F
ahranfänger verursachen sta- tistisch belegt die meisten Verkehrsunfälle. Deshalb sind auch die Prämien der Kfz- Haftpflichtversicherungen für diese Gruppe entsprechend hoch. Ein Grund für die Unfall- trächtigkeit der jungen Fah- rer ist die fehlende Fahrpraxis.Hier soll der Modellversuch
„Begleitetes Fahren mit 17“
Abhilfe schaffen, an dem sich die Länder Bayern, Berlin, Bran- denburg, Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Nieder- sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein beteiligen.
Wer mit 17 Jahren Auto fah- ren will, muss sich zunächst bei einer Fahrschule für die Fahr- ausbildung Klasse B oder BE anmelden.Außerdem muss man einen Fahrerlaubnisantrag beim zuständigen Amt stellen. Dies ist frühestens mit 16,5 Jahren möglich; die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist obli- gatorisch. Nach erfolgreicher
Fahrprüfung erhält der Fahr- schüler eine Prüfungsbescheini- gung mit Ausnahmegenehmi- gung. Darin sind höchstens zwei Begleitpersonen einzutragen:
Diese müssen das 30. Lebens- jahr vollendet haben, minde- stens fünf Jahre den Führer- schein der Klasse 3 oder B besit- zen und dürfen nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben.
Wer eine Ausnahmegenehmi- gung besitzt, aber ohne Beglei- tung an Bord am Steuer eines Autos erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen sowie dem Verlust der vorläufigen Fahrerlaubnis.Wichtig: Der Füh- rerschein ist nur in Deutschland gültig. Er gilt jedoch auch in Bundesländern, die sich nicht am Modellversuch beteiligen.
Mit dem Erreichen des 18. Le- bensjahrs wird die Prüfbeschei- nigung in einen echten Führer- schein umgewandelt.
Wer seinen Kindern das Fah- ren in seinem Auto ermögli- chen will, sollte unbedingt sei- ne Autoversicherungen über- prüfen. Sind hier als Fahrer nur Personen über 23 Jahre – das ist üblich – eingetragen, muss der Halter den jugendlichen Nut- zer seiner Versicherung mel- den. Versäumt er dies, erlischt im Schadensfall zwar nicht der Versicherungsschutz, doch vie- le Versicherer verhängen Ver- tragsstrafen und fordern die ausstehenden höheren Beiträ- ge nach. Rolf Combach
Führerschein mit 17
Die Autoversicherung sollte Bescheid wissen
In vielen Policen sind nur Personen über 23 Jahre eingetragen.
Versicherungen
Foto: KEYSTONE