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Archiv "Das Image der Zytologieassistenten verbessern" (16.11.1978)

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Gynäkologen kong reß

des Darms erfolgt auf diese Weise mit der Bakterienflora der Mutter an- statt mit den an der Klinik vorherr- schenden Bakterienstämmen. Ein Neugeborenes ist schon wenige Mi- nuten nach der Geburt bereit, lang- dauernd die Mamille der Mutter zu belecken und dadurch deren Bakte- rienflora zu übernehmen.

Hassenstein wies darauf hin, daß es sich besonders nachteilig auswirken könne. wenn die Säuglinge von den Schwestern statt von den Müttern gefüttert und in sattem Zustand den Müttern gebracht würden. Der satte Säugling ist dann kaum noch zu dem so wichtigen Signalaustausch mit der Mutter fähig. Hassenstein erinnerte, daß in der Ernährung des Säuglings auch heute noch nicht immer die notwendigen Konsequen- zen aus verhaltensbiologischen und biorhythmischen Erkenntnissen ge- zogen werden:

..,.. Unphysiologisch und vom Stand- RUnkt des Säuglings aus nicht zu vertreten ist es, jedem Säugling die- selbe starre Vier-Stunden-Periodik der Nahrungsaufnahme aufzuzwin- gen.

..,.. Unphysiologisch und vom Stand- punkt des Säuglings aus ebenfalls nicht zu vertreten ist es, dem gesun- den Säugling schon in den ersten Lebenstagen eine Nachtpause auf- zuzwingen oder seinem Sinnes- und Nervensystem durch Tee eine Mahl- zeit zu signalisieren, auf die dann aber gar keine Nährstoffzufuhr erfolgt.

Sicher werde von manchen Kindern auch Unphysiologisches störungs- frei ertragen, räumte Hassenstein ein. Bei anderen Kindern könne je- doch eine nur in geringem Maße un- physiologische Bedingung bereits die Schwelle zum Pathologischen überschreiten. Verhaltensbiologi- sche Erkenntnisse könnten insofern zu einer familienorientierten Ge- burtshilfe beitragen, als sie die Be- deutung einer Betreuungsform un- terstreichen, in der das gegenseitige Verhältnis und Zusammenwirken von Mutter und Kind im Vorder- grund steht.

Wilhelm Girstenbrey, München

Spektrum der Woche

Aufsätze ·Notizen

THEMEN DER ZEIT

Das Image der Zytologieassistenten verbessern

PeterStall und Hans Schaude

Die Möglichkeiten zur Anerkennung des Berufsbildes der Zytologieas- sistentin werden seit einiger Zeit lebhaft diskutiert. Angesichts der niedrigen tariflichen Eingruppierung einer zytologischen Assistentin als medizinische Hilfskraft nach BAT VII (bei Bewährung BAT VI) besteht die Absicht, bei der Ausbildung der medizinisch-technischen Assistentinnen einen morphologischen Zweig zu bilden, in den auch die Zytologieassistentin eingegliedert wird. Die Leiter von Zytologie- schulen werden vermutlich einem solchen Vorschlag zustimmen.

Hierzu wäre allerdings eine Novellierung des MTA-Gesetzes erforder- lich. Bis zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung sollte die Ausbildung und Prüfung an den bestehenden Schulen unverändert beibehalten werden. Diese beinhaltet eine Zwischenprüfung nach einem Jahr und eine Endprüfung nach zwei Jahren.

Am 1. Juli 1971 wurde ein Programm zur Krebsfrüherkennung für Frauen in den Leistungskatalog der gesetz- lichen Krankenversicherung einge- führt. Danach sind alle Frauen mit

Beginn des 30. Lebensjahres be-

rechtigt, sich einmal jährlich auf Ko- sten ihrer Krankenkasse vorsorglich vom Arzt ihres Vertrauens untersu- chen zu lassen.

Im Rahmen der programmierten Un- tersuchung, welche aus der Erhe- bung der Anamnese, einer gynäko- logischen Untersuchung und einer Untersuchung der Brust besteht, wird regelmäßig auch ein Zellab- strich vom Muttermund entnommen. Die Auswertung dieses Zellabstri- ches erfolgt in zytologischen Labo- ratorien. Diese befinden sich zum Teil angeschlossen an die Praxis ei- nes oder mehrerer Frauenärzte, ein- gerichtet in Frauenkliniken oder in eigenen zytologischen Untersu- chungsstellen in Frauenkliniken oder pathologischen Instituten.

ln den genannten Untersuchungs- bereichen werden die vom Arzt ent- nommenen Abstriche durch ärztli- che Assistenzkräfte registriert, ge- färbt, für die mikroskopische Unter-

suchung vorbereitet und zum Teil auch vorsortiert. Diese Aufgabe wird nur zum Teil von ausgebildeten Kräften, sogenannten Zytologieassi- stenten oder zyto-technischen Assi- stenten durchgeführt. Daneben sind auch medizinisch-technische Assi-

·stenten ohne entsprechende Zytolo- gieschulausbildung durch Anleitung in den Untersuchungsgang einge- führt worden. Das gleiche gilt auch für Laboranten.

..,.. Wir stehen also vor der Tatsache, daß eine gesetzliche Früherken- nungsmaßnahme nur durch die An- strengung zytologisch tätiger Ärzte und den Einsatz des von ihnen aus- gebildeten Personals realisiert wer- den konnte.

Die Anstrengungen, in Schulen Zy- tologieassistentinnen für ihre ver- antwortungsvolle Aufgabe vorzube- reiten, hat bisher allerdings nicht die notwendige Unterstützung seitens des Staates gefunden. Es bestehen in der Bundesrepublik Deutschland derzeit acht Zytologieschulen, wel- che jährlich etwa 80 Schülerinnen ausbilden. Ausgebildet und nach ei- ner entsprechenden Prüfung in die Tätigkeit entlassen wurden von die-

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft

46

vom

16.

November

1978

2769

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Tabelle 1: Schulen für Zytologieassistentinnen

Köln: Schule für Zytologieassistentinnen am Evangelischen Krankenhaus Köln, Leiter: Prof. Dr. H. K. Zinser, Weyer- tal 76, 5000 Köln-Lindenthal

Ulm: Schule für Zytologieassistentinnen der Universität Ulm, Leiter: Prof. Dr. R. Schuhmann, Schlobau 38/11, 7900 Ulm-Wiblingen

Tübingen: Schule für Zytologieassistentinnen der Universitäts- Frauenklinik Tübingen, Leiter: Prof. Dr. P. A. König, Schleichstraße 4, 7400 Tübingen

Hannover: Schule für Zytologieassistentinnen an der Frauenklinik der Medizinischen Hochschule Hannover, Leiter: Prof.

Dr. A. Majewski, Podbielskistraße 380, 3000 Hannover Mannheim: Schule für Zytologieassistentinnen an der Frauenklinik

im Klinikum Mannheim der Universität Heidelberg, Lei- ter: Prof. Dr. P. Stoll, 6800 Mannheim, Klinikum Düsseldorf: Schule für Zytologieassistentinnen Düsseldorf, Leiter:

Prof. Dr. V. Dohnal, Kaiser-Friedrich-Ring 1, 4000 Düs- seldorf 11

Meschede: Staatl. anerk. Lehranstalt der Gesellschaft zur Be- kämpfung der Krebskrankheiten Nordrhein-Westfalen- e. V. für Assistentinnen in der Zytologie, Leiter: Chef- arzt Dr. H. H. Retsch, Hartenknapp 7, 5778 Meschede München: Schule für Zytologieassistentinnen, Leiter: Prof. Dr. H.-

J. Soost, Prinzregentenplatz 14, 8000 München 80

Zytolog ieassistenten

6. Zusätzliche Untersuchungsme- thoden in der Gynäkologie (Kolpo- skopie, Phasenkontrast — und Fluo- reszenz-M i kroskopie);

7. Anatomie, Physiologie und Klinik des Respirationstraktes; der serösen Ergüsse;

8. Zytologie des Respirationstrak- tes;

9. Anatomie, Physiologie und Klinik;

10. Zytologie der serösen Ergüsse;

11. Anatomie, Physiologie und Kli- nik des Gastrointestinaltraktes;

12. Zytologie des Gastrointestinal- traktes;

sen Schulen bisher etwa 500 zyto- technische Assistentinnen. Es muß als geradezu einzigartig angesehen werden, daß ihr Beruf als Zytologie- assistentin bisher nur in drei Bun- desländern staatlich anerkannt wurde.

Acht Zytologieschulen

Die erste Schule wurde 1967 in Mün- chen eröffnet. Bis jetzt bestehen acht Schulen: in Köln, Ulm, Tübin- gen, Hannover, Mannheim, Düssel- dorf, Meschede, München. (Tabelle

1)

Diese Schulen haben eine Ausbil- dungskapazität von 10 bis 12 Schü- lern pro Jahr. Die Voraussetzung für die Aufnahme an eine Zytologie- schule ist der Abschluß der Real- schule oder ein entsprechendes Äquivalent. Vorkenntnisse im medi- zinischen Bereich sind erwünscht.

Die Ausbildurq dauert in der Regel zwei Jahre (ü ei Schulen haben ein- jährige Ausbildung). Die zweijährige Ausbildung umfaßt 2400 Stunden

mit gleicher Verteilung von Theorie und Praxis. Das erste Jahr wird voll- zeitlich an der Schule absolviert.

Das zweite Jahr kann zum Teil an den Schulen oder aber auch an hier- für seitens der Schule ermächtigten zytologischen Laboratorien außer- halb der Schule abgeleistet werden.

Durch Kollegialbesprechung der Schulleiter wurde ein einheitlicher Lehrplan ausgearbeitet:

1. Allgemeine Zytologie, allgemeine Pathologie;

2. Mikroskopische Technik, Grund- lagen der Mikrofotografie;

3. Entnahmetechnik und Aufarbei- tung von zytologischen und histolo- gischen Präparaten;

4. Anatomie, Physiologie, Patholo- gie der Gynäkologie und Geburts- hilfe;

5. Zytologie gutartig und bösartiger gynäkologischer Erkrankungen;

13. Anatomie, Physiologie und Kli- nik des Harntraktes;

14. Zytologie des Harntraktes;

15. Anatomie, Physiologie und Kli- nik der Mamma;

16. Zytologie der Mamma (Punk- tions- und Aspirationszytologie);

17. Punktionszytologie;

18. Hämatologie und Zytogenetik;

19. Allgemeine Bakteriologie;

20. Rechts- und Standeskunde.

Der Beruf als Zytoassistentin wurde bisher nur in drei Bundesländern staatlich anerkannt. In den übrigen Bundesländern wird zur Prüfung ein Staatsbeamter für den Vorsitz her- angezogen.

Die Kosten der Ausbildung werden in unterschiedlicher Höhe subven- tioniert, insbesondere von der Ge- sellschaft zur Bekämpfung des Krebses in den einzelnen Ländern.

Teilweise wird auch ein Schulgeld gefordert, welches etwa 100 DM pro Monat beträgt. Staatliche Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförde- rungsgesetz (BAföG) werden ge- währt.

2770 Heft 46 vom 16. November 1978

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Das Image der Zytologieassistenten verbessern

Zertifikat für Zytologieassistenten Die internationale Anerkennung der Zytologieassistentin erfolgt durch eine freiwillige, mehrfach jährlich an verschiedenen Orten der Welt abge- haltene Prüfung durch die Interna- tionale Akademie für Zytologie. Bei bestandener Prüfung wird der zyto- technischen Assistentin der Titel

„CT (I. A. Cr verliehen. Diese Ab- kürzung wird hinter dem Namen ver- merkt; sie weist auf die besonders hohe Qualifikation der Trägerin die- ses Titels hin.

Da jede Berufsausbildung ein le- benslanges Lernen und Praktizieren erfordert, wird dieser Titel nicht auf Lebensdauer, sondern nur für vier Jahre verliehen. Danach muß durch ein Prüfungsverfahren eine Erneue- rung des Titels beantragt werden.

Man bedient sich hier der Metho- den:

> Erteilung von Punkten bei der Teilnahme an Fortbildungsveran- staltungen;

I> Der Wiederholung des Examens.

Punkte werden für folgende Aktivitä- ten verliehen:

erreichbares Punktemaximum 1. Teilnahme an Kongressen, 140 Tutorials und Ausbildungs- programmen, die von der In- ternationalen Akademie für Zytologie anerkannt sind

2. Dasselbe für Veranstaltun- 140 gen lokaler, regionaler, natio- naler und supranationaler Ge- sellschaften für Zytologie. An- meldung bei der Internationa- len Akademie für Zytologie und Überprüfung des Ausbil- dungsprogramms

3. Eigene Lehrveranstaltun- gen in der Zytotechnologie (Schulen usw.)

4. Veröffentlichungen, Buch- beiträge, wissenschaftliche Ausstellungen

5. Weitere Ausbildung in 40 Nachbarbereichen der Zytolo- gie

6. 4 Jahre Volltätigkeit in ei- 100 nem zytologischen Laborato- rium

7. 4 Jahre Teiltätigkeit in ei- 60 nem zytologischen Laborato- rium

Die Internationale Akademie für Zy- tologie hat eine Registratur einge- richtet, welche für reibungslosen Ablauf dieser Fortbildungsanerken- nung Sorge trägt: Die Anschrift für Bewerber um die Internationale Fortbildung und den Titel CT (IAC) lautet: The Registrar Committee an Registration and Licensure. The In- ternational Academy of Cytology.

5841 South Maryland Ave., HM 449.

Chicago, Illinois 60637/USA.

Die Zahl der zytologisch tätigen As- sistenten in Deutschland liegt sicher höher als die Zahl der Abgänger von Zytologieschulen, die auf 500 ge- schätzt wird. Die Zahl der außerhalb der Zytologieschulen durch persön- liche Anleitung und autodidaktisch ausgebildeten Assistentinnen und Assistenten ist unbekannt. Derzeit nehmen von der untersuchungsbe- rechtigten deutschen Bevölkerung etwa 35 Prozent an der Vorsorge teil, das sind 6,5 Millionen Frauen. Die Untersuchungskapazität der gynä- kologischen Zytologie dürfte zur Zeit und auch in Zukunft bei langsa- men Ansteigen der Untersuchungs- zahlen ausreichen — falls es gelingt, den Beruf des zytotechnischen Assi- stenten die wünschenswerte soziale Anerkennung zu geben.

BLICK ÜBER DIE GRENZEN

ITALIEN

Auf der Suche

nach einem Ausweg

Der Streik des in den „autonomen"

Gewerkschaften organisierten Teils des Krankenpflegepersonals in Ita- lien (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 45/

1978, Seite 2669) geht vor allem in Florenz und Mailand intensiv weiter;

in Rom sind dagegen die Verhältnis- se wieder einigermaßen normal. Mi- nisterpräsident Andreotti fand eine große Mehrheit von den Christde- mokraten bis zu den Kommunisten, als er im Parlament eine Sonderre- gelung für die „Ospedalieri" ablehn- te, sich aber bereit erklärte, in Zu- kunft Gehaltsverträge für den ge- samten öffentlichen Dienst einheit- lich und zum gleichen Zeitpunkt ab- zuschließen. Für die Krankenhaus- angestellten würde das bedeuten, daß ihr nächster Gehaltsabschluß ein halbes Jahr früher als nachdem jetzigen Tarifvertrag käme. Anderer- seits würde dies anstatt der von den

„Autonomen" geforderten stärkeren Differenzierung eine noch stärkere Egalisierung mit sich bringen. Die Kommunisten stützen Andreotti, weil sie keine Regierungskrise wol- len — und weil sie an einer Stärkung der zentralen Gewerkschaften ge- genüber den „Autonomen" interes- siert sind. Die Gewerkschaftsfödera- tion hingegen verspricht sich mehr davon, hinter den „Autonomen"

herzulaufen, und übernimmt einen Teil ihrer Forderungen. Ein Regie- rungssturz wurde vermieden, aber ein Ausweg ist nicht in Sicht. bt

GROSSBRITANNIEN

„Streik" beendet

Der „Dienst nach Vorschrift" von 3500 Technikern und Vorarbeitern in den Krankenhäusern des Staatli- chen Gesundheitsdienstes (DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT Heft 45/1978, Seite 2669) ist beigelegt worden. Die

„Streikenden" erhalten 15 Prozent mehr Lohn, wobei jedoch die Mittel dafür aus „Produktivitätsvereinba- rungen" aufgebracht werden sol- len. gb Die Automatisierung der zytologi-

schen Untersuchung bei der Krebs- vorsorge befindet sich zur Zeit noch im Stadium der Hoffnung, aber auch bei Gelingen dieses Vorhabens wer- den zyto-teehnische Assistentinnen 60 erforderlich bleiben.

Anschrift der Verfasser:

Prof. Dr. med. Peter Stoll 80 Dr. med. Hans Schaude

Universitätsfrauenklinik 6800 Mannheim

2772 Heft 46 vom 16. November 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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