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Archiv "SCHUTZRÄUME: Wunschdenken" (27.02.1985)

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ratiopharm

Arzneimittel

In summa - wohl unschlagbar

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Umfangreich, patienten- freundlich

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Herzschwäche, CO( pulnmale Kontraindikationeni Schwere Nierentunktionsstlitungen, Yorübeegehende Nierenfunktiena- störungen h. Veegittungen en. nimen-

u. lehertexischen Stoff en, Curna hepeticurn, Schwangerscheth Hyperkaliä rege. Hypo -

natjämie, Hmnlaune, Hypotonie. Nebenwirkungen: Seiten: Bei Langreittherapie Erhöhung od.

Emiedri anung a

gonge v. Kalium, 6.

iiheemäßiger Hemmesscheidung Natriumverarmung, Hypovolänne od.Blutgerinnungsstörungen. Ansteigen y.Hernstelf.Krea- tinin ih Harnsäure im Blut GeSteerte BeeiiheungsemplindlichkeR d. Brustwarzen od. Brustschwellung, Regelstärungen, ver -

‚Melde Gesichts - u Körperbehaarung. Potenzstörungen.

Hautausschlage, Bluthilrlyeränderungen. Magen-Darm-5 nmträg lichkeiten. Mangestation od. Verschlechterung eines Diabetes. Sehr seiten. Stimmyeeändeeungen, akute Bsuchspeicheldrii- senentaündung. Beeinträchtigung ei. aktiven Teilnahme am Straßenyeekehr od. d. Bedienung

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ERN

1113 ia

Bewiesen - anerkannt

JE2

HIPPOKRATES

Zu dem Leserbrief von Dr.

med. A. Ekkernkamp („Nach- ahmenswert", Heft 47/1984, Seite 3470), der sich auf einen Vorschlag von Dr. med. A.

Helmholz in Heft 42/1984, Sei- te 3032, bezog, den Eid des Hippokrates in den klinischen Ausbildungsbereich mit ein- zubeziehen:

Mit Handschlag bekräftigt

... Wie „Die Welt" vom 16.

November berichtete, hält die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Ge- burtshilfe die zur Zeugung eines Retortenbabys „not- wendige" außerkörper- liche Befruchtung für eine

„ethisch-vertretbare Me- thode". Die in vitro be- fruchteten Eizellen seien als „potentielles individu- elles Leben" zu „bewer- ten". „Die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Forschung sollte in diesem Fall hinter dem ,Recht auf Leben' und körperliche Unversehrtheit zurücktre- ten."

Hier scheiden sich die Gei- ster — in das Berufs-Ethos des Arztes und „ethisch vertretbare Methoden".

Bei dieser „Methode" geht es nicht um „Recht auf Le- ben" — sondern um „künst- liche Befruchtung" mit dem Ziel, ein „Individuum"

zu schaffen!

Andere befürworten die Befruchtung in vitro, weil nach ihrer Meinung das

„persönliche Leben" mit der „Einnistung" beginnt.

Hier handelt es sich aber nicht um „Einnistung" — sondern um „manuelle Einpflanzung" eines „ma- nuell gefertigten Indivi- duums". Im Klartext um Manipulation, die mit der Kunst des Arztes unverein- bar ist.

Den von der Westfälischen Wilhelms-Universität Mün- ster/Westfalen auf dem Postwege „Durch Ein-

schreiben" zugestellten Promotionsurkunden war ein Begleitschreiben des Dekans beigefügt: „Ich las- se Ihnen gleichzeitig mit den besten Wünschen der Fakultät Ihr Doktordiplom zugehen und bitte Sie, die beigefügte Empfangsbe- stätigung und Verpflich- tung zu unterzeichnen und mir baldigst zurückzusen- den."

Die Empfangsbestätigung lautete: „Hierdurch bestä- tige ich den Empfang mei- nes Doktordiploms. Ich verpflichte mich, den Dok- torgrad vor jedem Makel zu bewahren und stets un- beirrt von äußeren Rück- sichten der Wahrheit zu dienen."

Der „Eid des Hippokrates"

wurde früher zu Beginn des Studiums der Medizin

— anläßlich der feierlichen Immatrikulation — gegen- über dem Rektor der Uni- versität in Form eines Ge- löbnisses durch Nachspre- chen geleistet und mit Handschlag bekräftigt.

Dr. med.

Gisela Winkler

Richard-Dehmel-Straße 5 2000 Hamburg 55

SCHUTZRÄUME

Zu dem Beitrag von Dipl.-Ing.

Michael C. Turley „Bau von Schutzräumen: Ein ,Zuschuß`- Geschäft mit Steuervorteilen", in Heft 3/1985, Seite 129 bis 130; stellvertretend für weite- re, ähnliche Briefe:

Wunschdenken

... Das Bedürfnis, aus der Hilfslosigkeit der atomaren Bedrohung herauszukom- men und irgend etwas Sinnvolles dagegen zu tun, ist eine natürliche Reak- tion. Wir haben schließlich ein Leben lang gelernt, uns in einer bedrohlichen Lage still zu verhalten und möglichst zu verstecken.

• Fortsetzung auf Seite 542

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

82. Jahrgang Heft 9 vom 27. Februar 1985 (11) 539

(2)

A

ngeblich subventionieren die Ärztekammern mit 900 000 DM pro Jahr die In- ternationalen Fortbildungskon- gresse der Bundesärztekam- mer. Jedenfalls versuchte eine

„international" firmierende Zeitung, die an Ärzte verteilt wird, mit dieser Behauptung Stimmung zu machen. Tat- sächlich sind in diesem Betrag aber nicht nur die direkten und indirekten Kosten der im Aus- land veranstalteten Fortbil- dungskongresse der Bundes- ärztekammer (BÄK) enthalten, sondern auch die Kosten, die durch das Interdisziplinäre Fo- rum „Fortschritte und Fortbil- dung in der Medizin" und den

„Zentralkongreß für medizini- sche Assistenzberufe" entste- hen. Das „Interdisziplinäre Fo- rum" in Köln ist mehr als ein bloßer Fortbildungskongreß, es dient vielmehr auch der in- tensiven Fortbildung und Un- terrichtung der engagierten professionellen und vielen eh- renamtlichen Fortbilder. Der in Augsburg jedes Jahr veranstal- tete Zentralkongreß (der sich eines zunehmenden Zu- spruchs erfreut) soll das Wis- sen der medizinischen Assi- stenzberufe up to date halten.

Allein diese beiden mehrtägi- gen Veranstaltungen verursa- chen Aufwendungen in Höhe von 230 000 DM, die von den genannten 900 000 DM abzu- ziehen sind; die bekrittelten Kongresse im Ausland kosten mithin 670 000 DM jährlich.

Auch die Behauptung, die Bun- desärztekammer habe be- trächtliche Etatmittel in das Di- rect-Mailing gesteckt, mit dem der Präsident der Bundesärzte- kammer, Dr. Karsten Vilmar, für die vielfältigen Veranstaltun- gen der ärztlichen Selbstver- waltunskörperschaften und die BÄK-Kongresse warb, ist halt- los. Die Kosten für diesen „gu- ten Zweck" wurden durch Drit- te refinanziert, wie für jeden

Lohnende Investition

Briefempfänger unschwer zu erkennen ist. Kein Pfenning aus „Kammerbeiträgen aller deutschen Ärzte" ist also dafür abgezweigt worden.

Daß einen spürbaren Rück- gang bei den Teilnehmerzah- len seit nunmehr sieben Jah- ren auch die Bundesärztekam- mer hat hinnehmen müssen und sich dadurch die Kongreß- kosten pro Teilnehmer zwangsläufig erhöhten, hat sei- ne Ursachen, die nicht nur im säkularen Trend liegen. Tatsa- che ist: Infolge des Bundesfi- nanzhofurteils vom 4. August 1977 werden besonders hohe Anforderungen zum Nachweis der Teilnahme an Fortbil- dungsveranstaltungen gestellt.

Und um den Teilnehmern ei-

Learning by doing steht im Vorder- grund der praxisnahen Fortbildungs- kurse, wie hier bei einem Davoser Kongreß Foto: Meerkämper

nen unanfechtbaren Nachweis zu ermöglichen, hat die Bun- desärztekammer bei ihren Kongressen eine kostenträchti- ge Kontrolle einführen müs- sen. (Diese ist freiwillig; wer den Nachweis nicht benötigt, kann auf die Kontrolle mit Stempeluhr verzichten!). Im- merhin lassen die meisten Kon- greßteilnehmer diese Prozedur über sich ergehen und absol- vieren über den ganzen Tag verteilt mindestens fünf Fortbil- dungsstunden — und dies zu- meist während 14 Tagen.

Die Zahl der Teilnehmer der Kongresse ist zwar seit jenem unglückseligen Urteil gesun- ken, die Präsenz in den Semi- naren und Plenarveranstaltun- gen aber besser als früher!

Daraus darf man schließen: Die Zahl der eigentlich Fortbil- dungsbeflissenen ist nahezu identisch mit den Teilnahme- gebühren zahlenden Kongreß- besuchern. Davon profitiert der Kongreßveranstalter finanziell aber nicht.

Daß sich die Bundesärztekam- mer Jahr für Jahr ihre Fortbil- dungskongresse etwas kosten läßt und weiter kosten lassen muß, resultiert aus der Ver- pflichtung, die Fortbildung nachhaltig und lebensbeglei- tend zu fördern. Gerade das Markenzeichen der BÄK-Kon- gresse ist es, daß sie mit dem anerkannt hohen Niveau einer produkt- und firmenunabhän- gigen Fortbildung Maßstäbe setzen. So gesehen sind die neunundneunzig Fortbildungs- tage, die die Bundesärztekam- mer auch dieses Jahr allen Kol- leginnen und Kollegen offe- riert, eine lohnende Investition

— nicht für den Veranstalter, auch nicht für den „Troß" und nicht für die Referenten (sie re- ferieren allesamt ehrenamtlich, also ohne Honorar), sondern für jeden einzelnen fortbil- dungsbeflissenen Arzt! HC

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

FORTBILDUNG AKTUELL

540 (12) Heft 9 vom 27. Februar 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

(3)

• Fortsetzung von Seite 539

Diese Erfahrung hat sicher vielen Menschen in den Bombennächten des 2.

Weltkrieges das Leben ge- rettet. Das Fatale an der jetzigen Situation ist nur, daß uns von amtlicher Sei- te weisgemacht werden soll, daß wir auch in Zu- kunft in einem Bunker eine höhere Überlebenschance hätten.

Bei genauer Betrachtung handelt es sich jedoch um ein reines Wunschdenken:

Gesetzt den Fall, wir wür- den trotz der maximal kur- zen Vorwarnzeiten von nur wenigen Minuten in den Schutzraum gelangen: wie sollen wir dort atmen, wenn der Sauerstoff der Atemluft durch Explosio- nen und Feuerstürme ver- braucht ist?

Wer soll über Monate, über länger, in diesen „Mause- löchern" überleben, wenn draußen alles verstrahlt ist? Eine medizinische Versorgung der Strahlen- erkrankung ist bekanntlich nicht möglich. Wie sollte eine sanitäre Versorgung ohne fließendes Wasser und funktionierendes Ab- wassersystem aussehen?

Strahlenkrankheit bedeu- tet u. a. Durchfall und Er- brechen (mangelnde Hy- giene auf engstem Raum hat die gleichen Folgen).

Darüber hinaus läßt uns der atomare Dauerwinter mit Dunkelheit und Tem- peraturen unter Minus 20°

Celsius keine Chance.

... Die Ärzte sollten Prä- vention betreiben und nicht in unserem Standes- blatt Artikel veröffent- lichen, wie man sich auf steuerlich günstigste Art und Weise umbringen kann.

Dr. med.

Eckhard Franzius Vinckestraße 4 4950 Minden

BÜROKRATIE

Zu dem Editorial „Gehilfen des Staates", in Heft 1/2 1985, Seite 1:

Unmut

Im Kommentar „Gehilfen des Staates" äußerten Sie sich kritisch über die Tätig- keit von Selbstverwaltun- gen. Ich begrüße Ihre An- sicht und möchte Sie er- muntern, auch im Bereich der ärztlichen Selbstver- waltung selbstkritisch aktiv zu werden. Ich bin der Mei- nung, daß die Bürokratie in unserem eigenen Hause allmählich Dimensionen annimmt, die nicht mehr hingenommen werden können. Das Ausmaß an Formularen beispielsweise nimmt Umfänge an, die fast die Lagerungsmög- lichkeiten einer Praxis und das Denkvermögen einer Arzthelferin sprengen. Au- ßerdem sind viele Formu- lare nicht DIN-gerecht, und können somit nicht von üb- lichen Adressierhilfsgerä- ten beschriftet werden.

Trotz Anmahnung an die KV werden uns auch selbstgestrickte Formulare von Krankenkassen zuge- mutet. Das neueste Kind ist eine Überweisung zur Computertomografie, ein dreiteiliges Formular, was nach meinem Dafürhalten doch die erlaubten Gren- zen, vor allem im Be- reich des Datenschutzes, sprengt. Die Quartalsab- rechnung der KV ist inzwi- schen so umfangreich, daß sie fast die Dicke eines Ta- schenbuches annimmt.

Der Unmut an der Basis wächst. Es wird Zeit, daß unsere eigenen Standes- politiker dies zur Kenntnis nehmen und darauf rea- gieren. Ich befürchte sonst, daß diese allgemei- ne Unzufriedenheit in fal- sche Bahnen und Kanäle gelenkt werden kann.

Dr. med. Manfred Blinzler Lucas-Cranach-Straße 5 8640 Kronach

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Hochwirksam und nebenwirkungsarm

bei allen Formen der Angina pectoris

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Eine Retardtablette enthält 90 mg Diltiazemhydrochlorid.

Anwendungsgebiete: Dauerbehandlung der koro- naren Herz krankjneit Anfallsprophylaxe bei chronischer Koronarinsuffizienz oder Angina pectoris, vasospasttschen Angina (Prinzmetal-Angina), Angina pectoris bei Zustand nach Herzinfarkt. Dauerbehandlung der arteriellen Hypertonie. Gegenanzeigen: Schwangerschaft und Stillzeit. Bei Frauen im gebärfähigen Alter soll vor einer Behandlung mit Dilzem" bzw. Dilzem' retard eine mögliche Schwangerschaft ausgeschlossen werden.

Kardiogener Schock, komplizierter frischer Herzinfarkt, dekompensierte Herzinsuffizienz. Sinusknoten-Syn- drom, Uberleitungsstörungen (sinuatnaler oder atrioven- trikulärer Block II. und III. Grades. mit Ausnahme von Patienten mit Herzschrittmachern) sowie Bradykardie (Puls unter 55 Schlage pro Minute), Hinweis: Bei Patien- ten mit leichten Erregungsleitungsstörungen (AV- Block I. Grades) oder mit niedrigem Blutdruck (unter 90 mm Hg systolisch) ist bei der Behandlung mit Dilzem' bzw.

Dilzem - retard Vorsicht geboten. Nicht auszuschlie- ßen ist, daß es bei Vorliegen eines WPW-Syndroms mit gleichzeitigem Vorhofflimmern bzw. -flattern unter der Behandlung mit Dilzem' bzw. Dilzem' retard zu einer Beschleunigung der Kammerfrequenz (Kammer- tachykardie) kommt. Nebenwirkungen: Gelegent- lich Übelkeit, Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen und Juckreiz mit oder ohne Hautausschlag. Im höheren Dosis- bereich kann es zu Knöchel-bzw. Beinödemen kommen. In sehr seltenen Fällen wurde ein leichter Anstieg der Serum- enzyme SGOT. SGPT, y-GT und LDH beobachtet. Bei Patienten mit Leberfunktionsstörungen empfiehlt es sich daher, die Leberfunktion zu kontrollieren. In Einzelfallen, besonders im höheren Dosisbereich und/oder bei ent- sprechender Vorschadigung des Herzens, kann es zu Bradykardie, AV- Blockierung oder Hypotonie kommen.

Die Behandlung des Bluthochdrucks auch mit diesem Arz- neimittel bedarf der regelmäßigen ärztlichen Kontrolle.

Durch individuell unterschiedliche Reaktionen kann die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt werden. Dies gilt in verstärktem Maße bei Behandlungsbeginnund Präpa- ratewechsel sowie im Zusammenwirken mit Alkohol.

Gödecke AG • 1000 Berlin 10

Hinweise: Bei gleichzeitiger Gabe von Dilzem'' bzw.

Dilzem' retard und Antihypertonika kann es zu einer verstärkten blutdrucksenkenden Wirkung kommen. Bei gleichzeitiger Gabe von Arzneimitteln, die dämpfend auf die Herzfunktion (kardiodepressiv) wirken und/oder die Erregungsleitung im Herzen (AV-Uberleitung) hemmen.

kann es zu einer Wirkungsverstarkung kommen. Auf die- sen additiven Effekt ist besonders bei i.v. Gabe von ß-Blockern zu achten. Bei kombinierter Gabe von Digoxin und Diltiazem wurde ein Anstieg des Digoxin-Plasmaspie- gels beobachtet, ohne daß die renale Clearance von Digo- xin beeinflußt wurde. Wegen der zumeist minimalen Ver- änderung ist die klinische Relevanz gering. Handelsfor- men und Preise : Dilzem - : Packung mit 30 Tabletten (N1) DM 21,30, Packung mit 50 Tabletten (N 2) DM 32,10.

Packung mit 100 Tabletten (N3) DM 58,85, Anstalts- packung. Dilzem`- retard: Packung mit 30 Retard- tabletten (N1) DM 36,10, Packung mit 50 Retardtabletten (N2) DM 54,70. Packung mit 100 Retardtabletten (N3) DM 100.- Anstaltspackung. Alle Preise mit MwSt.

Stand: Jun11984. G 682/0

GÖDECKE

Gödecke AG 1000 Berlin 10

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

542 (14) Heft 9 vom 27. Februar 1985 82. Jahrgang

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