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Archiv "Privileg des Arztes" (19.09.2014)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 38

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19. September 2014 A 1561

D

er Blick in die Morgenzeitung war eher unerquicklich. „Vor- sicht, Klinik“ lautete die Überschrift, und von traumatischen Erfahrungen war die Rede, weil Ärzte sich ledig- lich der Krankheiten, nicht aber der Patienten annehmen würden – die menschliche Medizin sei in deutschen Krankenhäusern ausgestorben. Kritik aus den Medien nehmen wir gerne an, wenn sie berechtigt ist; wer aber bewusst versucht, Keile zwischen Pa- tienten und die Ärzteschaft zu treiben, überspannt den Bogen.

Eigentlich beendet ja die Freude an der Arbeit den aufgekommenen Ärger

schnell: Wundkontrolle auf der Inten- sivstation, anschließend Frühbespre- chung und Röntgendemonstration, dann eine kurze Morgenvisite und schließlich der Gang in den OP: Be- reits um 8 Uhr morgens ist man so auf die Patienten, ihre Wünsche und Sor- gen fokussiert, dass für andere Ge- danken einfach kein Platz mehr im Kopf ist. Aber heute ist Sonntag, keine Sprechstunde, keine Operationen, kein Studentenunterricht – da ist dann doch Zeit zum Grübeln.

Es stimmt, der Klinikalltag hat sich durch die Vorgaben der Politik massiv verändert, und Krankenhausromantik vom Typ Schwarzwaldklinik gibt es schon lange nicht mehr. Aber obwohl es unter Ärzten nur wenige schwarze Schafe – wie übrigens sonst auch überall – gibt, werden gerade wir Ärz- te gern in Sippenhaft genommen, selbst wenn ihnen der schizophrene Spagat zwischen ordentlicher Patien- tenversorgung und Erfüllung von Zu- satzaufgaben überwiegend sehr gut gelingt. Akteure der Gesundheitswirt- schaft, wie etwa Ökonomen, Controller und Zertifizierer, müssen nämlich ebenfalls zufriedengestellt werden. Sie alle überfrachten uns mit Anforderun- gen und Aufgaben, die so weit vom

Wunsch des Patienten nach emotio- naler ärztlicher Zuwendung wegführen wie der Medaillenspiegel vom saube- ren, dopingfreien Sport. Wir haben ei- ne Hochleistungsmedizin geschaffen mit viel Licht, aber auch viel Schatten.

Und eines ist uns allen klar geworden:

Das ständige Streben nach mehr Ef- fektivität wird Sinn und Zweck unserer eigentlichen Tätigkeit zerstören.

Uns Ärzten ist die Bürde auferlegt worden, eine riesige Maschinerie auf- recht zu erhalten, von der viele profi- tieren. Damit das Räderwerk störungs- frei läuft, wurden um uns herum – so- wohl in den Kliniken, als auch in den

Praxen – zahlreiche Kontrollinstru- mente installiert. Schon lange er- schweren es etliche Reglementierun- gen dem Mediziner, seinen Arbeits - alltag individuell auszugestalten, und eine charismatische Persönlichkeit ist heute weniger gefragt als eine Zusatz- qualifikation zum Gesundheitsökono- men. Aber zu einer Metamorphose vom Arzt zum austauschbaren Dienst- leister darf und wird es trotzdem nie kommen.

Denn nicht mit der Verwaltung, sondern nur mit seinem Arzt baut der Patient eine der stärksten emotionalen Verbindungen auf, die zwischen Men- schen möglich ist: Er schenkt ihm sein Vertrauen. Es ist ausschließlich das Privileg des Arztes, diese Verbindung mit dem Patienten einzugehen. Und es ist das Privileg des Arztes genau das zu tun, was nicht nur Sinn und Zweck seiner eigentlichen Tätigkeit ist, son- dern letztlich auch ihm selbst immer wieder Freude bereitet: das Vertrauen des Patienten nicht zu enttäuschen.

Dies sollte uns an jedem neuen Ar- beitstag, egal was in der Zeitung steht, klar sein.

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Zahnärztlichen Zeitschrift (DZZ) 2014; 69(5): 241

KOMMENTAR

Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Klaus-Dietrich Wolff, Klinikum rechts der Isar, TU München

Privileg des Arztes

sonst verordnende Arzt kurzfristig nicht erreichbar sei und nun drin- gend Fentanylpflaster benötigt wer- den. Zum Beweis wird oft eine leere Originalpackung vorgelegt.

Um im Rahmen der Opioidthera- pie die beiden wichtigsten Ziele, nämlich die adäquate Behandlung von Schmerzpatienten sowie das gleichzeitige Verhindern von Miss- brauchsfällen durch Opioidabhängi- ge zu verfolgen, kann die Beachtung der folgenden Punkte hilfreich sein:

Vor der Verordnung von Opioi- den sollten nach Möglichkeit Vor- befunde herangezogen werden, die auf ein chronisches Schmerzpro- blem hinweisen.

Eine Schweigepflichtsentbin- dung gegenüber dem sonst behan- delnden Arzt, gegenüber der Apo- theke, bei der die Rezepte einge- löst werden und der Krankenkasse, um Mehrfachverordnungen von ver- schiedenen Ärzten auszuschließen.

Eine orientierende körperliche Untersuchung muss vor Verordnung eines Opioids erfolgen. Dabei ist auf etwaige Einstichstellen an den typischen Orten, mögliche Operati- onsnarben und die Plausibilität des Beschwerdebildes zu achten.

Werden unbenutzte Pflaster in der Praxis zurückgegeben, so sind diese zu vernichten.

Die Verordnung der kleinstmög- lichen Packungseinheit an einen bislang unbekannten Patienten kann dann zu rechtfertigen sein, wenn die Angaben plausibel und zum Erschei- nungsbild und Untersuchungsbe- fund des Patienten passen. Grund- sätzlich können auch einzelne Pflas- ter verschrieben werden (7). Zudem sollte der eigentliche Behandler über die Verordnung im Rahmen der Schweigepflichtsentbindung infor-

miert werden (8).

Dr. med. Beate Erbas Bayerische Akademie für Sucht- und

Gesundheitsfragen Prof. Dr. med. Norbert Wodarz Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Regensburg, Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen

@

Literatur im Internet:

www.aerzteblatt.de/lit3814 oder über QR-Code

T H E M E N D E R Z E I T

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