Universitäts-Hautklinik
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000
Hauptstrasse 7 79104 Freiburg i. Br.
Erfahrungen mit DRG-Prüfungen durch den MDK
DRG, AEP, AOP – Update 2005
Symposium der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) in Kooperation mit der DRG Research Group
03. November 2005, Berlin
Marcel Lucas Müller1, 2, Tim Ermuth1, Monika Bock3, Bettina Busse3
1Universitäts-Hautklinik, Universitätsklinikum Freiburg
2DRG Research Group
3Geschäftsbereich Patientenangelegenheiten, Universitätsklinikum Freiburg
MDK Fallbeispiele Fazit
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Was ist der MDK?
sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Ca. 2.100 Ärztinnen und Ärzte und 1.200 Pflegefachkräfte
Aufgaben
patientenorientierte Einzelfallbegutachtung
Beratung in Grundsatzfragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung
Krankenkassen ziehen den MDK im Einzelfall zu Rate
Entscheidung über eine Leistung liegt stets bei den Kranken- und Pflegekassen MDK greift nicht in die ärztliche Behandlung ein […]
Quelle: www.mdk.de
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Fallbeispiele Fazit
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Träger
gesetzliche Krankenkassen
• AOK — Die Gesundheitskasse (AOK)
• Betriebskrankenkassen (BKK)
• Innungskrankenkassen (IKK)
• Angestellten-Ersatzkassen (VdAK)
• Arbeiter-Ersatzkassen (AEV)
• Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
• See-Krankenkasse (See-KK)
• Bundesknappschaft (BKN)
Aufsicht: zuständiges Sozialministerium im jeweiligen Bundesland Rechtsform
• Eingetragener Verein (neue Bundesländer mit Berlin/Brandenburg)
• Körperschaft des öffentlichen Rechts (alte Bundesländer)
Finanzierung
Umlage von den Trägern des MDK
Kranken- und Pflegekassen jeweils 50 Prozent Quelle: www.mdk.de
MDK Fallbeispiele Fazit
Leistungen des MDK
Gesetzliche Grundlagen
§ 275 SGB V: Stellungnahme im Einzelfall im Auftrag der Krankenkassen bei
• Arbeitsunfähigkeit
• Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen
• Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
• Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung
• Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege
§ 17c Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG): Fehlbelegungs- und Abrechnungsprüfung (in Krankenhäusern)
• Stichprobenprüfungen
• Prüfung über Behandlungsnotwendigkeit (Aufnahme- und Behandlungsindikation, Verweildauer)
• Prüfung der korrekten Abrechung/Kodierung
• Maßstab für Fehlbelegungsprüfungen
• G-AEP-Kriterien, Weiterentwicklung des amerikanischen AEP (Appropriateness Evaluation Protocol).
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Fallbeispiele Fazit
Bearbeitung von MDK-Anfragen am Universitätsklinikum Freiburg
Hautklinik Verwaltung Krankenkasse MDK
§301 Prüfung Prüfung
Nachforderung Befunde
Befunde Prüfung
Anfrage
Stellungnahme
Prüfung
Entscheidung, ggf. Widerspruchsverfahren
MDK Fallbeispiele Fazit
MDK-Prüfungen (Folgegutachten) an der Hautklinik
8%
Teilstationäre Behandlung, ein Behandlungstag
Dokumentation 12%
Débridement
12%
Präoperativer Tag
5%
Staging bei bösart. Neubildung amb. Behandlung
12%
Andere Hauptdiagnose (z.B. Ulcus-Genese)
OP-Bericht 13%
Definition Dehnungsplastik/Lappenplastik
AEP 25%
Ambulante OP statt vollstationäre Behandlung
Dokumentation 13%
CCL-relevante Nebendiagnose ohne nachweislichen Aufwand
n=60, t=1.5 Jahre
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Fallbeispiele Fazit
Fallbeispiele
MDK Villingen-Schwenningen
„Was den spez. Mittel des Krankenhauses präoperativ als auch postoperativ begründet erschließt sich nicht nachvollziehbar den vorl.
Unterlagen.“
Sehr unklare Aussage: stationärer Behandlungsbedarf nach OP?
MDK Freiburg
Exzision eines walnussgroßen Oberlippenangioms
„Aufgrund der durchgeführten Operation und des Lokalbefundes ist die medizinische Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der stationären Therapie und der Verweildauer vom … bis … nachvollziehbar.
Bezüglich des präoperativen Behandlungstages ist festzustellen, daß aufgrund der Vorgabe des §3 Abs. 3 die Notwendigkeit des Tages vor der Operation […] zu bejahen wäre. Die Notwendigkeit der
vollstationären Krankenhausbehandlung für diesen Tag kann aufgrund der vorgelegten Unterlagen aus medizinischer Sicht nicht
nachvollzogen werden.“
Klare, differenzierte Stellungnahme
MDK Fallbeispiele Fazit
Fallbeispiele
Bundesknappschaft
Stat. Aufnahme wg. Psoriasis plantaris am 1.4., am 5.4. Gefühl von Spinnenweben und elektrischen Schlägen im Gesicht, Veranlassung eines psychiatrischen Konsils, Entlassung am 9.4.
“Die stationäre Behandlung der Patientin ist nicht zu beanstanden […]
Aufgrund der nunmehr vorliegenden Information ist die Notwendigkeit des stationären Aufenthaltes über den 5.4. nicht ersichtlich.“
Missverständnis in der Konsilanforderung
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Fallbeispiele Fazit
Fallbeispiele
Konsilanforderung Psychiatrie am 5.4.:
MDK Fallbeispiele Fazit
Diskussionsbeispiele: konservative Dermatologie
„Erythrodermie“
Stationäre Zuweisung wegen massiver Erythrodermie bei bekannter Atopischer Dermatitis, Intensive systemische und lokale Therapie Hautklinik:
• HD: Erythematöse Krankheit, nicht näher bezeichnet (L53.9), ND Atopische Dermatitis (L20.8)
• DRG: J61B (Schwere Erkrankungen der Haut, mehr als ein Belegungstag, Alter > 17 Jahre, ohne äußerst schwere CC), KG 1,425
• Begründung: Erythrodermie ist ein eigenständiges dermatologisches Krankheitsbild und kein Symptom (Literaturbelege!), zudem wird der besondere Schweregrad mit L53.9 (lt. DIMDI-Thesaurus) adäquater abgebildet, besserer Kode (Resteklasse!) nicht vorhanden
MDK:
• HD: Atopische Dermatitis (L20.8)
• DRG: J66Z (Mäßig schwere Hauterkrankungen), KG 0.946
• Begründung: Erythrodermie nur ein Symptom der zugrundeliegenden Erkrankung, deshalb atop. Dermatitis als HD
• Auch im Widerspruchsverfahren Kodierung der Hautklinik abgelehnt!
?
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Fallbeispiele Fazit
Diskussionsbeispiele: operative Dermatologie
„Dehnungsplastik“
MDK Fallbeispiele Fazit
Probleme in der Behandlung von MDK-Anfragen
Begutachtung wird oftmals von Nicht-Dermatologen durchgeführt
Fehleinschätzungen (z.B. Aufwand bei Epidermolysis bullosa, allg.
dermatologische Therapieprinzipien)
Zu mechanische Prüfung
Fehlende Transparenz der Entscheidung
Herbeiführen einer schnellen Lösung scheitert daran, dass einer von beiden Partnern zurückstecken muss
Apodiktische Entscheidungen des MDK (meist steckt die Klinik zurück) Widerspruch nur auf gerichtlichem Weg
BWKG
Intransparenz der Konsentierung Evidenzlevel?
Kommunikationsdefizite
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Fallbeispiele Fazit
Fazit
MDK Fallbeispiele Fazit
Fazit
MDK-Prüfungen sind aus Sicht des Gesundheitswesens notwendig und wichtig.
Was tun?
Rightcoding! = korrekte Abbildung des Behandlungsfalles
Schweregradrelevanz der Nebendiagnosen? (erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand)
• Alle schweregradrelevanten Nebendiagnosen müssen im Arztbrief dokumentiert sein!
ExakteDokumentation (Arztbrief, OP-Bericht, Visite etc.)
• Postoperative Blutung und Infektion behandeln unddokumentieren!
• Besondere Maßnahmen (z.B. Débridement, Vakuumpumpe, MRSA)
• Ggf. Hitlisten im KIS hinterlegen
Beachtung AEP-KriterienvorAufnahme
• z.B. präoperativer Tag notwendig?
Kein „Durchziehen“ eines stat. Aufenthaltes Ggf. Stornierung Konsequente Verweildauerplanung, Etablierung von Standards
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Fallbeispiele Fazit
Interessante Webseiten zum Thema
http://www.mdk.de
Hauptseite der MDK-Gemeinschaft
http://www.aok-gesundheitspartner.de/
AOK Webseite für Experten, übersichtliche Sammlung von Informationen, Gesetzgebung
http://drg.uni-muenster.de
DRG Research Group: Online-Grouper, Diagnosen- und Prozedurenbrowser, zahlreiche Hintergrundinformationen, Diskussionsforum (auch zu MDK-Fragen!)
http://www.bwkg.de
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V., Datenbank mit Empfehlungen zu Kodierfragen
MDK Fallbeispiele Fazit
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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