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Archiv "Gesundheitspolitik: Qualität, Wartezeiten, Pflege" (07.02.2014)

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Deutsches Ärzteblatt

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Heft 6

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7. Februar 2014 A 195 GESUNDHEITSPOLITIK

Qualität, Wartezeiten, Pflege

Vor dem Bundestag erklärt der neue Gesundheitsminister Hermann Gröhe,

welche Schwerpunkte er in seiner Arbeit setzen will. Die Opposition bleibt skeptisch.

E

s war die erste gesundheitspo- litische Bundestagsdebatte in dieser Legislaturperiode: Gelegen- heit für den neuen Bundesgesund- heitsminister Hermann Gröhe (CDU), seine Pläne für die nächsten knapp vier Jahre zu präsentieren.

Und Gelegenheit für die Opposition, deren Schwachstellen zu benennen.

Zunächst bedankte sich Gröhe bei allen, die im Gesundheitssystem arbeiten, allen voran bei „den gut ausgebildeten Ärzten und Pflege- kräften. Wir schulden diesen Men- schen großen Dank. Aber wir schul- den ihnen auch gute Arbeitsbedin- gungen.“ Menschen für die Ge- sundheitsberufe zu gewinnen, sei für ihn „einer der Schwerpunkte meiner künftigen Arbeit“.

Zügig zum Facharzt

Ein weiterer Schwerpunkt sei es, Qualität dauerhaft zu sichern. Auch solle die Qualität im Gesundheits- system noch transparenter gemacht werden. „Wir müssen uns dafür auf taugliche Maßstäbe verständigen“, so Gröhe. „Deshalb werden wir ein neues Qualitätsinstitut schaffen.“

Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssten verständli- cher werden; zudem sollen sie künftig die Ergebnisse von Patien- tenbefragungen enthalten.

„Zur Qualität im Gesundheits- wesen gehört auch die Frage nach einer angemessenen Zeit, in der die Menschen einen Termin bei einem Facharzt bekommen“, befand der Minister. „Daher wollen wir, dass Servicestellen bei den Kassenärztli- chen Vereinigungen helfen, zügig Facharzttermine zu erhalten.“ Die

Ärzteschaft habe daraufhin den Vorschlag einer differenzierten Überweisung gemacht. Wenn diese gut funktioniere, würden die Ser- vicestellen wenig zu tun haben.

„Ein Thema, das mir persönlich am Herzen liegt, sind die geplanten Verbesserungen in der Pflege“, be- tonte Gröhe. „Ich freue mich daher, dass die Pflege einen wichtigen Schwerpunkt im Handeln dieser Regierung darstellt.“ Gute Pflege brauche mehr Zeit. Diese berechtig- te Forderung der Pflegekräfte wolle die Regierung in die Tat umsetzen.

Gröhe kündigte an, die Reform der GKV-Finanzierung bis zum Sommer im Parlament beschließen zu wollen, damit sie zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten kann. Demnach wird der Beitrags- satz in der gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) auf 14,6 Pro- zent festgelegt, paritätisch finan- ziert von Arbeitgebern und Arbeit- nehmern. Krankenkassen dürfen

darüber hinaus einen prozentualen Zusatzbeitrag erheben, den die Ver- sicherten alleine bezahlen müssen.

Der stellvertretende Fraktions- vorsitzende der SPD, Prof. Dr. med.

Karl Lauterbach, hob hervor, dass die Große Koalition nun mit dem Zusatzbeitrag die „kleine Kopfpau- schale“ abschaffen werde, auch

dank der Union, „die diesen Weg mit uns gegangen ist“. An die Ab- geordneten der Linken und der Grü- nen gewandt, sagte Lauterbach:

„Zehn Jahre haben wir gemeinsam dafür gekämpft, die Kopfpauschale abzuschaffen.“ Dafür, dass dies nun gelungen sei, „wäre ein kleines Maß an Anerkennung angemessen gewesen“.

Kritik an „Scheinlösung“

Diese Ansicht teilten die Oppositi- onsparteien jedoch nicht. „Hier trei- ben Sie den Teufel mit dem Beelze- bub aus“, erwiderte die neue ge- sundheitspolitische Sprecherin der Grünenfraktion, Maria Klein- Schmeink. Denn zwar falle der pau- schale Zusatzbeitrag weg. Doch da- für würden die Beitragssteigerun- gen dem Versicherten künftig allei- ne überlassen. Die angekündigte Einrichtung von Servicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigun- gen bezeichnete Klein-Schmeink Rede und Gegen-

rede: Die von Hermann Gröhe skizzierten Schwer- punkte der künfti- ger Regierungsar- beit kommentierten Karl Lauterbach, Sabine Zimmer- mann und Maria Klein-Schmeink (von links).

Fotos: dpa, Deutscher Bundestag (3)

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7. Februar 2014 als „Scheinlösung“, die nicht zu-

friedenstelle, und forderte stattdes- sen „konkrete Strukturverbesserun- gen“, zum Beispiel in einer besse- ren Verzahnung des ambulanten und stationären Bereichs.

Grundsätzliche Kritik übte die Leiterin des Arbeitskreises „Sozia- les, Gesundheit und Rente“ der Linksfraktion, Sabine Zimmer- mann: Die neue Regierung habe sich vorgenommen, die Zweiklas- senmedizin aufrechtzuerhalten und die private Krankenversicherung nicht anzutasten. Auch setze sie weiter auf Kostendruck, Wettbe- werb und pauschale Vergütung. Die Folge seien Fehlentwicklungen, wie bei der Zunahme bestimmter lukrativer Operationen zu sehen sei.

Zur Pflegereform meinte die pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion, Pia Zimmermann:

„Sie streuen den Menschen Sand in die Augen, wenn Sie ankündigen, den Pflegebedürftigkeitsbegriff noch in dieser Legislaturperiode einzuführen.“ Alle Betroffenen er- warteten hingegen entschiedenes Handeln und keine weitere Warte- schleife. „Ich hoffe, dass es nicht wieder vier verlorene Jahre für die Pflege werden“, so Zimmermann.

„Sie wissen genauso gut wie wir, dass eine Umsetzung dessen, was bisher vorgelegt worden ist, von ei- nem Tag auf den anderen schlicht und ergreifend nicht möglich ist“, erwiderte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn. „Es wäre fatal, wenn wir von heute auf morgen etwas einfüh- ren würden, was bisher nur in di- cken Pflegegutachten gestanden hat, ohne zu wissen, welche Folgen es für den einzelnen hätte, ob je- mand schlechter gestellt würde und ob die Unterstützung wirklich dort ankommt, wo sie ankommen soll.“

Deswegen brauche es zunächst eine Erprobung in der Praxis.

Union und SPD hatten im Koali- tionsvertrag vereinbart, „die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbe- griff einhergehende Begutachtungs- systematik auf ihre Umsetzbarkeit hin“ zu erproben und erst auf dieser Grundlage die leistungsrechtlichen Bestimmungen umzusetzen.

Falk Osterloh

FORTBILDUNG FÜR PRAXISMITARBEITERINNEN

Gegenseitige Anerkennung

Die verschiedenen Qualifikationen speziell fortgebildeter Praxis - angestellter sollen leichter gegenseitig anerkannt werden. Darauf haben sich Bundesärztekammer und Hausärzteverband geeinigt.

E

VA, „AGnES zwei“, VERAH – schon die Abkürzungen für speziell qualifizierte Praxisange- stellte können viele kaum aufdrö- seln. Nur wenige wissen zudem noch, wer sich wie fortgebildet hat und wodurch sich die einzelnen Qualifikationen unterscheiden. Da- bei laufe es doch stets auf dassel- be hinaus, nämlich Arztentlastung, wandte eine Ärztin Ende Oktober bei einer Fachtagung zu diesem Thema ein (DÄ, Heft 45/2013).

Vorteil für die Versorgung Für Verbesserung kann in Zukunft eine Abstimmung zwischen der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Institut für hausärztliche Fort- bildung (IhF) sorgen. Die beiden Organisationen haben Unstimmig- keiten über die gegenseitige Aner- kennung von Fortbildungsqualifi-

kationen Medizinischer Fachange- stellter (MFA) ausgeräumt und pragmatische Lösungen gefunden.

Darauf hat der Deutsche Hausärz- teverband (HÄV) hingewiesen.

Grundsätzlich wurde vereinbart, dass es beim Umgang mit den ver- schiedenen Qualifikationen nicht so sehr auf Gleichartigkeit in allen Punkten ankomme, sondern die Gleichwertigkeit bei der Umset- zung von Versorgungszielen im Vordergrund stehen solle.

Der HÄV und sein Fortbildungs- institut hatten 2008 ein Curriculum für Medizinische Fachangestellte entwickelt, in dessen Mittelpunkt die Versorgungserfordernisse in der hausärztlichen Praxis stehen. Wer sich erfolgreich fortgebildet hat, darf die Bezeichnung „Versorgungs- assistentin in der Hausarztpraxis“

führen, abgekürzt VERAH. Mittler- weile gibt es bundesweit mehr als 4 500 VERAH. „Sie unterstützen Patienten und deren Angehörige bei der Anwendung präventiver und re- habilitativer Maßnahmen, bei der Erstellung von Hilfsplänen und bei Schulungsmaßnahmen“, schreibt der HÄV. „Auch für Hausbesuche, bei der Koordinierung zwischen Pflegern und Krankenhaus sowie zunehmend in der sozialen Bera- tung und in der Sterbebegleitung können sie eingesetzt werden.“

Die Bundesärztekammer wieder- um hat (Muster-)Fortbildungscurri- cula für MFA erarbeitet, die die Ba- sis für entsprechende Angebote von Ärztekammern sind. Eines davon umfasst die Fortbildung zur nicht- ärztlichen Praxisassistentin (NäPA).

Diese Zusatzqualifikation für Medi- zinische Fachangestellte und Pfle- gekräfte ist Voraussetzung, damit sie in unterversorgten Gebieten nach Delegation durch den Haus- arzt abrechnungsfähige Hausbesu- Eine stärkere Arztentlastung durch Praxisfachkräfte halten

viele für zukunftsweisend. Die gegenseitige Anerkennung und Fortentwicklung von Qualifikationen sind dabei hilfreich.

Foto: picture alliance

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