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Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jg.2, Heft 1

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Amtsblatt für den

Landkreis l{avelland

Januar 1995

- Übersicht "Amtblatt für den L.andkreis Havelland",Jahrgang 1; Nr. 1 bis 10/1994 Beschlüsse des 11. Kreistages l{avelland vom L9.L2.1994

Jahrgang 2 Nr. 1

>

b

r62t94 163194

164194

165194 166194 167194

\68|e4 t69t94 170194

111194

174194 1 7 5 1 9 4

Mögliche Bildung eines gemein- sarTren l-andes Berl in/Brandenburg Bestätigung der Jahresrechnung 1993 des Krreisas Nauen und Entlastung des l-andrates Bestätigung der Jahresrechnung 1993 des Kreises Rathenow und Entiastung des l-andrates Gebüh ren beda rfsrechnu n g Gebührensatzung

Empfehlung für die Betriebs- kostenumlage bei Abfallgebühren fi.ir kommunale und private Vermieter

Haushaltssatzung des landkreises für das Haushaltsjahr 1995 Otto-Li I ienthal -Fl ugplatz srölln GmbH

Erhöhung des Gesellschafter- anteils des l-andkreises Havelland an der Arbeitsförderungsgesell- schaft Premnitz mbH

Beteiligung des I-andkreises Havelland an der zu gründenden Träger- und Betreibergesellschaft für ein Technologie- und

Gründer:zentrum "Havelland"

Verwaltungsrat der Kinder- und Jugendheime Rathenow g.GmbH Berufung der Mitglieder des Filialbeirates der Gebiets- direktion Rathenow der MBS in Potsclam

Berufung der Mitglieder des Filialbeirates der Gebietsdirektion Nauen der MBS in Potsdam

r7t t94 Varianten (sogenannte Nordum- fahrung) der geplanten

Schnellbahnverbindung Berlin - Hannover

Gebührensatzung für den Rettungs- dienst im l-andkreis Havelland

Abfallsatzung für den landkreis F{avelland

Gebührensa tzun g (AbfGebSat) Filialbeirat der MBS - Gebiets- direktion Rathenow

Filialbeirat der MBS - Gebiets- direktion Nauen

Gebührensatzung für den Einsatz des Krankentransport- und Rettungs- dienstes des l-andkreises Havelland Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit

178t94

Anlagen:

176t94

(2)

Amtsblatt für den l-andkreis Havelland 1995 Seite I

I nhaltsverzeichn i s des Havelland, Jahrgang 1,

Amtsblattes für den l-airdkreis Nr. 1 bis lO/I994

Ausgabe 1

Beschlüsse des 1. Kreistases Havelland vom 04.01 .1994 Seite

001,194 002194 oo3l94

YtoqD+

005194

006194 007194

009194

010194

orL194

v

012t94

0ßtq4 0r4194

015194

016194

Vorsitzenden des Kreistages Havelland 008/94 Wahl des landrates des l:ndkreises 3

Havelland

Benennung einer ständigen 2 Wahl- und Zählkommission

Wahl des Vorsitzenden des Kreis- tages des t-andkreises Havelland Festlegung der Anzahl de.r Stell- vertreter des Vorsitzenden des Kreistages Havelland

Wahl des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Kreistages des I-andkreises Havelland

Wahl des 2. Stellvertreters des Vorsitzenden des Kreistages des l-andkreises Havel land

Wahl des 3. Stellvertreters de.s

Vorsitzenden des Kreistages Havelland Wahl des 4. Stellvertreters de,s

Kommissarische Wahrnehmung der Aufgaben des l-andrates des L-and- kreises Havelland

Anzahl der Mitglieder des Kreisausschusses des l-andkreises Havelland

Bildung des Kreisausschusses des l-andkreises Havel land/Benennun s der Mitglieder

Bildung des Kreisausschusses des l^andkreises Havell and/Benennung der Stellvertrerer für die Mitglieder des Kreisausschusses

Vorläufige Hauptsatzung für den l^andkreis Havelland

Bildung eines zeitweiligen Ausschusses für die Überarbeitung der vorläufigen Hauptsatzung des l-andkreises Havelland Vorprüfung der Kreistagswahl durch den Kreisausschuß des l-andkreises

Havelland 4

Komm issarische Wahrnehmung der Amtsgeschäfte für das Amt 10 (Hauptamt) sowie für das Arnt 20 (Kämmerci)

Noch zu beraterlde und zu be- schließende Geschäftsordnung des Kreistaees Havelland

- Hauptsatzung 5 - Kreistagsabgeordnete

für den l-andkreis 12 Havelland

0r7194

Anlage

Ausgabe 2 Beschlüsse

41,8t94 aß194 420194

aTt94 022194

anß4 a24D4 o25t94

426194

027 t94

des 2. Kreistages-Havelland vom 16.02.I994 Seite Wahl der Mitglieder des Polizei- 13 beirates

Wahl der stellvertretenden Mit- giieder des Polizeibeirates Verfahren zur Diskussion und Beschlußfassung über die Geschäftsordnung des Kreistages Dezernatsvertei I ung (Strukturplan) Art und Anzahl der freiwilligen Ausschüsse des Kreistages des l-andkreises Havel land

Sparkassenfrage Havelland 14 Wahlprüfung gem. $ 56(1)

und $ 57(1) BbgKWahlG Widerupruch des l^andrates Dieter Dombrowski gegen den Kreistagsbeschluß OO9 194 - kommissarische Einsetzung des I-andrates -

Wahl von Beigeordneten des Kreises Havelland gem. g 59 l-andkreisordnung und g 19 (1) der Hauptsatzung

Wahl von Beigeordneten des Kreises Havelland gem.$ 59 landkreisordnung und g 19 (1) der Hauptsatzung

Beschluß über die Geschäfts- 15 rzerte i i un g/Dezema tsverte i I u ng der Beigeordneten

Bestellung von Dezementen Bastellung von Dezernenten Bestellung von Dezernenten Entbindung von der l-eitung von Dezematen

Antrag an den l-andespersonal- ausschuß

Tierseuchenverordnung 16 Aus der Stadfverordnetenver- umrnlung Rathenow

lnformationen der Kreissoarkasse

Rathenow l7

Strukturplan

Satzung des Zweckverbandes 18 Havelländisches Luch -

Waqserversorgung und Abwasser- behandlung

Ordnungsbehördliche Verordnung 2G zur Aufrechterhaltung der öffent- lichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinden des Amtes Milow

028194

429t94 430D4 0-\1194 032194 a3,3ps

Anlagen:

(3)

Scit€ 2 Amtsblatt für den I-andkreis Havelland 1995

Ausgabe 3 -

Beschlüsse der Sondersitzung des Kreistages Havelland vom 04.03.1994

Seite

abgeordneten durch die Gauck-Behörde O4Ol94 Wahrung von Ven'nögensinteressen

der Gemeinden

Beschlüsse des 4. Kreistages Havelland vom 21.03.1994 o3sl94

037194 038194

o4U94 o42t94

043194

o45194 049194 052t94 053194 Anlage:

Ausgabe 4 Beschlüsse o55194

460194 064194 065194

Sparkassenfrage Havelland Gestaltung eines Wappens für den l-andkreis Havelland Überprüfung der Kreistags-

34

Besetzung der A.,usschüsse

Satzung über die Durchführung 35 der Beseitigung von Tierkörpern,

Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen im l-andkreis Havelland Gebührensatzung über die 37 Tierkörperbesei t i gu ng

im l^andkreis Havelland Hauptsatzung des l-andkreises Havelland

Bildung des Jugendhilfeausschusses 44 Bildung des Jugendausschusses

Naturschurzgebiet " Gollenberg"

Stellenausschreibuns

des 5. Kreistages Havelland vom 25.04.1994 Feststellung der geborenen 45 Mitglieder der Regionalver-

sarnrnlung, Wahl weiterer 3 Regional- räte für die Regionalversammlung Havelland-Fläming

Entlastung der Kreissparkasse Rathenow für das Jahr 1992 Verwaltungsstruktur l-andkreis Havelland

Vereinigung der Mittelbrandenburg.

Sparkasse in Potsdam mit der Kreis- sparkasse Rathenow.

Öffentlich-rechtl iche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und dem landkreis Havelland.

Wahl einqs sachkundigen Bürgers für das Kuratorium "Jugend- und Kulturstiftung der Mittelbranden- burgischen Sparkasse in Potsdam"

066t94

Seite 067194 46

068t94

071194

072194

075194 o77194 078/94 O78al94

Anlagen:

Wahl von 3 Vertretern in den Verwaltungsrat der Mittel- brandenburgischen Sparka-sse Wahl von Mitgliedem und Stellvertretern fur die Verbands- versammlung der

Mittelbrandenburgi schen Sparkasse Personalmaßnahmen, betrefTend der nicht wiedergewählten Beigeordneten

Personal angel egenhei t Dieter Dombrowski.

Hier: Entlassung

Entschädi gungssatzung des Kreis- tages des landkreises Havelland Auftragsvergabe

Offener Brief der Bürgermeister Unterstützung des offenen Briefes der Bürgermeister von Potsdam, Kleinmachnow, Falkensee, Neufahrland und Zeoernick Bekanntrnachung des Kreiswahlleiters gem.$ 60 Abs.6 BbgKWahlG zum Übergang von Kreistagssitzen auf Ersatzpersonen

Kontaktwünsche des Imkerverbandes Berlin e.V.

Informationen der Kreissparkasse Rathenow

Hauptsatzung des Amtes Rhinow

Genehmigung des Antrages des Trinkwasser- und Abwasser- zweckverbandes Glien auf Genehmigung für die Gemeinde Grünefeld, l-andkreis Havelland und Bötzow. I-andkreis Ober- havel in den o.g. Zweckverband aufzunehmen

Satzung des Trink- und Abwasser- zweckverbandes "Glien"

Genehmigung von Spen- denaufrufen für die satzungs- gemäße Aufgabe "Erholungs- urlaub von strahlenge- schädigten Kindem"

Amtliche Bekanntmachung - Gestaltungssatzung nach $ 83 Bauordnung - für die Stadt Premnitz

Strukturpläne

48 -

49

50

J

5 1

(,

(4)

Amtsblatt für den [-andkreis Havelland 1995 Seite 3

Ausgabe 5

Beschlüsse des 6. Kreistages Havelland vom 30.05.1994 Seite 079194

080194

081,194 482p4 085/94

||} 086/94 487194 088/94

089t94

Y ogzqq

093t94

094194

095t94

096194 097194

Havelland

090194 Bewilligung von 10.000,00 DM für das Friedrich-Ludwig-Jahn- Gymnasium Rathenow 091194

Satzung des Jugendamtes 53 Beschlußt"assung über die vorläufige Jahresrechnung 1993 der ehemaligen l-andkreise Rathenow und Nauen Maßnahmen aus der Investitions- pauschale des landes

Förderrichtl inien zur Frojektförderung von I(ultur und Kunst

Richtlinie des l-andkreises Havelland über die Förderung von Verbänden der freien Wohlfahrtspfl ege, Vereine, Selbsthilfegruppen und Kommunen Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im l-andkreis Havelland Einführung des Ortsverkehrstarifs in Falkensee,Finkenkrug und Dallgow Sachkundige Bürger in den 54 freiwilligen Ausschüssen des

Kreistages

Geschäftsordnung des Kreistages

Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Besetzung der Organe und Gremien des

"Zweckverbandes für die lvlittel- brandenburgi sche Sparkasse in Potsdam" und der "Mittelbranden- burgischen Sparkasse in Potsdam"

Zustimmung zur Anderung der Satzung des "Zweckverbandes für die Mittel- brandenburgische Sparkasse in Potsdam"

Errichtung des Zweiten Bildungsweges an der Volkshochschule des

l-andkreises Havelland

Neubildung der Personal- 55 kommission der Lrhrer

für den l^andkreis Havelland Tiefflüge der Bundeswehr über dem Natur- und Landschaftsschutzgebiet im Bereich des Amtes Nennhausen Spielbetrieb des Sportvereins Motor Falkensee 1951e.V.

Genehmigung der Eilentscheidung des l-andrates im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Kreistages zur vorfristigen Mittelfreigabe aus der Investitionspauschale 1994 für die Baumaßnahmen Förderschule Nauen und Förderschule Falkensee Kürzung der Stundentafeln und dqs Lehrschlüssels

498t94

o99194 [w94

Beschlüsse roU94

ro2l94 r03/94

Anlagen:

Seite Appel gegen Senkung des 56 Stundenfaktors

Schutzausweisung Natur- schutzgebiet "Pritzerber T aake"

und "Mögeliner Luch"

de^s 7. Kreistages Havelland vom 27.06.1994 Haushaltssatzung des L-andkreises Havelland für das Haushaltsjahr 1994

Haushaltssicherungskonzept \9941 1995 für den [-andkreis Havelland Allgemeine Gebührensatzung des l-andkreises Havelland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Satzung des Jugendamtes 58 Fördenichtlinie zur Projekt-

förderung von Kultur und Kunst

Richtlinie des l^andkreises 59 Havelland über die Förderung

von Verbänden der freien Wohlfahrtspfl ege, V'erei ne, Selbsthilfegruppen und Kommunen

Satzung über die Durch- 61 führung der Sozialhilfe im

l:ndkreis Havelland

Geschäftsordnung des 62 Kreistages des I-andkreises

Havelland

Haushaltssicherungskonzept 72 199411995 für den l-andkreis

Havelland

Allgemeine Gebühren- 74

satzung dest-andkreises Havelland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Hauptsatzung des Amtes 78 Nauen-Land

Stellenausschreibungen, 80 Regi onale Pl anungsgemeinschaft Havelland-Fläming und Gastro- nomie Brandenburghalle Paaren/

Glien

Informationen der Kreis- 8l sparkasse Rathenow

Haushaltssatzung des l-and- kreises l{avellanci für das Haushaltsjahr 1994

(5)

Seite 4 Amtsblatt für den landkreis Havelland 1995

Ausgabe 6

Öffentliche Bekanntmachungen der Kreiswahlleiter z-ur landtags- und zur Bundestagswahl im Jahre 1994

Seite - Zusammensetzung der Kreiswahlausschüsse 83

der Wahlkreise L L und 12 zur landtaeswahl am 1I.09.1994

- Zugelassene Kreiswahlvorschläge für die 84 l-andtagswahl am 1I.09.1994 im Wahlkreis 11 - Zuselassene Kreiswahlvorschläge für die 85

l-andtagswahl am II.09.1994 im Wahlkreis 12 - Aufforderung zur Einreichung der Kreiswahl- 86

vorschläge für die Bundestagswahl am 16.1.0.1994 - Wahlkreis273 Oranienburg-Nauen

- Aufforderung zur Einreichung der Kreiswahl- 87 vorschläge für die Bundestagswahl

am ß.fO.ß94 - Wahlkreis2Tl Brandenburs-Rat henow- Belzi s

Ausgabe 7

Beschlüsse des 7. Kreistases Havelland vom 27.06.1994 Seite lo4l94 Mitgliedschaft des Landkreises 89

Havelland in der Vorbereitungs- gesellschaft des Verkehrsverbundes BerlinlBrandenburg mbH

Bestätigung des Beschlusses 364193 des I-andkreises Nauen mit Anderung des Sitzes der Gesellschaft

105194 Gebührensatzung für die Übergangs- wohnheime des l-andkreises Havelland zur Unterbringung von Aussiedlern 106194 Nutzungs- und Gebührenordnung für das

Schullandheim " Osthavelland"

Schönwalde

1,07194 Gebührenordnung für die Kreisvolkshochschule Havelland 1,05194 Übergabe des Freizeitzentrums in Rathenow in Trägerschaft des ASB Il4l94 Rahmen-Stellenzahlen für die

Verwaltung des landkreises Havelland Il5l94 Austritt aus vorläufiger Einweisung 90

Zietenkaseme

Anlagen: - Kreissparkasse Rathenow - Aufgebot - Gebührensatzung für die

Übergangswohnheime des landkreises Havelland zur Unterbringung von Aussiedlern

Seite - Nutzungs- und Gebührenordnung 9I

für das Schullandheim "Osthavelland"

Schönwalde

Gebührenordnung für die Kreis- 92 volkshochschule Havelland

Übersicht über die Rahmenstellenzahlen 94 Ge'änderte Satzung des Wasser- und 96 Abwasserverbandes "Havelland"

Satzung über die Erhebung von Bei- 106 trägen tür die Entwässerung der Grund-

stücke im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes" Havel land "

(Anschl ußbe itragssatzun g)

Bekanntmachung der Zusammen- 109 setzung des Kreiswahlausschusses zur

Bundestagswahl für den Wahlkreis 275 - Brandenburg-Rathenow-Belzi g Bekanntmachung der Zusammen- setzung des Kreiswahlausschusses zur Bundestagswahl für den Wahlkreis 273 - Oranienburg-Nauen

Bekanntmachung der zugelassenen 110 Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl für den Wahlkreis 275

Branden burg- Rathenow - Belzi g Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge zur Bundestags- wahl für den Wahlkreis 273

Oranienburg-Nauen

Bekanntmachung der Muster der Stimmzettel für die l:ndtagswahl in den Wahlkreisen 11 und 12 des l^andkreises Havelland

1,

Ausgabe 8 4

Beschlüsse des 8. Kreistases Havelland vom 29.08.1994 118194 Abberufung der Kreisbrand- lI2

meister der ehemaligen L-and- kreise Rathenow und Nauen sowie deren Stellvertreter

119194 Ernennung des Kreisbrand- meisters und dessen Stellvertreter 121194 Freizeitzentrum Rathenow,

Goethestr. 40

122194 Mitgliedschaft des lsndkreises Havelland im Kuratorium des Europa-Hauses land Brandenburg e.V., Sitz Oranienburg

123194 Ehemaliges Untersuchungs- geftingnis Rathenow

128194 Sozialverträglicher Personal- ll3 kostenabbau

129194 Prüfung der Realisierung der Einführung eines Sozialpasses zur Nutzung kreiseigener Einrichtungen

(6)

Amtsblatt für den l-andkreis Havelland 1995 Seite 5

,9

r30194

13U94

t36le4 yt37l94

139194

r44194 r45194 t46194 1,47194

r32t94

Anlagen:

Ausgabe 9

Beschlüsse des 9. Kreistases Havelland vom 26.09.1994 Seite Verfahrensweise zur Überprüfung

der Kreistagsabgeordneten durch die Gauck-Behörde

Umbenennung der Wirtschafts- förderungsgesellschaft Nauen GmbH i n Wi rtschaftsförderungsgesellschaft l-andkreis Havelland GmbH

Abschlufj weiterer Dienstverein- barungen zum sozialverträglichen Personalkostenabbau

zum Beschluß 130194

Öffentliche Bekanntmachuns ll4 gemäß $ 64 Abs.2

Kommunalwahlgesetz des l-andes Brandenburg (BbgKWahlG)

Öffentliche Bekanntmachung des 115 endgültigen Wahlergebnisses

der Wahl zum 2. l-andtag Branden- burg am 11. September 1994 im Wahlkreis 11

Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl zum 2. t-andtag Brandenburg am 11. September 1994

im Wahlkreis 12

Abfallsatzung für den l-andkreis Havelland

Mitgliedschaft im Zweckverband für das Studieninstitut für

Kommunale Venwaltung Brandenburg hier: Vertreter und Stellvertreter für den l-andkreis Havelland in der Verbandsversammlung

Schaffung einer einheitlichen Kreisvolkshochschule mit dem Hauptstandort Rathenow und Nebenstandort Falkensee, einer einheitlichen Personalstruktur und Satzung

Auftragsvergaben durch den l-andkreis Havelland I Auftragsvergaben durch den l:ndkreis Havelland II Auftragsvergaben durch den l-andkreis Havelland III Auftragsvergaben durch den [-andkreis Havelland [V

LI7

r48194

Anlage:-

Ausgabe 10 Beschlüsse 1,49194

1,50194 1,5U94

1,52194 r53194

Beschlüsse 154194 r55194 156194

Seite Auftragsvergaben durch den

landkreis Havelland V Bekanntmachung des

endgültigen Wahlergebnisses für den Wahlkreis 273 Oranienburg-Nauen

Bekanntmachung des 119

endgültigen Wahlergebnisses für den Wahlkreis 275

Brandenburg- Rathenow- Belzi g Satzung der Kreisvolkshoch- schule Havelland

Anzeigeder Massenunzulänglich- L20 keit der Firma Heinz Wemer Krliger, Erd-, Tief- und Straßenbau

Öffentl iche Bekanntmachung gem. $ 64 Abs.2 Kommunalwahl- gextz zur Neuwahl des ehrenamt- lichen Bürgermeisters der Gemeinde Großderschau

Änderung der Verbandssatzung l2I des Zweckverbandes Havelland

des 10. Kreistages Havelland vom 7.1I.I994 1. Nachtrag zvr Haushaltssatzung 131 des L-andkreises Havelland für das Haushaltsjahr 1994

Prioritätenliste der Konversions- flächen des landkreises Havelland Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungs- und Ausländer- beauftragten

Bestellung eines Schriftführers und dessen Vertreter für den Kreistag Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten der Mülldeponie Vorketzin durch den landkreis Havelland

des ll.Kreistages Havelland vom 28.11.t994 1. Anderung der Entschädigungs- L32 satzung des I-andkreises Havelland Aufwandsentschädi gung für Wahlbeamte auf 7,eit ÖPtW-Tarifänderung landkreis Havelland 118

1 . 0 1 . 1 9 9 5

(7)

Seite 5 Amtsblatt für den l-andkreis Havelland 1995

r57 t94

Anlagen:

Beschlüsse 162194 t63194

164194

165194 166194 167194

168194 169194 170194

17 U94

174194 175194

176194

fl7194

178t94

Seite Anträge zur Umstufung öffentlicher

Stral3en auf der Grundlage des $ 7 des Brandenburger Straßengesetzes vom 15.06.1992

1. Nachtrag ztrr Haushaltssatzung des t-andkreises Havelland

1. Änderung der Entschädigungs- 133 satzung des [-andkreises Havellanc ÖPWfz-tarifiänderungen im 135 l-andkreis Havelland ab 1.01.1995 Hauptsatzung Amt Nauen-l-and 138 Wasser- und Abwasserverband L4l Rathenow Beschl.-Nr.OO2l94.

oo3l94, oo4l94,005194

Satzung des Trink- und Abwaqser-

zweckverbandes Glien

des ll.Kreistages Havelland vom t9.12.19q4 Mögliche Bildung eines gemein-

samen l-andes Berlin/Brandenburg Bestätigung des Jahresrechnung 1993 des Kreises Nauen und Entlastung des l-andrates

Bestätigung der Jahresrechnung 1993 des Kreises Rathenow und Entlastunc des l-andrates

Ge bü h ren bed arfsrec h n u n g Gebührensatzung

Empfehlung für die Betrrebskosten- umlage bei Abtallgebühren für kommunale und private Vermieter Haushaltssatzung des l-andkreises für das Haushaltsjahr 1995

Otto-Lilienthal-Flugplatz Stölln GmbH Erhöhung des Gesellschafteranteils des l-andkreises Havelland an der Arbei tsförd erun gsgesel I schafi Premnitz mbH

Beteiligung des l-andkreises Havelland an der zu gründenden Träger- und Betreibergesellschaft für ein Technologie- und Gründerzentrum "Havelland"

Verwaltungsrat der Kinder- und Jugendheime Rathenow g.GmbH Berufung der Mitglieder des Filialbeirates der Gebietsdirektion Rathenow der MBS in Potsdam Berufung der Mitglieder des Filialbeirates der Gebietsdirektion Nauen der MBS in Potsdam Varianten (sogenannte Nordum- fahrung) der geplanten Schnellbahn- verbindung Berlin - Hannover Gebührensatzung für den Rettungs- dienst im l-andkreis Havelland

144

Beschluß Nr. 162194

Mögliche Bildung eines gemeinsamen l-andes Berlin / Brandenb,rrg

Der l-andkreis erhebt den Anspruch, stärker als bisher in den Prozeß der Vorbereitungen einbezogen zu n'erden, die auf die mögliche Bildung eines gemeinsamen l-andes Berlin,{Brandenburg gerichtet sind.

Dazu werden folgende Maßnahmen getroffen:

1. Der l-andrat wird beauftragt, dem Kreistag Havelland einen Bericht über den ihm vorliegenden Stand der Vorbereitungen zur Bildung eines L^andes Berlin/

Brandenburg unter Berücksichtigung der für den I--andkreis Havelland daraus resultierenden Konsequenzen zu geben.

2. Der Ausschuß für Regionalentwicklung/BAV,A/ wird beauftragt, sich mit dem Problem einer möglichen L;änderfusion zu befassen und Entscheiduncen des Kreistages vorzuberei ten.

3. Der Kreistag Havelland setzt sich das Ziel, im Vort-eld des für 1995 gepianten Volksentscheides , ausgehend von den Interessen der Einwohner des l-andkreises Havelland, eine Stellungnahme zu den Vor- und Nach- teilen einer Vereinigung von Berlin und Brandenburgfür den landkreis Havelland zu erarbeiten und öffentlich zu machen.

Beschluß Nr. 163194

Bex;tätigung der Jahresrechnung 1993 des lfu.eises Nauen und Entlastung des l-andrates

Die Jahresrechnung 1993 des Kreises Nauen wird bestätigt und dem l:ndrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 1993 erteilt.

Die Entlastung erfolgt unter dem Vorbehalt der KJärung der in der Anlage genannten Punkte a bis c.

Durch den l-andesrechnungshof ist zu prüfen, inwieweit bei dem Haushaltsplan 93 des Altkreises Nauen gegen dcn $ 1(r des Gesetzes zur Stabilitüt des Wachstums der Wirtschaft verstoßen wurde.

Anlage

Dic Entlastung erfolgt unter dem Vorbehalt der Klärung a) des in der Haushaltsrechnung i993 im

Vermögenshaushalt erscheinenden Soll- Fehlbetrages in Höhe vcln DM 6..5(13.848,00 und der diesbezüglich im Jahr 1993 nicht real i sierten Grundstücksverkäufe"

I,

a

(8)

Amtsblatt für den l-andkreis Havelland 1995 Seitc 7

I

b) der Frage, ob bei einer anderen Darstellung der Haushaltsrechnung 1.993 - insbesondere mit einer Ausweisung des Soll-Fehlbetrages im Ver- waltungshaushalt und nicht im Vermögenshaus- halt - Ausgleichsstockmittel mit Aussicht auf Er- folg hätten beantragt und erlangt werden können, c) der Frage, ob es, mit Blick auf künftige Fälle, ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Vorschriften t'ar, daß im Entwurf der Jahresrechnung 1!)93 ein Betrag von rund 3,4 Mio DM wegen einer von einem Treuhand-Unternehmen behaupteten Forderung gegen den landkreis (aus einem Wirtschaftsvertrag von 1985) nicht berücksichtigt rrrurde.

Beschluß Nr. 164194

Besfätigung der Jahres;rechnung 1993 des Kreises Rathenow und trlntlastung des l-andrates

Die Jahresrechnung 1993 des Kreises Rathenow wird bestätigt und dem damaligen l--andrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 1993 erreilt.

Die Entlastung erfolgt unter dem Vorbehalt der Klärung der in der Anlage genannten Punkte a tris h.

Durch den l-andesrechnungshof ist zu prüt-en, inwieweit Lrei dem Haushaltsplan 93 des Altkreises Rathenow gegen den $ 16 des Gesetzes zur Stabilität des Wachstums der Wirtschaft verstoßen wurde.

b

Anlage:

Die Entlastung für das Haushaltsiahr 1993 wird mir Vorbehalten zu folgenden Punkten ertcilt:

a) Klärung der um 2 Gruppen überhöhten

Besoldungsgruppe B 5 des ehernaligen L-andrates Dombrowski und der entsprechenden Rtick- forderungen im weiteren Verfahren (ggf.

Gerichtsverfahren ).

b) Zahlungen an die Junge Union in Höi,e von DM 5.000,00 und DM -1"000,00 aus Kreismitteln im Jahre 1993, bei denen cier Verdacht einer rechtswidrigen (verdeckten) Parteienfinanzieruns besteht und bei denen ggf. zusrirzlich gegen die im März 1992 im Jugendhiifeausschuß beschlossenen Förderrichtl inien des Kreises zur . Jugendarbeit versfoßen x,urde (Entscheidung der

Verwaltung nur bei Beträgen bis DM 1.000,00),

c) zweckwidrige Verwendung von l-andes-Förder- mitteln über DM 80"000,00 aus Ende 1993.

obwohl diese Mittel für eine Neuausstattung der aligenneinen Förderschule Fremnitz zweck- gebunden waren, sa daß nunrnehr die Rück- forderung ciurch das Lrnd Braridenburg droht und damit der Betrag der Schule und insgesamt Schurlz.wecken das Kreises verloren zu gehen droht,

Verkauf eines Gesellschafrsantells von SOVo an der Havelländischen Verkehrsgesellschaft mbH an einen westdeutschen Kfz-Händler zu einem Kautpreis von rund DM 776.000,00 clhne aus- reichende Vorkehrungen , so daß der Private trotz Fälligkeit irn Juni 1993 bislang nur

DM 150.000,00 gezahlt" hat und nunrnehr die Zahtrungsverpflichtune insgesamt bestreitet: der l-andkreis haftet zuctrern unbegienzt für eventuelie Boden-Altlasten,

Deponre-Rücklagen und -Rekultivierungskosren : i nsbesondere Abschl uß ei ner Stundungsverei n- barung durch l-andrat Dombrowski mit der AWU Rathenow im April 1993 über anreilige Rekulti- vierungskosten von insgesamt DM 540.000,00, die eine" Streckung" über 5 Jahre ermöglicht, ohne Beschlußfansung des lkeistages oder Kreis- ausschuss€s,

Unterzeich n u n s ei n ei kommu nal rechtswi d ri gen Ausfallbürgschaft uber Dfvl 381.5CI0,00 zugunsten eines privaten Reit- und Fahr- vereins; nachdem das Ministeriurn des Innem die Genehmigung veniagte und der ursprüngiiche Kreistagsbeschluß im August i993 aufgehoben wurde. kann die vom ehemaligen l-andrat schon zuvor unterzeichnete Bürgschaftsurkunde bis zum heutigen Tage nich{ von der Bank zurück- verlangt werden,

Gründung der Schlachrhof Pritzerbe GrnbH irn Februar 1991 (l,andkreisanreil 4A%) und Auf- Iösungsbeschi uß cler Gesel Ischafterversammh:ng fly'ertreter: l-andrat Dombrclu'ski) bereits ein Jahr später im Mai 1992; das vom L,andkreis einge- -tahlte Stammkapital von DI\4 120.000,00 ist möglicherweise verbraucht und kann nicht mehr zurückgeholf werden,

Verkauf eines i<reislichen Srundstücks unter dem Verkehrswert und rnit einer Stundung/

Streckung der Kaufpreiszahir-rng ührer zwei- einhalb Jahre L:ris Ende 1994: obwohl da-s Ministeriurn des Innern im Sommer 1993 die Genehmigung f{.ir diesen Kaufvertrag nur unter erheblichen Beclenken erteilte, wurde durch ein Schreiben das damalrgen i;rn<lrat€s noch vom 3.12.1993 die Siundung über Beträge vcln DM 300.0CI0,00 weirer gestreckr (bis Ende ßq5).

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(9)

Scitc t Amtsblatt fiir den landkreis Havelland L995

Beschluß Nr. 165194

Gebührt nbedarfsrechnu ng

Der Kreistag beschl ießt, die Gebührenbedarfsrechnung für die Abfallentsorgung tür 1995.

Beschluß Nr. 1ffi194

Gebührensatzung

Der Kreistag beschließt, die in der Anlage ersichtliche Gebührensatzung des [-andkreises Havelland für die Abfallentsorgung (AbfGebSat). . '

Beschluß Nr. 167194

Empfehlung für die Betriebskostenurnlage bei Abfall- gebühren für kommunale und private Verrnieter

Der Kreistag fordert die kommunalen und privaten Vermieter von Wohnungen auf, die Jahresgrund- gebühren für die Abfallentsorgung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nach der Anzahl der im Haushalttes Mieter wohnenden Personen vorzunehmen.

Beschluß Nr. 168194

tlaushaltssatzung des [-andkreises l{avelland für das haushaltsjahr 1995

Der Kreistag beschließt die haushaltssatzung des landkreise-s Havelland für das Haushaltsjahr 1995 einschließlich der Änderungen aus zweiter Lrsung.

Beschluß Nr. 169194

Otto-Lilienthal-Flugplatz Stölln GmbH

Der Kreistag beschließt, daß er einem Ausscheiden des I:ndkreises Havelland aus der Otto-Lil ienthal -Flugplatz Stölln GmbH oder einer Auflösung der Gesellschaft zustimmt.

Der l-andrat wird ermächtigt, die weiteren Maßnahmen daznt ztt veranlassen.

Beschluß Nr. I7AD4

Erhöhung des Gesellschafteranteils des l,andkrelses Havelland an der Arbeitsf,ondemngsgesellschaft Premnitz rnbH

Der Kreistag beschließt, daß der landkreis zu den bestehenden Gesellschafteranteilen in Höhe von 1.1.300 DM, zusätzlich 3"7OO DM übemimmt und erhöht damit die Gesamtsumme der Beteiligung auf 15.000 DM.

Beschluß Nr. 171194

Beteiligung des l.andkreises Havelland an der zu gründenden Träger- und Betreibergesellschaft für ein Technologie- und Gründerzentrum " Haveltrand "

Der Kreistag beschließt, daß der l,andkreis Havelland Mitgesellschafter an der zu gründenden Träger- gesellschaft für ein Technologie- und Gründerzentrum

"Flavelland" werden soll.

Der landrat wird ermächtigt, die vorbereitenden Verhandlungen zu führen und im Ergebnis dem Kreistag ein entscheidungsfähiges Projekt vorzulegen.

Beschluß Nr. 174194

Verwaltungsrat der Kinder- und Jugendheime Rathenow g.GmbH

Der Kreistag be.stätigt den Vorschlag des l:ndrates als entsendender Gesellschafter:

1. Den bisherigen Verwaltungsrat der Kinder- und Jugendheime g.GmbH, bestend aus

Frau Margit Hahn Vorsitzende Frau Sigrid Bartels - stellv. Vorsitzende Herrn Horst Schwenzer - Mitglied,

auf eigenen Wunsch mit sofortiger Wirkung abzuberufen.

2.Mit sofortiger Wirkung folgende Personen in den Verwaltungsrat der Kinder- und Jugendheime g. GmbH zu berufen:

Frau Angelika Krüger-l,eißner Frau Inge Spremberg

Frau Kerstin Ulbricht.

Beschluß Nr. 175/94

Berufung der Mitglieder des Filialbeirates der Gebietsdirektion Rathenow der MBS in Potsdarn Der Kreistag beruft:

den landrat Dr. B. Schröder, ' das zuständige MBS-Vorstandsmitgl ied, D. Janssen, den Gebietsdirektor der Gebietsdirektion Rathenow, P. Braun,

den Bürgermeister der Stadt Rathenow, H.-J. Lünser, den Bürgermeister der Stadt Frernnitz, Dr. J.Aurich, sowie weitere 7 Personen entsprechend der beigefügten Anlage in den o.g. Filialbeirat der MBS in Potsdam.

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(10)

Amtsblatt für den l-andkreis Havelland 1995 Seite 9

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Beschluß Nr. 176194

Berufung der Mitglieder des Filialbeirates der Gebietsdirektion Nauen der MBS in Potsdam Der Kreistag beruft:

den landrat Dr. B. Schröder,

das zuständige MBS-Vorstandsmitglied, D. Janssen, den Gebietsdirektor der Gebietsdirektion Nauen , J. Tschiersch,

den Bürgermeister der Stadt Falkensee, J. Bigalke, den Bürgermeister der Stadt Nauen, W. Appel,

sowie weitere 7 Personen entsprechend der beigefügten Anlage in den o.g. Filialbeirat der MBS in Potsdam.

Beschluß Nr. 177194

Varianten (sogenannte Nordumfahrung) der

geplanten Schnellbahnverbindung Berlin - Hannover Der Kreistag beschließt, den Varianten der sogenannten Nordumtährung der o.g. Schncllbahnstrecke wird seitens des landkreises Havelland nicht zusestimmt.

Die Eingriffe in Natur und l-andschaft sind so erheblich, dalS einer solchen Streckenführung nicht gefolgt werden kann, da die vorhandene Trasse (Stammstrecke) eben- falls als Variante beplant wird.

Der Kreistag befürwortet daher den ausbau der vorhandenen Stammstrecke, um Eingriffe in Natur und landschaft auf ein unverzichtbares Minimum zu reduzieren.

5

Beschluß Nr. 178194

Gebühr.ensatzung für den Rettungsdienst im l,andkreis flavelland

Der Kreistag beschließt, die Gebührensatzung für den Einsatz des Krankentransport- und Rettungsdienstes des l.andkreises Havelland (Anlage) tritt mit Wirkung vom 1.01.1995 in Kraft.

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Anlage

Abfallsatzung

fir den Landkreis Havelland

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Abschnitt

Abfal lwirtschaftl iche Zielebesti mmungen und Aufgaben Präambel

S 1 Abfallwirtschaftliche Ziele S 2 Umfang der Abfallwirtschaft

$ 3 Abfallvermeidung S 4 Abfallverwertung 2. Abschnitt

Anschluß und Benutzung S 5 Anschluß und Benutzung S 6 Ausgeschlossene Ablalle 3. Abschnitt

Entsorgung getrennt zu sammelnder Abfalle

$ 7 Altstoffe

$ 8 Spenmüll

$ 9 Schrott aus Haushalten

$ 10 Haushaltselektrogeräte

$ 11 Schadstoffhaltige Abftille aus Haushaltungen S 12 Kompostierbare Abfälle

4. Abschnitt Restabflälle

$ 13 Restabfälle

$14 Zugelassene Abfallbehälter

$ 15 Pflicht zur Vorhaltung von Abfallbehältern S 16 Bereitstellung der Abfallbehälter

S 17 Behälterstandplätze und Zuwegungen S 19 Häufigkeir und Zeit der Abfuhr S 20 Unterbrechung der Entsorgung 5. Abschnitt

Vom Einsamrneln und Abfülle

$ 21 Bauabfälle S 22 Benutzung der

Befördem ausgeschlossene

A bfal I entsorgun gsanlagen

(11)

Scitc 10 Amtsblatt für den I-andkreis Havelland L995

5. Abschnitt

Nebenbestimmungen S 23 AnfallzeitPunkt

524 AnmeldePflicht

S25 Auskunftspflicht, Betretungsrecht

$26 Benutzungsgebühren

S 27 Andere Berechtigte und Verpflichtete

$ 28 Begriff des Grundstücks

$29 Ordnungswidrigkeiten

$ 30 Inkrafttreten Anlage 1

Anlage 2 Anlage 3

1. Abschnitt:

Abfallwirtschaftliche Zielbestimmungen und Aufgaben

Prliambel

Aufgrund des $ 5 der Kommunalverfassung Art. 2l-and- kreisordnung .vom 15.10.1993 und der $$7,8 des L-andesabfal lvorschaltgesetzes (LAbfVG) v om 2A.O |92 und des Abfallgesetzes vom 27.05.86 (BGBI. I S. 141'0' 1501) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22.4.93 (BGBI. I S. 466) hat der l*andkreis Havelland in seiner Sitzung am 26.O9.1994 folgende Satzung beschlossen:

Abfallsatzung (Abfsat) für den l-andkreis Havelland

s 1

Abfallwirtschaftliche Ziele

( 1 )

Die Abfallwirtschaft in dem Gebiet des l-andkreises Havelland (nachfolgend der l-andkreis) wird nach folgender Zielhierarchie vorgenommen:

1. Vermeidung von Abflällen,

2. Wiederverwendung von Abfiillen, bzw.

Bestandteilen davon,

3. stoffliche Verwertung von Abfallen (insbeson dere durch Getrennthaltung am Anfallort und getrennte Einsammlung),

4. Behandlung von Abfiällen, 5.,{blagerung von Abfällen.

(2) '

Der t-andkreis ist bestrebt, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, die im Kreisgebiet ange- fallenen Abfälle, die seiner Entsorgungspfl icht unterlie- gen, innerhalb des Kreisgebietes wiederzuverwenden und zu verwerten. Nicht wiederverwendbare bzw.

verwertbare Abfälle sind, soweit erforderlich, vor ihrer Ablagerung im Kreisgebiet zu behandeln.

s 2

Umfang der Abfallwirtschaft

( 1 )

Der l-andkreis entsorgt die in dem oben genannten Gebiet angefallenen Abfälle nach Maßgabe diese, Satzung und wirkt im Rahmen seiner rechtlichen a*

Möglichkeiten darauf hin, daß die Entstehung von Abftillen soweit wie möglich vermieden wird. Die Entsorgung umfaßt insbesondere da,s Einsammeln und Befördern von Abfällen, Maßnahmen zur Vermeidung, Wiederverwendung,Verwertung und Ablagerung von Abfiällen, die Standortfindung, Planung, Enichtung, Erweiterung, Um- und Nachrüstung und den Betrieb der zur Entsorgung des Kreisgebietes notwendi- gen Abfallentsorgungsanlagen.

(2)

Die Vermeidung umfaßt die Beratung und Information von Industrie, Gewerbe, öffentlichen Einrichtungen und Haushaltungen mit dem Zie\, den Abfall durch entspre- chende Entscheidungen bei Produktion, Vertrieb und Einkauf von Produkten zu vermeiden.

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(3)

Der L-andkreis betreibt die Abfallentsorgung als öffentli- che Einrichtung. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der l-andkreis zuverlässiger und sachkundiger Dritter bedienen.

s 3

Abfallvermeidung

( 1 )

Alle Abfallerzeuger wie beispielsweise Untemehmen, Einrichtungen und Bürgerlnnen sind

angehalten, Abftille möglichst vorrangig zu vermeiden und, soweit Abfalle nicht vermeidbar sind,

diese der Venvertung zuzufuhren und im übrigen die Menge der Abftllle möglichst gering zu halten.

(12)

Amtsblatt für den landkreis Havelland 1995 Seitc ll

(2)

Der l-andkreis hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere bei der Planung und Ausführung

von Baumaßnahmen, beim Vergabe- und Beschaffungs- wes€n in der Weise zu handeln, daß dieEntstehung von Abfällen, insbesondere wenn sie schadstoffhaltig sind, vermieden wird und die Wiederverwendung sowie die Wiederverwertung gefördert werden. Insbesondere sind bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien und Gebrauchsgütern sowie bei der Durchführung von Baumaßnahmen:

1' Produkte zu verwenden, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundl ichkeit, Wiederverwendbarkeit oder Wiederverwertbarkeit auszeichnen:

91' Produkte zu verwenden, die im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu entsorgungsfreund- licheren Abftillen führen:

t' Produkte zu verwenden, die aus Abfallen oder Reststoffen oder in abfall- oder reststoffarmen Verfahren oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wurden.

Produkte, deren Einsatz aufgrund ihrer Zusammenset- zung (2..8. PVC), ihrer Inhaltstoffe (z.B.FCKW) oder ihrer Herkunft (2.B. Tropenholz) nicht umweltverträg- lich ist, sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden.

( r )

In öffentlichen Einrichtungen und bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen der Kommunen wirkt der l-andkreis dahingehend, daß Speisen und Getränke nur 5in wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen

sowie mit wiederverwendbaren Bestecken ausgegeben werden. soweit die Behältnisse nicht eßbar sind.

(4\

Der L^andkreis wirkt ebenfalls auf Veranstalter öffentli- cher Feste auf privaten Grundstücken ein, daß Speisen und Getränke nur in wiedervenwendbaren, ggf. pfand- pflichtigen Verpackungen und Behältnissen ausgegeben werden.

(s)

Der l:ndkreis wirkt darauf hin, daß die Ge.sellschaften des privaten Rechts, an denen er beteiligt ist,nach den Festlegungen der Abs. 2 und 3 veriahren. Der l-andkreis hat darüber hinaus die Bestimmungen der Abs. 2 und 3 bei dem Abschluß von Verträgen mit Dritten (2.B. Miet-, Pachtverträge, Entsorgungsverträge) sowie der Vorgabe von Benutzungsbedingungen für öffentliche

Einrichtungen zu berücksichtigen.

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s 4

Abfallverrvertung

( 1 )

Um eine Abfallverwertung zu ermöglichen, führt der l-andkreis eine getrennte Einsammlung folgender Abfrille durch:

1. Altstoffe gem. $ 7 2. Sperrmüll gem. g 8

3. Schrott aus Haushalten gem. g 9 4. Haushaltselektrogeräte gem. g 10 5. schadstofftraltige Abf?ille aus Haus-

haltungen gem. $ 11

6. sonstiger Hausmüll und hausmüllähnliche Abflalle.(Resrabfall) gem. g 13.

Der l-andkreis kann weitere Fraktionen für eine getrenn- te Einsammlung festlegen, z.B.kompostierbare Abfalle gem. $ 12 auch für Teile des t-andkreises. Entsprechen- de Maßnahmen werden ortsüblich bekanntgegeben.

(2)

Soweit Systeme für eine Getrenntsammlung angeboten werden oder Annahmestellen die Abftille annehmen, hat jeder Abfallbesitzer die in Abs. 1 genannten Abf?ille getrennt bereit zu halten und dem Landkreis nach Maßgabe dieser Satzung zu überlassen.

(3)

Die Kompostierung von organischen Abfällen aus Haushaltungen und Kleingärten auf dem eigenen Grundstück @igenkompostierung) sowie die Abgabe dieser Abfülle an Kompostieranlagen desl-andkreises oder der durch den l-andkreis beauftragten Unterneh- men, erfolgt auf freiwilliger Basis.

Der t-andkreis bestimmt, wann und in welchem Umfang eine Pflicht zur Getrenntsammlung für kompostierbare Abfälle im Gebiet des landkreises eingeführt wird. Der l-andkreis bestimmt auch die Art, die l-age und den Umfang der Anlagen und Einrichtun gen zur Verwertung von kompostierbaren Abftillen sowie den Zeitpunkt ihrer Enichtung, Erweiterung und Emeuerung.

(13)

Seitc 12 Amtsblatt für den I-andkreis Havelland 1995

2. Abschnitt

Anschluß und Benutzung

s s

Anschluß und Benutzung

( 1 )

Jeder Eigentümer eines im Gebiet des I-andkreises liegenden Grundstücks, auf dem Ablalle anfallen können, die der Entsorgungspflicht des Landkreises unterliegen, ist verpflichtet, dieses an die Abfall- entsorgung des l-andkreises anzuschl ießen (Anschlußpflicht).

Im Rahmen des Anschlußzwanges ist jeder Eigentümer berechtigt, den Anschluß seines Grundstücks an die Abfallentsorgung des l:ndkreises zu verlangen (Anschlußrecht). Den Grundstückseigentümern stehen andere zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtig- te oder zur Nutzungsüberlassung Berechtigte gleich.

(2)

Die Anschlußpflichtigen und alle anderen Abfallbesitzer sind verpflichtet, die Abfallentsorgung des l-andkreises zu benutzen, soweit die Entsorgung nicht gemäß $ 6 ausgeschlossen ist (Benutzungszwang). Im Rahmen des Benutzungszwanges sind die Anschlußpfl ichtigen und die Abfallbesitzer zur Benutzung der Abfallentsorgung berechtigt (Benutzungsrecht). Sind Abftille ledigl ich vom Einsammeln und Befördem durch den l-andkreis ausgeschlossen, besteht das Recht und die Pflicht, die Abfalle zu einer vom l-andkreis bestimmten

Entsorgungsanlage zu befördem.

(3)

Der Anschlußpflichtige hat auf seinem Grundstück alle Maßnahmen zu treffen bzw. zu dulden, die erforderlich sind, um eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sicher- zustellen.

(4)

Kompostierbare Abf?ille aus Haushaltungen und Kleingärten sollen, wenn möglich auf Grundstücken mit Hausgarten als Kompost oder Mulchmaterial verwertet werden. Fachliche Hilfestellung gibt die Abfallberatung des [-andkreises.

(s)

Soweit eine Verwertung nach Abs. 4 nicht möglich ist, sind pfl anzl iche Abfülle der entsorgungspfl ichtigen Körpersch aft zu überlassen.

s 6

Ausgeschlossene Abfdlle

( 1 )

Von der Entsorgung ausgeschlossen sind die in der Anlage I aufgeführten Abfälle.

Der Ausschluß nach Satz 1 gilt nicht, soweit die in der Anlage I aufgefrihrten Abfalle in Haushalten anfallen.

Der Ausschluß gilt weiterhin nicht, wenn bei einern Abfallerzeuger nicht mehr als 500 kg/Jahr der in der Anlage I zu dieser Satzung aufgeführten Abfallarten anfallen.

(2)

Vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen sind die in der als Anlage 2 ru diewr Satzung beigefügten Liste aufgeführten Abfälle. Die Liste ist Bestandteil der Satzung.

Vom Einsammeln und Befördem ausgeschlossene Abflille sind einer vom I-andkreis bestimmten Abfallentsorgungsanlage anzudienen.

Ein Vermischen dieser ausgeschloss€nen Abf?ille mit anderen Abfällen ist nicht zulässig.

(3)

Im weiteren sind die Abf?ille aus Industrie und Gewerbe vom Einsammeln und Befördem ausgeschlossen, die nicht in zugelassenen Abfallbehältem und Abfallsäcken (S 14 Abs. 2) gesammelt werden können. Für diese Ablälle besteht ebenfalls ein Vermischungsverbot mit anderen Abfällen.

(4)

Über die Absätze 1 bis 3 hinaus kann der landkreis mit Zustimmung der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde in Einzelfällen Abfalle von der Entsorgung ganz oder teilweise ausschließen. Der l-andkreis kann die Besitzer solcher Abfälle verpflichten, die Ablalle bis zur Zustimmung der zuständigen Abfallwirtschaftbehörde auf ihrem Grundstück so zu lagern, daß das Wohl der Allgemeinheit ($ 2 AbfG) nicht beeinträchtigt wird.

(s)

Gebrauchte Transportverpackungen im Sinne von S 3 Abs. 1 Nr. 1 Verpackungsverordnung f/erpack!

und gebrauchte Umverpackungen im Sinne von

$ 3 Abs. 1 Nr. 3 VerpackV, sind von der Entsorgung durch den l:ndkreis ausge-schlossen, soweit sie in anderen Bereichen als beim Endverbraucher der ver- packten Waren anfallen, so daß gemäß $$ 4 und 5 Abs. 1 VerpackV eine Pflicht zur stofflichen Verwertung durch den Hersteller oder Vertreiber besteht.

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(14)

Amtsblatt für den landkreis Havelland 1995 Seite 13

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Soweit AL'f?ille von der Entsorgung durch den l-andkreis ausgeschlossen sind, ist der Besitzer dieser Abfalle entsprechend AbfG $ 3 Abs. 4 zur Entsorgung der Abftille verpflichtet. Die AbfTille dürfen

nicht mit anderen Abf?illen vermischt werden.

3. Abschnitt Entsorgung getrennt zu sammelnder Abftille

s 7

ü Altstoffe

( 1 )

Altstoffe im Sinne von $ 4 Abs. 1 Nr. 1 dieser Satzung sind insbesondere fol sende Abfälle:

1. Altpapier, das sind bewegliche Sachen, die aus- schließlich aus Papier oder Pappe bestehen und nicht verunreinigt sind,

2. Verpackungsglas, wie z.B. Flaschen und Konserven- glilser (Hohlglas), nicht aber Spiegelglas und Fenster- glas.

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Sofern die Aitstoffe nicht einem Abholsystem gemäß

$ 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung oder durch gemeinnützige bnr. gewerbl iche Sammlung einer

$'ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden, sind die Abfallbesitzer verpflichtet, die von dem [-and- kreis für die in Abs. 1 genannten Altstoffe angebotenen Sammelsysteme zu benutzen oder diese Altstoffe zu den Annahmestellen zu brinsen.

t r l

Der l,andkreis kann allgemein durch amtliche Bekannt- machung oder durch Anordnung im Einzelfall

festlegen, daß andere als die in Abs. 1 genannten Abfiille den landkreisen ebenfalls gemäß Abs. 2 zu überlassen sind, oder daß bei einzelnen der in Abs. 1 genannten Abftille eine Getrennthaltung und Erfassung gemäß Abs.2 nicht mehr eeboten ist.

a. durch eine Straßensammlung, b. durch eine individuelle Abfuhr sperrige Abf?ille aus Wohnungen, die wegen ihrer Abmessungen oder ihres Gewichtes nicht in den landkreiseigenen Abfallbehältern oder Säcken unterge- bracht werden können, gesondert abfahren zu

lassen.

Spenige Abf?ille sind:

* Sperrmüll Q\{öbel)

* Elektrogeräte (Fernseher, Radio)

* Haushaltsschrott (Rohrstücke)

* Fahrräder

" gebündelte Textilabftille {' Herde

* Kühlgeräte

* Haushaltsgefäße @imer, große Töpfe) '' Weiße Ware flVaschmaschine, Schleuder) Dazu gehören nicht die in Anlage 2 aufgeführten Abfälle sowie Schadstoffe gemäß $ 11.

Bevor eine Abfuhr beim Landkreis beantragt wird, sollte versucht werden, die Gegenstände einer weiteren Verwendung zuzuführen. Auskünfte erteilt die Abfall- beratung des L^andkreises.

(2)

Die Abfuhr ist unter Angabe von Art und Anzahl der Gegenstände beim I-andkreis schriftlich zu beantragen.

Dem Antragstelier wird der Abfuhrtermin schriftlich mitgeteilt.

Sperrgut ist am Abfuhrtag zu ebener Erde in Fahrbahn- nähe in nicht verkehrsbehindemder Weise bis 6.00 Uhr zum Abholen bereitzustellen. Schrott, Elektrogeräte, Weiße Ware und Kühlgeräte sind zur stofflichen Verwertun g bzut. gesonderten Entsorgung getrennt vom übrigen Sperrgut bereitzustellen.

(3)

Die Verladung muß ohne Schwierigkeiten und Zeit- verlust möglich sein. Im übrigen gilt S 16 dieser Satzung für das Bereitstellen sinngemäß. Die Verladung des Sperrmülls muß durch zwei Personen von Hand gefahr- und schadlos möglich und auch im übrigen zumutbar sein.

(4)

Abfülle, die nicht zur Sperrmüllsammlung zugelassen sind ($ 8 Abs. 1), werden ggf. am Bereitstellungsplarz stehengelassen. In diesem Fall ist der Abt'allbesitzer verpflichtet, die Abf?ille unverzüglich zl einer vom [-andkreis bestimmten Entsorgungsanlage zu befördern, bzw. sie der Schadstoffsammlung gemäß g 11

zuzuführen.

Die Privathaushalte des l-andkreises haben des $ 5 das Recht, jeweils einmal jährlich

(15)

S.ltc 14 Amtsblatt fiir den Landkreis Havelland 1995

s e

Schrott aus Haushalten

( 1 )

Schrott aus Haushalten im Sinne von $ 4 Abs. 1 Nr. 3 dieser Satzung sind Gegenstände aus Eisenmetall (2.B. Stahl- und Gußschrott) und Nicht-Eisenmetall (2.8. Kupferrohre, legierte Metalle), die nicht in die zugelassenen Abfallbehälter oder Abt'allsäcke einge- bracht werden dürfen. Sie sind Wertstoffe.

(2)

Schrott aus Haushalten ist im Rahmen der Sperrmüll- abfuhr zur Abfuhr bereitzustellen. Der Schrott aus Haushalten ist getrennt vom Sperrmüll und den anderen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr eingesammelten Abfülle (llaushaltselektrogeräte) berei tzustellen.

(3)

Die Sammlung von Schrott aus Haushalten erfolgt jeweils gleichzeiti g mit der Sperrmüllabfuhr.

(4)

$ 8 Abs. 3 dieser Satzung findet auf die Sammlung von Schrott aus Haushalten sinngemäße Anwendung.

s 1 0

Ha usha ltselektro geräte

( 1 )

Zu den Haushaltselektrogeräten i.S.v. S 4 Abs L Nr. 4 clieser Satzung gehören Kühlschränke, Gefriertruhen, Elektrogeräte und Elektronikgeräte.

(2)

Die Abfallbesitzer können die Haushaltselektrogeräte zu den vom L:ndkreis arntlich bekanntgemachten Annahme-stell en bri n gen. Haushal tsel ektro geräte werden auch im Rahmen der Sperrmüllsammlung entsorgt. Die Haushaltselektrogeräte sind dann im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gercndert bereitzustellen.

s i l

Schadstotftaltige Abfäile aus Haushaltungen

( 1 )

Schadstoffhaltige Abfälle im Sinne von $ 4 Abs. 1 Nr. 5 dieser Satzung sind Abfälle aus Haushaltungen, die umweltgefährdende Stoffe enthalten und deshalb ge- trennt von anderen Abf?illen aus Haushaltungen entsorgt werden müssen.

Der l-andkreis entsorgt im Rahmen der Schadstoff- sammlung die in der Anlage trll dieser Satzung aufgeführten Abfälle. Darüber hinaus kann der t-and- kreis allgemein durch amtliche Bekanntmachung weitere Stoffe fastlegen, die als schadstofflraltige Abfalle$

aus Haushaltungen entsorgt werden.

Die Entsclrgung erfcllgt mobil und stationär.

(2)

Die Besitzer schadstofflraltiger Abfalle aus Haus- haltungen haben diese dem l-andkreis an den öffentl ich bekanntsemachten A,nnahmesteltren zu überlassen.

( r )

Die Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle aus Haus- haltungen erfolgt in der Regel zweimal jährlich.

Die Einsatztermine und -orte des Schadstoffmobils werden rechtzeitig vor dem Einsatztag ortsüblich bekanntgegeben.

Stationäre Sammelstellen werden durch arntliche

Bekanntmachung benannt. O

(4)

Der l-andkreis kann öffentlichen Einrichtungen und Handeisbetrieben, die Produkte nach Abs. 1 an Endverbraucher abgeben, anbieten, daß sie Sammel- behältnisse des l-andkreises für die Rücknahnee entsprechender Problemabfalle aufstellen können, soweit dieses technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist. Die jeweiligen Einzelstoff-e werden durch Beschluß des [Jmwe]tausschusses festgelegt.

s 1 2

Kom postiertrar.e Abf?ille

( 1 )

Kompostierbare Abf;älle irn Sinne von $ 4 Atrs. 3 dieser Satzung sind i nsbesondere biologisch verwertbare KüchenairFälle, also z.B. Obst-, Gemüse- und sonstige Speisererte sr:wie Gartenabf;älle, z.B. L"aub, Gras, Baum- und Strauchschnitt"

(16)

Amtsblatt für den landkreis Havelland 1995 Seite l5

(')\

Küchenablälle und Gartenabfälle können auf dem Grundstück, auf dern sie anfallen, kompostiert werden (Eigenkompostierung). Auskünfte dazu erteilt die Abfallberatung des l:ndkreises.

(3)

Kompostierbare Abtälle können bei den durch den l-andkreis mittels amtl icher Bekanntmachung näher bestimmten Kompostieranlagen und anderen Entsorgungsanlagen angeliefert werden.

4. Abschnitt

ü Restabfülle

s 1 3

RestaLrfälle ( 1 )

Restablälle im Sinne von $ 4 Abs.1 Nr. 6 dieser Satzung sind alle sonstigen Ablälle aus Haushaltungen und hausmüllähnliche Abfälle, die nicht gemäß $ 6 dieser Satzung von der Entsorgung ganz oder teilweise ausge- schlossen sind und die nicht Ablälle im Sinne der $$ 7, 8, 9, 10, 1 i und 12 dieser Satzung sind.

(2\

Die Restabfälle rnüssen in die zur Verfügung stehenden Abfallbehälter entsprechend deren Zweckbestimmung eingefüllt werden. Sie dürfen nicht in anderer Weise auf

$ dem Grundstück gelagert oder neben die Abfallbehälter gelegt werden.

s 1 4

Zugelassene Abfallbehälter

( 1 )

Der Landkreis bestimmt nach Mal3gabe der folgenden Vorschriften Art, Gröfie und Anz-ahl der l.bfallbehälter, deren Bereitstellung, die Standplätze sowie die Häufig- keit und den Zeitpunkt der Abfuhr.

(2)

Von dem l-andkreis werden zugelassen:

fol gende Abfallbehälter

Abfallbehälter mit 60 Abtallbehälter mit 110 Abfallbehälter mit I2O Abfallbehäiter mit 24O Abfallbehälter mit 1 100

Fassungsvermögen, Fa-ssungsvermögen, Fassungsvermögen, Fassungsvermögen, Fassungsvermögen.

Das Bereitstellen von losen Rqstalrfällen zum Ein- sammeln und Transportieren ist nicht zullir.sig.

(3)

Für Grundstücke, die mit einem Müllfahrzeug aus technischen Gründen nicht angefahren werden können, kann vom [^andkreis vorgeschrieben werden.

daß statt der Abfallbehälter vom l:ndkreis zugelansene Abfallsäcke zu verwenden sinrj. Diese Ahfallsäcke sind vom Anschlußnehmer am Abfuhrtag an die nächste von einem Müllsammelfahrzeug befahrbare öffentl i che Straße zu transportieren und zur Abfuhr bereitzustellen.

$ l s

Pflicht zur Vorhaltung von Abfallbehältern

( 1 )

Der Anschlußpflichtige hat vom I-andkreis ein Abfail- behältervolumen anzufordem, zu übernehmen und lür die Benutzung bereitzuhalten, das ausreicht, um die gesamten, innerhalb des Abfuhrzeitraumes nach

$ 19 dieser Satzung auf seinem Grundstück regelmäßig anfallenden und der Entsorgungspflicht durch der l-andkreis unterliegenden Restabfälle ordnungsgemäß aufnehmen zu können.

Der Anschlußpflichtige hat jedoch ein Mindestbehälter- volumen von 10 I pro Person und Woche vorzuhaltcn"

Die Benutzung der bereitgestellten Abfallbehälter durch nicht berechtigte Personen ist nicht gestattet.

(2)

Bei Grundstücken, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, erfolgt die Bemessung desbereitz.u- stellenden Mindestbehältervolumens anhand der Zahl der auf dem Grundstück mit dem ersten und zweiten Wohnsitz gemeldeten Personen. Mindestens ist jedoch ein zugelassener Abfallbehälter vorzuhalten.

(3)

Für gemischt genutzte sowie für gewerblich genutzte Grundstücke bestimmt der l-andkreis das bereitzustellen- de Mindestbehältervolumen entsprechend der jeweil i gcn Nutzung anhand der auf dem Grundstück mit dem erstcn und nveiten Wohnsitz gemeldeten Pemonen und nach dem tatsächlichen Bedarf, insbesondere aufgrund der gewerblichen Tätigkeit und der Anzahl der Be.schäftig- ten. Abs. 2 Satz2 gilt entsprechend.

(17)

Seite 15 Amtsblatt für den l:ndkreis Havelland 1995

(4)

Reicht das gemäß Abs. 1 bis Abs. 3 übernommene und vorgehaltene Abfallbehältervolumen im Einzelfall nicht aus, so hat der Abfallbesitzer die überschießenden Abfallmengen in den vom l-andkreis zugelassenen Abfallsäcken, die in den Markenverkaufsstellen erhält- lichen sind, zur Abholung bereitzustellen.

(s)

Reicht das gemäß Abs. 1 bis Abs. 3 übernommene und vorgehaltene Abfallbehältervolumen regelmäßig nicht zur Aufnahme der auf dem Grundstück anfallenden Abfrüle aus, so kann der l-andkreis dem Anschluß- pflichtigen die Übemahme eines nach seiner Schätzung erforderl i chen Behäl tervol umens vorschrei ben.

(6)

Für benachbarte Grundstücke können auf Antrag der Anschlußpfl ichtigen Abfallbehälter zur gemeinsamen Benutzung der auf den Grundstücken wohnenden Personen angefordert und bereitgehalten werden.

(7)

Die Abfallbehälter werden grundsätzlich vom l-andkreis zur Verfügung gestellt und unterhalten. Sie sind Eigen- tum des l-andkreises. Der l-andkreis kann Dritte mit dem Aufstellen und Unterhalten der Abfallbehälter beauftra- gen. Die Ausstattung der Anschlußpflichtigen mit den jeweil igen Behältern erfolgt schrittrveise, jedoch

längstens bis 1996.

(8)

Soweit Abfallbehälter noch im Eigentum der Anschluß- pflichtigen oder der Abfallbqsitzer stehen, sind sie bis zum Ende der Nutzungsfühigkeit der Abfallbehälter für deren Unterhaltung verantwortlich, jedoch längstens bis zur Umstellung auf Normbehälter durch den l-andkreis.

Die Umstellung wird rechtzeitig auf ortsübliche Weise bekanntgegeben.

s 1 6

Bereitstellung der Abfallbehälter

( 1 )

Der Grundstück-seigentümer hat dafür zu sorgen, daß die Abfallbehälter allen Bewohnem des Grundstücks zugänglich sind und ordnunggemäß benutd werden können. Insbesondere hat er die Bewohner von den Vorschriften und Hinweisen dieser Satzung zur getrenn- ten Erfassung von Schadstoffen und Wertstoffen zu unterrichten.

(z)

Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen bis zu 2401 I sind von clen Benutzern zu den vorn l-andkreis festge- | setzten und bekanntgegebenen Tagen bis 06.00 Uhr am I Rand der Fahrbahn so aufuustellen, daß der Verkehr j nicht gefährdet wird und die Abholung des Abfalls ohne

Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist. Nach Entleerung sind die Abfallbehälter ohne schuldhaftes 7Ägern von der Straße zu entfemen.

(3) i

Ist die Befahrbarkeit einer Verkehrsanlage aus tatsächli- chen Gründen ständig oder vorübergehend mit

Sammelfahrzrugen nicht oder nur unter Gefährdung der (L//

mit der Sammlung und dem Transport beauftragten Bediensteten des Landkreises oder dritter Personen möglich, sind die jeweiligen Abfallbehälter an einer rnit Sammelfahrzeugen gefahrlos bef'ahrbaren öffentl ichen Verkehrsanlage zur Abfuhr bereitzustellen. Den Anschlußpfl ichtigen wird diese Verkehrsanlage durch öffentl iche Bekanntmachung oder schri ftl iche Mitteilung bekanntgegeben.

(4)

Zugelassene Abfallsäcke mit dem Aufdruck l-andkreis Havelland

Entsorgungspfl ichtige Körperschaft

werden von dem landkreis eingesammelt, soweit sie neben den Abfallbehältem zugebunden bereitgestellt sind.

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Behälterstandplätze und Zuwegungen

( 1 )

Der l-andkreis bestimmt nach Anhörung des Anschluß- pflichtigen den Standplatz für dig Abholung der Müllgroßbehälter ( 1100 I ). Der Standplatz soll nicht weiter als 15 Meter vom Miillsammelfahrzeug- Halteplatz entfernt liegen. Eine Anderung des Stand- platzes kann über einen vorüLrergehenden Zeitraum verfügt werden, wenn die sonst übliche Zufahrt oder Abfahrt zu dem Grundstück gesperrt ist und dadurch der Transport der Müllgroßbehälter in unzumutbarer Weise erschwerf wird.

(18)

Amtsblatt für den landkreis Flavelland 1995 Seirc 17

nr

(2)

Die Standplätze sind so zu bemessen, daß eine gefahrlose und ungehinderte Beschickung der Müll- großbehälter möglich ist. Sie müssen eben und befestigt, gleitsicher und frei von Stufen und IGnten sein. Die Breite der Transportwege vom Standplatz bis zum Fahrzrug-Halteplatz richtet sich nach der Größe der Müllgroßbehälter. Die Belastbarkeit der Transpoffwege ist dem Gewicht der Müllgroßbehälter anzupassen.

Standplatz und Transpoffweg sind stets sauber und im verkehrssicheren Zustand zu haiten. Im übrigen gelten für die Beschaffenheit die jeweils gültigen DIN- Norrnen des Fachnorrnenausschusses Kommunale Techni k und d ie Unfallverhütungsvorschriften.

(3)

Der kndkreis verpflichtet sich zur sorgfältigen Behand- lung der vom Benutzer erstellten Anlagen für die Unterbringung von Müllgroßbehältern.

(4)

Liegen die in Abs. 1 genannten Bedingungen nicht vor, so sind die Abfallbehälter neben dem Fahrbahnrand vor dem angeschlos:senen Grundstück bereitzustellen und nach der Entleerung selbstständig wieder zurückzu- schaffen.

$ 1 8

Behandlung der Abfallbehälter

,1, (l)

Der Anschlußpflichtige muß dafür sorgen, daß die Abfallbehälter in einem gebrauchsfähigen, sauberen und unfallsicheren Zustand erhalten und sorgfältig verwahrt werden.

(2)

Soweit die Abfallbehälter vom Landkreis oder in dessen Auftrag bereitgestellt und unterhalten werden, hat der Anschlußpflichtige den Verlust oder die Beschädigung der Abfallbehälter unverzüglich dem landkreis arvuzei- gen. Für abhandengekommene oder infolge fahrllissiger oder vorsätzlicher Beschädigung durch den Anschluß- pflichtigen oder den Abfallbesitzer unbrauchbar gewor- dene Abfallbehälter, die von dem landkreis oder einem beauftragten Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden, isf vom Anschlußpflichtigen Ersatz zu leisten.

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(3)

Abf?ille sind so in die Abfailbehälter einzufüllen, daß deren Beschädigung ausgeschlossen und eine einwand- freie Entleerung mit den üblichen Verfahren mühelos möglich ist. Insbesondere ist das Einschlifunmen oder Einpressen von Abfällen rnit mechanischen Hilfsmitteln in die Abfallbehälter unzulässig. Es ist untersagt, heiße Asche und andere glühende oder brennende Gegenstän- de in die Abfallbehälter einzufüllen. Die Deckel der Abfallbehälter müssen jederzeit schl ießbar sein.

(4)

Abfälle, die die Sammelfahrzeuge oder Abfall- entsorgungsanlagen beschädigen oder ungewöhnl ich verschmutzen können,t dürfen ebenfalls nicht in die Abfallbehälter eingefüllt werden.

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Häufigkeit und Zeit der Abfuhr

( 1 )

Die Abfallbehälter bis zu einer Größe von 24O I werden L4-tägig entleert. Der l-andkreis kann im Einzelfall oder in bestimmten Abfuhrbereichen Abweichungen festle- gen, die jeweils ortsüblich bekannt gegeben werden.

(2)

Die Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1100 I werden nach Bedarf mehrmals wöchentlich, wöchentlich oder 1"4-tägig entleert. Die Abfuhrtermine werden von dem landkreis ortsüblich bekanntgegeben.

(3)

Die regelmäßige Abfuhr erfolgt an Werktagen in der Znit mri*hen 06.00 Uhr und 18.00 Uhr.

(4)

Die Abfuhrtage und Änderungen der regelmäßigen Abfuhrtage werden von dem l-andkreis ortsüblich bekanntgegeben.

s 2 0

Untcrbrechung der Entsorgung

( 1 )

Unterbleibt die Abfuhr oder die dem I-andkreis obliegende weitere Entsorgung bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen oder Verspätungen infolge von Betfiebsstörungen, Streiks, Verlegungen des Zeitpunktes der Abfuhr, wird sie so bald wie möglich nachgeholt.

(19)

Seite 18 Amtsblatt für den l-andkreis Havelland 1995

(2)

In den Fällen des Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren oder auf Schadenersatz.

5. Abschnitt

Vom Einsammeln und Beftirdern ausgeschlossene Abfülle

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BauabfClle

!

( 1 )

Die anläßlich der Errichtung, Anderung, dem Abbruch oder der Beseitigung baulicher Anlagen anfallenden Bauabf?ille (Erdaushub (AS 314 I1), Bauschutt

(AS 3i4 09), mineralischer Straßenaufbruch (AS 314 10) Baustellenabfalle (AS 912 06)) sind so auszubauen, zu erfassen, zwischenzulagern oder abzufahren, daß sie untereinander von

- nichtmineral ischem Abbruchmaterial (2.8. Holz,.

Textil- und Kunststoffböden, Dachpappen,Dämmstoffen, Wandverkleidungen) und Baustellenabfällen

(AS 912 06, z.B. Reste von Baumaterialien, chemikalien. -hilfsstoffen und -zubehör sowie im Zusammenhang mit Baumaßnahmen anfallendes Verpackungsmaterial)

- ,,

Wertstoffen (2.B. Metall, Glas, Kunststoffe) - sonstigen wasser-, boden- oder gesundheits-

geftihrdenden Stoffen (2.8. asbesthaltigen Abfällen, Strahlmittelrückständen, Abbruch- material nach Brandfällen oder Material aus kontaminierten Industrie- oder Gewerbebauten ) - bituminösem und teerhaltigem Straßenaufbruch getrennt gehalten und nicht vermischt werden.

Erdaushub ist nach Möglichkeit auf der Baustelle wiederzuverwerten. Die Getrennthaltungspfl ichten obliegen dem Abfallbesitzer.

(2)

Nicht einbaubare Erdstoffe auf dem jeweiligen Grund- stück kann dem l-andkreis zur Vermittlung in der Boden- und Erdstoffbörse zur Vermarktung angeboten werden.

s 2 2

Benutzung der Abfallentsorgungsanlagdn

( 1 )

Der l:ndkreis kann bei Abflillen, die gemäß g 6 Abs.2 oder Abs. 3 dieser Satzung vom Einsammeln und Befördern ausgaschlossen sind, allgemein durch amtli- che Bekanntmachung oder durch Anordnung im Einzrl- fall festlegen, bei welchen Entsorgungsanlagen die Abf:ille anzuliefern sind.

(2)

Die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen richtet sich nach den jeweils gültigen Benutzungsbedingungen.

In den Benutzungsbedingungen kann für die Annahme bestimmter Abftille eine Vorbehandlung verlangt werden, soweit der ordnungsgemäße Betrieb der jeweil i gen Abfallentsorgungsanlage dieses erfordert.

(3)

Vom Einsammeln und Befördern gemäß $ 6 Abs. 2 oder Abs. 3 dieser Satzung ausgeschlossene Ablalle sind in Behältern oder Fahneugen anzuliefern, deren Entleerung den Betriebsablauf der jeweiligen Abfallentsorgungsanlage nicht beeinträchtigt . Der Erzeuger solcher Abfalle hat gegenüber dem l:ndkreis eine verantwortliche Erklärung über Herkunft und Qualität der Abf?ille abzugeben.

6. Abschnitt Nebenbestimmungen

s 2 3

Anfallzeitpunkt und Eigentumsübergang

( 1 )

Als angefallen zum Einsammeln und Befördem gelten 1. Altstoffe, die dem angebotenen Sammelsystem

zugeführt sind;

2. Sperrmüll, der gemäß $ 8 Abs. 2 und 3 dieser Satzung bereitgestellt ist;

3. Haushaltstypischer Schrott, der gemäß $ 9 dieser Satzung bereitgestellt ist;

4. Haushaltselektrogeräte, die gem. $ 10 dieser Satzung bereitgestellt sind;

(20)

Amtsblatt für den I-andkreis l{avelland 1995 Scitc 19

Schadstofftraltige Abftii le aus Flaushaltungen, die gern.$ 11 Abs.2 die.ser Satzung den Annahme- stellen überlas*sen werden:

6. Restabfiille, die gem. $ 16 zur Abholung bereit gestellt sind.

s 2 4

Anmeldepflicht

( 1 )

Der Grundstückseigentürner hat dem l-andkreis den erstmaligen Anfall von Abfallen uncl die Anzahl der in den einzelnen Haushalten auf dem Grundstück lebenden Personen unverzüglich anzuzeigen.

Verändert sich die Personenzahl, die Abfallart oder die Abfallmenge derart, daß der l:ndkreis andere Abfall- behälter bereitstellen mu{3 ($$ 14,15,16), so ist die-ses gleichfal ls unverzügl ich anzuzeigen.

(2)

Wechselt der Grundstückseigentümer, so sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer verpflichtet, den l-andkreis unverzüglich zu Lrenachrichtigen. Wech- selt der Inhaber eines Betriebes, aus dem bisher regelmä- ßig Abfäile zu einer Abfallentsorgungsanlage unmittel- bar befördert worden sind, v; hat der neue lnhaber dies dem l-andkreis unverzüglich mitzuteiien und die nach Abs. 1 erforderlichen Aneaben zu machen.

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r Auskunftspflich! Betnefungsrtrht ü

( 1 )

Wer die Entsorgungseinrichtungen des l-andkreises benutzt, rnuß ütrer $ 22 hinaus, die für eine ordnungs- gemäße Abfallwirtschaft benötigten Auskünfte erteilen.

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Den Beauftragten des landkreises, z"B. den Mitarbeitern der entsorgungspflichtigen Körperschaft, ist zur Er- füllung der Aufgaben der Satzung Zutritt. zu den einzelnen Grundstücken zu sewähren.

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Die tseauftragten haben sich durch einen vom l.and.kreis ausgestellten Dier-lstausweis auszuweisen.

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s 2 6

Benutzungsgebühren

Für die Benutzung der Abfallentsorgung des [-andkreises werden Gebühren nach der zu die.ser Satzung erlassenen Gebührensatzung für die öffentl iche Abfallentsorgung des t-andkreises erhoben.

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Anderc Bercchtigte und Verpflichtete

Die sich aus dieser Satzung für die Grundstücks- eigentümer ergebenden Rechte und Fflichten gelten entsprechend für Erbbauberechti gte, Wohnungs- eigentümer, Wohnungs- und Nutzungsberechtigte im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzss, Nießbraucher sowie alle sonstigen zum Besitz eines Grundstücks dinglich Berechtigten.

Die Grundstückseigentümer werden von ihren Verpflich- tungen nicht dadurch befreit, daß neben ihnen andere Anschluß- und Benutzungspfl ichtige vorhanden sind.

s 2 8

Begriff des Gmndstücks

Grundstück im Sinne dieser Satzung ist unabhängig von der Eintragung im Liegenschaftskataster und im Grund- buch und ohne Rücksicht auf die Grundstücks- bezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesit'2, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet.

s 2 e

Ordnungswidrigkeiten

( 1 )

Unbeschadet der im Bundes- oder l:ndesrecht getroffe- nen Regelungen handelt ordnungswidrig, wer vor- sätzlich oder fahrlässig dieser Satzung zuwiderhandelt, indem er

1. entgegen $ 5 Abs. 1,2 und 3 dieser Satzung sich nicht dem Anschluß- und Benutzungszwang unterzieht

2. entgegen $ 6 Abs 4 Satz 2 dieser Satzung der Verpflichtung nicht nachkomrnt, die Abfälle so auf seinem Grundstück zu lagern, daß das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird;

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