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[D] Ihr Beschluss schadet dem Image der Schule und der Schulbehörden

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# 213788

I 247/2004 ERZ 2. Februar 2005 48C

Interpellation

0404 Frainier, Belprahon (CVP)

Weitere Unterschriften: 14 Eingereicht am: 16.09.2004

Weiterbeschäftigung pädophiler Lehrkräfte

Die kürzliche Ernennung eines Lehrers mit pädophiler Vergangenheit an der Schule Rittermatte in Biel sorgt weiterhin für heftige Diskussionen.

Bei dieser umstrittenen Ernennung gibt es immer wieder Stimmen, die sich mit Wut und Erstaunen äussern.

Nach Meinung der Fachleute werden Pädophile nie vollständig geheilt, womit Rückfälle nie zu 100 Prozent ausgeschlossen werden können. Die Statistiken sprechen für sich: 95 Prozent aller Pädophilen werden rückfällig. Ihre Opfer leiden ein Leben lang unter den Folgen der Übergriffe.

In einem offenen Brief vom 21. August 2004, mit dem sich der Präsident des Französischen Gymnasiums Biel im Journal du Jura an die Präsidentin der deutschsprachigen Schulkommission Rittermatte in Biel richtet, ist insbesondere Folgendes zu lesen: «Niemand kann mit absoluter Sicherheit sagen, dass dieser Mann nicht rückfällig wird. [D] Ihr Beschluss schadet dem Image der Schule und der Schulbehörden. [D] Der gesunde Menschenverstand verbietet es irgendjemandem, diese Art von Lehrer anzustellen.»

Ich schliesse mich diesen Aussagen an.

Auf Bundesebene ist einiges im Gang. Der Walliser CVP-Nationalrat Christophe Darbellay wird eine Initiative einreichen, in der verlangt wird, dass Personen, die wegen Pädophilie verurteilt worden sind, nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie steht er zur Ernennung dieses Lehrers?

2. Teilt er die Meinung von Nationalrat Darbellay?

Antwort des Regierungsrates

Zu Frage 1:

Der Regierungsrat ist nicht Ernennungsbehörde für kommunale Lehrkräfte. Der Regierungsrat ist einzig Oberaufsichtsbehörde über die Volksschule. Soweit ein Ernennungsverfahren korrekt und unter Beachtung der nötigen Sorgfaltspflichten erfolgt, hat der Regierungsrat weder einen Anlass noch das Recht, gegen eine Ernennung einzuschreiten.

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Zu Frage 2:

Herr Nationalrat Darbellay verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative folgende Ergänzung des Strafgesetzbuches:

Art. 54 Abs. 1 bis StGB (neu)

Hat jemand sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren (Art. 187 StGB) begangen, so untersagt ihm der Richter die Ausübung einer beruflichen oder freiwilligen Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen für mindestens 10 Jahre.

Mit dieser neuen Strafnorm verlangt Herr Nationalrat Darbellay eine automatisierte Strafe.

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass eine automatisierte Strafe nicht sachgerecht sein kann. Er ist überzeugt davon, dass der Gesetzgeber (das Parlament) der Justiz (den Strafgerichten) die Verantwortung, richtige und adäquate Entscheide im Einzelfall zu fällen, nicht abnehmen kann. Es ist jedoch nicht Sache des Regierungsrates, an dieser Stelle eine Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative auf Bundesebene abzugeben.

An den Grossen Rat

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