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Archiv "Einschneidende Pläne am Beginn der neuen Legislaturperiode: Die Regierungserklärung des Bundeskanzlers zur Gesundheitspolitik" (30.12.1976)

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DEUTSCHE S ÄRZTEBLATT

Ärztliche Vitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Einschneidende Pläne am Beginn der neuen

Legislaturperiode

Die Regierungserklärung des Bundeskanzlers zur Gesundheitspolitik

Das Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz aus der 7. Le- gislaturperiode ist noch nicht in Kraft getreten, da schicken sich die Koalitionspartner der 8. Legislaturperiode bereits an, das Kranken- versicherungsrecht, das Kassenarztrecht erneut zu ändern. Die Re- gierung gab dies in zwei Raten bekannt: Offensichtlich, um die heftige öffentliche Diskussion über die umstrittenen Rentenbe- schlüsse der Koalitionspartner zu dämpfen, veröffentlichte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung noch vor der Regierungserklärung des Bundeskanzlers eine Pressemitteilung, die in elf Punkten die Finanzierungsabsichten für die Rentenversiche- rung und die Rentnerkrankenversicherung schildert sowie in einem zwölften Punkt andeutet, daß es darüber hinaus „Maßnahmen" zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen geben werde; Erläuterun- gen dazu gab Bundeskanzler Helmut Schmidt am 16. Dezember in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag.

So stellt sich also die Regierung die künftige Regelung der Renten- versicherung und der Rentnerkrankenversicherung vor:

O „Die Bruttolohnbezogenheit der Festsetzung der Neu-Renten wird nicht angetastet. Die Rentenversicherungsbeiträge werden nicht erhöht. Ein Krankenversicherungsbeitrag der Rentner wird nicht erhoben.

O Die Ausgaben der Rentenversicherung für die Krankenversiche- rung der Rentner werden ab 1. Juli 1977 auf 11 Prozent begrenzt.

O Die Bestandsrenten werden am 1. Juli 1977 um 9,9 Prozent erhöht.

• Die weiteren Anpassungen erfolgen am 1. Januar 1979, am 1.

Januar 1980 usw.

O Die Rücklagen werden von drei Monaten auf einen Monat zu- rückgeführt.

O Die Kinderzuschüsse werden nach dem gegenwärtigen Stande festgeschrieben.

„Der Erfolg einer Re- gierung hängt davon ab, daß sie ihre Grau- samkeiten am Anfang begeht."

Aus einer Glosse „Im Unions-Schatten" der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. Dezember 1976 über die Koalitions- verhandlungen

Heft 53 vom 30. Dezember 1976 3389

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

Regierungserklärung zur Gesundheitspolitik

C) Vorschriften über Rehabilitation und Auslandsrenaten werden geän- dert.

(j) Darüber hinausgehende gesetz- liche Eingriffe sind nicht beabsich- tigt.

® Das danach verbleibende Defizit in der Rentenversicherung im Zeit- raum bis 1980 einschließlich wird folgendermaßen gedeckt: Ab 1. Ja- nuar 1979 werden, unter Inan- spruchnahme des seit 1957 gelten- den Rechts, Anpassungen der Be- standsrenten nicht mehr wie in den Jahren eines stürmischen Wirt- schaftswachstums durch eine De- facto-Indexierung nach Maßgabe des Bruttoeinkommens der Arbeit- nehmer vorgenommen, sondern mindestens nach Maßgabe des nach Abzug von Steuern und Sozialabga- ben verfügbaren Arbeitseinkom- mens der aktiven Arbeitnehmer stei- gen, möglicherweise auch darüber hinaus.

C) Die Bemessungsgrundlagen von Renten- und Krankenversicherung werden harmonisiert, das heißt, die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung wird von 75 Prozent auf 100 Prozent der Renten- versicherungsgrenze erhöht.

C) Belastungsausgleich zwischen den Krankenkassen auf der Grund- lage der Rentnerdichte entspre- chend der Einigung, die zwischen den Koalitionsparteien schon im Jahre 1974 anläßlich des bisher noch nicht verabschiedeten Kran-

kenversicherungsweiterentwick- lungsgesetzes erfolgt war.

e Darüber hinaus hat sich die Koa- lition auf eine Reihe von' Maßnah- men zur Kostendämpfung im Ge- sundheitswesen geeinigt, die im ein- zelnen in der Regierungserklärung enthalten sein werden."

Die Erklärungen des Kanzlers

zum Gesundheitswesen

Soweit die offiziellen Präliminarien des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Zum Thema Kostendämpfung im Gesundheits- wesen äußerte sich der Kanzler so:

„Meine Damen und Herren, vor sie- ben Jahren haben wir 9 1/2 Prozent unseres Volkseinkommens für Ge- sundheit ausgegeben. Heute sind es praktisch 14 Prozent des Volksein- kommens. Das heißt, im Durch- schnitt gibt jeder von uns im Jahr ein ganzes Monatsgehalt für seine Ge- sundheit aus. Und es ist richtig, der Gesundheitsschutz ist heute besser als je zuvor. Es gibt — für die ganze Bundesrepublik gesehen — ausrei- chend Krankenhausbetten, und kein Kranker muß mehr auf dem Korridor liegen.

Aber insgesamt ist der Anstieg der Kosten für Krankheit und Gesund- heitsvorsorge zu steil gewesen. Un- ser modernes Gesundheitswesen kann nur leistungsfähig gehalten werden, wenn sparsamer gewirt- schaftet wird. Deshalb müssen alle Beteiligten zur Dämpfung dieses Ko- stenanstiegs beitragen, und es wird auch diesen Bundestag vor schwie- rige Aufgaben stellen.

Die Krankenkassen können und müssen in vielen Fällen ihre Verwal- tung verbessern. Die Bemessungs- grundlagen von Renten- und Kran- kenversicherung sollen harmoni- siert werden, das heißt, die Bemes- sungsgrenze der Krankenversiche- rung wird von 75 Prozent auf 100 Prozent der Rentenversicherungs- grenze erhöht, und zwischen den Krankenkassen soll ein Belastungs- ausgleich auf der Grundlage der Rentnerdichte stattfinden.

Wir brauchen auch eine bessere Krankenhausbedarfsplanung, bei der die Krankenkassen und die Krankenhausträger mitsprechen müssen können. Ebenso hoffen wir, daß künftig zwischen Krankenhäu- sern und Kassen frei zu vereinbaren- de Krankenhauspflegesätze zur Ko- stenentlastung beitragen.

Bei uns werden die Patienten oft zu lange im Krankenhaus behalten, und deshalb muß der wirtschaftliche An- reiz für eine medizinisch nicht not- wendige, zu lange Verweildauer wegfallen. Ebenso muß die ärztliche Versorgung im Krankenhaus und in der Praxis — in der ambulanten Pra- xis — besser miteinander verbunden

werden. Das ist im Interesse des Pa- tienten wie im Interesse der Kosten- ersparnis, daß Doppeluntersuchun- gen in Zukunft vermieden werden.

Wer in der vorigen Woche vom prak- tizierenden Röntgenfacharzt ge- röntgt werden mußte und sein Bild mitbringt, der muß nicht diese Wo- che erneut im Krankenhaus geröntgt werden.

Die Vereinbarung der Arzthonorare ist und bleibt Sache der Selbstver- waltung. Die Spitzenverbände der Krankenkassen, einschließlich der Ersatzkassen, sollen jährlich ge- meinsam mit den Bundesvereini- gungen der Kassenärzte [im Rede- konzept stand selbstverständlich auch: „und der Kassenzahnärzte" — Redaktion] eine Empfehlung zur An- gemessenheit der ärztlichen Vergü- tung geben. Und dabei müssen Arzt- honorare sich an der gesamtwirt- schaftlichen Entwicklung orien- tieren.

Die ärztliche Gebührenordnung soll nach dem Grundsatz leistungsge- rechter Bezahlung neugestaltet wer- den, wobei der Anreiz zu überstei- gerten technischen Leistungen fort- fallen soll.

Ferner soll die ärztliche Verordnung und der Verbrauch von Arzneimit- teln in Grenzen gehalten werden.

Hierbei muß auch der Arzneimittel- markt im übrigen durchsichtiger ge- macht werden."

Bonner Informationen über Absichten „im Detail"

Zum Thema Arzneimittelmarkt stand im übrigen noch folgender Satz in dem unredigierten Redemanuskript, welches das Presse- und Informa- tionsamt der Bundesregierung kurz vor Beginn der Regierungserklärung herausgegeben hatte: „Hier muß die Selbstverwaltung der Kassen und der Ärzte mehr tun als bisher." Infor- mationen unseres Bonner Büros er- hellen über die allgemeinen Formu- lierungen der amtlichen Erklärun- gen hinaus, wie all das aussehen soll, was künftig „mehr", also an- ders getan werden soll als bisher — zumindest nach den Vorstellungen

• Fortsetzung auf Seite 3392

3390 Heft 53 vom 30. Dezember 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(3)

Die Information:

Bericht und Meinung

Der neugewählte Bundeskanzler hat in die Ressorts, deren Wirken die Ärzteschaft besonders angeht, zwei neue Minister berufen, nachdem Frau Dr. Katharina Focke unmittel- bar nach der Bundestagswahl und Walter Arendt unmittelbar nach der Bundeskanzlerwahl erklärt hatten, daß sie der neuen Bundesregierung nicht zur Verfügung stehen wollten.

Neuer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wurde Dr. Her- bert Ehrenberg, Diplomvolkswirt aus Wilhelmshaven, der im niedersäch-

Herbert Ehrenberg

sischen Wahlkreis 21 (Wilhelmsha- ven) für die SPD kandidiert hatte.

Über den Lebenslauf des neuen Mi- nisters unterrichtet der nachfolgend wiedergegebene Text aus dem Handbuch des Deutschen Bundes- tages:

Geboren am 21. Dezember 1926 in Collnischken, Kreis Goldap (Ost- preußen); verheiratet. Nach Wehr- dienst und Kriegsgefangenschaft Landarbeiter in Niedersachsen, von 1947 bis 1951 Polizeibeamter in Bre- men. 1949 Eintritt in die Gewerk- schaft ÖTV. Mitglied der SPD seit 1955. 1952 Hochschulreife-Begab- tenprüfung, Studium der Sozialwis- senschaften an der Hochschule für Arbeit, Politik und Wirtschaft in Wil- helmshaven-Rüstersiel, 1953 Fort- setzung des Studiums in Göttingen;

dort Examen als Diplomvolkswirt so- wie Promotion zum Doctor rer. pol.

Leitende Tätigkeit in der Wirtschaft.

Dozent für Sozialwissenschaften an der Höheren Fachschule für Sozial- arbeit der Arbeiterwohlfahrt in Düs- seldorf; von 1964 bis 1968 volkswirt- schaftliche Abteilung beim Haupt- vorstand der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden; seit dieser Zeit Mitglied des Ausschusses für Wirt- schaftspolitik beim SPD-Parteivor- stand und Mitglied des erweiterten Vorstandes der Gesellschaft für So- zialen Fortschritt.

Von Mai 1968 bis Oktober 1969 Lei- ter der Unterabteilung Strukturpoli- tik im Bundesministerium für Wirt- schaft; ab Oktober 1969 Ministerial- direktor und Leiter der Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpoli- tik im Bundeskanzleramt. Mai 1971 bis Dezember 1972 Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Arbeitnehmer- vertreter im Aufsichtsrat der Braun- schweigischen Kohlen-Bergwerke AG, Helmstedt.

Antje Huber Fotos (2): Bundesbildstelle

Neuer Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wurde Frau Antje Huber, Studienleiterin in Es- sen-Werden, die in Nordrhein-West- falen im Wahlkreis 89 (Essen III) für die Sozialdemokratische Partei kan- didiert hatte. Über ihren Lebenslauf gibt das Handbuch des Deutschen Bundestages wie folgt Auskunft:

Geboren am 23. Mai 1924 in Stettin;

verheiratet seit 1950 mit einem Re- dakteur in Essen. Oberschule, 1942 Abitur in Berlin. Journalistische Aus- bildung, sieben Jahre Redakteurtä- tigkeit. 1961 bis 1962 Studium an der Sozialakademie Dortmund (Hauptfä- cher: Volkswirtschaft, Betriebswirt- schaft, Soziologie, Arbeitsrecht, Ar- beitswissenschaft, Sozialpolitik). Bis zum Eintritt in den Bundestag Tätig- keit als Studienleiterin (Tutorin) an der Sozialakademie. 1948 Eintritt in die SPD. Ausübung verschiedener Funktionen, darunter Mitglied des Unterbezirks-, Bezirks- und Landes- vorstandes. — Mitglied des Bundes- tages seit 1969.

Letzten Zeitungsberichten zufolge soll die Bezeichnung des „Bundes- ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit" beibehalten wer- den, obgleich alle Referate, „die für die Finanzentwicklung der gesetzli- chen Krankenversicherung von Be- deutung sind (FAZ)", aus dem Ge- sundheitsministerium aus- und dem Ministerium für Arbeit und Sozial- ordnung unter Dr. Ehrenberg ange- gliedert werden sollen (Kranken- hausfragen, Gebührenordnungsfra- gen, Referat „Gesundheitsökono- mie" u. a.). WZ/DÄ

NACHRICHTEN

Zwei neue Bundesminister

Dr. rer. pol. Herbert Ehrenberg: Arbeit und Sozialordnung Antje Huber: Jugend, Familie und Gesundheit

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 53 vom 30. Dezember 1976 3391

(4)

Die Information:

Bericht und Meinung

Regierungserklärung zur Gesundheitspolitik

e

Fortsetzung von Seite 3390

der Koalitionsverhandler. Die end- gültigen Entscheidungen werden ohnehin vom Parlament getroffen. Von der geplanten Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wären 1977 etwa 2,8 Millionen Angestellte und 1,8 Millionen Arbeiter betroffen. Die Mehreinnahmen der Krankenversi- cherung infolge dieser Maßnahme werden auf rund 2,5 Milliarden DM im Jahr geschätzt - ein Betrag, der längst nicht ausreicht, die Mehrbela- stung der Krankenkassen durch die vorgesehene Begrenzung der Zah- lungen der Rentenversicherungen an die Krankenversicherung auszu- gleichen. Die Rentenversicherung zahlt bekanntlich gegenwärtig noch 17 bis 18 Prozent für die Kranken- versicherung der Rentner an die Krankenkassen. Die künftige Be- grenzung dieser Zahlungen auf 11 Prozent wird die Rentenversiche- rung im Jahre 1977 um rufld 3 Mil- liarden DM und für den Zeitraum bis Ende 1980 um etwa 32 Milliarden DM entlasten - für die Krankenkas- sen bedeutet das eine entsprechen- de Mehrbelastung.

Das vom Kanzler in seiner Regie- rungserklärung allgemein geschil- derte Programm soll nach dem der- zeitigen Informationsstand über die Koalitionsvereinbarungen folgende Detailregelungen beabsichtigen: ..,.. Die Ärzte und Kassen sollen eine Bundesempfehlung über die Ange- messenheit der Vergütung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen unter Berücksichtigung gesamtwirtschaft- licher Kriterien vereinbaren. Mit die- sem Ziel soll gesetzlich vorgeschrie- ben werden, daß bei Honorarerhö- hungen zum Beispiel die Lohnent- wicklung (!) berücksichtigt wird.

..,.. Die Gebührenordnungen sollen vereinheitlicht werden. Das Ziel ist eine gemeinsame Gebührenord- nung für alle Gesetzlichen Kranken- kassen einschließlich Ersatzkas- sen(!). Diese Gebührenordnung soll auch für alle anderen Bereiche, bei- spielsweise für die freie Heilfürsorge des Bundes sowie für die Kranken-

Versicherung der Soldaten und Zivil- dienstleistenden gelten.

..,.. Die Vergütung für Zahnersatz soll neu vertraglich geregelt werden.

Dabei ist vorgesehen, die Zahntech- niker in die Verträge einzubeziehen.

..,.. Zur Arzneimittelversorgung wur- de folgendes vereinbart: Ärzte und Krankenkassen sollen auch für Arz- neimittel Höchstbeträge vereinba-

ren, das heißt, die Ausgaben für kas-

senärztlich verordnete Arzneimittel sollen vertra~lich geregelt werden.

Überschreitungen der Höchstbeträ- ge sollen zu Lasten der Honorare(!) gehen. Weiterhin ist ein amtlicher Preisvergleich für Arzneimittel ge- plant, den die Ärzte bei ihrer Verord- nung beachten müssen. Die Miß- brauchsaufsicht des Bundeskartell- amtes über den Arzneimittelmarkt soll verstärkt werden.

..,.. Zur Kostendämpfung im Kran- kenhausbereich sollen die Kranken- kassen die Pflegesätze aushandeln.

Bei Meinungsverschiedenheiten ist ein Schiedsverfahren vorgesehen.

Die Krankenhausträger sollen zehn Prozent der Investitionskosten tra- gen. Die Krankenhausbedarfspla- nung soll künftig mit den Kranken- kassen abgestimmt werden. Für ge- eignete Fälle soll eine ambulante vor- und nachstationäre Versorgung durch das Krankenhaus zugelassen werden (!). Die Krankenhausärzte sollen das Recht erhalten, auch am- bulant kassenärztlich (?) tätig zu

sein. Schließlich ist noch beabsich-

tigt, krankenhausentlastende Ein- richtungen wie Krankenpflegehei- me, Nachsorgeeinrichtungen und ambulante Hauspflege verstärkt zu fördern.

Die Einsparungen der Krankenversi- cherung durch die "Kostendämp- fungsmaßnahmen" werden von der Koalition für 1978 auf rund 5,5 Mil- liarden DM geschätzt. Im einzelnen:

a) Einsparungen von rund zwei Mil- liarden DM durch die Begrenzung des Zuwachses der Vergütungen an Ärzte und Zahnärzte,

b) von rund 1,5 Milliarden DM durch die vertragliche Vereinbarung der Krankenhauspflegesätze mit den Krankenkassen,

3392 Heft 53 vom 30. Dezember 1976

DEUTSCHES ARZTEBLATT

c) von rund einer Milliarde DM durch die Einbeziehung der Ausga- ben für Arzneimittelverordnungen in die Verträge über die ärztliche Ge- samtvergütung. Überschreitungen von vereinbarten Höchstbeträgen sollen zu Lasten der Gesamtvergü- tung gehen (!).

d) Weitere Leistungsbegrenzungen:

Der Zuschuß zum Zahnersatz soll auf 80 Prozent festgesetzt werden;

Kuren sollen nur nach Überprüfung durch den Vertrauensarzt vergütet werden; Haushaltshilfe durch Ver- wandte soll nicht mehr vergütet wer- den; der Krankenhausaufenthalt bei Entbindung soll von bis 10 Tagen auf bis 6 Tage herabgesetzt werden.

Mehreinnahmen werden u. a. erwar- tet aus der Erhöhung der Rezept- blattgebühr von 2,50 DM auf 3,50 DM und aus der Einbeziehung der Rentner in diese Arzneikostenbetei- ligung, schließlich auch aus der Ab- schaffung der beitragsfreien Kran- kenversicherung für Familienange- hörige mit Einkommen über 400 DM monatlich. Dies zusammen soll Ein- sparungen von einer weiteren Mil- liarde DM erbringen.

Der Bundestag debattiert am 19. Januar weiter

Dieses einschneidende Programm muß nicht nur die Ärzteschaft, son- dern die gesamte Öffentlichkeit, ins- besondere die von den Leistungsbe- grenzungen und -einsparungen be- troffene krankenversicherte Bevöl- kerung, alarmieren. Es wird im neuen Jahr die erste Aufgabe aller Verantwortlichen sein, die Auswir- kungen einer solchen Programmatik auf das gesamte Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland unvoreingenommen, aber auch un- mißverständlich zu erörtern und zu beurteilen. Der Bundestag selbst nimmt nach einer eher kursorischen ersten Aussprache über die Regie- rungserklärung die Debatte im De- tail erst am 19. Januar auf. Bis dahin wird man auch die Koalitionsverein- barungen und die Absichten der neuen Minister genauer kennen, über deren Kompetenzverteilung bis Redaktionsschluß noch keine amtli- chen Mitteilungen vorlagen. PM/DÄ

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