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Information für die Begleitperson. Führerschein mit 17 BF17. Fahrschule Böker / Alle Rechte vorbehalten

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© Fahrschule Böker / Alle Rechte vorbehalten

Information für die

Begleitperson

Führerschein mit 17

BF17

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Sinn und Zweck des begleiteten Fahrens

… mehr Freizeit für den Schutzengel

Vorwort - Einleitung

In den vielen Jahren der praktischen Erfahrung mit dem „begleiteten Fahren mit 17“

haben wir hier die wichtigsten Informationen für sie als Begleitperson gesammelt.

Deswegen:

nehmen sie sich bitte die Zeit

diese Infomappe gründlich durch zu lesen wenn Sie hier Informationen vermissen, geben Sie uns bitte eine Rückmeldung

wenn Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie

INHALTSVERZEICHNIS

Aufgaben und Verantwortung des Begleiters Seite 3

Fahren – Fahren – Erfahren Seite 4

Begleitetes Fahren mit 17 - Ablauf Seite 5 - 6

Wichtige Fragen und Antworten zu BF17 Seite 7 - 8

Ahndung von Vergehen Seite 9

Neue Verkehrsregeln Seite 10 - 11

Fahrerassistenzsysteme Seite 12

Verhalten nach einem Unfall Seite 13

Checklisten für Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit Seite 14 - 15

Verkehrsübungsplatz Seite 16

Die kostenlose ADAC – Mitgliedschaft Seite 16

Der Führerschein auf Probe Seite 17

Aufbauseminar Fahranfänger (ASF) Seite 18

Punkte in Flensburg - Punkteabbauseminare (ASP) Seite 19

Professionelle Anhängerausbildung Seite 20

Geschenkgutschein Seite 21

Treuekarte Seite 21

Kontaktmöglichkeiten zu uns Seite 22

Begleitprotokoll Seite 23

Raum für Notizen oder Fragen Seite 24

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© Fahrschule Böker / Alle Rechte vorbehalten 3

Aufgaben und Verantwortung des Begleiters

➢ Erlangung von Fahrpraxis

ist der Kernpunkt des begleitenten Fahrens (BF 17)

➢ Beratung des Fahrers

steht im Mittelpunkt der Tätigkeit der Begleiter

➢ Zwischen Fahranfänger und Begleiter

sollte ein Vertrauensverhältnis bestehen

➢ Es ist ratsam, dass Sie sich vor Fahrtantritt über Ihre Erwartungen austauschen

➢ Die Begleiter sollten jede Gelegenheit nutzen, mit dem Fahranfänger zu fahren

➢ Die Fahrleistung sollte im Jahr mindestens 5000 Kilometer betragen

es gilt „je mehr – je besser!!

➢ Der/die Begleiter sollten ausreichend Zeit haben,

um mit dem Fahranfänger regelmäßig unterwegs zu sein

➢ Der optimale Fall 2 o. 3 Begleitpersonen – mehr Info – mehr Wissen – mehr Hilfe

➢ Begleiter sind keine Fahrlehrer, deshalb gilt > niemals <

Eingriffe in die Bedienung des Fahrzeuges oder ins Lenkrad!

➢ Beschränken Sie sich auf evtl. verbale Hinweise und niemals direktes Eingreifen in die

Fahrentscheidungen und Fahrmanöver

➢ Hilfe geben beim vorausschauenden Fahren - Erfahrungen weitergeben.

➢ Raum lassen für selbstständige Fahrentscheidungen des Fahrers

➢ Antworten auf Fragen des Fahrers geben, um damit Sicherheit beim

Fahren zu vermitteln

➢ Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt – aber nicht mit privaten

Gesprächen ablenken – Fahranfänger brauchen noch viel Konzentration

➢ Außerhalb der Fahrten auch einen Austausch über Fahrerfahrungen ermöglichen

➢ Mäßigender Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen

machen Sie bitte dem Fahrer nicht noch mehr Stress

➢ Lassen Sie es bitte nicht zu, dass das Fahrzeug in einem eingeschränkten fahrtüchtigen

oder gar fahruntüchtigen Zustand gesteuert wird

Lassen Sie es bitte nicht zu dass durch die Fahrweise – andere - auch nicht die

Fahrzeuginsassen - gefährdet werden (z.B. durch Geschwindigkeits-, Rotlichtverstöße, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver)

– brechen Sie im Notfall die Fahrt ab und fahren selbst

➢ Begleiten Sie nicht, wenn Sie selbst nicht fit sind

➢ Begleiten Sie nicht, wenn Sie sich zuvor mit dem(r) Fahrer(in) gestritten haben

➢ Nehmen Sie bitte wie vorgeschrieben Ihren Führerschein und Ausweis mit,

um Ihre Begleitberechtigung jederzeit nachweisen zu können

➢ Teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit,

dass das Fahrzeug im Rahmen des BF 17 benutzt wird

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Fahren - Fahren - Erfahren ...

... durch diese Phase haben Jugendliche die Möglichkeit, nach einer

professionellen Fahrschulausbildung

bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B, B96 + BE

(also für PKW und Anhänger) zu erwerben, die sie aber nur in Begleitung einer rechtlich zugelassenen und eingetragenen Person nutzen dürfen.

Sinn und Zweck ist es insbesondere das hohe Unfallrisiko junger Fahrerinnen und Fahrer zu senken, indem sie in Begleitung einer älteren Begleitperson deutlich mehr als sonst üblich fahrpraktische Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln,

bevor sie ab 18 Jahren allein unterwegs sind.

Bei der Gruppe der jungen Autofahrer stellt sich ein ganz besonderes Verkehrssicherheitsproblem. Der Anteil der 18- bis 24- jährigen an allen bei Verkehrsunfällen Getötetenbeträgt etwa 22 % und liegt damit deutlich über ihrem Anteil an der Bevölkerung mit nur 8 %. Im Vergleich zur Altersgruppe der 25- bis 34-

jährigen ist das Risiko der jungen Fahrer, bei einem Verkehrsunfall getötet zu werden, fast dreimal so hoch, im Vergleich zur Gruppe der 35- bis 54-jährigen sogar fünfmal so hoch. Die Unfallproblematik bei den Fahranfängern wird im Wesentlichen auf mangelnde Fahrerfahrung und eine erhöhte Bereitschaft zu risikoreichem Verhalten zurückgeführt.

Mal ganz ehrlich:

Denken wir doch alle ein Mal an unsere ersten Kilometer im Strassenverkehr.

Wie oft hatten wir einfach nur "Glück" oder wie oft sind Freunde und Bekannte in Unfälle verwickelt worden.

Einige dieser Freunde gibt es heute nicht mehr.

Mit dem BF 17 haben wir die Möglichkeit das "Glück" unserer Kinder

in Wissen und Können zu wandeln.

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© Fahrschule Böker / Alle Rechte vorbehalten 5

begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Ablauf Hinweise / Bemerkungen

ab 16 ½ Jahren

Anmeldung, Antragsstellung und Führerscheinausbildung inkl. aller Prüfungen wie bisher, nur ein Jahr früher

Ausbildung in den Klassen B, B96 und BE Diese schließen die Klassen AM und L mit ein.

- theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag - praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag Zusätzlich:

- Ausnahmeantrag stellen (bekommst Du von uns)

- eine oder mehrere Begleitpersonen bei Antragsstellung benennen und eintragen

am 17. Geburtstag

(Wenn dieser auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, dann am nächsten darauf folgenden Werktag)

Aushändigung einer Prüfbescheinigung (kein Scheckkartenführerschein)

>>>

und Beginn der zweijährigen Probezeit

vom 17. – 18. Lebensjahr

fahren, fahren, erfahren

Selbstständiges und eigenverantwortliches Fahren

- aber immer nur mit einer eingetragenen Begleitperson; ohne Ausnahmen!

- nur innerhalb Deutschlands

- unter einer Alkoholgrenze von 0,0 Promille für den Fahrer und max. 0,5 Promille für Begleitperson

- Die Begleitperson ist nicht verantwortlich; Sie ist nicht Fahrzeugführer. Sie darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater fungieren - Fahrer muss immer die Prüfbescheinigung und einen Ausweis mitführen; die Begleitperson muss den Führerschein und einen Ausweis mitführen

Ausserdem:

Mit dem Führerschein ab 17 erwirbt man mit Aushändigung der

Prüfungsbescheinigung auch die Fahrerlaubnisse der Klassen AM und L Diese Fahrzeuge dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden

Nach dem 18. Geburtstag

Jetzt darf auch ohne Begleitperson gefahren werden Aber bitte trotzdem sofort den EU Führerschein beantragen Achtung:

Die Prüfbescheinigung ist nur bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.

Wenn kein EU Führerschein erteilt wurde, darfst Du dann nicht mehr fahren.

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Infos für den Begleiter:

Die Beleitperson(en) müssen:

- das 30. Lebensjahr vollendet haben

- Klasse B mind. 5 Jahren ununterbrochen besitzen also kein Entzug o. ä. zwischen durch

- dürfen max. 1 Punkte in Flensburg haben

Ihre Aufgabe liegt vor allem darin, der Fahrerin bzw. dem Fahrer vor und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, um damit Sicherheit beim Fahren zu vermitteln.

Sie haben dabei jedoch keine Ausbildungsfunktion und dürfen nicht in die Fahrtätigkeit und Entscheidungsbefugnis der Fahranfängerin oder des Fahranfängers eingreifen, weil diese selbst im Besitz einer Fahrerlaubnis und verantwortliche Fahrzeugführer sind.

Lassen Sie bitte nicht zu, dass das Fahrzeug in einem eingeschränkt fahrtüchtigen oder gar fahruntüchtigen Zustand gesteuert wird oder dass durch die Fahrweise andere – auch die Fahrzeuginsassen – gefährdet werden (z.B. durch Geschwindigkeits-, Rotlichtverstöße, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver).

Es ist ratsam, dass Sie sich vor Fahrtantritt über Ihre Erwartungen austauschen.

Begleiten Sie nicht, wenn Sie selbst nicht fit sind, Alkohol oder gar Drogen konsumiert haben und auch dann nicht, wenn Sie sich zuvor mit der Fahrerin oder dem Fahrer gestritten haben.

Nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit, damit Sie sich ausweisen können.

Teilen Sie als Halterin oder Halter des Fahrzeugs Ihrer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit, dass das Fahrzeug im Rahmen des begleitetem Fahren benutzt wird.

Infos für den Fahrer:

Fahre nie ohne Deine Begleitperson.

Fahre nur, wenn Du fit bist, niemals unter Alkohol oder Drogeneinfluss oder wenn Du übermüdet bist!

Halte unbedingt die Auflagen ein, da sonst die Ausnahmegenehmigung widerrufen und ein Bußgeld fällig wird. Außerdem kann Dir die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Übrigens:

Wer noch keine 18 Jahre alt ist und ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, bezahlt Bußgeld und bekommt Punkte in Flensburg.

Außerdem wird sofort die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar (Nachschulung) angeordnet.

Das nicht Mitführen der Prüfbescheinigung wird mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Alle Infos und auch weitere interessante Links zu diesem Thema findest sie wie immer unter

www.fahrschule-boeker.de

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© Fahrschule Böker / Alle Rechte vorbehalten 7

Die wichtigsten Fragen und Antworten

I. Grundlagen

II. Führerscheinantrag III. Ausbildung und Prüfung

IV. Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung V. Verstöße

VI. Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) VII. Fahrerlaubnis auf Probe

VIII. Begleitpersonen IX. allgemeine Fragen

I. Grundlagen

Ab wann wurde das Begleitete Fahren in Baden-Württemberg gestartet?

Ab dem 01.01.2008

II. Führerscheinantrag

Welche Klassen können im Rahmen des Begleiteten Fahrens beantragt werden?

Im Rahmen des Begleiteten Fahrens können nur die Klassen B und BE, B96 beantragt werden.

Muss der Führerscheinantrag auch von Erziehungsberechtigten unterschrieben werden?

Der Führerscheinantrag bedarf immer der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, d.h. der Erziehungsberechtigten.

Müssen die Namen der vorgesehenen Begleitperson(en) bereits im Antrag angegeben werden?

Ja, mindestens eine Begleitperson muss benannt sein.

Gibt es Muster für die erforderlichen Beiblätter zum Führerscheinantrag?

Ja. Verschiedene Behörden haben ihr eigenes Muster entwickelt. Alle Formulare bekommt der Antragssteller von uns Können weitere Begleitpersonen nachträglich gemeldet werden?

Ja, sie dürfen aber erst als Begleiter tätig werden, wenn sie in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.

Von wem wird die Prüfungsbescheinigung ausgestellt?

Die Prüfungsbescheinigung wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.

Wie sieht die Prüfungsbescheinigung aus?

Die Prüfungsbescheinigung ist ein amtliches vorgeschriebenes Formular – siehe auch Seite 5

Wird die Erteilung der Fahrerlaubnis im Rahmen von BF 17 durch Aushändigung der Prüfungsbescheinigung auch im Zentralen Fahrerlaubnisregister (Flensburg) vermerkt?

Ja, die Erteilung einer Fahrerlaubnis wird im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert.

Kann mit dem Antrag BF 17 auch die Klasse A mit beantragt werden?

Ein Antrag auf die Klassen A und B ist allenfalls dann möglich, wenn der Antragsteller bereits 17 ½ Jahre alt ist. Die Theorieprüfung für die Klasse A wäre aber frühestens drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig.

Kann mit dem Antrag BF 17 gleich der EU-Kartenführerscheins mit beantragt werden?

Dies ist möglich. Der Jugendliche kann dann unmittelbar nach seinem Geburtstag bei der Führerscheinstelle seinen Führerschein abholen.

Kann in begründeten Ausnahmefällen zusätzlich sowohl die Prüfungsbescheinigung zum Fahren in Begleitung als auch ein Führerschein mit Auflagen beantragt werden, damit der Jugendliche berechtigt ist, alleine zu der Schule oder zur Arbeit zu fahren?

Dies ist in besonders gelagerten Härtefällen möglich. Allerdings gelten für die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Auflagen und die Ausstellung des Führerscheins die üblichen Vorgaben: Der Härtefall muss nachgewiesen und im Antrag

ausreichend begründet werden. In der Regel muss der Antragsteller in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung seine Eignung nachweisen.

III. Ausbildung und Prüfung

Bei BF 17 sind in der Klasse B auch die Klassen L, AM eingeschlossen. Müssen die Jugendlichen auch eine praktische Ausbildung in der Klasse AM, L durchlaufen?

Nein, dies ist bei BF 17 ebenso wenig vorgeschrieben, wie bei der „normalen“ Fahrerlaubniserteilung.

Wer darf Bewerber BF 17 ausbilden?

Jeder Fahrlehrer mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE.

Wie viel Theorieunterricht muss ein BF 17 Bewerber besuchen, der schon im Besitz der Klasse L o. AM ist?

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In diesem Fall handelt es sich um Erweiterung der Fahrerlaubnis. Deshalb sind nur 6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff für die Klasse B/BE vorgeschrieben.

Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der im Rahmen von BF 17 die Fahrerlaubnis Klasse B erworben hat und später die Klasse A beantragt?

Da es sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis handelt, müssen 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse A besucht werden.

Welche Besonderheiten gelten für die Prüfung?

Für die Prüfung, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B. Die

Theorieprüfung darf also frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17.

Lebensjahres abgelegt werden.

IV. Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung

Ist in der Prüfungsbescheinigung eine Gültigkeitsdauer eingetragen?

Nein, da die Bescheinigung automatisch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihre Gültigkeit verliert.

Ist in der Prüfungsbescheinigung eingetragen bis zu welchem Tag nur in Begleitung Kraftfahrzeuge der Klasse B, B96 oder BE gefahren werden dürfen?

Ja, eingetragen wird das Datum, an dem der junge Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet.

Darf mit der Prüfungsbescheinigung auch noch nach dem 18. Geburtstag gefahren werden?

Ja, auch ohne Begleitung noch drei Monate lang. Innerhalb dieser Zeit muss der EU-Führerschein ausgehändigt sein!

Wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch ein Führerschein ausgestellt?

Ja, im Regelfall wird mit dem Antrag auf BF 17 die Ausstellung des Führerscheins mit beantragt.

Erlischt die Fahrerlaubnis, wenn nicht nach den 3 Monaten ein Führerschein ausgestellt wird?

Nein, die Fahrerlaubnis bleibt auch weiterhin gültig.

Wer haftet im Falle eines Unfalls?

Da der junge Fahrer eine Fahrerlaubnis besitzt, ist er für sein Tun auch in vollem Umfang verantwortlich.

Muss die Fahrzeugversicherung informiert werden?

Dies wäre dann erforderlich, wenn im Versicherungsvertrag Besonderheiten vereinbart wären, wie zum Beispiel ein Mindestalter des Fahrers oder dass der Fahrer keine Beifahrer mitnehmen darf o. ä.

Darf ein junger Fahrer mit der Prüfungsbescheinigung auch im Ausland fahren?

Nein, die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland.

Darf der Inhaber der Prüfungsbescheinigung auch Kraftfahrzeuge der Klassen AM, L fahren?

Ja, dies ist auch ohne Begleitperson erlaubt.

Darf man mit der Prüfungsbescheinigung im Ausland Fahrzeuge der Klassen AM, L fahren?

Nein. Wer diese Kraftfahrzeuge im Ausland fahren will, muss zusätzlich zur Prüfungsbescheinigung die Ausstellung eines Kartenführerscheins für diese Klassen beantragen.

IV.

Konsequenzen bei Verstößen

Welche Konsequenzen hat es, wenn der junge Fahrer die Prüfungsbescheinigung bei einer Kontrolle nicht aushändigen kann?

Er handelt ordnungswidrig und muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € bezahlen.

Welche Rechtsfolgen hat es, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis innerhalb der drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Führerschein beantragt und mit der Prüfungsbescheinigung weiterfährt?

Er handelt ordnungswidrig, da er im Fall einer Kontrolle den erforderlichen Führerschein nicht vorlegen kann. Diese Ordnungswidrigkeit wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 10 € geahndet.

Welche Konsequenzen hat es, wenn der Inhaber der Prüfungsbescheinigung ohne eine der in der Prüfung- bescheinigung namentlich benannten Begleitpersonen ein Kraftfahrzeug der Klasse B, B96 oder BE führt?

Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmegenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird in jedem Fall die Fahrerlaubnis widerrufen. Der Widerruf betrifft auch die Klassen AM und L.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann?

Vor der Neuerteilung muss der Betroffene unbeschadet der übrigen Voraussetzungen an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF Seminar)

Welche Konsequenzen hat es für den Begleiter, wenn der Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht?

Keine, da der Begleiter weder Führer des Fahrzeugs ist noch als solcher gilt.

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Bespiele für die rechtliche Ahndung von Vergehen

Beispiele möglicher Zuwiderhandlungen im Rahmen des BF 17:

1. Der Fahrer fährt ohne Begleiter

2. Der Begleiter hat 0,5 oder mehr Promille oder hat andere Drogen eingenommen 3. Der Begleiter ist nicht eingetragen

4. Dem Begleiter wurde die Fahrerlaubnis entzogen oder er hat ein Fahrverbot 5. Fahrer (Fahranfänger) führt die Prüfbescheinigung nicht mit

Rechtliche Folgen für den Fahrer (BF17)

• 1. Wer noch keine 18 Jahre alt ist und ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird,

bezahlt 150 Euro Bußgeld und bekommt 4 Punkte in Flensburg

• Für 2. - 4. erhält der Fahrer grundsätzlich mindestens ein Verwarnungsgeld von 25 €

• In der Regel wird aber ein Bußgeld verhängt werden. Dies führt dann zu einem Punkt im

VZR und wäre ein Delikt für die Fahrerlaubnis auf Probe

• In jedem Fall wird die Fahrerlaubnis des Fahrers widerrufen

• Sie darf erst nach Besuch eines ASF-Seminares wiedererteilt werden

• Die Probezeit wird in diesen Fällen jedoch nicht verlängert

• Bei weiteren Delikten innerhalb der Probezeit bzw. je nach Fall muss nochmals ein ASF

Seminar besucht werden

• Für Punkt 5. gibt es ein Verwarnungsgeld

Rechtliche Konsequenzen für Begleiter:

• Für den Begleiter haben obige Fälle 1. – 5. keine Auswirkungen

• Entsteht durch den Eingriff des Begleiters während der Fahrt eine konkrete Gefährdung

oder ein Unfall, macht er sich dadurch strafbar und ihm kann die Fahrerlaubnis entzogen werden

• Weiterhin kommen für den Begleiter Straftaten durch Anstiftung oder Beihilfe in Betracht

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Neue Verkehrsregeln

Vielleicht liegt Ihre Fahrausbildung ja schon einige Zeit zurück. Und evtl. hat sich in dieser Zeit einiges verändert. Deswegen hier ein kleiner Überblick.

Reißverschlussverfahren (StVO §7)

Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dass durchgehende Befahren eines

Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren). Dies ist keine gut Willen Regelung, sondern für die Benutzer beider Fahrstreifen ein Pflichtverhalten. Sie müssen einfädeln lassen!

Neu ist auch, dass man erst am Ende den Fahrstreifen wechseln darf. Ein Wechseln vorher ist verboten!

Freie Gasse auf der Autobahn (StVO §11)

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Haltestellen Warnblinklicht / Schrittgeschwindigkeit - Überholverbot (StVO §20)

Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig muss der Fahrzeugführer warten.

Haltestellen – Abfahren / Warten (StVO §20)

Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Grünpfeilschild (StVO §37)

Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der

Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und

Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Ausrüstung von Fahrzeugen (Auszug StVO §2)

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. (…) Bei Verstoß gegen die Pflichten zur ordentlichen Bereifung ist ein Verwarnungsgeld vorgesehen; ist gar eine Gefährdung gegeben, wird eine Geldbuße erhoben. Für diesen Fall erfolgt dann auch eine Eintragung ins Verkehrszentralregister in Flensburg.

Kreisverkehr – Blinken beim Ausfahren

Ist an der Einmündung eines Kreisverkehrs Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten. Bei der Einfahrt in einen so beschilderten Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden. Beim Verlassen des Kreisverkehrs hingegen gilt Blinkpflicht. Der Kreuzungsbereich „Kreis“ darf nur mit mäßiger

Geschwindigkeit durchfahren werden (max. 20 – 25 km/h) Warnwestenpflicht

Ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem zugelassenen Pkw, Lkw und Busse eine Weste vorhanden sein.

Vor diesem Datum war dies nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge in Deutschland vorgeschrieben

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Kreisverkehr – Mittelinsel

Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen ihre Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Ausnahme – Fahren auf der Standspur

Das Befahren der Standspur, des Seitenstreifens, ist nur in Ausnahmenfällen zulässig. Ein solcher Ausnahmefall kann nur durch die Polizei oder durch die Verkehrszeichen 223.1, 223.2 und 223.3

ausdrücklich angeordnet werden. Dauerlichtzeichen über der Fahrbahn (z.B. grüner Pfeil senkrecht nach unten gerichtet) können diese Anordnung unterstützen, jedoch nicht ersetzen.

Handy

Wer ohne Freisprechanlage im Auto beim Telefonieren erwischt wird, muss ein Bußgeld bezahlen. Dazu gibt es noch eine Eintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg. Auch telefonierende Radfahrer können zur Kasse gebeten werden.

Es ist verboten, während der Fahrt das Handy zu bedienen (einschließlich aller Zusatzfunktionen) oder ein Gespräch anzunehmen. Dies hat auch Gültigkeit beim Warten vor der roten Ampel oder im Stau.

Die Freisprecheinrichtung muss nicht fest eingebaut sein. Ein Handy in Kombination mit einem Head-Set muss nicht unbedingt in einer fest montierten Halterung aufbewahrt werden. Es spielt dabei keine Rolle, wo es liegt, solange der Fahrer das Handy zum Telefonieren nicht in die Hand nehmen muss.

Wer im Stau steht und den Motor ausgeschaltet hat, kann telefonieren. Erlaubt ist es, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen, wenn man es nur an einen anderen Platz legen will.

Verkehrsberuhigter Bereich (StVO §42)

Das Zeichen 325 zeigt den Beginn eines sogenannten verkehrsberuhigten Bereichs an. Im gesamten Bereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 – 7 km/h) gefahren werden. Jegliche Behinderung oder gar Gefährdung von Fußgängern muss verhindert werden. Das Parken im verkehrsberuhigten Bereich ist nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt. Ausgenommen ist das Anhalten, um jemanden Ein- oder Aussteigen zu lassen, sowie zum Be- oder Entladen.

Fußgänger dürfen die gesamte Fläche benutzen (Mischverkehrsfläche). Wer aus dem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) auf eine Straße einfährt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Notfalls ist anzuhalten. Er hat in keinem Fall Vorfahrt. Dabei ist die Gestaltung der Ausfahrt unerheblich.

Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, kann danach wieder die innerörtlich übliche Geschwindigkeit fahren, wenn nicht durch Verkehrszeichen eine andere Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist.

Umlenkungspfeil

Umlenkungspfeile dienen dazu, den Verkehr bei Stau oder stockendem Verkehr auf in der Regel weniger befahrene, parallel verlaufende Autobahnstrecken umzuleiten.

Warnwesten in Privatfahrzeugen

In Deutschland gibt es zurzeit noch keine Verpflichtung, in einem privat genutzten Kraftfahrzeug eine Warnweste mitzuführen. Es ist jedoch sinnvoll, freiwillig eine solche Weste für den Fall einer Panne oder eines Unfalls mitzuführen. Sie erhöht gerade zur Nachtzeit oder bei schlechten Sichtverhältnissen deutlich die eigene Sicherheit. Für die Urlaubsfahrt ist es wichtig, eine Warnweste mitzuführen, da sie z.B. in Italien und Frankreich schon vorgeschrieben ist.

Alkoholverbot für Fahranfänger (seit 1. August 2007)

Das Alkoholverbot gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, die sich in der Probezeit befinden und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres.

Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld und Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden.

Überholverbot(e)

Bei unklarer Verkehrslage – an unübersichtlichen Stellen (Kurven, Kuppen, Engstellen) - Wenn es

ein Überholverbotsschild gibt (zum Beispiel die Verkehrszeichen 276/277, das Zeichen 276 bezieht sich auf Kraftfahrzeuge aller Art, das Zeichen 277 dagegen auf Lkws und sieht ein Lkw-Überholverbot vor) – an und vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen - Wenn der Fahrer für den Überholvorgang die

Höchstgeschwindigkeit überschreiten müsste und mehr km/h als erlaubt fährt - Wenn beim Überholen eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs entsteht - Wenn der Fahrer eine Fahrbahnbegrenzung überfährt

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moderne Fahrerassistenzsysteme

Diese hilfreichen Begleiter

- Überwachen den Abstand zum Vorausfahrenden - machen den Spurwechsel sicher

- Parken selbsttätig ein

- Erkennen auch bei schlechter Sicht Hindernisse auf der Fahrbahn - Lassen die Räder nicht durchdrehen

- Unterstützen bei einer Gefahrbremsung und halten das Fahrzeug lenkbar - Stabilisieren das Fahrzeug in Kurven und können noch einiges mehr

Hier eine kleine Auswahl:

Elektronisches Stabilitäts-Programm – ESP Verhindert Schleuderbewegungen des Fahrzeugs.

Das elektronische Stabilitätsprogramm wurde von den Firmen Bosch und Mercedes entwickelt. Andere Hersteller haben für vergleichbare Systeme eigene Abkürzungen, beispielsweise bei der Firma Porsche

„PSM“ oder bei den Firmen BMW und Mazda „DSL“.

Jeder 4. Unfall ist laut GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) ein Schleuderunfall.

Hier kann ESP erfolgreich eingreifen. Es bremst computergesteuert gezielt einzelne Räder ab und wirkt so dem Über- oder Untersteuern in Kurven und dem Schleudern entgegen. Gegebenenfalls reduziert es auch die Motorkraft.

Anti – Blockier- System – ASB und Antriebs - Schlupfregelung - ASR Sind immer Bestandteil von ESP.

Abstandsregler – ACC (Adaptive Cruise Control)

Überwacht die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs und gleicht die Geschwindigkeit an, bis der Abstand wieder stimmt.

Spurhalteassistent – LDW (Lane Departure Warning) Er warnt vor dem unbeabsichtigten Verlassen der Fahrspur Spurwechselassistent – LCA (Lane Change Assistant)

Überwacht schlecht einsehbare Bereiche, den toten Winkel und warnt vor schnell herannahenden Fahrzeugen. Unterstütz den Fahrer beim Fahrstreifenwechsel.

Bremsassistent – BAS

Er sorgt dafür, dass bei einer notwendigen Vollbremsung der höchstmögliche Bremsdruck aufgebaut wird.

Berganfahrassistent – HSA (Hill Start Aid)

Automatische Unterstützung beim Anfahren an Steigungen, durch die ein Zurückrollen verhindert wird. Die Bremse wird erst dann gelöst, wenn der Motor genug Drehmoment bereitgestellt hat.

Geschwindigkeitsregelanlage / Tempomat

Dabei handelt es sich um eine Vorrichtung, die die Kraftstoffzufuhr automatisch so regelt, dass das Fahrzeug eine vom Fahrer vorgegebene Geschwindigkeit nach Möglichkeit einhält. Bei Betätigung von Fußbremse, Gas oder Kupplung (bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe) wird die Regelung deaktiviert.

Parklenkassistent – PLA

Er übernimmt beim Einparken vollständig alle nötigen Lenkmanöver. Der Fahrer muss lediglich vorsichtig Gas geben. Ist der Mindestabstand nach hinten erreicht, muss der Fahrer bremsen, den Vorwärtsgang einlegen und nun selbst den Wagen nach vorn setzen.

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Unfall

Was tun, wenn es doch einmal zum Unfall gekommen ist?

Trotz der Anwesenheit eines Begleiters kann es selbst dem gewieftesten Fahrer

passieren, dass er aus eigener Unachtsamkeit oder durch Fremdverschulden einmal die Kontrolle verliert – und es „kracht“.

Hier einige wichtige Tipps, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollten:

- Ruhe bewahren - Warnweste anziehen - Warnblinklicht einschalten

- Warndreieck außerhalb geschlossener Ortschaften bei schnellem Verkehr im Abstand von mindestens 100m aufstellen, bei Kurven und Bergkuppen davor

- Falls es Verletzte gibt, Erste Hilfe leisten

- Unfallbericht zwecks Schadenaufnahme anfertigen (meist kostenlos bei der Versicherung erhältlich)

- Kein Schuldanerkenntnis abgeben, da ansonsten der Versicherungsschutz erlöschen kann

- Nie vom Unfallort entfernen, auch wenn der Schaden noch so winzig erscheint (z.B.

Schramme beim Ein- oder Ausparken); unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird laut § 142 StGB mit Geld oder Freiheitsstrafe geahndet; unfallbeteiligt ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann

- Angemessene Zeit am Unfallort warten (mindestens 60 Minuten)

- Feststellung zur Person und der Art der Beteiligung ermöglichen (Unbeteiligte können die Feststellung treffen, ansonsten an nahe gelegener Polizeistation den Unfall mitteilen - bei Personenschäden immer Polizei verständigen)

- Bei einem Unfall mit Wild muss in jedem Fall unverzüglich die Polizei benachrichtigt werden, damit der zuständige Jagdpächter informiert werden kann; der Unfallort ist gegebenenfalls abzusichern oder kenntlich zu machen.

Hier finden Sie zum kostenlosen Download

das aktuelle Unfallaufnahmeformular für das Handschuhfach >

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Checkliste Verkehrssicherheit

Sicher ist sicher, deshalb sind auch Halter und Fahrer gleichermaßen verantwortlich für den

verkehrssicheren Zustand des benutzten Fahrzeuges. Worauf dabei besonders zu achten ist, zeigt die folgende Liste.

Bremsen

- Die Bremsflüssigkeit muss regelmäßig ausgetauscht werden - Die Bremsbeläge dürfen nicht zu stark abgenutzt sein

- Wenn die Bremswirkung einseitig ist oder das Fahrzeug beim Bremsen ausbricht, bitte sofort die Werkstatt aufsuchen.

- Vor Fahrtantritt nach längeren Standzeiten sowie nach jeder Unterbodenwäsche sollte die Funktion der Fußbremse kontrolliert werden.

Bereifung

- Immer auf den richtigen Luftdruck achten, Angaben darüber finden sich im Begleithandbuch des Fahrzeuges

- Das Reifenprofil sollte nicht unter 3mm abgefahren werden (die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6mm), die Haftung nimmt sonst rapide ab, besonders bei Nässe

- Bordsteinberührungen am besten vermeiden

- Bordsteine nur im rechten Winkel und sehr langsam überfahren

- Sollte der Reifen platzen, Fuß weg vom Gas, gegebenenfalls gegenlenken und vorsichtig abbremsen.

Beleuchtung

- Sehen und gesehen werden: Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionieren und dürfen durch nichts

verdeckt werden

- Überprüfen aller Scheinwerfer und Leuchten

- Alle Gläser müssen intakt sein und alle Reflektoren sauber - Prüfen, ob irgendwo Feuchtigkeit eingedrungen ist

- Die Höhe des Abblendlichts muss richtig eingestellt sein.

Lenkung

So muss das Spiel der Lenkung regelmäßig überprüft werden:

- Lenkrad geradestellen

- Stellen Sie sich bei heruntergelassenem Seitenfenster neben Ihr Fahrzeug - Das Lenkrad bewegen und dabei die Vorderräder beobachten

- Das Lenkrad darf sich höchstens 2 bis 3 Finger breit drehen lassen, ohne dass sich die Vorderräder bewegen - bei Servolenkung darf kein merkliches Spiel zu spüren sein.

- Die Lenkung muss gleichmäßig leichtgängig sein

- In der Kurve muss sich das Lenkrad selbständig zurückstellen.

Sicht

- Saubere Windschutzscheibe

- Gefüllte Scheibenwaschanlage, im Winter frostsicher - Funktionstüchtige Scheibenwischblätter

- Keine störenden Aufkleber oder Maskottchen auf der Scheibe und am Spiegel Spiegel

Auch hier gilt: sauber und intakt sowie korrekt eingestellt.

Signaleinrichtung

Hupe, Lichthupe, Blinker, Warnblinklicht und Bremsleuchten sollten tadellos funktionieren.

Kennzeichen

- Die amtlichen Kennzeichen dürfen nicht verändert werden

- Lesbarkeit steht an oberster Stelle, auch bei Dunkelheit (Kennzeichen Beleuchtung).

Fragen Sie uns

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Checkliste für die Betriebssicherheit

Wasser Öle Luft Kraftstoff Energie Notfallset

Fahrpraxis allein ist nicht alles. Damit Sie während der Fahrt nicht in Schwierigkeiten geraten, ist es auch sehr wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob das Auto auch wirklich betriebssicher ist.

Der Begriff „WOLKEN“ gibt Ihnen dafür eine sehr einfache Orientierungshilfe:

W = Wasser

- Der Kühler muss stets ausreichend Wasser enthalten (Kontrolle über die Markierung im Ausgleichsbehälter)

- Heißes Kühlsystem nicht öffnen, Verbrennungsgefahr

- Muss häufig aufgefüllt werden, ist der Kühlkreislauf undicht – Werkstatt aufsuchen!

O = Öle

- Ölstand kontrollieren (siehe Betriebsanleitung des Kfz) - Motoröl altert – Wechselintervalle des Herstellers beachten - Zu viel Öl ist genauso schädlich wie zu wenig (Katalysator)

- Beim Aufleuchten der Öldruckkontrollleuchte sofort Motor abstellen!

L = Luft

- Korrekten Reifendruck anhand der Tabelle im Tankdeckel oder an den Türen prüfen

- Regelmäßige Kontrolle und Anpassung des Luftdrucks an die Beladung; Reserverad nicht vergessen - Luftdruck nur an „kalten“ Reifen messen

- Luftdruck bei längeren Fahrten und an Winterreifen um 0,2 bar erhöhen.

K = Kraftstoff

- Eine Angabe über den zu tankenden Kraftstoff findet man bei fast allen Fahrzeugen im Tankdeckel - Für das Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels zahlt man Strafe (§ 1 StVO)

- Regelmäßig Kraftstoffverbrauch kontrollieren.

E = Energie (elektrische Anlage)

- Spannung des Keilriemens und elektrische Verbindung zur Batterie müssen regelmäßig kontrolliert werden - Der Energiebedarf im Winter ist besonders groß

- Ein „pfeifender“ Keilriemen ist ein Indiz für zu geringe Keilriemenspannung - Vorsicht, Batteriesäure ist ätzend

- Funktioniert ein elektrischer Verbraucher nicht, die Sicherung überprüfen.

N = Notfallset (Notfallwerkzeuge) - Bordwerkzeug

- Wagenheber und Ersatzrad - Ersatzsicherungen / Lampen - Verbandkasten

- Warndreieck - Warnleuchte - Warnwesten.

Fragen Sie uns

nach dem für sie kostenlosen Technik Flyer für Auto – Anhänger - Zweiräder >>>

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Verkehrsübungsplatz:

Ja – auf alle Fälle. So viel wie möglich privat üben

Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring * Mahdentalstrasse * 71229 Leonberg Öffnungszeiten:

(Änderungen vorbehalten)

täglich von 12:00 Uhr bis 16:30 Uhr (letzte Platzeinfahrt: 15:30 Uhr)

alle Angaben

Platzgebühren:

(Angaben ohne Gewähr)

Für die erste Stunde: € 7,00 inkl. Tageshaftpflichtversicherung für jede weitere angefangene Stunde: € 2,50

Wegen der Durchführung von Sicherheitstraining kann die Verkehrsübungsanlage kurzfristig für den Übungsbetrieb ganz oder teilweise gesperrt werden.

Bitte erfrage vor dem Besuch immer unter Telefon: 07152 4 81 92

oder unter www.fahrschule-boeker.de die aktuellen Öffnungszeiten >

1 Jahr kostenlose

ADAC – Mitgliedschaft

für unsere Schüler und Kunden

Dieses Paket beinhaltet alle Leistungen des ADAC Dieses Angebot können alle unsere

Schüler, Seminarteilnehmer und Kunden

garantiert 1 Jahr kostenlos

in Anspruch nehmen

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Der Führerschein auf Probe

1. Der Führerschein auf Probe

ist keine zeitlich begrenzte Sache, sondern bereits ein Führschein auf Lebenszeit. Allerdings gilt bei der Ersterteilung der

Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE (nicht bei den Klassen AM, L und T) innerhalb der ersten zwei Jahre (ab dem Tag der Aushändigung des Führerscheins) eine besondere Regelung.

2. Wann muss ich zum Seminar?

Als Faustformel kann man sagen, bei einem Verstoß mit einem Bußgeld ab 40,00 €, innerhalb der zweijährigen Probezeit. Hier gibt es dann auch in Flensburg Punkteeintragungen.

3. Probezeitverlängerung

Die Verwaltungsbehörde wird davon in Kenntnis gesetzt und muss die Teilnahme an einem Aufbauseminar (früher Nachschulungskurs) anordnen. Gleichzeitig wird die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert (immer ab dem Tag der Aushändigung)

4. Das Seminar

ist keine Nachschulung wie viele denken und es hat in keiner Weise etwas mit Fahrschulunterricht zu tun.

Es ist ein aktiver Erfahrungsaustausch mit detaillierten gemeinsamen Analysen des bisherigen Verhaltens um das Unfallrisiko zu mindern. Der Fahrlehrer fungiert hier nicht als Lehrer, sondern als Moderator.

Das Seminar findet in Gruppen von min. 6 und max. 12 Teilnehmern statt. Es umfasst 4 Sitzungen a 135 Minuten und eine Beobachtungsfahrt von ca. 30 Minuten. Der Kurszeitrahmen ist zwischen 2 und 4 Wochen vorgegeben.

Nur wenn alle Kursteile besucht worden sind, kann die Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

5. Was ist bei erneuter Auffälligkeit in der Probezeit

80 % der auffällig gewordenen Fahranfänger, schaffen den Rest der Probezeit ohne weitere Vergehen. Für den Rest gilt:

nach der zweiten Auffälligkeit: Verkehrspsychologische Beratung nach der dritten Auffälligkeit: Entzug der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis kann frühestens nach 3 Monaten wieder beantragt werden

6. Achtung - wichtige Hinweise!

1. Der Termin der auf der "Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar" von der Verwaltungsbehörde vorgegeben ist - ist der Abgabetermin der Bescheinigung - d. h. hier muss der Kurs bereits beendet sein - viele melden sich irrtümlich erst zu diesem Termin an

2. Der Kurs ist in sich geschlossen. Du musst an allen 4 Sitzungen und der Beobachtungsfahrt teilnehmen. Du kannst einen verpassten Kursteil nicht nachholen - in diesem Fall muss das gesamte Seminar wiederholt werden - in der Regel ist dann auch die Kursgebühr erneut fällig

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Wir bieten immer Aufbauseminare

für Fahranfänger!

(früher Nachschulungskurse)

Das Seminar erstreckt sich über 4 Sitzungen a 135 min und einer Beobachtungsfahrt.

Der Kurs dauert min. 2 und max. 4 Wochen

ACHTUNG:

der Termin in der Aufforderung der Führerscheinstelle ist der Abgabetermin für die Seminarteilnahme, nicht der Anmeldetermin zum Seminar

Anmeldung bei uns jederzeit möglich in jedem unserer Lehrsäle oder im Internet

www.fahrschule-boeker.de

... und so geht es dann weiter

Du bekommst die genauen Kurstermine innerhalb 24h per E-Mail und du bekommst dazu die Bankverbindung

Wir reservieren dir den Platz bis zur angegebenen Zahlungsfrist

Wenn du das Seminarentgelt innerhalb der angegebenen Frist beglichen hast, ist der Seminarplatz für dich fest gebucht

sollten wir keinen Zahlungseingang bis zu dem angegebenen Termin feststellen,

müssen wir den für dich reservierten Platz sofort anderweitig vergeben.

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Punkte in Flensburg

... warte nicht bis es zu spät ist!

Bedenke - wenn du:

1 - 3 Punkte in Flensburg hast, bist du vorgemerkt freiwillige Teilnahme an einem FES Seminar möglich - 1 Punkte Rabatt

4 - 5 Punkte in Flensburg hast, bekommst du eine schriftliche Ermahnung freiwillige Teilnahme an einem FES Seminar noch möglich - 1 Punkte Rabatt

6 - 7 Punkte in Flensburg hast, bekommst du eine schriftliche Verwarnung die Teilnahme an einem FES Seminar ist nicht mehr möglich - kein Rabatt möglich

8 Punkte in Flensburg hast - zu spät - Fahrerlaubnisentzug für min. 6 Monate

Wir bieten immer

Punkteabbau Seminare an! >>>

Das Fahreignungsseminar FES

(früher Punkteabbauseminar)

besteht aus zwei Teilen

Verkehrspädagogische Teilmaßnahmehier in der Fahrschule Verkehrspsychologische Teilmaßnahmein einer Praxis

max. 6 Teilnehmer 2 Sitzungen (Module) a 90 Minuten

mit einem Verkehrspädagogen

Preis 290,00 Euro inkl. Lehrmaterial

Zwischen den beiden Sitzungen muss mindestens 1 Woche vergehen

max. 1 Teilnehmer 2 Sitzungen (Module) a 75 Minuten

mit einem Verkehrspsychologen

Preis wird von der jeweiligen Praxis festgelegt und ist dort direkt zu begleichen

Zwischen den beiden Sitzungen müssen mindestens 3 Wochen vergehen

Erst wenn beide Teilmaßnahmen erfolgreich absolviert wurden kann die Teilnahmebescheinigung zum Punkteabbau ausgestellt werden Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer beträgt 3 Wochen und 1 Tag

Durch das FES Seminar kann 1 Punkt Rabatt erworben werden

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Anhänger Ausbildung

Wir bieten eine professionelle und schnelle Ausbildung

- sicheres Abbiegen und Spurhalten

- fahren auf Landstraßen und Autobahnen

- Rangieren und Rückwärtsfahren

- sicheres An- und Abkuppeln - Auffrischung für die,

die es wieder lernen wollen

B96 und Klasse BE ab 17 Jahren

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Geschenk Gutschein

zum Führerscheinstart oder auch zu ... (den Zweck bestimmst Du) Der Gutschein liegt für dich 24h 365 Tage auf der Webseite bereit

downloaden - direkt am PC ausfüllen - ausdrucken – schenken

Du kannst dir einen Gutschein auch gerne in jeder Filiale zu den Öffnungszeiten persönlich abholen

Schüler Treuekarte

bekommst du direkt bei der Anmeldung

Bei deinem nächsten Führerschein gibt es einen Treue Bonus auf den Grundbetrag

Diese Karte ist übertragbar auf Verwandten 1. Grades

(Bruder - Schwester - Mutter - Vater)

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der Weg zu uns in die FAHRSCHULE

ist einfach und unkompliziert

gerne persönlich zu den Öffnungszeiten in den Filialen

71229 Leonberg

Gerhart-Hauptmann-Strasse 18

Dienstag + Donnerstag

18:30 Uhr bis 20:30 Uhr

71254 Ditzingen

Hirschlander Strasse 1

Montag + Mittwoch

18:30 Uhr bis 20:30 Uhr

71229 Warmbronn 71229 Höfingen 71287 Weissach

Hauptstrasse 50 Pforzheimer Strasse 44 Porschestrasse 2

Dienstag + Donnerstag

18:30 Uhr bis 20:30 Uhr

Montag + Mittwoch

18:30 Uhr bis 20:30 Uhr

Dienstag + Donnerstag

18:30 Uhr bis 20:30 Uhr

oder online über die Webseite 24h an 365 Tagen

www.fahrschule-boeker.de/seiten/service/anmeldung.php

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Begleitprotokoll:

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Notizen: – Fragen:

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© Fahrschule Böker / Alle Rechte vorbehalten 25

der Kontakt zu uns …

… ist einfach

Infotelefon: (07152) 92 97 33 per Fax: (07152) 92 97 34

per E-Mail: info@fahrschule- boeker.de

per Post: Uhlandstrasse 45 - 71229 Leonberg

Fahrlehrer - die aktuelle Telefonnummer finden sie hier >>>

Wir rufen Dich gerne zurück! …

... hinterlasse uns einfach Deine Telefonnummer

Impressum

Firmierung: Fahrschule Böker

Inhaber: Theresia und Lutz Berberich GbR

Postanschrift: Uhlandstrasse 45 * D-71229 Leonberg

Finanzamt: D-71229 Leonberg

USt-IdNr.: DE206736444

Aufsichtsbehörde: Landratsamt Böblingen

Gerichtsstand: D-71229 Leonberg

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© Ausnahme: Die Fahrschule Böker genehmigt Schülern, Auszubildenden und Studenten generell, auszugsweise Kopien der Inhalte einschließlich der Bilder ausschließlich zum Zweck der Ausbildung oder des Studium anzufertigen.

Sie dürfen diese auch nur in diesem Rahmen (mit Quellenverweis) veröffentlichen.

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Auto – Automatik – Motorrad – 125er Anhänger – Roller - Mofa

E-Mail: info@fahrschule-boeker.de

Referenzen

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