Amtsblatt für den
Landkreis Havelland
Januar 1994
Beschlässe des 1. Kreistages Havelland vom 04. 01.. 1994
Elenennung einer ständigen Wahl- und Zihlkommission
Wahl des Vorsitzenden des lfteis- tages des l-andkreises Flavelland
Festlegung der Anzahl der Stellver- treter des Vorsitzenden des Kreis- tages des kndkreises Havelland
Wahl des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Kreistages des l-andkreises Havelland
Wahl des 2. Stellvertreters des Vorsitzenden des Kreistages des Iandkreises Havelland
Wahl des 3. Stellvertreters des Vorsitzenden des Kreistages des l-andkreises Havelland
Wahl des 4. Stellvertreters des Vorsitzenden des Kreistages des Iandkreises Havelland
Wahl des landrates des l-andkreises Havelland
Jahrgang 1 Nr. L
\.
ott/94 Bildung des Kreisausschusses des w9/94
orop4
ot3D4
or4l94
01s195
oL6/94
or7/94
Anlage:
Kommissarisctre Wahrnehmung der Aufgaben des l-andrates des I-andkreises Havelland
Anzahl der Mitglieder des Kreisaus- sctrusses des Landkreises Flavelland
kreises Flavelland/Benennung der Mit- glieder
kreises Havelland/Benennung der Stell- vertreter für die Mitglieder des Kreisausschusses
Vorläufige Flauptsatzung fiir den I:nd- kreis Havelland
Bildung eines zeitweiligen Ausschusses für die Überarbeitung der vorläufigen Flauptsatzung des l:ndkreises I{avelland
Vorprüfung der Kreistagswahl durctr den Kreisausschuß des Landkreises I{avelland
Ifummissarisctre Wahmehmung der Amtsgescträfte für das Amt 10 (Haupt- amt) sowie für das Amt 20 (Kämmerei)
Noch zu beratende und zu beschließen- de Gescträftsordnung des Kreistages Flavelland
- HauptsaEung
- Kreistagsabgeordnete fi.ir den l-and- kreis Flavelland
oL2/94 Bildung des Kreisausschusses des
Seitc 2 Amtsblatt ftrr den l-andkrcis Flavelland 1994
Beschluß Nr. 001,194
Benennung einer ständigen TVahl- und Zählkommission
Der Kreistag bildet eine ständige Wahl- und Zihlkommission und benennt folgende Mitgl ieder:
Abg. Rüggen Abg. Fredrich Abg. Dr. Vödisch Abg. Ivlaßloch Abg. Görne Abg. Tybu*sek
Dietmar Anja Andreas Siegfried lnthar Heiko
PDS, CDU, SPD, F.D.P., B B B , Die Grünen/
Bündnis 90
Beschluß Nr. W2194
lVahl des Vorsitzenden des Krcistages des l-andkreis€s Havelland
Der Kreistag wählt den Abgeordneten Herrn Thierbach, SPD, zum Vorsitzenden des Kreistages des l-andkreises Havelland.
Beschluß Nr. 003194
Festlegung der Anzahl der Stellvertrcter des Vorcit.
zenden des Krcistages des t-sndkreises Havelland
Der Vorsitzende des Kreistages des I-andkreises Havelland hat vier Stellvertreter.
Beschluß Nr. 004194
Wahl des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Kreistages des l-andkrcises Havelland
Der Kreistag wählt den Abgeordneten Herrn Dr. Adolf Krenta SPD, anm I. Stellvertreter des Vorsitzenden des Kreistages Havelland.
I
Beschluß Nr. MSl94
Wehl des 2. Stellvertrctels des Vorsitzenden des Kreistages des l-sndkrcises Havelland
Der Kreistag wählt den Abgeordneten Herm Dr. Harry Raclopitz, PDS, ntm 2. Stellvertreter des Vorsitzenden des Kreistages Havelland.
Beschluß Nr. 006194
Wehl des 3. Stellvertretels des Vorsitaenden des Krcistages des Lsndkreises Hevellsnd
Der Kreistag wäihlt den Abgeordneten Herrn Holger Schiebold, CDU ,z.;rm 3. Stellvertreter des Vorsitzenden des Kreistages Havelland.
Beschluß Nr. W7194
Wehl des 4. Stellvertretels des Vorsitzenden des Kreistages des t-andkrcises Havelland
Der Kreistag wählt die Abgeordnete Frau Sybille Helling, F.D.P., ztm 4. Stellvertreter des Vorsitzenden des lfteistages Havelland.
Beschluß Nr.008/94
Wahl des [.andrates des l-sndkrcises Havelland Der Kreistag wählt Herrn Dr. Burkhard Schröder, geboren am20.07. 1950, in l(oritz, wohnhaft in
14612 Falkensee, Bachstelzenstraße 67, ztm L:ndrat des I-andkreises Havelland.
Amtsblatt für den l-andkreis Flavelland 1994 Seite 3
Beschluß Nr. 009194
Kommissiarische lVahrnehmung der Aufgaben des l,andrates des l-sndkrcis€s Havelland
Der gewählte l"andrat, Herr Dr. Burkhard Sctrröder, wird ab sofort, bis zur Aushändigung der Ernennungsurkunde kommissarisch mit der Wahrnehmung der Aufgaben des I-andrates des Landkreises Havelland beauftragt.
Beschluß Nr. OlOl94
Anzahl der Mitglieder des Kreisausschusses des I-andkreises Havelland
Dem Kreisausschuß des l:ndkreises Havelland gehören 12 Abgmrdnete sowie der l-andrat an.
Beschluß Nr. 0lll94
Bildung des Kreisausschusses des t-sndkreises Havelland/Benennung der Mitglieder
Der Kreistag benennt folgende Abgeordnete als Mitglie- der des Kreisausschusse.s des landkreises Havelland:
Abg. Müller Abg. Thierbach Abg. Bersiner Abg. Schwinge Abg. Schneider
Abg. Ruck Abg. Görke Abg. Gröll Abg. Böttcher
Heiko Gerhard Uirich Andreas
Bernhard Christian Ute Siegfried
SPD SPD SPD SPD
CDU CDU PDS PDS Zihlgemein- schaft (B F B, Die Grünen/
Bündnis 90) Hans-Joachim SPD Abg. Dombrowski Dieter
Abg" Schmidt Reinhardt
Abg. Schultze Hans-Herrmann F.D.P.
Beschluß Nr. 012194
Bildung des Kreiseusschusscs des Landkreises Hevelhnd/Benennung der Stellvertreter ftr die Mitglieder des Kreisausschusses
Der Kreistag benennt folgende Abgeordnete als Stellvertreter Mitgl ieder des Kreisausschusses des l-andkreises Havelland:
fürAbg. Müller, Heiko tiir Abg. Thierbach , Gerhard für Abg. Bersiner, Ulrich für Abg. Schwinge, Andreas für Abg. Schneider , H.-J.
für Abg. Dombrowski, Dieter fär Abg. Schmidt, Reinhardt für Abg. Buck, Bernhard tiir Abg. Görke, Christian für Abg. Gröll, Ute
für Abg. Böttcher, Siegfried
für Abg. SchulEe, H.-H.
der
derAbg. IftauseJoachim SPD der Abg. Dr. Krentz,Adolf SPD der Abg. Maaß,Christian SPD der Abg. PlückhahnJürgen SPD der Abg. Falk, Gerd SPD der Abg.Schiebold,Holger CDU derAbg. Oehme, Bodo CDU der Abg.Dr.Schulz,Volker PDS der Abg.Dr.Schirrholz,H. PDS der Abg. Tybussek,H. ZÄhlge-
meinsch der Abg.Heller,Robert (B F B,
Die Grünen Bündnis 90 die Abg. Kubenz,Ines F.D.P.
Beschluß Nr. 013194
Vorläufige Hauptsatzung ftr den tandkreis Havelland
Der Kreistag beschließt die als Anlage enthaltene vorläufige Flauptsatzung für den l-andkreis Havelland, befristet tür drei Monate.
Beschluß Nr. 014194
Bildung eines zeitweiligen Ausschusses für die über.
arbeitung der vor{äufigen Hauptsatzung des t-end- kreis€s Havelland
Der Kreistag benennt folgende Mitglieder für den zeitweiligen Ausschuß zur Überarbeitung der vorläufi- gen Hauptsatzung des landkreises Havelland:
Abg. Neumeister, Günther Abg. Schiebold, Holger Abg. Buck, Bernhard Abg. Heller, Robert Abg. Dr. Schultze, H.-H.
Abg. Tybussek, Heiko
SPD Vorsitzender CDU
PDS B F B F.D.P.
Die Grünen/
Bündnis 90
Seite 4 Amtsblatt fiir den l-andkreis Flavelland 1994
Beschluß Nr. 015194
Vorpräfung der Krcistagswahl durch den Kreisausschuß des l-andkreises Havelland
Die Vorprüfung der Kreistagswahl nactr g 56 Ab6. 1 Kommunalwahlgeset z ertolgt durch den Kreisausschuß.
Beschluß Nr. 016194
Kommissarische Wahmehmung der Amtsgeschäfte für das Amt l0 (tlauptamt) sowie lür des
Amt 20 (Kämmerei)
Der Kreistag beschließt, unbeschadet eines in Kürze stattfindenden Elewerbungs- bry. Ausrvahlverfahrens und endgültiger Entscheidungen werden mit der kommis- sarischen Wahmehmung der Amtsleitergeschäfte für das Amt 10 (Flauptamt) Frau Dr. Marion Beyer sowie für das Amt 20 (Kämmerei) Frau Inge Spremberg, ab sofort beauftragt.
Die anderen, in diesen Geschäftsbereichen wirkenden Amtsleiter, sind in die Amtsgeschäfte im Ermessen der kommissarischen Amtsleiter einzubeziehen.
Beschluß Nr. 017194
Noch zu beratende und zu beschließende Geschäftsondnung des Kneistages Havelland
In die Geschäftsordnung des Kreistages Havelland wird eine Bürgerfragestunde, vor Beginn jeder
Kreistagssitzung, aufgenommen.
Amtsblatt für den hndkreis Flavelland 1994 Seite 5
Hauptsatzung
des Havelland-Kreises vom 04.01.1994
Der Kreistag des landkreises Havelland hat auf Grund des $ 6 der landkreisordnung für das L-and Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBI. I, S.433 ff.) in seiner Sitzung vom 04.01 .1994 folgende Hauptsatzung beschlossen:
$ 1 Name, Gebiet, Sitz
(1) Der [:ndkreis führt den Namen l-andkreis Havelland.
(2) Das Gebiet des l:ndkreises besteht aus den aus der Anlage ersichtlichen Städten und Gemeinden.
(3) Flauptsitz des l:ndkreises ist die Stadt Rathenow.
Eine weitere Dienststelle befindet sich in Nauen.
$ 2
Wappen, Dienstsiegel
(1) Der Havelland-Kreis führt bis zu einer Neuregelung das l^andeswappen.
1z) Der Havelland-Kreis führt bis zu einer Neuregelung in seinem Dienstsiegel das landeswappen.
$ r
Mitglieder des Kreistags
Die in den Kreistag gewählten Vertreter führen die Bezeichnu ng " Kreistagsabgeordnete".
s 4
Pflichten der Kr,eistagsabgeondneten und der sachkundigen Einwohner (1) Die Kreistagsabgeordneten, die Mitglieder des Kreisausschuss€s und die Mitglieder der sonstigen
Ausschüsse haben die Vorschriften der l-andkreis- ordnung und der Gemeindeordnung über die Verschwiegenheitspfl icht, die Treuepfl icht, die Auskunftspflicht und die Verpflichtung zur Teilnahme an Sitzungen zu beachten.
(2) Die Kreistagsabgeordneten, die Mitglieder des Kreisaussctrusses und der sonstigen Aussctrüsse haben dem Vorsitzenden des Kreistages Auskunft über ihre wirtschaftl ichen und personl ichen Verhältnisse zu geben, soweit das für die Ausübung ihrer Tätigkeit von
Bedeutung sein kann. Die Auskunft erstreckt sich, a) bei unselbatändiger Arbeit auf die Angabe des
Arbeitgebers und die eigene Funktion bav.
dienstliche Stellung;
b) bei selbständiger Tätigkeit auf die Art des Gewerbes mit Angabe der Firma oder auf die Bezeichnung des Berufszweiges;
c) auf vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sonstigen Organes oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens oder einer l(örperschaft, Stiftung und Anstalt des öffentlichen Rechtes;
d) auf entgeltliche Tiltigkeiten für Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstellung von Gutachten, soweit diese T?itigkeit nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegt.
Die Auskunft ist ohne besondere Aufforderung.
unverzüglich nach Konstituierung des Kreistages bar.
nach Enverb der Mitgliedschaft im Kreistag schriftlich an den Vorsitzenden des Kreistages zu richten. Jede Anderung ist ihm ebenfall3 unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten können durch den landrat nach Zustimmung des Kreistages allgemein bekannt- gemacht werden. Dies darf nur mit Zustimmung des Abgeordneten geschehen.
(a) Die Kreistagsabgmrdneten sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Kreistages verpflichtet.
Seite 6 Amtsblatt für den l-andkreis Havelland 1994
Ein Kreistagsabgeordneter, der an einer Sitzung nicht oder nicht rechtzeitig teilnehmen kann oder die Sitzung vorzeitig verlassen will, muß dies dem Vorsitzenden des Kreistages mögl ichst frühzeitig mitteilen. Die Mitteiluns gilt als Entschuldigung. Für jede Sitzung wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich jeder
teilnehmende Kreistagsabgeordnete persönlich eintragen muß.
(5) Bei vorsätzlicher Pfl ichtverletzung, insbesondere gegen die Verschwiegenheitspflicht oder das
Mitwirkungsverbot nach $ 32 Abs. 2 der landkreis- ordnung in Verbindung mit $ 78 der Gemeindeordnung haften die Kreistagsabgeordneten, sachkundigen Einwohner oder sonstigen für den l-andkreis ehrenamt- lich Tätigen, wenn dem I-andkreis hierdurch Schaden entsteht. Kreistagsabgeordnete haften auch, wenn sie vorsätzlich der Bewilligung von Ausgaben zugestimmt haben, für die das Gesetz oder die Haushaltssatzung eine Ermächtigung nicht vorsieht, wenn nicht gleichzeitig die erforderl ichen Deckungsmittel bereitgestellt werden" Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach Abs. 1 kann durch Beschluß des Kreistages mit einem Ordnungsgeld bis zu 1.000,00 DM geahndet werden.
s s
Vorsitzender des Kreistages und Stellvertreter Zu Beginn seiner ersten Sitzung nach der Neuwahl wählt der Kreistag unter lritung des an L,ebensjahren ältesten Kreistagsabgeordneten aus seiner Mitte den Vorsitzen- den und vier Stellvertreter.
Der Vorsitzende des Kreistages wird bei Verhinderung von seinen Stellvertretern vertreten, und avar in der durch die Wahl der Stellvertreter bestimmten Reihenfolge.
s 6
Verpllichtung arr Wahmehmung der Aufgaben (1) Der Vorsitzende des Kreistages wird vom I-andrat, die Stellvertreter des Vorsitzenden und die übrigen Kreistagsmitglieder werden vom Vorsitzenden des Kreistages zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner bav. ihrer Aufgaben verpflichtet.
(2) Ausschußmitglieder, die nicht Kreistagsabgeordnete ';!nd, werden vom Vorsitzenden des betreffenden , tusschusse,s verpfl ichtet.
s 7
Einbenrfung des Kneistages Der Kreistag tritt spätestens am 30. Tag nach seiner Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Er ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Ftinftel der gesetzlichen Tahl der Kreistagsabgeordneten oder der l-andrat ($ fO Abs. 2 l-andkreis<lrdnung) oder eine Fraktion es verlangt. Näheres regelt die Geschäfts- ordnung.
s 8
Öffentlichkeit der Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht Ausnahmen vorsehen.
(2) Die Öffentlichkeit kann bei Kreistagssitzungen auf Antrag eines Kreistagsabgeordneten oder des l-andrates durch Beschluß für einzelne Angelegenheiten
ausgeschlossen werden, wenn es das öffentliche Wohl oder die Wahrnehmung schutzwürdiger Interessen erfordert. Der Antrag ist gemäß g 48 LKrO in
nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden.
Der Antrag ist angenommen, wenn die Mehrheit der anwesenden Kreistagsmitgl ieder zustimmt.
(3) Die Öffentlichkeit ist insbesondere ausgeschlossen bei der Behandlung von
a) Personalangelegenheiten, mit Ausnahme von Wahlen,
b) Grundstücksgeschäften, c) Auftragsvergaben,
Vertragsangelegenheiten nach g 20 dieser Satzung,
Verträgen oder Verhandlungen mit Dritten und von sonstigen Angelegenheiten, wenn jeweils eine vertrauliche Behandlung geboten erscheint, Angelegenheiten der örtlichen und überörtlichen Prüfung, mit Ausnahme der abschließenden Beratung der Prüfung der Jahresrechnung, Angelegenheiten der Stundung, Niederschlagung und des Erlasses von Forderungen.
d)
e)
s)
Amtsblatt für den I-andkreis Havelland 1994 Seite 7
(4) Ikeistagsabgeordnete haben das Recht, auch an nichtöffentlichen Sitzungen von Ausschüssen, denen sie nicht angehören, teilzunehmen, soweit nicht ein Ausschließungsgrund nach $ 28 der Gemeindeordnung des l:ndes Brandenburg vorliegt; jedoch ohne
Stimmrecht und ohne Anspruch auf Sitzungsgeld.
(5) Nicht dem Kreistag angehörende Mitglieder von Ausschüssen können, ebenfalls ohne Anspruch auf Sitzungsgeld, an nichtöffentlichen Sitzungen des Kreistages als Zuhörer teilnehmen, soweit Angelegenheiten aus dem Geschäftsbereich ihres Ausschusses behandelt werden.
$ e
Verfahren im Krcisausschuß und in den übrigen Ausschüssen
Die für den Kreistag geltenden Verfahrens- und Formvorschriften finden für den Kreisausschuß und die übrigen Ausschüsse entsprechende Anwendung.
s 1 0
Kreisausschuß
(1) Der Kreisausschuß besteht aus 12 Mitgliedem und dem l-andrat. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter nt wählen.
(2) Die Stellvertreter vertreten sich untereinander in der von den Fraktionen aufgestellten numerischen Reihenfolge. Fällt ein Stellvertreter aus, tritt an dessen Stelle derjenige, der an vorderster, noch nicht in
Anspruch genommener Stelle der Stellvertreterl iste steht.
(3) Der Kreisausschuß hat die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen.
Er entscheidet im Rahmen der vom Kreistag festgelegten allgemeinen Richtlinien über die Planung der
Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung. Die Zuständigkeit des Landrates nach $ 52 Abs. 1 Buch- stabe a) der l-andkreisordnung bleibt unberührt.
Er beschließt die Übemahme von Bürgschaften, den Abschluß von Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte und Rechtsge.schäfte, die den vg. wirtschaftlich gleichkommen, bis zu einem Betrag von 100.@0,00 DM.
Er beschließt über den Abschluß, die Anderung und die Auftebung von Grundstücksgeschäften bis zu einer Betragshöhe von 1 Mio DM mit Ausnahme solcher Geschäfte der laufenden Verwaltung.
I
In den in $ 20 Abs. 2 aufgezählten Angelegenheiten beschließt der Kreisausschuß, soweit die in g 20 Abs. 2 genannten Beträge überschritten werden und keine avingende Zuständigkeit des Kreistages gegeben ist, und zrvar bis zu einer Betragshöhe von 1 Mio DM.
Er beschließt über die Genehmigung von Nebentätigkeiten des l-andrates.
Er entscheidet außerdem in allen Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Kreistages und des l:ndrates fallen.
s 1 1
Jugendhilfeausschuß
Der Jugendhilfeausschuß wird nach dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KIHG-Org.) vom 19.12.199L (cVBl. I99I, S.676) in Verbindung mit der Satzung für das Jugendamt des landkreises gebildet.
s 1 2
Weitere Ausschüsse (1) Der Kreistag bildet außer den gesetzlich
vorgeschriebenen Ausschüssen weitere Fachausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses.
Die Einrichtung von Unterausschüssen und
Arbeitskreisen innerhalb von Fachausschüssen bedarf der Zustimmung des Kreisausschusses.
(2) 7ahl, Art, personelle Stärke, Aufgabenrahmen und Befugnisse der freiwilligen Ausschüsse werden zu Beginn einer jeden Wahlperiode durch Kreistags- beschluß in einer Zuständigkeitsordnung festgelegt.
Dabei ist auch darüber zu befinden, ob und ggf. wieviele sachkundige Einwohner, die sich jedoch an den
Abstimmungen nicht beteiligen und nicht Vorsitzende der Ausschüsse sein können, in die freiwilligen Ausschüsse gewählt werden sollen.
(3) Für jedes Kreistagsmitglied in den freiwilligen Ausschi,issen ist ein Stellvertreter zu wählen. Ist ein Kreistagsmitgl ied und dessen Stellvertreter verhindert, so kann jedes der Kreistagsmitglieder aus den jeweiligen Fraktionen die Stellvertretung übemehmen.
Seite E Amtsblatt für den l-andkreis Havelland 1,994
s 1 3
Öffentlichkeit von Ausschußsitzungen Die Pflichtausschüsse, soweit nicht spezialgesetzlich etwas anderes bestimmt ist, und die freiwilligen Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich. Für den Ausschluß der Öffentlichkeit gilt $ 8 dieser Satzung entsprechend.
s 1 4
Aufwendungsersatz und Aufwandsentschädtgong Aufivendungsersatz und Aufirandsentschädigung ftir Kreistagsm i tgl ieder, Vorsitzender des Kreistages und dessen Vertreter, Fraktionsvorsitzende und sachkundige Einwohner regelt der Kreistag in einer besonderen Entschädi gungssatzung.
s l s
Gleichstell ungsbeau ftragte
(1) Der Kreistag bestellt eine hauptamtliche Gleich- stellungsbeauftragte, die der l-andrat gemäß $ 62 LIftO vorschlägt, zur Erfüllung der Aufgaben gemäß $ 21 LKrO. Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bevor Maßnahmen getroffen und Beschlüsse gefaßt werden, die Aus- wirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu den Sitzungen des Kreistage.s und der Ausschüsse einzuladen, in denen Tagesordnungspunkte behandelt werden, die Aus- wirkung auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben. Im Zweifel entscheidet der l-andrat, ob dies der Fall ist.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht, ihre von der des landrates abweichende Auffassung über .Vorlagen zu Tagesordnungspunkten gemäß $ 21 Abs. 3
LKrO, nachdem sie den l-andrat vorher über diese Absicht unterrichtet hat, in den betreffenden Sitzungen darzulegen.
$ 1 6
Geschlechtsspezilische Fomulierungen
Soweit in dieser Satzung oder in anderen Satzungen oder Veröffentlichungen des Landkreises Flavelland
Funktionen mit einem geschlechtsspezifi schen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung auch für das jeweils andere Gesctrlectrt gleichermaf3en, soweit sich aus der Natur der Sache nicht etwas anderes ergibt.
s 1 7
Behindertenbeauftragter, weitere Beauftragte Der Kreistag kann einen hauptamtlichen Behinderten- beauftragten, den der l-andrat gemäß $ 62 LKrO vorschlägt, bestellen.
Es ist Aufgabe des Behindertenbeauftragten, die Belange der Behinderten im Kreisgebiet in besonderer Weise zu unterstützen und zu fordern und den Behinderten zur Beratung zur Verfügung zu stehen.
Der Behindertenbeauftragte erstellt einmal jährlich einen Bericht über die [:ge der Behinderten im l-and-
kreisgebiet, der in dem flir die Behinderten zuständigen Fachausschuß zu beraten ist.
Der Kreistag kann auf Vorschlag des I-andrats weitere hauptamtliche Beauftragte, insbesondere einen Ausländerbeauftragten, bestellen ($ Z: LKrO).
s r E
[.andrat
Der l-andrat ist der l-eiter der Venvaltung, gesetzlicher --/
Vertreter und Reprtisentant des landkreises. Er gehört dem Kreistag und dem Kreisausschuß als stimmbe- rechtigtes Mitglied an. Der l-andrat nimmt außerdem die Aufgaben der allgemeinen unteren l-andesbehörde wahr.
s l e
Beigeondnete und Dezementen
(1) Der Kreistag bestellt für eine Amtszeit von 8 Jahren einen 1,. Beigeordneten und einen weiteren Beige- ordneten, denen die I-eitung von Dezernaten übertragen wird. Der 1. Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des I-andrates.
(2) Die Beigeordneten vertreten sich untereinander gegenseitig.
(3) Neben den Beigmrdneten können weitere Dezernenten bestellt werden.
Amtsblatt fiir den kndkreis Havelland 1994 Seite 9
s 2 0
Zuständigkeit des l-andrates
(1) In Angelegenheiten der Kreisverwaltung obliegen dem l-andrat die in $ 52 LKrO genannten Aufgaben.
(2) Als Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des
$ 52 Abs. l- Buchstabe c LKrO gelten insbesondere:
a) Vergabe von
- Lieferungen und lristungen insbeson- dere aufgrund von IGuf-, Werk-, Miet- und L.easingverträgen im Sinne von $ L Nr. 1 VOUA (Verdingungsordnung für Iristungen) bei einem Gesamtbetrag bis 50.000,00 DM,
- Bauleistungen einschließlich Straßen- bauleistungen bis 100.000,00 DM, - Iristungen im Rahmen einer freibe-
ruflichen Tätigkeit bis 50.000,00 DM;
b) Stundungen, Niederschlagung und Erlaß der dem Kreis zustehenden Forderungen und öffentlichen Abgaben bei Beträgen bis zu 10.000,00 DM;
c) Übemahme von Bürgschaften, Abschluß von Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten. für Dritte und Rechtsgeschäfte, die den vg. wirtschaftlich gleichkommen, bis zu einem Betrag von DM 10.ffi0,00;
d) Klageerhebung, sofern der Streitrvert 50.000,00 DM nicht überschreitet;
e) Abschluß von gerichtlichen und außerge- richtlichen Vergleichen über Forderungen bis zu 50.000,00 DM.
Im Falle dauerhafter bzvr. wiederkehrender lristungen, Lieferungen etc. gilt zur Berechnung der vorstehenden Höchstbeträge der jeweilige Jahreswert.
$ 2 r
Besonderc Verträge
Nachstehende Vertrlige des l-andkreises oder seiner wirtschaftl ichen Untemehmen mit Mitgl iedem des Kreistages und seiner Ausschüsse oder mit Bediensteten des l-andkreises hat der l-andrat - soweit es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt -dem Kreisausschuß anzuzeigen:
a) Verträge über nicht nur vorübergehende Vermietung von Wohnungen und Grundstücksgeschäfte;
b) Vergabe von Aufträgen, deren Gegenleistungen im Einzelfall den Wert von 20.000,00 DM und im Haushaltsjahr den Wert von 50.000,00 DM überschreitet.
s22
Personalangelegenheiten
(1) Der Kreistag entscheidet auf Vorschlag des I-andrates über die Emennung, Anstellung und Entlassung von
- Dezementen und
- Beamten des höheren Dienstes
sowie über die Bestellung des Iriters sowie der Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes.
Die Emennung, Anstellung und Entlassung der Beamten des gehobenen, des mittleren und des einfachen Dienstes werden dem l-andrat übertragen.
Die Ernennung der Beamten auf Lrbenszeit wird dem Kreisausschuß übertragen.
(2) Über Widersprüche der Eleamten, Ruhestands- beamten, früheren Beamten und Hinterbliebenen gegen Venvaltungsakte, die das Beamtenverhäitnis betreffen, entscheidet der I:ndrat; soweit nach Abs. 1 der Kreistag zuständig ist, entscheidet dieser.
(3) Die den I-andrat betreffenden beamtenrechtlichen Urkunden unterzeichnen der Vorsitzende des Kreistages oder sein Stellvertreter und ein weiterer Kreistagsabge- ordneter. Alle übri gen beamtenrechtl ichen Urkunden werden vom l-andrat oder seinem allgemeinen Vertreter sowie dem Kreistagsvorsitzenden oder seinem Stell- vertreter unterzeichnet.
Seite 10 Amtsblatt für den landkreis Havelland 1994
(4) Über Einstellung und Entlassung der Angestellten von Vergütungsgruppe II de.s BAT aufivärts entscheidet der Kreisausschuß auf Vorschlag des [:ndrates, sofern nicht der Kreistag nach Abs. 1 zuständig ist. Im äbrigen entscheidet bei Angestellten der l-andrat.
(5) Einstellungen, Eingruppierungen und Entlassungen der Arbeiter erfolgen durch den landrat.
(6) Der [-andrat ist Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte der Krankenhäuser des t:ndkreises. Die Angestellten und Arbeiter der Krankenhäuser werden vom landrat oder in seinem Auftrag von der Krankenhausleitung eingestellt, eingruppiert und entlassen. Er regelt in einer Dienstanweisung, in welchem Umfange er seine Entscheidungsbefugnisse in Personalangelegenheiten auf die Krankenhausleitungen bzw. den zuständigen Dez.ernenten überträgt.
Über Bestellung und Abberufung der Mitglieder der Krankenhausleitungen, ihrer Stellvertreter und der Abteilungsleiter der Krankenhäuser entscheidet der Kreisausschuß auf Vorschlag des [.andrates.
(7) Der l:ndrat kann Personalentscheidungen, die in seine Zuständigkeit fallen, dem Kreisausschuß zur Entscheidung vorlegen. Der Kreisausschuß entscheidet nach Einigung mit dem Personalrat; wird keine Einigung erzielt,legt der Kreissausschuß die Angelegenheit dem Kreistag zur Entscheidung vor ($ 92 landespersonal- vertretungsgesetz).
(8) Anstellungsverträge und rcnstige schriftliche Erklärungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Angestellten der Vergütungsgruppe II des BAT aufwärts werden vom Vorsitzenden de,s Kreistages oder seinem Stellvertreter sowie dem l-andrat oder seinem
allgemeinen Vertreter unterzeichnet. Die Anstellungs- verträge und sonstigen schriftlichen Erklärungen der übrigen Angestellten, der Arbeiter, der Auszubildenden und der Praktikanten untenzeichnet der f.-andrat oder sein allgemeiner Vertreter oder ein hierzu vertretungs- berechtigter Beschäftigter des landkreises.
s 2 3
Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Das Verfahren und die Form bei der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen richtet sich nach
$ 5 Abs.3 LKrO.
(2) Sind öffentliche Bekanntmachungen in der nach Abs. 1 t"estgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang.
(3) Die für die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen geltenden Bestimmungen sind auch bei den nach der Kreisordnung oder anderen Rechtsvor- schri ften vorgeschri ebenen sonst i gen öffentl i chen Bekanntmachungen sinngemäß anzuwenden, soweit es nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.
(4) Beschlußvorlagen für die in öffentlichen Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusse^s und der sonstigen Ausschüsse des l-andkreises zu behandelnden Tagesordnungspunkte sind vom Tage nach der Absendung der Einladung an die Kreistagsabge- ordneten oder sonstigen Ausschußmitglieder bis zum Tage vor der betreffenden Sitzung während der Stunden, in denen das landratsamt für den Besucher- verkehr geoffnet ist, zur Einsichtnahme durch die Einwohner im Kreistagsbüro auszulegen.
(5) Öffentliche Bekanntmachungen des l:ndkreises, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, erfolgen im amtlichen Verkündungsblatt des [-andkreises.
In gleicher Weise vollzieht sich die Verkündung von J, Ser.lchen- und Tierseuchenvordnungen.
(6) Zur vorherigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über bedeutsame Beratungsgegenstände öffentlicher Kreistagssitzungen und öffentl ichen Ausschuß- sitzungen soll entsprechendes Informationsmaterial an die örtliche Pre.sse versandt werden.
(7) Der wesentliche Inhalt der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse mit Entscheidungs- befugnis wird in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht - es sei denn, daß im Einzelfall etwas anderes beschlossen wird. Die Untenichtung gilt als vollz-ogen, wenn die Presse in der Sitzung anwesend war"
Arntsblatt für den t-andkreis Flavelland 1994 Seite ll
s 2 4
lnkrafttrcten
(1) Soweit den vorstehenden Regelungen Bestimmungen der bisherigen Betriebssatzrngen der lftankenhäuser der früheren l-andkreise Rathenow und Nauen entgegenstehen, gehen die Regelungen der Hauptsatzung vor.
(2) Diese Hauptsatzung tritt am 04.01.L994 in lftaft und gilt als vorläufige Flauptsatzung. Die Flauptsatzungen der früheren I-andkreise Nauen und Rathenow treten damit außer Kraft. Diese Satzung gilt für maximal 3 Monate.
gv.. Gerhard Thierbach gez. Dr. Burkhard Schröder - Vorsitzender des - I-andrat -
Kreistages -
gez. Heinz Grandt i.V. ftir
Dieter Dombrowski - I-andrat -
Anlaee
Bamme Barnewitz Berge Bergerdamm Böhne Bömicke Brädikow Brcdow Brieselang Buchow-IGrpzow Buckow
Buschow Bützer
Dallgow-Döberitz Damme
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Seite 12 Amtsblatt für den L-andkreis Flavelland 1994
Abgeordnete des Kreistages Havelland (Stand: 04,01,.94)
SPD (21 Sitze):
Hen Peter Weisner Hen lrrlanfred Irndt Frau Eveline Briest
(Rathenow) (Rathenow) (Rathenow) - nachgerückt für
Herm Dr. Horst Rosner
- nachgerückt für Herm Erhard Hesse Frau Angelika Krtiger-I-eißner (Schönwalde) Herr Dr. Andreas Vodisch (Brieselang) Herr Hans-Joachim Schneider (Ketzin) Herr Gerhard Thierbach
Hen SR Eberhard Schultrich Herr Christian Maaß Herr Ulrich Elersiner Hdn Jörg Grigoleit
Herr Dr. Günter Neumeister Herr Gerd Falk
Hen Dr. Adolf Krentz Hen Bruno Görges
Herr Dr. Christoph Janssen Frau Heidemarie Crone
Hen Jürgen Plückhahn Hen Heiko Müller Hen Andreas Schwinge
Hen Dieter Dombrowski Hen Alfred van den Borg
(Mögelin) (Buschow)
@remnitz) (Hohennauen) (Nauen) (Paulinenaue) (Selbelang) (Friesack) (Nauen)
@allgow) (Falkensee) - nachgerückt für
Herrn Dr. Burkhard Schröder (Falkensee) (Falkensee) (Falkensee)
(Bahnitz) (Rathenow) - nachgerückt für
Herrn Johannes Arnold, Herm Eckard Ollmann und Herm Udo Appenzeller Herr Joachim Krause (Falkensee) CDU (10 Sitze):
- nachgerückt für
Herrn Dr. Rüdiger Thurm Hen Dr. Klaus Jahnke (Rathenow) Frau Renate Wolf * (Rathenow) Hen Holger Schiebold (Rathenow)
Hen Jürgen Wandke @remnitz)
Herr Horst Tade * (Nauen)
Herr Bodo Oehme (Schönwalde)
Frau Antje Fredrich (Ketzin) Hen Reinhard Schmidt @alkensee)
- nachgerückt für
Herrn MR Dr.Dietrich Hampel
PDS (9 Sitze):
Hen Gerd Wollenzien Herr Christian Görke Frau Ellen Gajdecki Hen Dr. Heinz Schinholz Hen Günter Degner Herr Dr. Harry Rackwitz Herr Dr. Volker Schulz Herr Bemhard Buck Hen Dietmar Rüggen
Bauernverbände
Kreis Havelland (2 Sitze):
Hen l,othar Göme Hen Siegfried Böttcher F.D.P. (4 Sitze):
Hen Dr. Hans-Hermann Schultze (Rathenow) Frau Sybille Heling (Rhinow) Herr Siegfried Maßloch (Rhinow) Frau Ines Kubenz (Friesack)
(Rathenow) (Rathenow) (Rathenow) (Rathenow) (Premnitz) (Selbelang) (Ketzin) (Falkensee) (Falkensee)
(Görne) (Ribbeck)
(Rathenow) (Nauen) NEIJES FoRun/flBürger Bündnis(2 Sitze):
Hen Jürgen Sebastian Herr Robert Heller
Bündnis 90/Die Gränen (2 Sitze):
Frau Ute Gröll (Nauen)
- nachgerückt für Herrn Ren6 Tander Herr Heiko Tybussek (Falkensee)
- nachgerückt für Frau IGtrin Stutzer und Herrn Jörg Meyer
* Feststellung durch den Kreiswahlleiter:
Unvereinbarkeit nach $ 12 Brandenburgisches Kom- munalwahlgesetz vom22.04. 1993; die gewählten Be- werberlnnen haben hiergegen Wahleinspruch eingelegt.
Herausgeber: landkreis Havelland, Der l-an<lrat, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow Diensstelle Nauen, Goethestr. 59/60. 14641 Nauen
Redaktion: Pressestelle.PetraMüller
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