesvereinigung zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- Württemberg am 13. Oktober 1993 (9 bis 18 Uhr) in Stuttgart-Möhringen.

"Qualitätssicherung" bezog sich bis- her vor allem auf ärztliche Leistungen, die mit speziellen Kenntnissen und Er- fahrungen in Verbindung mit mehr oder weniger umfangreicher Technik erbracht werden; Priorität hat die Sicherung der Strukturqualität. Die Prozeß- und die Er- gebnisqualität wurden im Vergleich dazu

bisher seltener und oft nur indirekt be- einflußt. Hier sind neue Methoden ge- fragt und letztlich der Übergang von ei- ner von außen festgelegten Qualitätssi- cherung zum in Eigenverantwortung be- triebenen Qualitätsmanagement. Sein Kern ist, wie in den vom 89. Deutschen Ärztetag in Hannover 1986 beschlosse- nen "Gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der deutschen Ärzte- schaft'' ("Blaues Papier") festgelegt, die

"kritische Selbstüberprüfung der eigenen Tätigkeit (self audit)".

Im Mittelpunkt des Symposiums ste- hen eine Bestandsaufnahme bisheriger und neuer Methoden, zum Beispiel Qua- litätszirkel. Die Veranstaltung richtet

Sind Sie an 400 kostenfrei entleihbaren Fortbildungs-Videos/ -Filmen interessiert?

Der Film-/Video-Katalog der Bundesärztekammer enthält 400 geprüfte Fortbildungsfilme unter anderem zu den Hauptthemen: Vorsorge-, Sozial- und Arbeitsmedizin

*

Notfallmedizin

*

Medizinische Technik

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Physiologie

*

Immunologie und Virologie

*

Pathologie

*

Pharmakologie

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Blut

*

Herz

und Kreislauf

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Lunge

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Magen-Darm

*

Leber

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Stoffwechsel, Innere Se- kretion

*

Harn- und Geschlechtsorgane

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Nervensystem, Psychiatrie

*

Haut

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Hals-Nase-Ohren

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Geburtshilfe und Gynäkologie

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Kinderheilkunde

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Radiologie und Nuklearmedizin

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Anästhesie.

Der Katalog ist gegen eine Schutzgebühr von 20 DM erhältlich bei der

~

Bundesärztekammer Postfach 41 02 20 50931 Köln.

Bitte Verrechnungsscheck oder Überweisungsdurchschlag beilegen! (Deut- sche Apotheker-und Ärztebank Köln, BLZ: 370 606 15, Konto: 000 110 7739)

sich an Mitarbeiter der vertragsärztlichen Selbstverwaltung, der Ärztekammern, Berufsverbände, Projektträger, an nie- dergelassene Ärztinnen und Ärzte und Vertreter anderer Gesundheitsberufe.

Auskünfte und Anmeldungen: Kas- senärztliche Bundesvereinigung, z.H. Dr.

Thomas Ruprecht, Herbert-Lewin-Stra- ße 3, 50931 Köln, Tel: 0221/4005118, Fax

0221!4005151. KBV

"Notfallmedizin 2000"

Konzepte statt Kontroversen

Fortbildungsveranstaltung am 24./25.

September 1993, Köln, Maternus-Haus

"Leitender Notarzt"

Fortbildungsseminar nach den Emp- fehlungen der Bundesärztekammer und der Deutschen Interdisziplinären Verei- nigung für Intensivmedizin vom 3. bis 7.

Dezember 1993 in Velbert/Wuppertal, Tagungshotel (zusätzlich: "Kommunika- tion und Führung für Leitende Notärz- te", Trainingjeweils abends zwei Doppel- stunden). Für Teilnehmer, die bestimmte Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Auskünfte: Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung, Tersteegenstraße 31, 40474 Düsseldorf,

Tel: 0211/4302 301. ÄKNo

Vertragsarztsitz

KV Nordrhein

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt den folgenden Ver- tragsarztsitz als vordringlich zu besetzen aus:

Ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Arzt in Oberhausen

~ Dem Bewerber um diesen Ver- tragsarztsitz wird eine Umsatzgarantie für ei~ Jahr in Höhe von 80 000 DM ge- währt. Auskünfte bei der KV Nordrhein, Emanuei-Leutze-Straße 8, 40547 Düssel- dorf, Tel: 02 11/5 97 00. Bewerbungen sind zu richten an den Zulassungsaus- schuß für Ärzte, Lützowstraße 7, 47057 Duisburg, Tel: 02 03/37 80 60. I>

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 34/35, 30. August 1993 (51) Ar2261

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Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung der Budgetierung für Arznei-, Verband- und Heilmittel im Jahre 1993 gern. § 84 SGB V LV. m. Artikel 29 GSG vom 2. 3. 1993

I. Gegenstand der Änderungsvereinbarung

1. Die Spitzenverbände der Kranken- kassen und die Kassenärztliche Bundes- vereinigung haben sich im Rahmen der Budgetvereinbarung vom 2. 3. 1993 dar- auf verständigt, Änderungen des Konten- rahmens für die GKV bei der Ermittlung des Ergebnisbudgets im Jahre 1993 zu be- rücksichtigen (vgl. Abschnitt li A, Abs. 1 und Abschnitt IV Abs. 7 der Vereinba- rung vom 2. 3. 1993). Änderungen des Kontenrahmens hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit Erlaß vom 26. 2. 1993 verfügt.

2. Mit dieser Änderungsvereinbarung wird der Korrekturfaktor gern. Abschnitt II A, Abs. 4 der Vereinbarung vom 2. 3. 1993 neu festgesetzt und das Aus- gangsbudget neu bestimmt. Dadurch

wird das Budget um die Ausgabenanteile für "Hilfsmittel aus Apotheken" entlastet und für "Arznei-und Verbandmittel von Sonstigen" belastet.

3. Die Partner dieser Vereinbarung stimmen darin überein, daß die ab dem 2.

Quartal1993 ärztlich veranlaßten Ausga- ben für Arznei- und Verbandmittel von Sonstigen (Kontenart 458) in die zu er- mittelnden Ergebnisbudgets einzubezie- hen sind. Die Hilfsmittel aus Apotheken werden seit dem 1. 1. 1993 außerhalb des Budgetrahmens der Kontenarten 430 und 459 (a. F.) unter Kontenart 432 gebucht.

II. Änderungen zur Vereinbarung vom 2. 3. 1993

1. Der Korrekturfaktor für Arznei- und Verbandmittelausgaben im Budget 1993 gern. Abschnitt II A, Abs. 4 der Ver-

Korrekturfaktor für Arznei- und Verbandmittelausgaben im Budget 1993

Rechnungsergebnisse 1991 24 468 Mio DM (KA 430), gerundet

Arzneimittel Verbandmittel MioDM Faktor*) MioDM Faktor*) Ausgliederung des Ver-

bandmittelanteils (rd. 4%) 23 489 0,96000 979 0,04000 Ausgabenbereinigung

nach Art. 29, Abs. 1, Satz 2 - für AM: Nr. 1 bis 3

= -8,21% 1928 0,07882 - -

- für VM: unzutreffend - - - -

bereinigtes Ausgabenniveau 21561 0,88118 979 0,04000 Ausgabenerhöhung nach

Art. 29, Abs. 1 Satz 3 - für AM: Nr. 1 bis 4

= +7,04% 1518 0,06204 - -

- für VM: Nr. 1 bis 3

= +6,14% - - 60 0,00246

Budgetanteile 23 079 0,94322 1039 0,04246

Änderung des GKV-Kon-

tenrahmens, Nettoabzug 235 0,00960 22844 0,93362 Gesamter Budgetanteil

,,Arznei-und

Verbandmittel 1993" 23 883 Mio DM (0,97608) Gegenprobe:

24 468 Mio DM x 0,97608 = 23 882,725 Mio DM

*) DM-Beträge mit 4/5-Rundung, Faktor bis zur 5. Nachkommastelle ausgewiesen

A1-2262 (52) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 34/35, 30. August 1993

einbarung vom 2. 3. 1993 wird auf 0,97608 festgesetzt (vgl. Anlage). Das rechnerische Ausgangsbudget für Arznei- und Verbandmittel im Jahre 1993 beträgt 23 883 Mio. DM.

2. Bei der Ermittlung des Ergebnis- budgets 1993 für den Teilbereich "Arz- nei- und Verbandmittel" sind die Rech- nungsergebnisse der Kontenart 458 ab dem 2. Quartal 1993 den Beträgen der Kontenart 430 hinzuzurechnen.

Bonn, Essen, Bergisch Gladbach, Hamburg, Kassel, Bochum, Siegburg und Köln, den 9. 7. 1993

AOK-Bundesverband Bundesverband der Betriebskrankenkassen

IKK-Bundesverband Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen

Bundesknappschaft See-Krankenkasse

Verband der Angestellten-Krankenkassen AEV Arbeiter-Ersatzkassen-Verband

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Vertragsarztsitze

KVPfalz

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen nach dem GSG, § 103 c, Abs. 4:

Bestehende Praxis für Neurologie und Psychiatrie;

Übernahme einer allgemeinärztlichen Praxis zum 1. 10. 1993 im Planungsbe- reich Donnersbergkreis;

Übernahme einer Praxis für Augen- heilkunde im Planungsbereich Stadt Pir- masens;

Übernahme (aus Altersgründen) ei- ner allgemeinärztlichen Praxis zum 1. 1. 1994 im Planungsbereich Stadt Pir- masens;

Einstieg in eine internistische Praxis (der Seniorpartner scheidet zum 1. 10. 1993 aus) im Planungsbereich Stadt Speyer.

.... Schriftliche Bewerbungen bis spä- testens vier Wochen nach Erscheinen dieser Veröffentlichung an die Ge- schäftsstelle des Zulassungsausschusses für die Ärzte in der Pfalz, Maximilian- straße 22, 67429 Neustadt a. d. Weinstra- ße, Tel: 0 63 21/89 30. D

Referenzen

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