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Archiv "MDK: Unverzichtbarer Schutz" (05.04.2002)

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A920 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 99½½Heft 14½½5. April 2002

B R I E F E

Fälschungsaffären

Zu dem Interview von Klaus Koch mit Prof. Dr. rer. nat. Ernst-Ludwig Win- nacker „Höchststrafe

verhängt“ in Heft 10/2002:

Fälscher aus dem Amt entfernen

Fälschung von wissenschaftli- chen Daten ist kein Kava- liersdelikt, da dabei Schäden an Menschen und Finanzen billigend in Kauf genommen werden. Das Problem be- steht in vielen Schattierun- gen: vom Umformulieren der Hypothese nach dem Experi- ment bis hin zum reinen Er- finden von Daten. Mit der la- xen Haltung der DFG und der noch bedeutend laxeren Haltung der medizinischen Fakultäten wird eine Situati- on geschaffen, die schlimmer

ist als die bei den Olympi- schen Spielen: Doping (Fäl- schen) ist zwar offiziell ver- boten, aber ohne Doping kann kein Athlet (Wissen- schaftler) den Wettkampf mehr gewinnen (eine attrak- tive universitäre Position er- reichen). Ohne spürbare Sanktionen wird sich da nichts bessern – im Gegen- teil. Es ist unerträglich, dass Fälscher ihre durch Fäl- schung erworbene ertragrei- che berufliche Position be- halten können. Dies hat auch in den Entscheidungsgremi- en der Fakultäten fatale Fol- gen. Bei großen klinischen Studien gibt es mittlerweile explizite Richtlinien zur Good Clinical Practice, die international harmonisiert wurden. Es ist Zeit, dass wir einen ähnlichen Standard für alle anderen Bereiche der

wissenschaftlichen Arbeit entwickeln und durchsetzen.

Die DFG muss hier eine führende Rolle übernehmen.

Im Dienstrecht muss eine Möglichkeit geschaffen wer- den, dass Fälscher aus dem Amt entfernt werden kön- nen.

Prof. Dr. med. Clemens von Schacky, Klinikum der Universität München, Medizinische Klinik – Innenstadt, Ziemssenstraße 1, 80336 München

MDK

Zu dem Kommentar „Gigantische Pfle- gebürokratie“ von Dr. med.

Argeo Bämayr in Heft 50/2002:

Unverzichtbarer Schutz

Im Gegensatz zur Meinung von Dr. Bämayr arbeiten so- wohl MDK als auch Heim- aufsicht sehr wohl im Interes-

se der Heimbewohner. Die Heimbetreiber wissen ihre Interessen zu vertreten be- ziehungsweise zu schützen.

Die „besseren“ Heime haben wenig von der Heimaufsicht oder dem MDK zu befürch- ten und kooperieren im In- teresse der Qualitätssiche- rung. Heime, die große Män- gel in der Versorgung ihrer Bewohner aufweisen, waren jedoch bis vor kurzem nur nach vorheriger Anmeldung für Heimaufsicht und MDK zugängig.

Beim vorherrschenden Man- gel an Heim- und Pflegeplät- zen trauen sich häufig weder Angehörige (sofern über- haupt vorhanden) noch Be- wohner (sofern sie dazu in der Lage sind), sich über Unzulänglichkeiten bis hin zu Vernachlässigungen zu beschweren – aus Angst, den Heimplatz zu verlieren oder Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie

geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können indessen nicht veröffent- licht werden, es sei denn, sie würden ausdrücklich als „Le- serbrief“ bezeichnet. Voraussetzung ist ferner die vollstän- dige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail- Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mittei- lung vor, E-Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen

sollen, zu kürzen.

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Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 99½½Heft 14½½5. April 2002 AA921

B R I E F E

gar dafür bestraft zu werden.

Dabei sind häufig Heimauf- sicht und MDK die einzigen Instanzen, die sich für das Wohlergehen der Heimbe- wohner einsetzen und die Befugnis und Qualifikation dazu haben, tatsächlich etwas zu bewegen. Hierbei möchte ich nicht andeuten, dass das Pflegepersonal nicht im In- teresse der Heimbewohner handelt. Jedoch in einem schlecht geführten Heim zählt auch das Pflegepersonal zu den Leidtragenden. Bei einem schlechten Dienstplan und nicht erfüllten Pflege- dienstschlüsseln bleibt ihnen weder Zeit noch Kraft so zu handeln, wie sie es gelernt haben und möchten.

Schlecht geführte Heime weisen eine große Fluktuati- on an Pflegekräften auf und ziehen nicht die Qualifizier- testen an. Ohne Dokumenta- tion keine Qualitätssiche- rung. Ohne ausführliche Übergabe keine Kontinuität in der Pflege und kein Hin- weis auf mögliche Schwach- stellen. Der Profit des Pflege- heimes ist in manchen Fällen die Hauptmotivation des Heimbetreibers. Es werden keine Qualifikationen oder Vorkenntnisse über Pflege oder Demenz gefordert, um ein Heim zu betreiben. Ein falsches Bild von alten Men- schen führt dazu, dass sie wie passive, hirnlose Wesen auf dem Abstellgleis behandelt werden und höchstens warm, trocken und satt gehalten werden. Sie werden nicht als Individuen mit Eigenbedürf- nissen und Rechten angese- hen. Sie werden weder sinn- voll beschäftigt noch ausrei- chend versorgt. Auf ihre Bio- grafien und ihre Lebensqua- lität wird wenig geachtet. So leiden eher Heimbewohner und -angestellte unter der Diktatur der rein wirtschaft- lichen Interessen. Nur MDK und Heimaufsicht bieten da- zu ein Gegengewicht.

Dr. med. Barbara Herzberger, Generation Research Program des Humanwissenschaftlichen Zentrums der Ludwig-Maximilians-Universität, Arzbacherstraße 12, 83646 Bad Tölz

Sterbebegleitung

Zu dem Leserbrief „Die Würde erhalten“ von Prof. Dr. med.

Christoph Student in Heft 7/2002:

Auch für die Menschen- würde gilt das

„alles oder nichts“

Dem Leserbrief ist, soweit er menschliche Zuwendung auch für Bewusstlose an- mahnt, voll zuzustimmen.

Den Satz aber, „menschliche Würde besteht ja nicht an sich, sondern sie entwickelt sich stets aus der Beziehung zu Dritten“, halte ich für er- klärungs- und begründungs- bedürftig. Ist es wirklich vorstellbar, dass ein un- schuldiges Folteropfer, dem in seinem schrecklichen Sterbeprozess doch wahr- haftig keine „respektvolle Zuwendung“ durch einen

„Dritten“ zuteil wird, damit würdelos, also ohne menschliche Würde (also wie ein Tier) ist? Sollten wirklich alle die Menschen, die noch ohne die Hilfe der Palliativmedizin unter schrecklichen Schmerzen und Leiden „dahinsiechten“

und sterben mussten (wie man auch schon formuliert hat – in der Angst vor dem eigenen „Dahinsiechen“),

„würdelos“ gestorben sein?

Hier ist auch an alle Kriegs- und Unfallopfer zu denken.

Wie stirbt man eigentlich

„würdig“ (oder „mit Wür- de“)? Ist die Freiheit von Schmerzen und Leid ein Maß für „Würde“?

Der Begriff „unantastbar“

(der Menschenwürde) im Ar- tikel eins des Grundgesetzes erweist sich ja bei genauerer Betrachtung als zweideutig.

Er kann verstanden werden als: „darf nicht angetastet werden“, aber auch als „kann (gar) nicht angetastet wer- den“, nämlich in dem glei- chen Sinne wie „unvorstell- bar“.

Wer nun versucht, die Men- schenwürde lediglich von Menschen selbst oder von seinen zwischenmenschli- chen Beziehungen herzulei-

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