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Archiv "Kassenarztsitze" (13.03.1980)

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Aufsätze ·Notizen BEKANNTMACHUNGEN

Kassenärztliche Bundesvereinigung

5. Nachtrag zum Vertrag über badeärztliche Behandlung in deutschen Bädern zwischen dem Verband der Angestellten- Krankenkassen e.V. (VdAK) so- wie dem Verband der Arbeiter- Ersatzkassen e.V. (AEV) einer- seits und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R.

(KBV) - unter Mitwirkung des Verbandes Deutscher Badeärz- te e.V. (VDB) - andererseits vom 16. Juli 1975 in der Fassung vom 27. Dezember 1978.

Die Ziffern 1 bis 5 des § 9 des Vertrages werden wie folgt geändert:

"1. Für die badeärztliche Behandlung zur Durchführung einer Kur wird bei einer Behandlungsdauer von vier Wochen dem Vertragsbadearzt eine Vergütung von 70,10 DM bzw. von 66,25 DM durch die in Ziffer 8 genannten Vertragskassen gezahlt. Mit dieser Vergütung sind die eingehende Erstuntersuchung des Versi- cherten, die ärztliche Leitung und Über- wachung der Kur mit den laufenden Un- tersuchungen einschließlich der etwa er- forderlichen Bescheinigungen über Ar- beitsunfähigkeit und der am Schluß der Behandlung zu erstellende Kurbericht (Anlage 3) -einschließlich der etwaigen Portokosten für die Übermittlung des Kurberichts an den behandelnden Ver- tragsarzt - sowie alle diagnostischen Sonderleistungen, deren Gebühr in der E-GO nicht mehr als 8,35 DM beträgt, und die Leistungen nach den Nummern 250, 252, 65 und 1075 der E-GO abgegol- ten. Ausgenommen ist die Nu.mmer 3627 der E-GO bei Diabetes. Im übrigen kön- nen Sonderleistungen nach den Ab- schnitten C bis 0 der E-GO berechnet werden, wenn sie für die Durchführ-ung der Badekur notwendig sind.

2. Bei Behandlung von kürzerer Dauer als vier Wochen vermindert sich der Be- trag von 70,10 DM bzw. 66,25 DM für jede ausgefallene Woche um 14,- DM bzw.

13,25 DM. Die gleiche Minderung tritt

ein, wenn während der Behandlungsdau-

er innerhalb von 13 Tagen eine vertrags- badeärztliche Behandlung nicht stattge- funden hat.

3. Bei Behandlung von längerer Dauer erhöht sich der Betrag von 70,10 DM

bzw. 66,25 DM für jede angefangene Be-

handlungswoche um 14,- DM bzw. 13,25

DM, jedoch nur dann, wenn die Vertrags-

kasse die Verlängerung genehmigt hat.

4. Beschränkt sich die Tätigkeit des Ver- tragsbadearztesauf die eingehende Erst- untersuchung, die Aufstellung des Kur- planes und die Abschlußuntcrsuchung, so erhält der Vertragsbadearzt eine Ver- gütung von 42,10 DM bzw. 39,80 DM.

5. Beschränkt sich die Tätigkeit des Ver- tragsbadearztesauf die eingehende Erst- untersuchung und die Aufstellung des Kurplanes, so erhält der Vertragsbade- arzt eine Vergütung von 26,55 DM bzw.

23,60 DM."

Dieser Nachtrag tritt mit dem 1. Januar 1980 in Kraft; er gilt für die ab diesem Zeitpunkt angetretenen Badekuren. •

Kassenarztsitze

Schleswig-Holstein

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein werden folgende Kassenarztsitze als vordringlich zu be- setzen ausgeschrieben:

II> in Schleswig-Holstein ist die Nieder- lassung und Zulassung von weiteren Ärz- ten für Allgemeinmedizin bzw. prakti- schen Ärzten und Ärzten mit Gebietsbe- zeichnungen erwünscht. Für nachste- hend näher beschriebene, dringlich zu besetzende Kassenarztstellen kann die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig- Holstein bei geeigneten Bewerbern zins- günstige Darlehen und Umsatzgarantien sowie andere Hilfen gemäß "Statut über die Durchführung von Gemeinschafts- aufgaben und von Maßnahmen zur Si- cherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung in Schleswig-Holstein" gewäh- ren. Über entsprechende Anträge ent- scheidet der Vorstand der KV Schleswig- Holstein im Einzelfalle.

Quickborn, Kreis Pinneberg, Arzt für All- gemeinmedizin bzw. praktischer Arzt.

Für die kassenärztliche Versorgung der Stadt Quickborn mit einem Einzugsge- biet von rd. 20 000 Einwohnern stehen derzeit nur fünf Ärzte für Allgemeinmedi- zin bzw. praktische Ärzte zur Verfügung.

Die Niederlassung eines weiteren Allge- meinarztes bzw. praktischen Arztes ist dringend erforderlich. Bei der Beschaf-

714 Heft 11 vom 13. März 1980

DEUTSCHES ARZTEBLATT

fung von Praxis-und Wohnräumen kann die Stadtverwaltung behilflich sein.

Quickborn verfügt über alle Schulsyste- me. Der Notfallbereitschaftsdienst an Wochenenden und gesetzlichen Feierta- gen ist geregelt.

Rellingen, Kreis Pinneberg, Arzt für All- gemeinmedizin bzw. praktischer Arzt. in Rellingen ist die Niederlassung eines weiteren Arztes für Allgemeinmedizin bzw. praktischen Arztes dringend erfor- derlich. Rellingen hat 13 500 Einwohner für deren Versorgung z. Z. vier Allge- meinärzte zur Verfügung stehen. Am Ort sind Grund- und Hauptschule vorhan- den. Weiterführende Schulen sind in Hal- stenbek bzw. Pinneberg leicht zu errei- chen. Der Notfallbereitschaftsdienst an Wochenenden und gesetzlichen Feierta- gen ist geregelt.

Kaltenkirchen, Kreis Segeberg, Arzt für Allgemeinmedizin bzw. praktischer Arzt.

in der Stadt Kaltenkirchen mit über 17 000 Einwohnern im Einzugsgebiet üben z. Z. nur fünf praktische Ärzte bzw.

Ärzte für Allgemeinmedizin Kassenpraxis aus. Die Niederlassung eines weiteren Allgemeinarztes bzw. praktischen Arztes ist dringend erforderlich. Bei der Be- schaffung von Wohn-und Praxisräumen kann die Stadtverwaltung behilflich sein.

Kaltenkirchen verfügt über alle Schulsy- steme. Der Notfallbereitschaftsdienst an Wochenenden und gesetzlichen Feierta- gen ist geregelt.

Norderstedt, Kreis Segeberg, Arzt für Dermatologie und Venerologie. in Nor- derstedt mit einem Einzugsbereich von 70 000 Einwohnern ist die Niederlassung eines Arztes für Dermatologie und Vene- rologie dringend erforderlich. Zur Zeit ist in Norderstedtein Dermatologe tätig. Die Stadt Norderstedt verfügt über alle Schulsysteme. Bei der Vermittlung von Wohn- und Praxisräumen ist die Stadt- verwaltung behilflich. Der Notfallbereit- schaftsdienst an Wochenenden und ge- setzlichen Feiertagen ist geregelt.

Schafflund, Kreis Schleswig-Fiensburg, Arzt für Allgemeinmedizin bzw. prakti- scher Arzt. in dem ländlichen Zentralort Schafflund mit einem Einzugsgebiet von rd. 8000 Einwohnern ist derzeit nur ein Arzt für Allgemeinmedizin niedergelas- sen. Außerdem übt in dem zum Einzugs- gebiet gehörenden Großwiehe ein Allge- meinarzt Kassenpraxis aus. Die Nieder- lassung eines weiteren Allgemeinarztes bzw. praktischen Arztes ist dringend er- forderlich. Bei der Vermittlung von Wohn- und Praxisräumen kann die Ge- meindeverwaltung behilflich sein.

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Schafflund verfügt über Grund-, Haupt- und Realschule. Weiterführende Schulen sind in Flensburg zu erreichen. Der Not- fallbereitschaftsdienst an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ist geregelt.

Horst, Kreis Steinburg, Arzt für Allge- meinmedizin bzw. praktischer Arzt. in dem ländlichen Zentralort Horst mit ei- nem Einzugsgebiet von rd. 5000 Einwoh- nern sind derzeit zwei Allgemeinärzte niedergelassen und zur Kassenpraxis zu- gelassen. Einer dieser Ärzte wird in ab- sehbarer Zeit aus der kassenärztlichen Tätigkeit ausscheiden, so daß die Nieder-. lassung eines Arztes für Allgemeinmedi- zin bzw. praktischen Arztes dringend er- forderlich wird. Die Gemeinde Horst ver- fügt über Grund-, Haupt- und Realschu- le. Die nächsten Gymnasien sind in dem nahe gelegenen Elnishorn leicht zu errei- chen. Bei der Vermittlung von Wohn- und Praxisräumen kann die Gemeinde Horst behilflich sein. Der Notfallbereit- schaftsdienst an Wochenenden und ge- setzlichen Feiertagen ist geregelt.

~ Außerdem ist die Niederlassung und Zulassung von weiteren Ärzten mit Ge- bietsbezeichnungen an den nachfolgend genannten Orten wünschenswert: Büsum, Kreis Dithmarschen, Arzt für Augenheilkunde. Der Schleswig-Holstei- nische Ärztefonds hat in Büsum ein Pra- xishaus für vier Ärzte errichtet, in dem für einen Arzt für Augenheilkunde Praxis- räume vorgehalten werden. Die Praxen, die vor kurzem fertiggestellt wurden, um- fassen jeweils ca. 120 qm Nutzfläche; außerdem stehen gemeinsam zu nutzen- de Warteräume zur Verfügung. Das Ge- bäude liegt in unmittelbarer Nähe des Kurmittelhauses. Voraussetzung für die Niederlassung ist die Bereitschaft zur ba- deärztlichen Tätigkeit (Anerkennung als Badearzt). Büsum hat über 5000 Einwoh- ner. annähernd 2000 Zweitwohnungen und als Nordseebad mehr als 800 000 Übernachtungen jährlich. Die nächsten Ärzte für Augenheilkunde sind in Heide niedergelassen, so daß ein erhebliches Einzugsgebiet mitzuversorgen ist. Am Ort befinden sich alle Schulen. Der Not- fallbereitschaftsdienst an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ist geregelt.

Meldorf, Kreis Dithmarschen, Arzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Nach dem Ausscheiden des einzigen bisher in Meldort niedergelassenen HNO-Arztes ist die Wiederbesetzung dieser Kassen- arztstelle geboten. Die nächsten Ärzte dieser Gruppe sind in Heide bzw. Marne niedergelassen, so daß ein Gesamtein- zugsgebiet von über 20 000 Einwohnern zu versorgen ist. Praxisräume sind vor-

handen. Bei der Beschaffung von Wohn- räumen ist die Stadtverwaltung von Mel- dort behilflich. Am Ort sind alle Schulen vorhanden. Der Notfallbereitschafts- dienst an Wochenenden und gesetzli- chen Feiertagen ist geregelt.

Neumünster, Arzt für Laboratoriumsme- dizin. in der kreisfreien Stadt Neumün- ster ist die Niederlassung eines Labor- arztes geboten. Neben den rd. 85 000 Einwohnern in der Stadt Neumünster ist auch noch ein erhebliches Einzugsge- biet mitzuversorgen, da die nächsten Ärzte dieser Gruppe in Plön, Kiel bzw.

Rendsburg niedergelassen sind. Neu- münster verfügt über alle Schulsysteme.

Bei der Beschaffung von Wohn- und Pra- xisräumen kann die Stadt Neumünster behilflich sein.

Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Schleswig-Holstein in Bismarekaffee 1-3, 2360 Bad Segeberg Telefon: 0 45 51/5 42 55

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden folgende Kassen- arztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Lingen, Kreis Emsland, praktischer Arzt!

Arzt für Allgemeinmedizin. in der Stadt Lingen (44 000 Einwohner) ist die Nieder- lassung eines weiteren praktischen Arz- tes/Arztes für Allgemeinmedizin dringend erforderlich. Alle Schulen sind am Ort.

Notfallbereitschaftsdienst und Urlaubs- vertretung sind geregelt. Bei der Be- schaffung von Wohn- und Praxisräumen wird die Stadtverwaltung behilflich sein.

Finanzielle Förderung ist möglich. Lähden-Holte-Lastrup, Kreis Emsland, praktischer Arzt/Arzt für Allgemeinmedi- zin. Die Gemeinde Lähden hat ca. 3500 Einwohner. Für den im Ortsteil Hofte- Lasirup praktizierenden alten Arzt ist zur Sicherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung die Niederlassung eines Arztes für Allgemeinmedizin/praktischen Arztes dringend erforderlich. in Holte-Lastrup ist eine Hauptschule mit Orientierungs- stufe. Das nächste Gymnasium ist in Ha- selünne (11 km). Bei der Beschaffung von Wohn- und Praxisräumen wird die Gemeinde behilflich sein.

Melle-Riemsloh, Landkreis Osnabrück, Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt. Die Stadt Meile hat ca. 42 000 Ein- wohner. Zur Sicherstellung der ärztli- chen Versorgung ist die Niederlassung eines deutschen Arztes für Allgemeinme-

Aufsatze ·Notizen Kassenarztsitze

dizin/praktischen Arztes im Stadtteil Riemsloh (5000 Einwohner) dringend er- forderlich. Alle Schulen sind im Ortskern Meile vorhanden. Notfallbereitschafts- dienst und Urlaubsvertretung sind gere- gelt. Bei der Beschaffung von Wohn- und Praxisräumen wird die Stadtverwaltung behilflich sein. Finanzielle Förderung ist möglich.

Quakenbrück, Landkreis Osnabrück, Hautarzt. Die Stadt Quakenbrück, Mittel- zentrum am Nordrand des Landkreises Osnabrück, hat 10 200 Einwohner; zu- sammen mit dem Einzugsgebiet 45 000 Einwohner. Nach dem Tod des Dermato- logen ist zur Sicherstellung der kassen- ärztlichen Versorgung die Niederlassung eines Nachfolgers dringend erforderlich.

Schulen sind am Ort.

Haren, Kreis Emsland, Arzt für Allge- meinmedizin/praktischer Arzt. in Haren ist die Niederlassung eines weiteren praktischen Arztes/Arztes für Allgemein- medizin dringend erforderlich. Haren hat ca. 17 000 Einwohner und fünf prakti- sche Ärzte. Alle Schulen sind vorhanden.

Die Gemeinde wird bei der Beschaffung von Wohn- und Praxisräumen behilflich sein.

Emlichheim, Kreis Grafschaft Bentheim, Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt. Die Samtgemeinde Emlichheim, na- he der holländischen Grenze gelegen, hat einschließlich direktem Einzugsge- biet ca. 13 000 Einwohner. Zur Zeit prak- tizieren in Ernliehheim drei praktische Ärzte/Ärzte für Allgemeinmedizin. Zur Si- cherstellung der ärztlichen Versorgung ist die Niederlassung eines weiteren praktischen Arztes/Arztes für Allgemein- medizin dringend erforderlich. Grund- schule, Hauptschule, Orientierungsstufe.

Realschule und Gymnasium am Ort. Not- fallbereitschaftsdienst und Urlaubsver- tretung sind geregelt. Bei der Beschaf- fung von Wohn-und Praxisräumen wird die Gemeindeverwaltung behilflich sein.

Finanzielle Förderung ist möglich.

Beim - Ortsteil V ehrte, Landkreis Osna- brück, Arzt für Allgemeinmedizin/prakti- scher Arzt. Im Ortsteil Vehrte der Ge- meinde Beim ist die Niederlassung eines praktischen Arztes/Arztes für Allgemein- medizin dringend erforderlich. Im Ein- zugsbereich mit V ehrte sind ca. 3000 Ein- wohner zu versorgen. Alle Schulen sind im Ortsteil Beim vorhanden. Wohn- und Praxisräume werden angeboten.

Nähere Auskünfte erteilt die KV Nieder- sachsen, Bezirksstelle Osnabrück, Ra- landstraße 8, 4500 Osnabrück, Telefon:

05 41/4 70 57.

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft

11 vom 13. März 1980 715

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