Klacid®:
MDK
Zu dem Beitrag „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung:
Partner oder Gegenspieler?" von Dr. med. Michael Borris in Heft 37/1992:
Unterstützung verdient
... Die Ärzteschaft der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung ist grundsätzlich kein Gegen- spieler, wenn es um die ad- äquate Versorgung der Pa- tienten geht — sie ist aus- schließlich Partner. Wie Herr Kollege Borris auch völlig zu Recht feststellt, nimmt der MDK grundsätzlich nur zu den medizinischen Voraus- setzungen beantragter Sozial- leistungen Stellung; er berei- tet die Entscheidungen der Krankenkassen lediglich vor.
Nach geltendem Recht hat der MDK keine Entschei- dungskompetenz.
Es gilt im übrigen — end- lich —, von der mitunter anzu- treffenden Vorstellung Ab- schied zu nehmen, als ob sich
„Partnerschaft" in unserem komplizierten Gesundheits- wesen nur dadurch ausweisen und darin ausdrücken könnte, daß den Verordnungen/Emp- fehlungen etc. der therapeu- tisch tätigen Kollegen in vol- lem Umfang entsprochen wird. Sozialmedizinische Gut- achterdienste tragen — in Ori- entierung an den Rechtsnor- men und den anerkannten Regeln der korrekten ärztli- chen Berufsausübung — viel- mehr entscheidend dazu bei, daß unser System nicht unter zusätzlichen und zum Teil vermeidbaren Überstrapazie- rangen leidet. Das ist Part- nerschaft. Weder der MDK noch andere Gutachter-Dien- ste sind „Gegenspieler". Sie sind Teile der verfaßten Ärz- teschaft, stehen auf demsel- ben Boden der berufsständi- schen Verpflichtungen und finden es — vorsichtig formu- liert — wenig hilfreich, wenn sie durch solche Begriffe „ne- gativiert" werden.
Die Sicherung der Exi- stenz und optimaler Arbeits- bedingungen unabhängiger
ärztlicher Gutachterdienste — mit Äquidistanz gegenüber den Patienten, den ärztlichen Kollegen und sonstigen Lei- stungserbringern, aber auch gegenüber den auftraggeben- den Verwaltungen! — ist viel- mehr eine Aufgabe, die von den Repräsentanten der Ärz- teschaft wohl eine wesentlich größere Unterstützung und im offiziellen Organ der Ärz- teschaft manchmal auch eine etwas positivere Darstellung verdient.
Dr. H. Piechowiak, Bun- desverband der Sozialversi- cherungsärzte e. V., Margare- tenstraße 14a, W-8400 Re- gensburg
MTA-GESETZ
Zu dem Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer zum 95.
Deutschen Ärztetag „Entwurf ei- nes Gesetzes über technische Assi- stenten in der Medizin (MTA-Ge- setz)" in Heft 34-35/1992:
Verantwortlichkeit bereits geklärt
...Sprache entlarvt. Wenn man in der Begründung zur Ablehnung Worte liest wie Hilfskräfte, unmittelbar in die ärztliche Verantwortung ein- bezogen, Helfer des Arztes, Helferrolle, unter Aufsicht und Verantwortung des Arz- tes, so muß man grundsätz- lich feststellen, daß die mei- sten Ärzte weder die Kennt- nisse noch die Fähigkeit ha- ben, einen Großteil der tech- nischen Leistungen zu erbrin- gen. Denn die Arbeit, die MTA leisten, erfordert einen hohen Kenntnisstand mit ent- sprechendem fachlichen/wis- senschaftlichen Hintergrund.
Außerdem möchte ich darauf aufmerksam machen, daß die Rechtsprechung Verantwort- lichkeit bereits geklärt hat.
Der Arzt hat eine Anord- nungsverantwortung, MTA haben die Durchführungsver- antwortung. Wenn dieses Postulat in einem Gesetzent- wurf Niederschlag findet, muß es auch die Ärzteschaft akzeptieren...
Werner Schrödl, MTLA, Am Augraben 19, W-8070 In- golstadt
Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält 250 mg Clarithromycin. Anwendungsge- biete: bei Infektionen, die durch Clarithro- mycin-empfindliche Erreger verursacht werden und einer oralen Therapie zugäng- lich sind, z. B. akute und chronische Bron- chitis, Bronchopneumonie, Pneumonie, sog. atypische Pneumonie (Mykoplasma- Pneumonie), Tonsillitis, Pharyngitis, Sinusi- tis, Impetigo, Erysipel, schwere Follikulitis, Furunkulose, Wundinfektionen. Gegenan- zeigen: Überempfindlichkeitsreaktionen gegen Makrolid-Antibiotika, bei Patien- ten mit eingeschränkter Leberfunktion, bei Kindern unter 12 Jahren, Schwanger- schaft, Stillzeit. Nebenwirkungen: Übel- keit, Druckgefühl im Oberbauch, in sel- tenen Fällen krampfartiger Natur, weiche Stühle, Durchfall. Überempfindlichkeits- erscheinungen sind selten. Dazu gehören Haut- und Schleimhautreaktionen, wie Röt- ungen mit und ohne Juckreiz, sehr selten Kopfschmerzen. Selten wurde über einen vorübergehenden Anstieg der Serumkon- zentrationen von Transaminasen, der alkali- schen Phosphatase und des Bilirubins be- richtet.
Dosierung: Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: 2 x 1 Filmtablette Klacid® pro Tag. Bei Sinusitis und schwereren Verlaufs- formen 2 x 2 Filmtabletten. Packungsgrö- ßen: Packung zu 10 Filmtabletten (N1) DM 59,90; Packung zu 20 Filmtabletten (N2) DM 108,60; Klinikpackung zu 10 x 10 Filmtabletten. Stand: September 1992
Klacid Saft ® :
Zusammensetzung: 5 ml zubereitete Sus- pension enthalten 125 mg Clarithromycin, Kaliumsorbat. Anwendungsgebiete: leich- te bis mittelschwere Infektionen, die durch Clarithromycin-empfindliche Erreger ver- ursacht werden.und einer oralen Therapie zugänglich sind, z.B. Pharyngitis, Tonsil- litis, akute Otitis media, Impetigo, schwe- re Follikulitis, Abszesse. Gegenanzeigen:
Überempfindlichkeitsreaktionen gegen Ma- krolid-Antibiotika; bei Patienten mit einge- schränkter Leberfunktion oder mittelgradi- ger bis schwerer Nierenfunktionsstörung nur unter Überwachung des Arztes an- wenden, Schwangerschaft, Stillzeit. Neben- wirkungen: Übelkeit, Druckgefühl im Oberbauch, in seltenen Fällen krampfarti- ger Natur, weiche Stühle, Durchfall. Über- empfindlichkeitserscheinungen sind selten.
Dazu gehören Haut- und Schleimhautreak- tionen, wie Rötung mit und ohne Juckreiz, sehr selten Kopfschmerzen.
Dosierung (mg/die): 6. M.-2 J.: 75-165;
2-4 J.: 180-285; 4-8 J.: 300-435; 8-12 J.:
450-600. Packungsgrößen: Flaschen mit Granulat zur Herstellung von 60 ml DM 33,95; 100 ml DM 49,95; Klinikpackung.
Stand: September1992
E
ABBOTTAbbott GmbH, Max-Planck-Ring 2, Delkenheim, 6200 Wiesbaden A1 -3188 (12) Dt. Ärztebl. 89, Heft 40, 2. Oktober 1992