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Archiv "Die Eckpunkte zur neuen Gesundheitspolitik" (30.10.1998)

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Vergütungssysteme und der offen- kundige Wille zu einer besseren Ver- zahnung von ambulant und stationär sind freilich alles Vorhaben, die den Weg zur Öffnung der Krankenhäuser ebnen. Bündnis 90/Die Grünen spre- chen in diesem Zusammenhang von der Entwicklung des Krankenhauses hin zu einem Gesundheitszentrum.

Die angekündigte Neuordnung der Vergütungssysteme muß die ärztli- che Selbstverwaltung ebenfalls auf- horchen lassen. Bereits im Oktober 1997 hatte Rudolf Dreßler, einer der führenden Gesundheitspolitiker der SPD, bei einem KBV-Symposium in Königswinter durchblicken lassen, daß die SPD den Ärzten sehr gerne den ganzen Verdruß mit den EBM- Reformen abnehmen möchte, indem eine von ihr geführte Regierung selbst Hand anlegen werde.

So dürfte es auch im Hinblick auf die Arzneimittelversorgung kommen.

In der Vereinbarung heißt es ebenso kurz wie vielsagend: Neuordnung des Arzneimittelmarkts (Positivliste/Re- Importe).

Kein Wort über die Krankenkassen

Ob es SPD und Bündnisgrüne auf mittlere Sicht tatsächlich nur mit den jetzt ablesbaren punktuellen „Flurbe- reinigungen“ bewenden lassen wer- den, dürfte spätestens die für das Jahr 2000 angekündigte große Reform zei- gen. Bis dahin weiß man dann viel- leicht auch mehr darüber, welche Rol- le die neue Regierung den Kranken- kassen im Gesamtgefüge zugedacht hat. Um erneut Rudolf Dreßler zu zi- tieren: „Wir müssen endlich anfangen, damit wir das Ziel erreichen: Die Krankenkassen kaufen am Gesund- heitsmarkt das ein, was sie benötigen und nicht mehr.“

Das Gesundheitsressort wird freilich – ein durchaus relevanter Fak- tor im politisch komplizierten Macht- gefüge der neuen Regierungskoaliti- on – von Andrea Fischer geleitet. Die designierte Bundesgesundheitsmini- sterin kommt aus den Reihen der Bündnisgrünen und ist dem Verneh- men nach sachlich begründeten und nachvollziehbaren Argumenten ge- genüber aufgeschlossen. Josef Maus A-2738

P O L I T I K LEITARTIKEL

(18) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 44, 30. Oktober 1998

In zwei Etappen will die Bun- desregierung die Gesundheitsstruk- turreform über eine erneute Ände- rung des Rechtes der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) vor- antreiben. Ziel ist es, Teile der im Laufe des Jahres 1997 in Kraft getre- tenen dritten Stufe zur Strukturre- form zurückzunehmen, zu modifizie- ren oder zu streichen. Mit Hilfe eines

„Vorschaltgesetzes“, das in einem er- sten Schritt 1999 in Kraft treten soll, sollen der Anstieg der Krankenversi- cherungsbeiträge gestoppt und die Beiträge stabilisiert werden. Der Koalitionsvertrag vom 20. Oktober nennt dazu folgende Eckpunkte:

cVorläufige Ausgabenbegren- zung der GKV;

cZahnersatzleistungen für alle als Sachleistung – auch für nach dem 31. Dezember 1978 Geborene;

cDie Möglichkeit der Versi- cherten, das Kostenerstattungsprin- zip wahlweise (statt Sachleistung) in Anspruch zu nehmen, soll ebenso entfallen wie die für die PKV typi- schen Elemente Beitragsrückgewähr und Selbstbehalt;

cModifizierung der Kranken- versichertenkarte (im Hinblick auf den Arztwechsel).

Durch das „Vorschaltgesetz“ soll ab dem 1. Januar 1999 die (dreigeteil- te) Zuzahlungsregelung bei Arznei- mitteln für chronisch Kranke und älte- re Versicherte zum Teil zurückgenom- men werden. Die zum 1. Juli 1999 in- folge der gesetzlichen Dynamisierung vorgesehenen höheren Zuzahlungs- beträge werden annulliert. Aufgeho- ben werden sollen auch Regelungen, die höhere oder neue Zuzahlungen der Patienten vorsehen.

Das Krankenhaus-„Notopfer“

(für die Instandhaltungskosten) in Höhe von 20 DM je Versicherten in den Jahren 1997 bis 1999 soll aus- gesetzt werden (voraussichtlich für 1998 und 1999, die Red.), mit dem Ziel, eine Dauerlösung einvernehm- lich mit den Krankenkassen zu er- zielen, ohne dadurch Beitragssatz- erhöhungen auszulösen (pflegesatz- fähige Regelung durch die Kassen).

Medizinisch „fragwürdige“ Lei- stungen und Arzneimittel will die

Koalition aus dem Pflichtleistungs- katalog der Krankenkassen strei- chen. Als darüber hinaus notwendig werden neun Projekte genannt:

– Einführung eines Globalbud- gets;

– Stärkung der Rolle des Haus- arztes unter Beachtung der freien Arztwahl;

– bessere Zusammenarbeit von Haus-, Fachärzten und Kranken- häusern, zum Beispiel durch ge- meinsame Nutzung der teuren Me- dizintechnik;

– Neuordnung des Arzneimittel- marktes (Positivliste; Re-Importe);

– Neuordnung der ambulanten und stationären Versorgungssysteme (Vertragsgebührenordnungen, Pfle- gesätze einschließlich monistischer Krankenhausfinanzierung);

– Vorrang von Rehabilitation vor Frühverrentung und Pflege;

– Reform der ärztlichen Ausbil- dung und Überprüfung der Berufs- bilder der Medizinalfachberufe;

– Stärkung der Patientenrechte, des Patientenschutzes und der Qua- litätssicherung;

– regelmäßige Gesundheitsbe- richterstattung.

Auch bei der Bioethik-Konven- tion müßten die verfassungsmäßigen Grundrechte und die Menschenwür- de im Rahmen von medizin-ethi- schen Fragen beachtet werden.

Ferner wird eine Änderung der bisherigen Drogen- und Sucht- bekämpfungspolitik angestrebt. Zie- le: Sicherstellung einer effektiven und qualitätsorientierten Suchtbe- handlung und der gesundheitlichen Versorgung der Drogen- und Suchtabhängigen; Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes, um Mo- delle, die zum Beispiel in Ham- burg oder in Frankfurt bereits er- probt werden, rechtlich zu ermög- lichen.

Zudem sollen die Initiativen des Bundesrates aufgegriffen werden (Modellversuche zu ärztlich kontrol- lierten Originalstoffabgaben – ähn- lich wie dies in der Schweiz prakti- ziert wurde). Die Substitution durch Methadon oder Codein soll unter-

stützt werden. HC

Die Eckpunkte zur neuen Gesundheitspolitik

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