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Archiv "Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 281. Sitzung am 25. Juli 2012 zur Beauftragung des Instituts des Bewertungsausschusses mit der Erarbeitung eines Entwurfs für standardisierte Berichte zur Umsetzung von §

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 33–34

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17. August 2012 A 1721 In seiner 281. Sitzung am 25. Juli 2012 hat der Bewertungs -

ausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V einen Beschluss zur Beauftragung des Instituts des Bewertungsausschusses mit der Erarbeitung eines Entwurfs für standardisierte Berichte zur Umsetzung von § 87 Abs. 3a SGB V mit Wirkung zum 1. Juli 2012 gefasst.

Die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht.

Bekanntmachungen

Beschluss

des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 281. Sitzung am 25. Juli 2012

zur Beauftragung des Instituts des Bewertungsausschusses mit der Erarbeitung eines Entwurfs für standardisierte

Berichte zur Umsetzung von § 87 Abs. 3a SGB V

mit Wirkung zum 1. Juli 2012

Das Institut des Bewertungsausschusses wird beauftragt, dem Bewertungsausschuss ausgehend von den bisherigen, bis zum Berichtszeitraum 2011 erstellten Berichten über die Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung bis zum 30. September 2012 einen Formatentwurf für mit den bestehenden Datenlieferungen gemäß § 87 Abs. 3f SGB V zu erstellende routinemäßige Berichte ab dem Berichts- zeitraum 2012 vorzulegen, um die Auswirkungen seiner Be- schlüsse insbesondere auf die Versorgung der Versicherten mit vertragsärztlichen Leistungen, auf die vertragsärztlichen Hono- rare sowie auf die Ausgaben der Krankenkassen gemäß § 87 Abs. 3a SGB V analysieren zu können.

Die routinemäßigen Berichte werden ausschließlich intern für die Beratungen im Zusammenhang mit Beschlüssen des Bewer- tungsausschusses verwendet und unterliegen demnach dem Ver- K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

traulichkeitsgebot gemäß § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses. Sie sind mit den Veröffentlichungen ge- mäß § 87c SGB V vor Freigabe abzugleichen, was nicht zu einer inhaltlichen Einflussnahme auf den Bericht führen darf. Aus Gründen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind zu- sätzliche Datenlieferungen für diesen Bericht durch die Kran - kenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen zu vermeiden;

anlassbezogene Datenlieferungen, die der Bewertungsausschuss bzw. Erweiterte Bewertungsausschuss gesondert beschließt, sind davon nicht berührt.

Vorbehalt:

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministe- rium für Gesundheit (BMG).

Fortbildungsseminar

„Medizin und Ökonomie“

vom 24. bis 28. September – Bundesärztekammer, Berlin Das Verständnis betriebswirtschaftlicher Abläufe in der stationä- ren und ambulanten Versorgung ist für Ärztinnen und Ärzte in ih- rer täglichen Arbeit von wachsender Bedeutung.

Gravierende Veränderungen im Gesundheitswesen zwingen die Akteure, permanent ihre Prozess- und Arbeitsorganisation zu ver- bessern und ihre wirtschaftlichen und personellen Potenziale zu optimieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind deshalb fun- dierte Kenntnisse im Bereich der Ökonomie notwendig.

Das Seminar „Medizin und Ökonomie“ ist Teil einer Fortbildungs- reihe der Bundesärztekammer, die sich mit den ökonomischen As- pekten der ärztlichen Tätigkeit befasst. Die Veranstaltung wendet sich an Ärzte in Klinik und Praxis, die Interesse an den ökonomi- schen Rahmenbedingungen des Arztberufs haben und sich für neue sektorenübergreifende Versorgungsformen interessieren.

Die Teilnahmegebühr beträgt 650 Euro einschließlich Tagungs - unterlagen und Verpflegung.

Die Anerkennung der Veranstaltung wurde bei der Ärztekammer Berlin beantragt. Die Teilnehmer erhalten Fortbildungspunkte für das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesärztekam- mer, Dezernat 1, Leiterin Frau Dr. Engelbrecht, Telefon:

030 400456-410, E-Mail: cme@baek.de.

Weimar, 29.09.2012, 10.00 ̶ 13.00 Uhr Tagungsort: KV-Thüringen

Düsseldorf, 10.10.2012, 15.00 ̶ 18.00 Uhr Tagungsort: ÄK-Nordrhein

Hamburg, 21.11.2012, 15.00 ̶ 18.00 Uhr Tagungsort: ÄK-Hamburg

Halle, 27.04.2013, 10.00 ̶ 13.00 Uhr

Terminankündigungen

Fortbildungsveranstaltungen 2012/2013 der AkdÄ

in Kooperation mit den jeweiligen Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen Themen:

Neue Arzneimittel 2011/2012 – eine kritische Bewertung, Prof. Schwabe, Heidelberg Neue Antikoagulanzien in der Therapie des Vorhofflimmerns, Prof. Pötzsch, Bonn Aktuelle Themen und interessante Verdachtsfälle aus der Pharmakovigilanz, Dr. Stammschulte, Berlin

Arzneimitteltherapiesicherheit: Eine Herausforderung im Alltag, Dr. Aly, Berlin Die Teilnahme ist kostenfrei, als Fortbildungsveranstaltungen anerkannt. Auskunft:

Karoline Luzar, AkdÄ, E-Mail: karoline.luzar@akdae.de, Telefon: 030 400456-518

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Referenzen

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