SSP INNICHEN
Gesundheitsfördernde Schule…
Lesefreundliche Schule…
Sprachenfördernde Schule…
Inklusive Schule…
Kreative Schule…
Denk(er)schule MINT 1. Elternbrief
Schuljahr 2018/19
Innichen, 24. Oktober 2018 Sehr geehrte Eltern,
ich begrüße Sie herzlich im Schuljahr 2018/19 und wünsche einen guten weiteren Verlauf.
Im Folgenden einige Informationen zu nachstehenden Themen
• DREIJÄHRIGES BILDUNGSANGEBOT
• BERATUNG
• ZUSÄTZLICHE ANGEBOTE
• SCHWERPUNKTSCHULEN
• SCHÜLERBEITRÄGE
• FERIENREGELUNG
• MENSA
• TRANSPARENTE VERWALTUNG
• GREMIEN (Anlage)
• DREIJÄHRIGES BILDUNGSANGEBOT 2017/18 - 2019/20
➢ Struktur
➢ Leitsätze
➢ Dreijahresschwerpunkt
Wir befinden uns mittlerweile im zweiten Jahr der Umsetzung des „Dreijährigen Bildungsangebotes“. Es wird jährlich innerhalb November angepasst und ist nachher in der aktualisierten Version auf der Homepage des Schulsprengels Innichen einsehbar.
Wer ein Handformat wünscht, kann sich an unser Sekretariat wenden (Tel. 0474/913202).
➢ Struktur
Teil A ist mehrjährig gültig, beschreibt Ausrichtung und Philosophie der Schule und weist u. a. das Leitbild mit den Leitsätzen, grundlegende Regelungen und Beschlüsse… auf.
Teil B ist der eigentliche Dreijahresplan und beschreibt die inhaltliche Schwerpunktsetzung des Schulsprengels für drei Schuljahre.
Teil C beinhaltet jährlich anzupassende Regelungen und Beschlüsse organisatorischer Art.
➢ Leitsätze und Leitbild
Die bisherigen Leitsätze wurden bestätigt und in das neu gestaltete Leitbild aufgenommen:
- „Gesundheitsfördernde Schule“
- „Lesefreundliche Schule“
- „Sprachenfördernde Schule“
- „Inklusive Schule“
- „Kreative Schule“
- „Denk(er)schule“MINT
➢ Dreijahresschwerpunkt
Als Dreijahresschwerpunkt wurde die Begabungs- und Begabtenförderung bestimmt. Wir arbeiten an folgenden Zielen:
Die Schülerinnen und Schüler können ihre Begabung/en voll entfalten.
- An alle Schüler/-innen werden hohe Erwartungen gestellt - Förderung von Lernreflexion und Selbsteinschätzung - Individualisierung und Personalisierung der Lernprozesse
• BERATUNG
➢ Schalterdienst des Pädagogischen Beratungszentrums Das Beratungsangebot wird in diesem Schuljahr aufgrund fehlender Nachfrage ausgesetzt. Sollte Interesse angemeldet werden, kann es wieder aktiviert werden.
➢ Lernberatung durch unsere Beratungslehrperson Zu Fragen, die das Lernen Ihrer Kinder betreffen (Hausaufgaben, Lernschwierigkeiten…), kann unsere Beratungslehrperson Anke Jörgeling Beratung und Information bieten. Für Gespräche und besondere Anliegen erreichen Sie Frau Jörgeling jeweils am Mittwoch von 15.45 Uhr – 16.45 Uhr an der Grundschule Innichen oder nach Vereinbarung (Tel. 347/4748967).
➢ Beratung zu Schul- und Berufswahl
Der zuständige Berufsberater Dr. Hannes Reichegger bietet individuelle Eltern-Kind Beratungsgespräche in der Berufs-Infothek Bruneck an. Anmeldung unter 0474/582382 oder www.provinz.bz.it/berufsberatung
Er wird außerdem am 28. November während eines Elternsprechtags vor Ort sein.
Ich weise in diesem Zusammenhang auf den Open Day des Unternehmerverbandes hin. Am Freitag, 16. November haben interessierte Schüler/-innen der zweiten und dritten Mittelschulklassen die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Eltern Industriebetriebe im Raum Pustertal zu besuchen und die entsprechenden Berufe kennenzulernen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage oder sind über das Sekretariat der Schule erhältlich. Die Anmeldung läuft über die Schule, und zwar über die Koordinatorin für Berufswahlorientierung Frau Michaela Burgmann.
• ZUSÄTZLICHE ANGEBOTE – Nachmeldungen möglich Zusätzlich zu den Wahlfächern stehen unseren Schüler/- innen weitere fakultative Nachmittagsangebote zur Verfügung. Es gibt noch freie Plätze.
➢ Offene Ganztagsklasse Mittelschule
Montag, 15.00 Uhr – 17.00 Uhr: Kunstatelier
Montag 15.00 Uhr – 17.00 Uhr: TechnikWerkstatt
➢ Offene Ganztagsklasse Grundschule
Mittwoch, 14.40 Uhr – 15.40 Uhr: Kunst + Sprache Nachmeldungen erfolgen über unser Sekretariat (0474/913202).
• SCHWERPUNKTSCHULEN
➢ „Eine Schule bewegt sich“ – Konsolidierung der sportlichen Ausrichtung der Grundschule Vierschach. Kernunterricht, Pflichtquote und Wahlbereich richten sich am Prinzip des „bewegten Lernens“ aus, wobei Lerninhalte so aufbereitet werden, dass eine systematische Kombination von Denken und Bewegung erfolgt. Die Arbeitsweise ist weitgehend altersgemischt (siehe Homepage).
➢ „Integrierende Mehrsprachendidaktik“ – Konsolidierung des sprachlichen Schwerpunkts der Grundschule Winnebach. Ab der ersten Klasse gibt es 1 wöchentliche Unterrichtseinheit im Kernunterricht und ab der zweiten Klasse 1 weitere Einheit in der Pflichtquote, und zwar jeweils unter Einbezug der Unterrichtssprache Deutsch sowie der Zweit- und Fremdsprachen Italienisch und Englisch.
Die Arbeitsweise ist weitgehend altersgemischt (siehe Homepage).
• SCHÜLERBEITRÄGE
Es gilt die Regelung des Vorjahres, wonach eine Pauschale von 35 € in der Grundschule bzw. 40 € in der Mittelschule mittels Banküberweisung zu entrichten ist.
• FERIENREGELUNG
Es gibt nationale Bestimmungen (Gesetze Nr. 144 vom 17.
Mai 1999, Nr. 53 vom 28. März 2003 und das Legislativdekret Nr. 76 vom 15. April 2005), welche die Schul- und Bildungspflicht regeln. In diesen Bestimmungen ist festgehalten, dass die Eltern oder jene Personen, welche die elterliche Gewalt ausüben, für die Erfüllung der Schul- und Bildungspflicht verantwortlich sind. Die Aufsicht über die Erfüllung der Schulpflicht übernimmt unter anderem die Schulführungskraft. Diese entscheidet über gerechtfertigte Abwesenheiten vom Unterricht.
Es ist davon auszugehen, dass Urlaube keine schwerwiegenden Gründe für eine Abwesenheit vom Unterricht darstellen und somit eine Verletzung der Schulpflicht darstellen.
Die Eltern müssen in diesem Fall für die Entscheidung, ihre Tochter oder ihren Sohn aus der Schule zu nehmen, die Verantwortung tragen. Die Aufholmaßnahmen können nicht an die Schule delegiert werden.
In den Schulordnungen von Grund- und Mittelschule ist angemerkt, dass Familienurlaube in Abstimmung mit dem Schulkalender zu planen sind.
Seit Beginn dieses Schuljahres gilt der Beschluss des Lehrerkollegiums, wonach Lernrückstände im Nachhinein aufzuholen sind. Die Schule stellt die Unterlagen zur Verfügung, die Eltern selbst sorgen für das Nachholen des Lernstoffes.
Im Übrigen gilt folgende Vorgehensweise: persönliche Kontaktaufnahme zur Direktion und zum Klassenvorstand sowie schriftliche Mitteilung an den Klassenvorstand.
Abwesenheiten aus Urlaubsgründen werden als „nicht entschuldigte Absenz“ vermerkt.
• MENSA
Ich bedanke mich herzlich bei all jenen Eltern, die sich zur Mithilfe in den Schulmensen der Grundschulen Innichen und Sexten bereit erklärt haben. Wir schätzen diese Mithilfe als wichtige Gelingensbedingung.
• MENSA Mittelschule – Abmeldung bei Krankheit
Sollte eine Mittelschülerin/ein Mittelschüler den Essensgutschein bereits abgegeben haben, am Tag darauf aber krank sein, ist es erforderlich, dass die Eltern die Abmeldung von der Mensa innerhalb 08.00 Uhr des betreffenden Tages telefonisch vornehmen. Die Krankmeldung über das digitale Register genügt aus organisatorischen Gründen nicht. Bis auf Weiteres kann nur so gewährleistet werden, dass der Essensgutschein nicht verfällt.
• SICHERHEIT AUF DEM SCHULWEG
All jenen Personen, die sich um die Sicherheit unserer Schüler/-innen auf dem Schulweg bemühen, in besonderer
Weise den Schülerlotsen, sei auf diesem Weg herzlich gedankt. Wir freuen uns außerdem über die Initiative
„PEDIBUS“ und laden dazu ein, dieses Angebot der Gemeinde Innichen zu nutzen und aktiv zu unterstützen.
• TRANSPARENTE VERWALTUNG
Informationen zur transparenten Verwaltung finden Sie auf der Homepage des Schulsprengels Innichen
https://www.ssp-innichen.it
Mit guten Wünschen für das Schuljahr 2018/19 die Schuldirektorin
Aloisia Obersteiner
(mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)
Bitte abtrennen und beim jeweiligen Klassenlehrer abgeben) --- Der/die unterfertigte ___________________________, Erziehungsberechtigte/r des Schülers/der Schülerin ______________________________ bestätigt den Erhalt des 1. Elternbriefs – Schuljahr 2018/2019.
Datum: ___________ Unterschrift: ________________