Aus Bund und Ländern
Ärztinnen wollen eine Professorin für Frauenheilkunde
KÖLN. Der Deutsche Ärztinnenbund hat gefordert, daß endlich eine Ärztin eine C4-Professur für Frauenheil- kunde erhält. Zwar stellten Frauen rund die Hälfte der Medizinstudierenden und 36 Prozent der Gynäkologen, doch es gebe keine Lehrstuhl- inhaberin mit einer C4-Pro- fessur. Nach einer Umfrage des Ärztinnenbundes halten es 83 Prozent aller Lehrstuhl- inhaber für Frauenheilkunde für „sehr wichtig“ oder „wich- tig“, daß noch in diesem Jahr- tausend erstmals eine Ärztin einen Lehrstuhl für Frauen- heilkunde übernimmt. EX
Krankenkassen:
Leichtes Defizit
BONN. Die gesetzlichen Krankenkassen schlossen im ersten Quartal 1998 mit einem Defizit von rund 580 Millio- nen DM ab (West: 430 Millio- nen DM; Ost: 150 Millionen DM). Damit ist das Defizit wesentlich geringer als im er- sten Quartal 1997 (minus 2,5 Milliarden DM; West: 1,7 Mil- liarden DM; Ost: 0,8 Milliar- den DM). Diese Zahlen hat das Bundesgesundheitsmini- sterium jetzt vorgelegt.
Insgesamt stagnieren die Ausgaben im Westen. In den neuen Bundesländern gingen sie um 0,8 Prozent zurück.
Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer ist zuversicht- lich, daß die Beitragssätze in diesem Jahr nicht erhöht wer- den müssen. Zumindest Ende des Jahres rechnet er mit ei- ner „Punktlandung“. Erfah- rungsgemäß wüchsen die Einnahmen im zweiten Halb- jahr wieder stärker – wegen der Einmalzahlungen. Vor- ausgesetzt ist allerdings, daß die Sparanstrengungen an- dauern und die Vertragspart- ner „im Limit“ bleiben.
Die Entwicklung in den Leistungsbereichen war unter- schiedlich: Die Kassen gaben
für die ambulante ärztliche Behandlung zwei Prozent mehr aus (West: 2,1; Ost: ein Prozent). Die Krankenhaus- behandlung legte um 3,2 Pro- zent zu (West: 3,2; Ost: drei Prozent). Die Fahrkosten stie- gen um 3,1 Prozent (West: 4,4;
Ost: minus 1,4 Prozent). Die Ausgaben für Zahnersatz gin- gen um 18,4, für zahnärztliche Behandlung um 0,6 Prozent und für Krankengeld um 10,2 Prozent zurück. HC
Chipkarte für privat Versicherte kein Muß
KÖLN. Die Bundesärzte- kammer (BÄK) hat darauf hingewiesen, daß kein Arzt verpflichtet sei, ein standar- diertes Rezeptformular bei Privatversicherten einzuset- zen. Dazu gebe es keine Ge- setzesvorschrift oder vertrag- liche Abmachungen. Der pri- vat liquidierende Arzt könne alle gängigen Rezeptformula- re einsetzen. Dies schließe nicht aus, daß auch das stan- dardisierte blaue Rezeptfor- mular der privaten Kranken- versicherung genutzt wird.
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) hat in einem Schreiben an alle privat liquidierenden Ärzte für den Einsatz der „Card für Privatversicherte“ geworben und darauf gedrängt, ein vom Verband entwickeltes stan- dardisiertes computerlesbares Rezeptformular einzusetzen.
Die BÄK wertet die Akti- on des Verbandes als Öffent- lichkeitskampagne, die ledig- lich zu einer Verwaltungsver- einfachung bei den privaten Versicherungsträgern führe.
Zudem werde die PKV in die Lage versetzt, Verordnungs- daten auszuwerten und damit mehr Transparenz in das Ver- ordnungsgeschehen zu brin- gen. Dies sei ein legitimes An- liegen, doch müsse die Ärzte- schaft vorher über die Ein- satzmöglichkeiten informiert werden, um gegebenenfalls Konsequenzen daraus ziehen zu könnnen. Es sei unredlich zu behaupten, durch den Ein- satz der Card würden die Privatliquidationen von den
Versicherungsgesellschaften schneller erstattet. Ohnedies könnten Verordnungen nicht ohne Arztliquidation mit Dia- gnose zur Erstattung durch den Versicherten eingereicht
werden. EB
BSG: Zuzahlungen für Arzneimittel sind verfassungsgemäß
KASSEL. Das Bundesso- zialgericht (BSG) hat keine verfassungsrechtlichen Be- denken gegen die bestehende Zuzahlungspflicht für Arz- neimittel. Damit wurde die Klage eines Diabetikers ab- gewiesen. Zur Begründung hieß es, die gesetzlichen Här- teregelungen reichten aus (Az.: B 1 KR 17/96 R).
In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger kritisiert, daß chronisch Kranke durch die Zuzahlungen besonders stark belastet seien. Zuzah- lungen seien nur bei akuten Krankheiten gerecht, weil
diese jeden treffen könnten.
Auch das Ziel der Zuzah- lungsregelung, bei den Pati- enten ein „Ausgabenbewußt- sein“ zu schaffen, greife bei ihm nicht, weil er auf Insulin angewiesen sei und die Men- ge nicht steuern könne.
Das BSG verwies in der Urteilsbegründung auf die ge- setzlichen Härteklauseln. Es sei richtig, daß diese nicht an Krankheitsbilder geknüpft seien, sondern an die finanzi- elle Belastung. Andere Ab- grenzungen würden mehr Gleichheitsprobleme schaffen als lösen.
Bundesgesundheitsmini- ster Horst Seehofer hat die Entscheidung des Gerichts begrüßt. Er wies darauf hin, daß rund 30 Prozent aller Mitglieder und Mitversicher- ten in der Gesetzlichen Kran- kenversicherung von der Zu- zahlung befreit seien. Hinzu kämen jene, die von der ver- besserten Überforderungs- klausel für chronisch Kranke profitierten. EB/afp A-1651 Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 26, 26. Juni 1998 (19)
P O L I T I K NACHRICHTEN
Zum Welt-Nichtrau- cher-Tag am 31. Mai hatte die Deutsche Atemwegsliga Kinder und Jugendliche zu einem Malwettbewerb aufgefordert: Die Jury mußte aus 860 Ein- sendungen von etwa 60 Schulen aus dem Rhein-Main-Gebiet auswählen. Das Bild von Tanja Gallago aus Steinau gewann den zweiten Preis bei den Schülern aus der er- sten bis vierten Klas- se. „Es gibt so gut wie keine Drogenkarrie- re, die nicht mit Ziga- rettenrauchen begon- nen hat“, mahnte Uni- versitätsdozent Dr. Pál L. Bölcskei. Viele Kin-
der und Jugendliche versuchten, durch Rauchen Versagensängste zu bewältigen und Anerkennung im Freundeskreis zu finden. Dr. Matthias Wiebel wies auf die Gefahren des Passivrauchens hin. „Das Risiko einer Erkrankung der unteren Atemwege erhöht sich bei Kindern um 57 Prozent, wenn ein Elternteil raucht, und um 72 Prozent, wenn Mutter und Vater rauchen“, zitierte er eine Studie aus Großbritannien. Bei 2 000 bis 8 000 Kindern jährlich trete durch Passivrauchen verursachtes Asthma auf. Passivrau- chen werde ferner als wesentliche Ursache des plötzlichen Kindstods angesehen. ps