14,9 948 152 019 72,1 4577
Baden-Württemberg
752 118 999 4375 14,9
75,1 Schleswig-Holstein
Hessen 77,7 4409 14,7 977 145 550
Bayern 79,5 4099 14,9 1321 184 864
Saarland 90,3 4496 16,2 1133 156 670
1045 121 074 4421 15,5
Nordrhein-Westfalen 92,4
Bremen 110,4 4840 16,2 1585 148 767
Alte Bundesländer 83,6 4487 15,4 1120 149 361 Betten je
10 000 Ew Aufwand
§ 107/1 je Fall') SGB V 1 ) in DM 1989 1989
KHG-Mittels) von 1972 bis 1989
pro Einwohner
in DM Land
Verweil- dauer je Fall')
1989
pro Planbett
in DM
Niedersachsen 75,0 4345 15,0 842 119 531
Rheinland-Pfalz 78,1 4229 15,4 1141 159 769
Hamburg 98,8 5394 17,6 1165 158 624
Berlin/West 129,4 6446 19,1 2981 275 354 Bettendichte und Kosten der Krankenhäuser in den alten Bundesländern
1) Länderumfrage des Krankenhausausschusses der AGLMB 2) Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen
DEUTSCHES
ÄRZTEBLATT
KURZBERICHTE
Krankenhausstatistik
Die Fallwerte
haben sich geändert
Nach einer Länderumfrage des Krankenhausausschusses der Ar- beitsgemeinschaft der Leitenden Me- dizinalbeamten war die Bettendichte, ausgedrückt als Zahl der Kranken- hausbetten je 10 000 Einwohner, 1989 in Baden-Württemberg, Niedersach- sen und Schleswig-Holstein am ge- ringsten, in Berlin mit Abstand am höchsten (Tabelle). Die Unterschiede bei der Bettendichte sind allerdings teilweise auch auf „Wanderbewegun- gen" von Patienten über die Landes- grenzen zurückzuführen. Dies trifft vor allem auf Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein zu.
Bei dieser länderweisen Gegen- überstellung wurden nur Hochschul- kliniken, Plankrankenhäuser und Vertragskrankenhäuser erfaßt, in denen Krankenhausbehandlungen durchgeführt wurden, die Vorsor-
ge- und Rehabilitationseinrichtun- gen blieben dabei außer Betracht.
Der durchschnittliche Aufwand je Fall hat sich in den letzten Jahren immer mehr angenähert. In neun von elf der alten Bundesländer be- wegt sich der durchschnittliche Auf- wand je Fall in einer Bandbreite von zehn Prozent um den Bundesdurch- schnittswert von 4487 DM. Eine Ausnahme bildet neben Hamburg Berlin/West, wo der Aufwand je Fall im Jahre 1989 mit 6446 DM rund 45 Prozent über dem Bundesdurch- schnittswert lag. Der günstigste Wert war übrigens mit 4099 DM in Bayern zu verzeichnen.
Ein direkter Zusammenhang zwischen der Bettendichte einerseits und dem Aufwand pro Fall und den aufgebrachten Investitionsmitteln andererseits ist nicht festzustellen.
Deutliche Unterschiede gibt es länderbezogen bei den Investitions- mitteln nach dem Krankenhausfi- nanzierungsgesetz. Schleswig-Hol- stein und Niedersachsen bilden so- wohl bei den KHG-Mitteln pro Ein- wohner als auch bei den KHG-Mit-
teln pro Planbett die Schlußlichter, während Berlin mehr als 100 Prozent über dem Bundesdurchschnitt lag.
Die von vielen Krankenhäusern aufgebrachten Eigenmittel und mög- liche Standardunterschiede blieben bei dieser Gegenüberstellung ebenso außer Ansatz wie die enormen Inve- stitionsmittel für die Universitätskli- niken.
Leitender Ministerialrat Dr. jur. Ernst Bruckenberger Krankenhausreferent im Niedersächsischen Sozialministerium
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 W-3000 Hannover 1
Gesamtdeutscher Medizinischer
Fakultätentag 1991
Der Medizinische Fakultätentag (MFT) 1991 hat als neue Mitglieder die neun medizinischen Ausbil- dungsstätten der ehemaligen DDR aufgenommen. Außerdem wird künftig als ständiger Gast die medizi- nische und zahnmedizinische Fakul- tät der privaten Universität Witten/
Herdecke eingeladen.
Die westdeutsche Approbations- ordnung für Ärzte und Zahnärzte wurde von allen 16 Ländern der Bundesrepublik anerkannt. Diese universitären Ausbildungen enspre- chen damit auch der EG-Norm. In vier jeweils mehrtägigen Sitzungen in Marburg, Münster, Jena und Köln hatte die im vergangenen Jahr ge- gründete „Gemeinsame Kommissi- on" einen nach Angaben des MFT
„wichtigen Beitrag zur Harmonisie- rung der Ausbildungsordnungen in Medizin und Zahnmedizin in der Bundesrepublik-Ost und -West ge- leistet". Auf der ordentlichen Jah- resversammlung in Hamburg be- schäftigte sich der Medizinische Fa- kultätentag vorrangig mit Fragen der Neuordnung des Medizinstudiums.
Die siebte Novelle zur ärztlichen Ap- probationsordnung wurde im Inter- esse einer Verbesserung der Qualität der ärztlichen Ausbildung begrüßt.
Die Fakultäten berichteten jedoch Dt. Ärztebl. 88, Heft 28/29, 15. Juli 1991 (21) A-2453
über logistische Schwierigkeiten, die sich aus den neuen Anforderungen in der Ausbildung ergeben hätten.
Da derzeit noch keine verbindli- chen Strukturierungen für die AiP- Zeit vorliegen, regt der MFT an, ei- ne Vollzeit(18 Monate)-Anerken- nung für Institutionen mit dauernder oder ambulanter Krankenversorgung vorzusehen, während bei anderen Fachgebieten die Dauer der anre- chenbaren AiP-Zeit unterschiedlich bemessen sein sollte. Dazu wurden folgende Vorschläge gemacht, die bei nichtgenannten Fächern analog angewendet werden sollen:
1> Gruppe 1 = sechs Monate (Anatomie, Physiologie, Biochemie, medizinische Informatik)
> Gruppe 2 = zwölf Monate (Laboratoriumsmedizin, Hygiene,
Mikrobiologie, Pathologie, Pharma- kologie/Toxikologie, Rechtsmedizin) Da die Umweltmedizin nur als interdisziplinäres Aufgabengebiet sachgerecht behandelt werden kön- ne, werden die medizinischen Fakul- täten aufgefordert, entsprechende Arbeitsgruppen zu bilden. Dabei sol- len Fachgebiete wie die Hygiene oder Toxikologie die Rolle eines An- sprechpartners und einer Koordinie- rungsstelle übernehmen. Der MFT erklärt seine Bereitschaft zur Mitwir- kung bei der Organisation umwelt- medizinischer Forschung und Inte- gration in die Lehre.
Mit Befremden nahm der Medi- zinische Fakultätentag Kenntnis von
„diskriminierenden Praktiken auf dem ärztlichen, vor allem auch zahn- ärztlichen Arbeitsmarkt und der
hiermit verbundenen Stellenaus- schreibung über öffentliche Anzei- gen." Der MFT verurteilt Anzeigen- texte, in denen Hochschulabschlüs- se/Staatsprüfungen mit unzulässigen Herkunftsbezeichnungen verbunden werden. Diesem Beschluß liegen Stellenausschreibungen zugrunde, in denen nur Bewerber mit „Staatsex- amen West" angefordert werden.
Professor Dr. Fritz Kemper, Münster, der einstimmig in seinem Amt als MFT-Präsident bestätigt wurde, hob die bedeutende Rolle des Medizinischen Fakultätentages als Repräsentanz und Sprachrohr der Hochschulmedizin sowie im poli- tischen Umfeld hervor. Neu in den Vorstand gewählt wurden Prof. Dr.
G. Geiler, Leipzig, und Prof. Dr. W.
Klinger, Jena. Kli
Medizinstudium neu im Trend
Jahrelang stagnierte das Interes- se am Medizinstudium. Die Ab- schreckungswirkung des Tests und die nachhaltige Verunsicherung durch die Verschlechterung der öko- nomischen Lage der niedergelasse- nen Ärzte waren Hauptursachen da- für, daß sich die Abiturienten zuneh- mend „Yuppie"-Fächern wie Be- triebswirtschaft und Jura zuwandten.
Plötzlich kippt der Trend. Rund 20 Prozent mehr Bewerber als im letz- ten Jahr meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Februar 1991 für das Sommersemester. Ist es der Nachholbedarf aus den neuen Bun- desländern, der dafür verantwortlich ist? Die von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) veröffentlichten genauen Zahlen las- sen diesen Schluß nicht zu. Nur 450 Anträge von insgesamt 12 400 stam- men aus der ehemaligen DDR, mit- hin knapp vier Prozent. Allerdings glauben Fachleute, daß dies nur die Ruhe vor dem Sturm sei. Die Erfah- rung auf vielen Gebieten zeigt, daß die Initiative der neuen Bundesbür- ger oft noch durch die augenblicklich desolaten ökonomischen Verhältnis- se paralysiert ist. Auch die Neigung, statt zu arbeiten, ein Studium zu be- ginnen, ist verglichen mit den Abitu- rienten im Westen in den östlichen
Bundesländern nicht sehr hoch.
Doch das wird sich ändern.
Wenn sich im Sommersemester 1991 der Numerus clausus im Fach Medizin weiter drastisch verschärft, hängt dies freilich nicht nur mit der gestiegenen Nachfrage zusammen.
Denn das Angebot an freien Studi- enplätzen wurde durch die 7. Ver- ordnung zur Änderung der Appro- bationsordnung vom Dezember 1989 ganz erheblich reduziert. Neue Lehr- veranstaltungstypen (beispielsweise neben Vorlesungen und Praktika auch Seminare in den Fächern Ana- tomie, Psyiologie und Biochemie) so- wie neue Lehrgegenstände wie die Praktika zur Einführung in Klinische Medizin und zur Berufsfelderkun- dung müssen von demselben Perso- nal mit denselben räumlichen und sachlichen Ausstattungen bewältigt werden. Das Resultat ist eine Kapa- zitätssenkung, der im Bundesdurch- schnitt jeder dritte Studienplatz zum Opfer gefallen ist.
Bei näherer Betrachtung der Vorschriften der 7. Approbations- ordnung ist aber weniger die Einfüh- rung neuer Lehrveranstaltungen als die strikte Festlegung von Teilneh- merzahlen für einen Großteil der Kapazitätsverluste verantwortlich.
Wünschenswert sind kleine Gruppen
in der Ausbildung allemal. Ob sie aber pädagogisch geboten sind, um einen Mediziner richtig auszubilden, ist umstritten. Kein Wunder deshalb, daß in den Kapazitätsklagen, mit de- nen sich Studienbewerber nach wie vor erfolgreich ins Medizinstudium einklagen, gerade die rigiden Maß- nahmen zur Kapazitätsverminde- rung auf den Prüfstand der Gerichte kommen. Man kann nämlich, so ar- gumentieren die klagenden Studien- bewerber, auch bei erweitertem Pen- sum, das grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird, in größeren Gruppen effizient ausbilden — zumal viele Fa- kultäten mit neueren Lernverfahren wie Videotechnik und Computer ar- beiten. Die Verwaltungsgerichte in Berlin und in Regensburg haben im vergangenen Wintersemester schon in einstweiligen Anordnungen die Kapazitäten der Hochschulen in ih- rem Zuständigkeitsbereich erhöht.
„Unzulässige Niveaupflege" urteilte das Verwaltungsgericht Regensburg und bezog sich damit auf eine ganze Reihe von Entscheidungen des Bun- desverfassungsgerichts, das auf eine erschöpfende Nutzung der mit öf- fentlichen Mitteln, also mit Steuer- geldern finanzierten Ausbildungska- pazitäten dringt.
Rechtsanwalt Dr.
Alfred W. Breinersdorfer Spittlerstraße 21
W-7000 Stuttgart 1 A-2454 (22) Dt. Ärztebl. 88, Heft 28/29, 15. Juli 1991