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Archiv "NS-ZEIT: Zustimmung" (16.02.1989)

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NS-ZEIT

Zu dem Leserbrief „Bösartig"

von Prof. G. Huwer in Heft 4/1989, der sich auf eine Erklärung der Kammer Berlin in Heft 48/1988 bezog:

Gefährliche Waffe

. . .

Man glaubt den eige- nen Augen nicht, mit welcher Leichtfertigkeit Begriffe wie

„sozialer Schwachsinn",

„Menschen, denen jedes Verantwortungsgefühl ab- ging" , „die Frauen waren . . . ausnahmslos einverstan- den, ja froh, daß keine Kin- der mehr kamen" postuliert werden, daneben zugegeben, daß es verbrecherisch war, Euthanasie oder gar Experi- mente am Menschen durch- zuführen. Im selben Atem- zug von der heutigen Proble- matik des § 218 zu sprechen, bei der die Durchführung der Schwangerschaftsunterbre- chung aus sozialer Not ge- schieht, kann nicht unwider- sprochen bleiben. Übersehen wird, daß das nationalsoziali- stische System sich der Medi- zin als Ganzes bedient hat und daß Experimente am Menschen oder die Euthana- sie, die „gewiß verbreche- risch" war, im unmittelbaren Zusammenhang mit Durch- führung von Sterilisationen, mit der Meldung von uner- wünschten Kindern und mit der Vernichtung Hundert- tausender politisch mißliebi- ger Deutscher einhergingen, die ebenfalls zum Fremdkör- per innerhalb des Deutschen Volkskörpers gehörten. Die Umkehrung der Begrifflich- keit von Heilen und Behan- deln ins Töten und Vernich- ten war eine der Vorausset- zungen, um die Ärzteschaft, und nicht nur eine fanatisier- te Rotte, in die nationalsozia- listische Medizin zu involvie- ren.

Wenn Kollege Huwer von den 200 000 Abtreibungen aus sozialer Indikation spricht und betont (Zitat):

Dieser Massenmord am Un- geborenen „ist nun wirklich ein Verbrechen", so ist die mit dieser Aussage verbunde-

ne Relativierung der men- schenverachtenden Haltung kaum mehr zu überbieten.

Also war etwa das andere, die Sterilisationspraxis, die Euthanasie, die Massenver- nichtung, die KZ, die Experi- mente am Menschen kein wirkliches Verbrechen? Das in Verbindung mit der Aussa- ge „Die Frauen haben es ja selbst gewollt" bezeugt eine Geschichtsauffassung — auch der eigenen Geschichte — ,die von Verdrängen und nicht Wahrhabenwollen regiert wird. Dies mag ein persön- liches Schicksal von Kollege Huwer sein. Im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt jedoch wird es zur gefährlichen Waf- fe für neue Menschenfeind- lichkeit, Akzeptanz von Elend und Leugnen der Tat- sachen, zum Beispiel auch der Not, vor der Hundert- tausende von Frauen stehen bei sozialer Not und Schwan- gerschaft.

Dr. med. Siegmund Drex- ler, Offenbacher Straße 1, 6052 Mühlheim am Main

Zustimmung

Ich stimme dem State- ment von Professor Huwer hinsichtlich der retrospekti- ven Beurteilung der Deut- schen Ärzteschaft während des zweiten Weltkrieges auf- grund eigener Kenntnisse und Erfahrungen in vollem Umfange zu.

Mein Großvater hatte während der Kriegsjahre als einziger Arzt die gesamte Be- völkerung einer fränkischen Kleinstadt medizinisch zu be- treuen, und zwar einschließ- lich der sogenannten kleinen Chirurgie und der Geburts- hilfe. Die Bewältigung dieser schweren Aufgabe unter den damaligen Umständen (näch- ste Klinik 45 km entfernt, keine Krankentransporte möglich, niemals auch nur ei- nen Tag Urlaub oder Vertre- tung) verdient höchstes Lob und ist für die heutigen Kol- legengeneration gar nicht mehr vorstellbar.

Mein Vater war Chefarzt mehrerer Feldlazarette —

wem kann man heute erklä- ren, was dies bedeutete an beruflicher Verantwortung, an Entbehrungen und Ge- fährdungen?

Ich selbst wurde dreimal verwundet und erinnere mich der aufopferungsvollen Ar- beit der Arzte auf Hauptver- bandsplätzen, in Lazarettzü- gen und in russischer Gefan- genschaft mit größter Hoch- achtung und Dankbarkeit.

Wer das Glück hat, in Friedenszeiten seinen ärzt- lichen Beruf ausüben zu kön- nen — ich gehöre selbst zu die- ser Generation —, hat in aller

§ 218

Zu der Meldung „§ 218 — Indi- kation ist allein Sache des Arztes"

in Heft 3/1989:

Skandalen

Wenn die Beschlagnahme der Patientenkartei für den Memminger Strafprozeß, bei dem es bekanntlich um die ungesetzliche Tötung von Menschen geht, „ein illegiti- mer und ethisch verwerf- licher Eingriff in die Freiheit ärztlicher Berufsausübung und in das Vertrauensver- hältnis zwischen Arzt und Pa- tient" ist, so muß eine solche Beschlagnahme durch die Ju- stiz- oder Steuerbehörden im Falle von Verfolgung von Ei- gentums-Delikten, konkret Steuerschulden und Abrech- nungs-Betrügereien, noch mehr illegitim und ethisch verwerflich sein. Im ersten Falle geht es um Menschenle- ben . . . also eine Verletzung des fünften Gebotes, im zweiten Falle um eine Verlet- zung des siebten Gebotes.

Beide Tatbestände sind aufklärungsbedürftig in dem Maße ihrer Zerstörung der Unverletzlichkeit des Men- schen, auch unter Zuhilfe- nahme der angemessenen zugänglichen Aufklärungs- mittel.

Da sich eine Schwanger- schaft nur sehr selten zu einer Krankheit ausweitet, ist die ärztliche Indikation dann auch eine ärztliche Angele- genheit. Aber die Indika-

Regel wirklich keine Vorstel- lung davon, was damals von der überwiegenden Zahl der Kollegen unter schwierigsten Bedingungen geleistet wur- de. Es wäre für uns „Enkel und Söhne" ebenso töricht wie arrogant, diese beiden Ärztegenerationen nicht mit Anerkennung und Bewunde- rung als vorbildlich zu be- trachten. Es gehört doch wohl kein Mut dazu, diese Einstellung öffentlich zu äu- ßern?

Dr. med. Helmut Englert, Von-Richthofen-Straße 12a, 8902 Neusäss-Westheim

tionsstellung nach dem seit über zehn Jahren geänderten

§ 218 mit der Folge von jähr- lich nahezu 300 000 Abtrei- bungen als dem Skandalon der Gegenwart kann nicht al- lein den Ärzten angelastet werden; denn diese müssen für das Leben einstehen, das aus der Gnade und aus dem Wunder göttlicher Schöpfer- quellen fließt und zu Gott zurückkehrt . . . „Es gibt genug auf dieser Welt, um die Not abzuwenden, aber nicht genug für die Habsucht der Menschen" (Mahatma Gandhi).

Dr. med. Wolfgang Gar- mann, Oberstdorfer Straße 8, 8972 Sonthofen

DIAGNOSEN

Zu dem Leserbrief „Hervorra- gend" von Dr. Bock in Heft 1/2/1989, der sich auf den Beitrag

„Wie kommt der Allgemeinarzt zur Diagnose?" von Dr. Flachs- bart in Heft 46/1988 bezog:

Ein Limerick

Ein Radiologieprofessor aus Harvard

bestätigt diagnostischen Standard:

„How do I know it's Aunt Minnie 9

Because it looks like Aunt Minnie !"

So einfach ist's und doch so ha-hart!

Dr. med. Friedrich Flachsbart, Eisenacher Stra- ße 6, 3400 Göttingen A-360 (12) Dt. Ärztebl. 86, Heft 7, 16. Februar 1989

Referenzen

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