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Archiv "SCHUTZRÄUME: Schutzbaupflicht" (17.04.1985)

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Academic year: 2022

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Ct-Arzneimittel

..die neue Generation von Tempelhof

Diurese

ct-spiro 100, 20 Tabl. Ni 25,13 50 Tabl. N2 57,86

Zusammensetzung: 1 Tablette enthält: Spironolacton 100 mg in mikronisierter Form. Dosierung: 5 Tage lang 2-3 x tägl. 1Tabl., dann täglich l-2 Tabl. unzerkaut vor den Mahlzeiten einnehmen. Indikationen: Pri- märer Hyperaldosteronismus: Conn Syndrom, Glanduläre Hyperplasie der NNR. Sekundärer Hyperaldo- steronismus: Leberzirrhose mit Ascites, Herzinsuffizienz (mit Odemen), Hypertonie (mit Odemen), 0 deme, nephrotisches Syndrom. Kombination mit kaliuretischen Diuretika. Kontraindikationen: Hyper- kaliämie, Niereninsuffizienz, erstes Trimenon einer Schwangerschaft, bekannte Spironolacton-Unver- träglichkeit. Nebenwirkungen: Evtl. anfangs vorübergehend Schwindel, Kopfschmerzen, Schläfrigkeit.

Selten Hautausschläge, Magen-Darm-Unverträglichkeit, Minderung der Libido, Gynaekomastie, Abfall der Stimmlage, Hirsutismus, Menorrhagien. Wechselwirkungen: Carbenoxolon, Salicylate, Kahum- medikation, kaliumsparende Diuretika. Hinweise: Spironolacton

erscheint als Canrenoat in der Muttermilch.

Ct-Arzneimttel

Chemische Tempelhof GmbH Postf. 40 23 31 1000 Berlin 42

Originalgetreue Metallgußmodelle in limitierter Auflage (Maßstab 1:50)

(DODGE 6 x 6 U.S.M.D.) (SHERMAN M4A3)

(PzKpfw PANTHER) (SdKfz 232 BUSSING)

Die oben abgebildeten Modelle können in der Geschenkpackung B zum Preis von DM 156,— per Nachnahme bestellt werden. — Beim Fachhandel

oder direkt bei Solido — Axel Kauer KG, 8510 Fürth 2, Postfach 124.

DEUTSCHES ARZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

Folgen unvorhersehbar und langwierig sowie kost- spielig. Zu den Unfallver- letzten kommen noch die Opfer durch brutale Ge- walt und Randalierer. Die- se Kosten werden eben- falls fast alle von den ge- setzlichen Krankenkassen getragen ... Zu allem Un- glück wird auch noch dem Geschädigten laut Gesetz die Beweislast aufgebür- det, ... laut juristischer Version darf er aber nicht als Zeuge aussagen im Zi- vilprozeß. Demgegenüber tritt der Beklagte und Un- fallverursacher als Zeuge für seine Versicherung oder Firma auf. Was dabei herauskommt, braucht ja weiter nicht erörtert zu werden, denn welcher Schädiger will auf seine Prämie für unfallfreies Fahren verzichten oder auf den Führerschein oder Ar- beitsplatz? Folge ist, daß das Unfallopfer den Prozeß verliert, und die gesetzli- chen Krankenkassen blei- ben auf allen Kosten sitzen und müssen fleißig weiter- zahlen, während die gro- ßen Versicherungskonzer- ne eifrig von den Autohal- tern die Haftpflichtbeiträge einstreichen... Die erste Alternative wäre, daß ge- nerell, wer die schnellen Räder hat, im Schadenfalle bei Körperverletzung zah- len muß. Im Ausland ist das längst Sitte. Ferner den Prämiensatz, den die Ver- sicherungskonzerne für unfallfreies Fahren den Fahrzeug haltern erstatten, einem Fonds zuzuführen, aus dem die Körperverlet- zungen mitfinanziert wer- den. So würde ein großes Loch in den gesetzlichen Krankenkassen gestopft.

Eigentümlicherweise ha- ben die Versicherungskon- zerne für Haus- und Grund- besitz und Gewerbebetrie- be solche Anreize nicht. Ist dem nur so, weil diese nicht auf Rädern wegrollen können?

Hilde Schiffers

Kendenicher Straße 36 5000 Köln 51

SCHUTZRÄUME

Zu dem Leserbrief von Dr.

med. Eckhard Franzius („Wunschdenken") in Heft 9/1985, Seite 539:

Schutzbaupflicht

Herr Dr. med. Franzius wie- derholt in seinem Leser- brief die vielstimmig geäu- ßerte Meinung, Schutz- raumbau sei angesichts der Gefahrenlage mehr schädlich denn nützlich. Er kolportiert damit eine Aus- sage, die bei Kenntnis der Realität schlichtweg als Unsinn erscheinen muß.

Wahr ist vielmehr folgen- des: Atomare Detonatio- nen führen nicht notwen- dig zu radioaktiver Konta- minierung. Eine solche gab es zum Beispiel auch nicht 1945 in Hiroshima und Nagasaki. Die Städte konnten insoweit schon nach wenigen Stunden ge- fahrlos betreten werden.

Die wohlbekannten radio- aktiven Spätschäden ent- standen durch die Absorp- tion radioaktiver Primär- strahlung, die nur im Mo- ment der Detonation frei wird und sich auch so- fort thermodynamisch um- setzt. Schutzrauminsassen sind durch diese Strahlung nur wenig gefährdet. Wä- ren die Einwohner der bei- den Städte mit Schutzräu- men heutiger Konstruktion versorgt gewesen, so hätte es, wie Berechnungen ge- zeigt haben, etwa 90 Pro- zent weniger Opfer gege- ben.

So unglaublich es für den verunsicherten Leser auch klingen mag, so ist es doch eine Tatsache, daß ein Atomkrieg ohne wesent- liche radioaktive Rück- standsstrahlung denkbar ist. Auch Feuerstürme wer- den aller Voraussicht nach nicht stattfinden. Der Sau- erstoff wird uns bleiben, ein „atomarer Winter" fän- de nur im Extremfall statt.

Von 100 Personen, die in normalen Kellern durch

Sonderserie für Kenner

1138 (10) Heft 16 vom 17. April 1985 82. Jahrgang

(2)

DEUTSCHES iUI.ZTEBLATT

Kriegseinwirkung sterben würden, könnten in Haus- schutzräumen 80 sicher überleben.

Mit dieser Angabe dürfte die Frage nach der Sinnhaf- tigkeit von Schutzräumen beantwortet sein. Aber überzeugen wird wohl erst die Schutzbaupflicht -wie

MEDIKAMENTE

Zu dem Leserbrief "Im glei- chen Boot", von Dr. E. Krüger, in Heft 10/1985, Seite 626, der sich auf eine Meldung in Heft 48/1984., Seite 3536: "Arznei- mittel: Ausschuß empfiehlt Verfallsdatum" bezog:

Auf Kurzurlaub

Mit freudigem Erstaunen habe ich den Beitrag des Kollegen Krüger gelesen.

Die Anschrift stammt zwar

ENTPUPPT

Zum Aprilscherz des Kultur- magazins in Heft 13/1985, Sei- te 933 H., nämlich der "Entlar-

vung" der Schmetterlingshöh-

le auf Zypern durch Frau Pro- fessor Frowine Leyh:

Wer ist Hennes?

Die wissenschaftlichen Mutmaßungen über ge-

BRIEFE AN DIE REDAKTION

ein Großteil der Autofahrer sich ja auch erst nach Ein- führung des Gurtzwanges zum Anschnallen durchge- rungen hat.

Dr.-lng.

Holger Schwarzlose Dipi.-Wirtsch.-lng. (TH) Heinrich-Mann-Straße 124 4500 Osnabrück

unzweifelhaft aus einer Stadt in der Bundesrepu- blik, aber dem Inhalt nach scheint Kollege K. doch nur auf Kurzurlaub hier zu sein. Die fröhliche Blauäu- gigkeit seines Beitrags ist sonst eigentlich nicht recht zu erklären. Man kann da- zu nur Bert Brecht zitieren:

"Doch die Verhältnisse, sie

sind nicht so".

Dr. med. W. Eilles Friedrichstraße 42 8500 Nürnberg

heimnisvolle Felszeich- nungen auf Zypern wurden sehr einfühlsam illustriert

von "Hennes", wie die Si-

gnatur des Karikaturisten ausweist. Die Redaktion wurde zum ersten April ge- fragt: Und wer ist Hennes?

Es handelt sich nicht um den berühmten Geißbock des 1. FC Köln; der schreibt sich zwar auch so, falls er kann, aber unser

genialer Zeichner ist ein Psychologe aus dem ge- mütlichen Südwesten, aus Eberbach in Baden: Hans

Biedermann. DÄ

REHABILITATION

Zu der Glosse: "Kururlaub aufwärts" in Heft 7/1985:

Falscher Eindruck

Hier wird der Eindruck er- weckt, daß im Volksmund die BfA-Heilbehandlung als "Kururlaub" bezeich- net würde. Diese Auffas- sung ist falsch.

Die medizinische Maßnah- me, auch .,medizinische Rehabilitation" genannt, gehört mit zu den wichtig- sten Aufgaben der BfA; der Gesetzgeber hat die Reha- bilitation auch an die erste Stelle der BfA-Leistungen gesetzt.

Die Rehabilitation umfaßt die Gesamtheit aller Maß- nahmen, die erforderlich sind, den Versicherten möglichst auf Dauer in Ar- beit, Beruf und Gesell- schaft wieder einzuglie- dern.

Für eine Leistung, die in der Öffentlichkeit aner- kannt als eine gesund- heitspolitisch wichtige Auf- gabe gesehen wird, hat der Volksmund nie den Begriff

"Kururlaub" verwendet.

Mit dem Begriff "Kurur- laub" ist ein Urlaubsauf- enthalt zu beschreiben, in dem auf freiwilliger Basis Kuranwendungen in Heil- bädern und Kurorten in An- spruch genommen wer- den. Hierbei steht die Prä- vention im Vordergrund und nicht die Rehabilita- tion.

Bundesversicherungs- anstalt

für Angestellte Petrich

Pressedezernent Ruhrstraße 2 1000 Berlin 88

82. Jahrgang Heft 16 vom 17. April1985 (11) 1139

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