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Archiv "GSG: Vergessen" (10.12.1993)

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LESERBRIEFE

Ich bestelle aus dem Enke Verlag, Postfach 30 03 66, 70043 Stuttgart Expl. Medizinische Fachkunde.

Von U. Schultze-Frentzel 1993. DM 32,-/ÖS 250,-ISFr 33,30

I Voz Beste/-- 8-9

1113 5 9 01 1

Name/Anschrift/Datum/Unterschrift

DM 26,- für ein Augenlicht

Für diesen Betrag können wir einem Blinden, der durch Vitaminmangel und Unterernährung sein Au- genlicht verloren hat, eine lichtbringende Operation ermöglichen.

Welch ein Weihnachtsgeschenk!

In Bangladesh gibt es noch über eine Million Blinde, obwohl durch unsere Hilfe bereits über 700 000 Menschen wieder sehen können.

Wir, die Gruppe Köln der Andheri-Hilfe e. V., setzen uns für die Blindenheilung und -prophylaxe in Ban- gladesh ein.

Helfen Sie uns helfen ! !

Spendenkonto Nr. 1 009 482 850 Stadtsparkasse Köln, BLZ 370 501 98 (Sie erhalten eine Spenden- bescheinigung).

Weitere Info: Tel./Fax: 02 21-86 30 24

Andheri-Hilfe e. V., Gruppe Köln, Volberger Weg 4, 51107 Köln-Rath

Fürihre Arzthelferin

Keine Angst mehr vor der Prüfung...

Medizinische Fachkunde

Arbeitsbuch für Arzthelferinnen Von U. Schultze-Frentzel

1993. 288 Seiten, 41 zweifarbige Abbildungen, 10 Tabellen, kartoniert DM 32,-/ÖS 250,-/SFr 33,30 ISBN 3 432 25381 8

Der Autor, der Lehrer für Medizin-Fachkunde an den Kaufmännischen Schulen West in Wuppertal und Lehr- beauftragter an der MTA-Lehranstalt des Klinikum Bar- men ist, hat in diesem Arbeitsbuch das medizinische Wis- sen, das Arzthelferinnen zur Vorbereitung für die Prüfung benötigen, leicht verständlich zusammengefaßt. Die Auf- gliederung in kleine Lernabschnitte erleichtern das Einprä- gen. Das ausführliche Sachregister ist auch als medizini- sches Wörterbuch verwendbar.

Preisänderung vorbehalten

=1 Enke

Bitte, Einblick in die Doku- mentation erfolgreich behan- delter Patienten nehmen zu dürfen.

Obwohl inzwischen wahr- scheinlich bereits mehr als 5 000 Krebskranke von Dr.

Klehr behandelt wurden, hat er uns bisher trotz anfängli- cher Zusage von keinem ein- zigen Fall Befunde vorgelegt, die seine Aussage von 90 Pro- zent Erfolg stützen würden.

Die Untersuchung des uns zu- gänglichen Verlaufs von 30 Krebskranken, die bei ihm behandelt wurden, ergab kei- nerlei Hinweis für einen Rückgang von Tumorpara- metern, 13 waren zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben.

Kuren

Zu dem Leserbrief „Kein gutes Licht" von Dr. Degel in Heft 41/1993:

Nicht signifikant . . . Der Sinn einer diäteti- schen Behandlung liegt si- cherlich nicht im „Wasser- und-Brot-Prinzip". Jeder Pa- tient hat das Anrecht auf eine optisch ansprechende, wohl- schmeckende und auch diäte- tisch ausgewogene Ernäh- rung.

Unbestritten bestehen bei vielen Patienten pathologi- sche Eßmuster, die jedoch nicht in einem vierwöchigen Aufenthalt in einer Rehabili- tationsanstalt entstehen, son- dern ihre Wurzeln in einem langjährigen vorbestehenden pathologischen Eßverhalten haben. Hier sind vor allen Dingen die Hausärzte ge- fragt, die bereits an der Basis eingreifen können.

Des weiteren sollte Herr Kollege Degel wissen, daß Rehabilitationsanstalten kei- neswegs den Charakter einer Haftanstalt haben. Für die Patienten besteht die Mög- lichkeit, das Haus zu verlas- sen. Dies impliziert auch den Besuch von Gastwirtschaften und Cafes in der näheren Umgebung. Hier haben die Patienten Gelegenheit, trotz einer medizinisch ausgeklü-

Darüber hinaus waren keineswegs alle Patienten, von denen wir Kenntnis er- halten haben, ausbehandelt.

Die zur Beurteilung eines eventuellen Behandlungser- folgs notwendigen Untersu- chungen der Tumorparame- ter wurden von Dr. Klehr häufig gar nicht vorgenom- men. Bei nachgewiesener Progredienz wurde die Be- handlung bei mehreren Pa- tienten trotzdem fortgesetzt.

Prof. Dr. W. M. Gallmeier, Dr. med. G. Kaiser, Arbeits- gruppe Biologische Krebs- therapie, 5. Medizinische Kli- nik und Institut für Onkolo- gie und Hämatologie, Flur- straße 17, 90340 Nürnberg

gelten und ausgewogenen Er- nährung in der Rehabilitati- onsanstalt weiterhin ihren pa- thologischen Eßmustern nachzugehen . . .

Noch eine Anmerkung sei mir zum Schluß gestattet: Das Körpergewicht unterliegt ent- sprechend der Tageszeit und des unterschiedlichen Was- serhaushaltes mittleren Schwankungen. Eine Diffe- renz von einem kg, wie von Herrn Kollegen Degel ange- geben, bedeutet sicherlich keinen signifikanten Ge- wichtsanstieg. Oder?

Dr. med. J. Haist, Reha-Kli- niken Küppelsmühle, 63611 Bad Orb

GSG

Zu der Problematik der Niederlas- sungsmöglichkeit der ausscheiden- den Sanitätsoffiziere der Bundes- wehr:

Vergessen

Die Tätigkeit der Sanitäts- offiziere im Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit hat im Gesundheitsstrukturgesetz keine Berücksichtigung bei den Auswahlkriterien für die Nachbesetzung von Vertrags- arztsitzen gefunden. So sind viele Sanitätsoffiziere, die versucht haben, sich während ihrer Zeit als Sanitätsoffzier der Bundeswehr einen Na-

A1 -3270 (10) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 49, 10. Dezember 1993

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LESERBRIEFE

Basisinformation Beriglobiin ® Wirkstoff: Immunglobulin vom Menschen, hitzebehandelt.

Basisinformation Typhoral ® L Wirkstoff: Typhus-Lebend-Impf- stoff.

men als Arzt am Standort zu machen, nicht mehr in der Lage, den Ort ihres bisheri- gen beruflichen Wirkens auch zum Niederlassungsort zu machen.

Dem Bundesverteidi- gungsminister beziehungswei- se seiner Parlamentarischen Staatssekretärin ist es offen- sichtlich nicht gelungen, den Bundesminister für Gesund- heit von der Notwendigkeit einer die Belange der aus- scheidenden Sanitätsoffiziere berücksichtigenden Gesetzes- änderung zu überzeugen. Ob- wohl also der Bundesverteidi- gungsminister diese Proble- matik im Rahmen des Ge- setzgebungsverfahrens er- kannt hat, werden nun ande- rerseits Anträge auf vorzeiti- ge Entlassung aus dem Dienstverhältnis zum Zwecke der Niederlassung als Ver- tragsarzt mit der Begründung abgelehnt, daß allgemeine Veränderungen der Verhält- nisse, wie sie sich beispiels- weise durch das Gesundheits- strukturgesetz ergeben und von denen alle Soldaten auf Zeit in vergleichbarer Lage betroffen werden, als Aner- kennungsgrund für eine be- sondere persönliche Härte ausscheiden . . .

Dr. med. Henning Propp, Oberstabsarzt, Wetzlerstraße 22 a, 89312 Günzburg

Amblyopie

Zu dem Beitrag „Über die Ambly- opie. von Priv.-Doz. Dr. Gerold Herbert W. Kolling in Heft 41/1993:

Bestätigung

Seit 20 Jahren fordert der Augenarzt Dr. Rethy aus Dinslaken in zahlreichen Ar- tikeln die Verordnung von Säuglingsbrillen und sofortige Occlusion, sofort nachdem ei- ne Amblyopie oder ein Stra- bismus diagnostiziert worden ist. Jeder Tag, der versäumt wird, verlängert die Behand- lung um Monate oder Jahre, schreibt er. Bisher wurde er nie ernst genommen.. .

Zum ersten Mal lese ich jetzt die gleiche Forderung ei-

nes Klinikers nach „frühe- stem Behandlungsbeginn".

Auch wird bestätigt, daß ein frühzeitiger Refraktionsaus- gleich - also eine Säuglings- brille - einen Schielwinkel so verkleinern kann, daß eine Operation nicht notwendig wird. Manche Erfahrung braucht halt Jahrzehnte, bis sie sich durchsetzt.

Dr. med. Gerd Höfling, Beet- hovenstraße 5, 42489 Wülf- rath

Offene Briefe Sogenannte „offene Briefe" werden, soweit von allgemeinem Inter- esse, redaktionell aus- gewertet. Als Leser- briefe werden sie nicht publiziert. In der Ru- brik Leserbriefe er- scheinen grundsätzlich nur solche Briefe, die allein für das Deutsche Ärzteblatt bestimmt sind. DA

Zahlungsmoral

Zu dem Beitrag ,,Wohin steuert die private Krankenversicherung?' von Dr. med. Karsten Vilmar in Heft 42/1993:

Schwarze Liste

Ihren Leitartikel habe ich mit Freuden gelesen. Aller- dings sind zehn Prozent der Liquidationssumme, die nicht beigebracht werden kann, niedrig gegriffen. Seit Jahren führe ich eine reine Privat- praxis in München-City, wo auch sogenannte „Schickeria"

Hilfe sucht, die dann nicht daran denkt, die Liquidatio- nen zu begleichen.

Bei den privaten Kranken- versicherungen gibt es schon lange eine „schwarze Liste für Ärzte". Mein Vorschlag wäre:

schwarze Liste für säumig zahlende Patienten, die für die Kollegen einsehbar ist.

Eine Konsultation würde dann nur bei Vorauszahlung erfolgen!

Dr. med. Elisabeth Schnei- der, Hochbrückenstraße 5, 80331 München

Zusammensetzung:

1 ml enthält: Immunglobulin vom Menschen 160 mg Aminoessig- säure (Glycin), Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke.

Anwendungsgebiete: Substi- tution* bei Antikörpermangel- syndromen wie

a) Agammaglobulinämie und Hypogammaglobulinämie auch therapiebedingt, z.B. durch Korti- kosteroide, Zytostatika, Strahlen- oder andere immunsuppressive Therapie;

b) Protrahierte transitorische Hypogammaglobulinämie, ins- besondere des Frühgeborenen.—

Prophylaxe der Hepatitis A.

Gegenanzeigen: Bei Vorliegen einer schweren Thrombozyto- penie oder anderer Gerinnungs- störungen, bei denen intramus- kuläre Injektionen kontraindiziert sind, darf Beriglobin nicht ange- wendet werden. Vorsicht ist gebo- ten bei Patienten mit der extrem seltenen Konstellation eines ab- soluten IgA-Mangels mit gleich- zeitigem Vorhandensein von Anti- körpern gegen IgA.

Nebenwirkungen: Gelegentlich kann es zu vorübergehendem Druckschmerz an der Injektions- stelle, zu Hautreaktionen sowie Temperaturerhöhung kommen.

Selten sind Übelkeit und Erbre- chen sowie Kreislaufreaktionen (z.B. Pulsbeschleunigung, Puls- verlangsamung, Blutdruckabfall, Schweißausbruch, Schwindel) und allergoide Reaktionen (z.B.

mit Hautrötung, Quaddelbildung, Atembeschwerden), in Einzelfällen bis hin zum Schock. Insbesondere bei unbeabsichtigter intravasaler Injektion können Symptome bis zum Schock auftreten: Daher sollte in diesen Fällen eine länger- fristige Überwachung (etwa 2 Stunden) erfolgen. Sofortmaß- nahmen in Abhängigkeit vom Schweregrad: Antihistaminika;

ggf. Adrenalin, hochdosiert Korti- kosteroide,Volumenauffüllung, Sauerstoff.

* Für die Substitution bei Antikör- permangel steht auch intravenös anwendbares Immunglobulin zur Verfügung.

Weitere Angaben zu Beriglobin Lagerung und Haltbarkeit:

Beriglobin ist bei +2 bis +8°C auf- zubewahren. Es darf nach Ablauf des auf Packung und Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr angewendet werden. Geöff- nete Ampullen sind sofort zu ver- brauchen.Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren!

Handelsformen: Ampullen mit 2 ml DM 23,12; Ampullen mit 5 ml DM 47,96;10 Ampullen zu 2 ml;

10 Ampullen zu 5 ml; (Preis It. A. T.

einschl. MwSt. / Stand März 1993).

Zusammensetzung:

Eine Kapsel enthält:

Salmonella typhi, Stamm Ty 21 a Berna, apathogene Lebendkeime mind.1 Mrd. und inaktivierten Keimen,

Stabilisatoren.

Anwendungsgebiete: Orale Impfung ab 4. Lebensmonat gegen Typhus abdominalis vor einer Reise in Ländern mitTyphus- Gefährdung. Zur Prophylaxe des Typhus bei Epidemien oder Auf- treten von Typhusfällen in der Um- gebung.

Gegenanzeigen: Kranke, Inku- bierte, Rekonvaleszente von der Impfung zurückstellen. Ange- borene, erworbene oder therapie- bedingte Immundefekte sowie Behandlung mit immunsuppres- siven Medikamenten und be- kannte Allergie gegen Bestand- teile des Impfstoffes. Die Anwen- dung ist bei Kindern unter 3 Monaten nicht indiziert. Die Impfung von Vorschulkindern ist bisher nicht erprobt, erscheint aber unbedenklich.

Nebenwirkungen: Gelegentlich leichte Magen-Darm-Beschwer- den.

Weitere Angaben zu Typhoral ® L Lagerung und Haltbarkeit: Der Transport darf nur in lückenloser Kühlkette bei 0 bis +8°C erfolgen.

Typhoral ® L ist bei +2 bis +8°C aufzubewahren. Der Impfstoff darf nach Ablauf des auf der Packung angegebenen Verfalldatums nicht mehr angewendet werden.

Handelsform: Packung mit 3 Kapseln Impfstoff DM 35,01;

(Preis lt. A.T. einschl. MwSt. /Stand Oktober 1993).

Hersteller:

Behringwerke AG 35034 Marburg Behringwerke AG

Med. Information und Verkauf Postfach 1212

65832 Liederbach

BEHRING 4v1v--g-

A1-3272 (12) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 49, 10. Dezember

Referenzen

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