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Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jg.1, Heft 09

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(1)

Amtsblatt für den

Landkreis Havelland

September 1994

Beschlüsse des 9. Kreistages Havelland vom 26. September 1994

Abfallsatzung für den l-andkreis Havelland

Mitgliedschaft im Zweckverband für das Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Brandenburg

hier: Vertreter und Stellvertreter für I-andkreis Havelland in der Verbandsversammlung 1.39194 Schaffung einer einheitlichen

Kreisvolkshochschule mit dem Hauptstandort Rathenow und Nebenstandort Falkensee, einer einheitlichen Personalstruktur und Satzune

1,44194 Auftragsvergaben durch den l-andkreis Havelland I

Auftragsvergaben durch den l-andkreis Havelland II

Auftragsvergaben durch den Landkreis Havelland III

Auftragsvergaben durch den l-andkreis Havelland IV

Auftragsvergaben durch den Landkreis Havelland V

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für den Wahl- kreis 273 Oranienburs-Nauen

r45194

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für den Wahlkreis 27 Brandenburg- Rathenow- Belzi g

Jahrgang 1 Nr. 9

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t36194

r37194

147/94

t48t94

Anlagen

Satzung der Kreisvolkshochschule Havelland

Arunige der Massenunzulänglichkeit der Firma Heinz Werner Krüger Erd-, Tief- u. Straßenbau

Öffentliche Bekanntmachung gem.

$ 64 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz zur Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Großderschau

Anderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Havelland

(2)

Amtsblatt für den landkreis Havelland 1994

Sctrc ll7

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Beschluß Nr. 136194

Abfallsatzung für den l-andkreis [Iavelland

Der Kreistag beschließt die in der Anlage ersichtliche Abfallsatzung für den t-andkreis Havelland.

Der Wortlaut der Satzung wird nach Bestätigung durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raum- ordnung veröffentlicht.

Beschluß Nr. 137194

Mitgliedsc haft imZweckverband für das Studieninstitut für Kommunale Verrvaltung Brandenburg

hier: Vertreter und Stellvertreter für den t-andkreis Havelland in der Verbandsversammlung

Der Kreistag beschließt folgende Vertretung/

Stellvertretung für das Verbandsmitglied - l-andkreis Havelland - im Zwe*kverband für das Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Brandenburg:

1. Vertreterin

Frau Dr. Marion Beyer - Amtsleiterin des Haupt- und Personalamtes des l-andkreises Havelland

2. Stellvertreterin

Frau Petra Schostack - Sachbearbeiterin für Aus- und Fortbildung im Haupt- und Personalamt des t:ndkreises Havelland

Beschluß Nr. 139194

Schaffung einer einheitlichen Kreisvolkshochschule mit dem Hauptstandort Rathenow und Nebenstandort Falkensee, einer einheitlichen Personalstruktur und Satzung

Der Kreistag beschließt:

1. Die Kreisvolkshochschulen der vormaligen Kreise Nauen und Rathenow werden zu einer Einrichtung

zusammengelegt. Die Volkshochschule des l^andkreises Havelland trägt den Namen "Kreisvolkshochschule Havelland". Sie hat ihren Hauptstandort in Rathenow und eine Nebenstelle in Falkensee.

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I.

2. Dieser Einrichtung werden ein lriter und drei Fachbereichslei ter sowie zwei Venval tungsmitarbeiter zur Verfügung gestellt, deren Arbeitsplätze im

Stellenplan des l-andkreises enthalten sind.

3. Der Kreistag beschließt die aus der Anlage ersichtliche Satzung.

Bschluß Nr. l44lg4

Auftragsvergaben durch den l-andkreis Havelland I Der Kreistag beschließt:

Die Kreisveruraltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen der Kreisverwaltung an Untemehmen einzuleiten:

Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, alle gesetzl ichen Spielräume auszunutzen, um unter Anwendung von Präferenzregelungen Unternehmen aus der Region gegenüber anderen Bietem zu bevora:gen.

Die Vergabegremien des Kreistages sind über

anwendbare Präferenzregelungen jeweils zu informieren.

Beschluß Nr. I4Sl94

Auftragsvergaben dunch den l,andkneis Havelland tr Der Kreistag beschließt:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen der KreisverwaJtung an Unternehmen einzuleiten:

Durch die Kreisverwaltung ist grundsätzlich auszuschließen, daß potentielle Bieter im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Ausschreibungen bzw. Vergaben unentgeltlich zur Erstellung oder Unterstützung der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen herangezogen werden.

Entsprechende Vorberei tungsarbei ten sind entweder gegenüber den potentiellen Bietern zu entgelten oder aber bei einem Ingenieurbüro in Auftrag zu geben.

(3)

Seitel lS Amtsblatt für den l-andkreis Havelland 1994

Beschluß Nr. 146194

Auftragsvergaben durch den l-andh€is Havelland III Der Kreistag beschließt:

Die Kreisverwaltung wird. beauftragt, folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen der Kreisverwaltung an Unternehmbn einzuleiten:

Um entsprechend des Kreistagsbeschlusses 077194 die Auftragsvergabe an Generalunternehmen transparent zu machen, sind die Fraktionen sowie die Mitglieder des Vergabeausschusses über Vergaben an Generalunternehmen mit einem Auftragswert über DM 50.000,00 zu informieren.

Diese Information soll in der Regel monatlich erfolgen. Eine Begründung dieser Vergaben ist beizufügen.

Beschluß Nr. L47194

Auftragsveryaben dur.ch den l-andkreis llavelland IV Der Kreistag beschließt:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen der Kreisverwaltung an Unternehmen einzuleiten:

Die Kreisverwaltung soll dafür Sorge tragen, daß im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Rechnungen aus Auftragsvergaben die Durchlaufzeiten minimiert werden. Aufträge sind gegebenenfalls in Teilabschnitte mit dem Ziel zu zerlegen, den Unternehmen die Erstellung von Zwischenrechnungen zu erleichtern.

Beschluß Nr. L48194

Auftragsvergaben durrch den l-andkreis Havelland V Der Kreistag beschlief3t:

Die Kreisvenvaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen der Kreisverwaltung an Untemehmen einzuleiten:

Ausschreibungen der Kreisverwaltung in einzelnen Geu'erken sollen auf der Basis von grundsätzlich festgelegten Lristungskatalogen erfolgen. Diese Iristungskataloge sind zu benennen und den Bietern zugänglich zu machen. In diesem Zusammenhang sind im Amt 65 die technischen Voraussetzungen für eine effektive Ausschreibungserarbeitung und

Ausschreibungsausweft ung zu schaffen.

I

Wahlkreis 273 Oranienburg - Nauen - Der Kreiswahlleiter -

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für den Wahlkreis 273 Oranienburg - Nauen

Hiermit wird gemäß $ 79 Abs. 1 Nr. 1 BWO das vom Kreiswahlausschuß in seiner Sitzung am 19.10.1994 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl für den Wahlkreis 273 bekanntgemacht:

1. Zahl der Wahlberechtigten 2. Tahl der Wähler

3. Zahl der gültigen Erststimmen Zahl der ungültigen Erststimmen 4. Zahl der gr.iltigen Zweitstimmen

Zahl der ungültigen Zweitstimmen -5. Zahlen der für die einzelnen Bewerber

abgegebenen gültigen Erststimmen:

R E P : GRÜNEß 90:

öop

r53.322 t\oS20 109.738

1..182 r70.029

891

29.097 53.508 20.667

2.074 4392

28.462 52.415 20.455 2.782 1,.297

1 4 1 q

" s ; ; J

: 366 : 4 0 : 728 : 1.57

J

1. Ulf Fink 2. Wolfgang Ilte

CDU SPD 3. Klaus-Jürgen WarnickPDS 4. Jürgen Haeger F.D.P.

-5. Rudi Karl Pahnke GRÜNE/B 90 6. Zahlen der für die einzelnen l.andeslisten

abgegebenen gültigen Zweitstimmen:

1. Christlich Demokratische Union DeutschlandsCDU : 2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD : 3. Partei des Demokratischen Sozialismus PDS : 4. Freie Demokratische Partei Deutschlands F.D.P. : .5. DIE REPUBLIKANER

6. BÜNDNIS gO,DIE GRÜNEN

10. Okologisch-Demokratische Partei 11. STATT Partei DIE UNABHANGIGEN 7. DIE GRAUEN - Graue Panther GRAUE:

8. DIE NATURGESETZ-PARTEI, AUF'BRUCH ZU NEUEM BEWUSSTSEI N NATURGESETZ 9. Marxistisch-l-eninistische Partei DeutschlandsMLPD

7.Der Bewerber Wolfgang llte, SPD, vereinigte die meisten Stimmen auf sich und ist damit im wahlkreis273 sewählt.

gez. Marquardt Kreiswahlleiter

(4)

Amtsblatt für den l-andkreis Flavelland 1994 Seitc ll9

Wahlkreis 275

Brandenburg-Rathenow-Belzig - Der Kreiswahlleiter -

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für den Wahlkreis 27 5 Brandenburg-Rathenow-Belzig Hiermit wird gemäß $ 79 Abs. L Nr. 1 BWO das vom Kreiswahlaus-schuß in seiner Sitzung am 19.IO.I994 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl für den Wahlkreis 275 bekanntsemacht:

1 . 2 .

- t .

b + .

5 .

Tahl der Wahlberechti sten Tahl der Wähler

Tahl dcr gültigen Erststimmen 2hhl der ungültigen Erststimmen Zahi der gültigen Zweitstimmen Zahl der ungültigen Zweitstimmen

Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen :

1. Andreas Voßhoff CDU

2. Dr.sc.med.Hans Hinrich Knaape SPD 3. Dr. Bettina GöP,e PDS

4 . S y b i l l e H e l i n g F . D . P . 5. Marianne Birthler GRÜNE/B 90

766370 11-5551 1,13999

1552 I14395

11-56

30528 57072 194-50

3090 3859 6. Tahlen der für die einzelnen L,andeslisten

abgegebenen gültigen Zweitstimmen:

1. Christlich Demokratische Union DeutschlandsCDU : 2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD : 3. Partei des Demokratischen Sozialismus P D S : 4. Freie Demokratische Partei Deutschlands F.D"P. :

30550 55890 79325

3407 954 3 7 7 2 533 325 29 85

r25

.5. DIE REPUBLIKANER 6. BÜNDNIS gO/DIE GRÜNEN

R E P : GRÜNE/B 90:

L Z. DIE GRAUEN. Graue Panther GRAIJE:

8. DIE NATURGESETZ-PARTE,I, AUFBRUCH ZU NEUEM BEWUSSTSEI N NATURGESETZ 9. Marxistisch-Leninistische Partei DeutschlandsMLPD 10. Ökologisch-Demokratische Partei öOp 11. STATT Partei DIE UNABHANGIGEN

7.Der Bewerber Dr.sc.med. Hans Hinrich Knaape, SPD, vereinigte die meisten Stimmen auf sich und ist damit im Wahlkreis 275 gewählt.

gez. Gmirek Kreiswahlleiter

Anlage Satzung

derKreisvolkshochschule Havelland

Der Kreistag hat auf Grund des Paragraphen 5 der l-andkreisordnung für das tand Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBI I S.433 ff) in seiner Sirzung am 26.09.1994 folgende Satzung beschlossen:

Paragraph I TrägerrName, Rechtsstatus Der l-andkreis Havelland ist Träger der Kre isvolkshochschul e.

Die Kreisvolkshochschule führt den Namen

" Kreisvolkshochschule Havelland".

Sie ist eine nicht rechtsf?ihige Anstalt.

Paragnaph 2 Aufgaben

(1) Die Kreisvolkshochschule ist eine kommunale

Bildungseinrichtung. Sie führt Kulse, Vorträge, Seminare, Studienfahrten und anderes mehr im Wei terbildungsbereich mit Erwachsenen durch.

(2) Die Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule umfassen neben abschlußbezogenen lrhrgängen insbesondere Angebote der allgemeinen, berufl ichen, kulturellen und politischen Bildung.

Paragraph 3 Kursleiter und Referenten (1) Die Kursleiter und Referenten der Kreisvolks- hochschule üben ihre Tätigkeit auf Honorarbasis aus.

(2) Die Vergütung der Kursleiter und Referenten richtet sich nach der jeweils geltenden Honorarordnung der Kre isvol kshochschul e.

Paragraph 4 Teilnehmer

(1) An den Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule kann jeder teilnehmen.

(2) Bei Kursen kann die Zulassung von Teilnehmem vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Dies regelt der VHS-Lriter im

Einvernehmen mit dem jeweiligen Kursleiter.

(5)

Seite 120 Amtsblatt für den Landkreis Flavelland 1994

Panagr:aph 5 Teilnehmergebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen der

Kreisvolkshochschule werden Gebühren entsprechend der Gebührenordnung erhoben.

Paragraph 6 lnkrafttneten

Die vorliegende Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und setzt die bisherigen Satzungen der I(reisvolkshochschule Nauen und Rathenow mit dem gleichen Tage außer Kraft.

Anzeige:

In der Gesamtvollstreckungssache Heinz Werner Krüger, lnhaber der Firma Heinz Werner Kri.iger Erd-, Tief- und Straßenbau, Rohrvortriebe Falkensee, Seeprommenade 33, 14612 Falkensee, erkläre ich hiermit durch unter Bezugnahme auf $ 60 KO die Masseunzulä nglichkeit.

AZ.: - 35 N 219194 - (Amtsgericht Postdam) Rechtanwalt Rolf Rattunde

als Verwalter

Kurfürstendamm 2IZ. IO7 19 Berlin gez. Rechtsanwälte [eonhardt & Partner

l-andkreis Havelland Der l-andrat

als allgemeine untere l-andesbehörde Öffentliche Bekanntmachung

gem. $ 64 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz des l-andes Brandenburg (BbgKWahlG)

Aufgrund des Ausscheidens des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Großderschau durch Verzicht zur Niederschrift der Gemeindevertretung am 25.10.1994, muß für den Rest der Wahlperiode der Gemeindevertretung gem. $ 73 Abs.2 BbgKWahlG innerhalb der nächsten drei Monate eine Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Großderschau stattfi nden.

Gem. $ 64 Abs. 2 BbgKWahlG bestimme ich hiermit:

1. Tag der Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Großderschau ist

Sonntag, der 22. Januar 1995

2. Die Wahlzeit ist auf 8.00 bis 18.00 llhr festgesetzt.

3. Für eine efwa nohilendige werdende Stichwahl ist der Wahltag auf

Sonntag, den 05. Februar 1995 festgesetzt

4. Wahlvorschläge der Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Einzel- bewerber sind bis 2um

15. Dezember 1994. 12.00 Uhr J

(38. Tag vor der Wahl)

beim Wahlleiter der Gemeinde Großderschau.

Herrn Mirschel, Amt Rhinow, Lilienthalstr.3, 14728 Rhinow, nach den Anforderungen des

$ 70 BbgKWahlG i.V.rn. $ 33 BbgKWahlV einzureichen.Vordrucke für Wahlvorschläge können beim zuständigen Wahlleiter angefordert werden.

gez. Dr. B. Schröder

l:ndkreis Havelland Der L.andrat

I

Genehmigung der Änderung der Verbandssatzung des Zweckv-erbandes "Havelland"

Sehr geehrter Herr Seelbinder,

nachfolgende Genehmi gungsverfügung wird erteilt und im Amtsblatt des l-andkreises Havelland veröffentlicht:

Die geänderte Verbandssatzung vom 30.09.1994 (Beschl.-Nr.23194) wird hiermit gemäß g 10 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) vom 19.12.1,991, (GVBI. BB. S. 685) genehmigt.

gez.H. Grandt Dezernent

(6)

Amsblatt fiir den l-andkreis Havelland 1994

Scirc l2l

U

Satzung des Wes$€r- und Abwesrcrvcrbend

ttHavellendtt

PRAAMBEL

Aufgabe

Aufgund des $ 5 Abs. I der Gemeindeordnung fur das Land Brandenbgrg (GO) vom 15. Oltober 1993 (GVBI. S. 398), der $$ 4 ff. des Gesetzes über kommrurale Getneinschaftsfta$eit im Land Brandenbgrg

(GKG) vom 19. Dezember 1991 (G\tsI. S. 685) und der gg 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes nrt a"r Land Brandenbrug (KAG) vom 27 . Juni 1991 (GVBI. S. 200) hat die Verbandsvemammlungles \fuIasser- und

Abwasserverbandes "Havelland"

auf ihrer Sihurg am 30. 09. 1994 die Satamg *tu fJtgt neu beschlossen:

$ l Name/Sitz

Der Wasser- und Abwassefierband fthrt den Namen "'Wasser-und Abwasserv€rband Havelland" 6VRH). Er ist ein Zweckverband im Sirure des Gesetzeg über kommunale Gemeinschaftsaxbeit im Land Brurdenburg (GKG) vom

19. 12. 1991 rurd Eine öffentlich-rechtliche Korperschaft mit dem Sitz in TrEmrnen.

Verbendsgebiet

$ 2

Das Verbandsgebiet des Wasser- und Aburaseerverbandes "Havelland" umfaßt die CrEmeinden genreß AnJage I in dEn Landkreisen Havelland und Potsdam-Mittelmark des Bundeslsndes Brandenburg.

Mitglieder

$ 3

(l) Duch Beschluß der Stadtverordneten- bry. die GerneindeverEeterversammh:ng sind Kommunen der Landkreise Havelland und Potedam-Mittelme* des Bmdeslandes Brandenburg gemäß nnhgel Mitglieder des Verbandes.

(2) Der Beitritt weiterer Gemeinden anm Verband ist moglich. El bedarf der Zustirnrngng von1l3 def

fq-gT,"eßigan Stimmenzahl der Verbandsversammlung und der Crenehmigung aes La;dheises Havelland. Der Verband hat vor dEr Beihittsentscheidung die Stellurgnahme der Xreisverwätung Havelland einanholen pnd diese der verbandwersammlung mit dem Beihittsantrag voranlegen.

(3) Die Mitglieder sind beim Verband in einem Mitgliederverzeichnis zu ffthren.

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I

(7)

Scitc 122 Amtsblatt ftir den tandkreis Havelland 1994

Aufgeben

s 4

(l) Dsr Verband hat die Aufpben:

l. Wassetr ztr beechaffen und Wasserrrorkomrnen an erschließen.

2. Wass€Nersorgungtanlagen an planeq an errichten, an übernehmer\n erneuerrL an betreiberL zu unterhalten und an verwalten.

3. die Einwohner mit Trinlrwasser zu veßorgen gowie

4. Wasser fftr 0fflentliche Zwecke bereitanstellen und" soweit das verftlgbare Wasser ausreichl ffrr gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben.

5. Abwasserbesertungsanlagen an planen, zu errichten, zu übernehmerL,Trr steuern, an betrelbeq an unterhalten und an verwalten.

6. von den Cnundstttcken Abwasser an entnehrnen.

7. fflr die ordnungsgemäße Ableihrng und Beseitigung des Abwassers Sorge an üagen.

8. alle eonrtigen Maßnahmen vorzunehmen, die fttr die Erfttlhrng der vorgenannten Aufpben notwendig sind.

2) Der Zweckverband begritndet ein Entsorgungwerhelmis mit den einzelnen Anschlußberechtigten und Anschhrßpflichtigen nach Maßgabe besonders zu erlasssener Satanngen.

3) Der Zweckverband ist berechtigt, Wasser an Nichtmitglieder an liefern und Abwasser von Nichunitgliedern abannehmen.

4) Der Zweckverband verfolgt keine Gewinnerzielungsabsichten.

Organe

$ s

Der Verband hat eine Verbendwersammlung einen Verbandsvorstand und Einen Verbands'vorgteher.

$ 6

Verbandsversammlung

Die Verband.sversarmnlung setzt sich arx je einffr Beauftragten der VerbandsmiQlieder ansammen. Dieser ttbt das Stimmrecht fftr die von ihm vertretende StadVGerneinde aru. Ftlr jeden Beauftragten ist ern Stellvertreter an benenn€n. Zur Ausübung des Stimmrcchts werden der Beauflragte und sein Stellverteter fur die Dauer von vier Jahren von der entsendenen Vertehurgskörperschaft dee Mitgliedes ermächtgt

Stimmverhlltnis in der

$ 7

Verbandsversammlung

l) Das Stimmverhältris der Mitglieder ermittelt sich aus der Summe der Einwohnergleich-werte, öe jehrlich neu festzusetzen ist. Stichtag i* jeweils der 30. 06. des Vorjahres. Jeweils volle 500 Einwohnergterchwerte sind gleiclralsetzen mit einer Stimme, jedoch muß jedes Mitglied des Verbandes mindegtens eine Stimme Erhalten.

2) Die Ermittlung der Einwohnergleichwerte erfolgt anlnnd der vom Landesarnt ffrr Datenverarbatung und Statistik rm Bundesland Brandenburg amtlich festgestellten Zahlen. Soweit ffrr die frs- bry. Stadtteile der angeschlosssenen VerbandsnriQlieder keine amtlich festgestellten Zahlen vorliegen, sind die Erhebung der örtlichen Meldeämter

4

1

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(8)

Amtsblatt für den Landkreis Havelland 1994 Selte 123

qt

und/oder die Betriebs€rhebrmgen im Rahmen des Cew€f,besteuerarugleichr an den gleichen Stichtagen ar verwenden

3) Ein Mitglied des Verbandeg darf unabh&gig von den Einwohnergleichwert€n hochgtens 2lS slletstimmen haben.

4) Die dem einzelnen MiBlied arstehenden Stimmen dttrfen nur als Einheit abgegeben werden.

$ 8 Vorgitzender der Verbandwersammlung

l) Die Verband$/ersammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellverh"eter ftlr die Dauer von vier Jahren

2) Der Vorsitzende - oder bei seiner Verhinderwrg der Stellvertretende Vorsiaende - hat gegen Beschlüsse der Verbandsversammlung, die das Wohl des Verbandes gefbtuderU ein Widerspruchsrecht.

3) Der VorsiEsnde oder sein Stellverfieter können einen Beschluß der Verbandwersammlungen beanstanden, wenn dadurch geltendes Recht verletzt wird. Die Beanrtandung muß innerhalb von ryei Wochen iach Besclrl'ßfasnrng ichnlligh eingelegt und begründet werden. Sie hat aufschiebende Wirkung. wird bei erneuter Verhandlgng der Begchluß durch die Verbandwersammlung wiedenrm bestätig! kann der V-orsitzende eine Entscheid'ng del Rechtsaußichtsbehorde ernholen.

aorg"$b:o a", Verbandsversemmlung

t) Die Verbandwersammlung beschließt die GnndsäEe und Richtlinien der Tätigkeit des Verbandes sowie irubesondere {lber

I die Wahl und die Abbenrfirng des Vorstandec, 2. dre Entlastung deg Vorstandeg,

3' Andenrngen der Satarng des Unternehmene, des Planes, der Aufgaben des Verbandes sowie über Cnundsätze der Gescheftspolitik,

4. die Aufrrahme von Mitgliedern,

5. die Ausernandersehurg beim Aruecheiden von Mitgliedern, 6. die Umgestaltung und Auflorung des Verbandes,

1. d. Festsehng der Haushaltssahrng und des Haushaltsplanes so\rie von Nachtragshaushaltsplenen 'nd Einsprtlchen gegen eine Zwangsfestsetarng

9-'-S" Festsehng des Gesarntbeitrages der jehrlichen erforderlichen Beiträge, einschließlich der Behand6ng von Widerspruchen gegen die Hebeliste,

9 {" Festlegung von Cnundsätzen ftt Din"t:,rnd Angestelltenverhaltnisse, einschließlich Stellenplan sonie die Auf nrandsentschedrgungen ffr Vorstandsnritglieder,

10' die Übernahme verfiaglicher Verpflichhrngen, derer Gegenstand den Wert von 50.000 DM übersteigt, sowie tlber alle Rechtsgeechäfte nrischen Vorstanasrnitgtiedern *a O*- Verband,

(9)

Seitc 124 Amtsblatt für den Landkreis Havelland 1994

I l. den Abtchhß entgeltlicher Verträge, die Crnrndst{tcke oder gnrndstttcksgleiche Rechte betreffFen und derea Oeschäftrwert den Betrag von 50.000 DM tlberrteig!

12. die Fertretzrng der Entsct{ädigrng gemäß g 12 Aba. 2,

13. öe Genehmi$ng von Rechtsgeschäft€n zm.ischen Mitgliedern des Vorstandes und dem Verban{

14. sonstige AngelegenheiterL die ihr vom Vorstand vorgelegt werden oder deren Aufrrahme in die Tagerordnung von mindegteng ein€r der im Verbend orgar,risierten Cremeinden vor Einberufung der Verbandsversammlung beim

Vorsitzenden beantragt worden igt.

2) Bei der Watunehmurg von Aufgaben nach Abs. 2 Zifficrn I l, 12 und 13 können im Falle der Dringliclrkeit der Vorsitzende der Verbandsversammlung und ioder der Verbandwor- steher entscheiden. Verbandsrnitglleder und Vorstsnd sind unveraglich von diesen Entscheidungen zu untemchten. Die Entscheidungen sind der nachsten Verbandwersammlung au Genehmigung voranlegen.

$ 1 0 Sitzungen der Vcrbandsversanrmlung

l) Die Verbandsversammlung tritt bei Bedarf, mindestens aber einmal im Haruhaltsjah, zru Beschlußfassung über die Haruhaltssatanng sowie über die Rechnungslegrurg und Entlastung des Verband.svorstehers zusanmen. Dre Sitaurgen gind offentlich.

2) Der Vorsitzende setzt im Einvernehmen mit dem Vorsteher die Tagesordnung fest und lädt die Mitglieder der Verbandwersammlung ein. Die Einladung hat mindestenn 2 Wochen vor der Sihrng at erfolgen^ In dringenden Fullen kann diese Frist ürch den Vorsitzenden und den Verbandsrrorsteher auf 3 T4ge abgekrzt werden. Der Gnrnd der DrfuElichkeit ist in der Einladung alrzugeben. Der Verbandsvorsteher hat die dem Reglerungppresidium

vecgleichbare Stelle, die im Bundesland Brandenbrug eingenchtet werden solt als obere Wasserbehörde, das arständige Stesthche Amt fflr Wagser- und Abfallwirtschaft sowie den Landhels Havelland uber jede beabnchugte Sitang schriftliche an benachrichügen.

3) Der Vorsrtende der Verbandsversammhrng muß die Verbandsversammlwrg einberufen" wenn dies durch l/6 der von den satanngsm*ßigen Mi{liedern vertretenen Stimmen oder drrrch den Verbandsvorsteher verlangt wird. Dre Anhäge der MitgliedEr oder des Verband.svorstehers sind unter Angabe des Beratungsgegenstandes schriftlich berm Vorsitzenden efu nreichen.

a) Berahmggpunkte, die nicht in der Tagesordnung enthalten sind, ktlnnen nur mit Zustimmung der Mehrheit der satanngsnreßigen Mitglieder behandelt werden.

$ 1 1

Beschlußfassung in der Verbandsversammlung und

Beschlußflhigkeit

l) Die Verbandsversammlung beschließt mrt der Mehrheit der Shmmen der satanngrmußig stimmberechügten Mitglieder, soweit Gesetze oder diese Satarng nicht anderes bestimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Afltrag abgelehnt.

2) Die Verbandffersammhurg rst beschlußfbhig wenn die Mehrheit aller Stimmen und mehr als die Hälfte aller Mitglieder vertetsn sind. Sie ist unabhangig von der Anzahl der vertretenden Stimrnen und stimmberechtgten MiQlieder beschlußfbhig werur sie anm an'eiten Mal wegen derselben Angelegenheit einbemfen und in der echriftlichen Einladrurg auf diesen Tatbestand hingewiesen wrude.

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1,

(10)

Amtsblatt für den Landkreis Havelland 1994 Seite 125

\t,

3) Von jeder Verbandwersammlnng und deren Beschlüsse igt eine Niederschrift @otokoll) at fertigerL öe vonr Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied der Verbandsversammhurg an ruterzrichnen ist. Der Vorsteher het die Niederschdft den Verband.smitglrederru der Aufsichtsbehörde, der Kreisverwaltug des Landkeites Have[an4 dem arständigen Staatlichen Amt fflr Wasser- und Abfallwirtschaft sowie der angtändigen Oberen Wasserbehorde zuzusenden.

$ 1 2 Vorstand

1) Der Vorständ des Verbandes besteht aus dem Verbandworsteher als Vorsilzenden sowie sechs weiteren Mitghedern. Filr jedes Vorstandsmitglled ist eln StellverEeter zu wählen.

2) Die Vorstandsnritgtieder sind ehrenamtlich tetig. Für den Verbandsvorsteher und seinen Stellvertreter müsserL fttr die übrigen Vorstand.smitgbeder und deren Stellvertreter können" eine jährliche Aufwandsentschädigung

deren Höhe die Verbandwersammhrng beschließL festgelegt werden.

s 1 3

Amtsdeuer des Vorstandes

1) Die Vorstandsrnitglieder sind filr die Dauer von 4 Jahren zu wä.hlen.

2) Die Verbandwersammlung kann ein Vorstand.smitglied aus wichtigem Crnmd mltZlS Mehrheit abberufen. Die Abberufung sowie deren Begflhdung sind der Aufsichtsbehorde anaueigen.

3) Fü ern außerplanmri8ig aruecheidendes Vorstsndsmitglied ist umgehend die Neuwalrl eines neuen Mitgliedes ar gewehrleisten.

4) Die Bestimmrurgen von Abs. I und 2 gelten auch fftr die Stellverheter der Vorstandsrnitgliedm.

$ 1 4 Aufgebcn des Verbandsvorstehers und

Zeichnungsbefugnis

1) Der Verbandsvorgteher ist hauptamtlich tetig. Er fflhrt den Vorsitz im Vorstand. Ihm obligen alle Gesche.fte des Verbandes. an denen nicht der Vorstand oder die Verbandwerrammlung druch Gesetz oder Sahrng berufen sind. Er verkrtt den Verband gerrchthch und außergenchtlich und ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Verbandes.

2) Er hat dre übrigen Vorstandsmitglieder regelmäßig über die geleistete Arbeit sowie notwendigen Maßnahmen au Erfu[ung der duxch Beschhrß der Vgrbandwersammlung ubertragenen Aufgaben^informieren.

3) Mindestens ernnal irn JalE hat der Verbandworsteher die Verband.smitglieder über die Angelegenheiten des Verbandes in Kerurtus zu setzen.

4) Erklunurgen, drnch die der Verband verpflichtet werden solt bedttrfen der Schriftform. Sie sind vom

Verbandsvorsteher oder Einem Stellvertreter zu unterzeichnen. Angehörige des Vorstandes oder Bedienstete des Verbandes sind a[ein oder gemeinsam zeichnungsberechtigt" wenn sie dazu vom Verbandsvorsteher mit Zrxtimmung der Verbandwersammlung schriftlich ermächtigt wurclen.

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(11)

Seite lZi Amtsblatt für den Landkreis Havelland 1994

9 1 5

Aulglbcn dcr Vorut odcg

l) Der Vottbfld verwsltet die ihm durch Geretr und SaEung zugewiesenen Verr"altungsangelegenheiten.

2) Er bereitet die Berclilurse der Verbandsversrnmlung vor und ftthrt rie durch. Ihm obligt femer

l. öe Vorbereitung von Vonchlegen ar Anderrmg der SaEung, eiruchließlich der Andenmg der Verban{raufgaben 2. die Aufitetlung dee Entqrurfer def, HaurhaltsaEung und etwsiger Nachtrdge,

3. öe Entscheidung uber die Aufiralme von Krcditen, Darleh€n oder trlmlichern im Rahmen der Haushaltssatzung, 4. die Ernittlung der Beitragsanteile,

5. die Entscheidung ttber die Übemahme vertraglicher Verpflichtü€al deren Oegenwsrt den Wert von 50.000 DM nicht überrteigt,

6. die-Entscheidung über den Ab'schluß entgeltlicher Verhäge, die Cnmdsflrcke oder grunclstüclsgleiche Rechte

betreffen und deren Geschäftsw€d den Betrag von 50.000 DM nicht ltber$eryr, J 7. die Arutellung Befördetung rmd Enflarrung d€r Bediensteten des Verbandes im Ralmen deg von der

Verbandrverrunmlng fer$elegten Stellenplanea.

s 1 6

Einberufung des Vorstandes

l) Der Verbandsvorsteher beruft den Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal rm Halbjalu, zru Sitaurg ern.

Der Vorstand muß einberufen werden, wenn dies zwei Vorstand$nitglieder schnftlich unter Angabe des Berahurgsstandes beanüagen.

2) Die Ladungrfrist beü.agt wenigrtens eine Woche. Im ttbrigen gelten die Beshmmungen des $ l0 Abs. 2 sinngemeß.

Eine Benachnchtigung der im $ l0 Abs. 2 genannten Dienststelle ist rucht erforderlich.

3) Ist ein VorstandsmiQlied an der Teilnalune verhindert, so hat es unverztlglich den Vorsigenden zu benachrichti- gen und die Einladung an seinen Stellvertreter im Vorstand weiterangeben. Die Ladungsfrist muß diesem gegenüber

nicht eingehalten werden. .

$ 1 7

Beschlußfa$ung im Vorstand und Beschlußflhigkeit

l) Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Der Vorstand beschließt mrt der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Bei Stimmengleichheitgilt ein tutag als abgelehnt.

2) Det Vorstand igt beschlußfrhig wenn mindestens a Mitglieder anwesend sind. Er ist unabhängig von der Axzahl der erschienenen Vorstandrnitglieder beschlußfähig, wenn er zum ryeiten Mal wegen derselbenAngelegenheit einbenrfen rurd in der schriftlichen Einladung auf diesen Tatbestand hingewiesen wurde. Die Ladungrfrist beträgt 2 Wochen.

3) Von jeder Vorstandssrtanng und deren Beschfilssen ist eine Niederschrift (hotokoll) zu fertigen, dre vom Verbandsvorsteher oder seinem stellvertreter an unterzeichnen ist.

J

(12)

Amtsblatt für den Landkreis Havelland 1994 Seite 127

r\r'

1) Die Verbandsversammhrng hat fftr jedes Haruhaltsjahr die Haruhaltssataurg des Verbandes, einschließlich Haushaltsplan, der bei Bedarf durch Nachtruge erggut werden kanrr' an besclrließen. Die Entcrürfe d€r

Haushaltssataang eind vom Vorsbnd mit der Einladung anr Verbandsversammlung den Mitglledern ffr rechtzeitig araxtellen, daß die Verbandsversammlung vor BegLur dee Hanshdtsjahres darttber beschließen kann. Die

beschlogsene Haushaltssataurg ist einschließlich der dazu geh0renden Antagen der Aufsichtsb€hörde voranlegen. Die gleiche Regelung gilt ftr die Nachtragshaushaltssatnurg und den Nachtragrharuhaltrplan.

$ l e

Wirtschafufrhrungr und

Rechnungswesen

Auf dre Wrtschaftsfirhrung und drs Rechnungrwesen des Verbandes sind die ftrr die Wirtschaftsfuhnng und doo Rechnungvwesen der Eigenbehiebe geltenden Vorschnften simgemeß ananwenden.

$ 2 0

Über- und außerplanmlßige

, Ausgaben

1) Der Verbandsvorsteher kann Ausgaben" ffrr die im Haushaltsplan keine Mittel arr Verfugr:ng stehen odet die über die rm Haushaltsplan veranschlagten Beiträge hrnausgehen, anordnerL wenn der Verband hieran verpflichtet ist und bei Aufschub solchgr Zahlungen Nachteile ffrr den Verband entstehen.

2) Die Entscheidrurgen sind auf der nächsten Verbandwersammlung entsprechend $9 Abs. 3 anr Genehmigung voranlegerr.

$ 2 1 Entlastung

Der Verbandsvorsteher legt die Jalresabrechnung mit dem Pilfbencht der Prtfgtelle der Verbandsversammlung vor.

Die Verbandwersammlung beschheßt ttber die Entlastung des Vorstandes und des Vorstandsvorstehers sowie über die Genehmigrrng der Jahresabschltlsse.

$ 2 2 Beiträge

l) Zur Deckung des Arxgabenbe,rlarß des Verbandes haben die Mitglieder Beiffige an leigteru soweit rucht sonstige Einnahmen vorhanden sind. Fttr die Ermitthurg der Beiffige gelten die VorschriftEn der $$ 23'28 dieser Satalrg, Die Höhe des jälrlichen Betrages ist tns a:m 30.09. fur das Folgejatr anarzeigen.

2) Der Arxgabenbedarf wird bestimmt durch:

l. die Kosten der Emchtung der Verbandsanlagen und Verbandsgebäude,

2. den laufenden Unterhalhrngsaufinrand dieser Anlagen (sschliche Ausgnben, Personalkosten" Abgaben usw.), 3. die notwen,ligen Erneuerungs- brm. Erweiterungsarbeiten,

4. die Bildung angemessener Ruckl4gen"

5. den Schuldendrenst fftr aufgenommene Kredite, 6. vertaglich vereinbarte Zahlungen von Entgelten.

\\r

(13)

Seltc 12t Amtsblatt für den Landkreis Havelland 1994

$ 2 3

Beitregsverhältnis und Kostenbeteiligung

l) Die jtrlulich an den Verband an leigtenden Beiträge verteilen sich auf die Mitglieder im Verhältnis der Vorteileo die uich aru der Arbeit des Verbandes schopfen und der Lasten, die dem Verband aru der Realisienurg der vorgegebenen und in Plenen festgelegten Leistungen sntstehen. Maßstab fftr die Koste.nbeteiligung sind die jrhrlich ermrttelten Ernwohnergleich-werte der Verbandmriglieder ($ 7 Abs. I und 2).

2) Die Ermitthrng der Kogtenanteile der einzelnen Verband.smitglieder erfolgt unter Zugnrndelegmg der Bau- und Unterhaltungskosten fltr die narutagerU einschließlich der Nebenanlagen sowie Hauptsammler gemäß bestätigtem Arubauprojekt. {Jber die Einbeziehung der Neberuammler ist gesondert entsprechend der Finaneierbarkeit durch dre Verbandsversammhurg zu entscheiden"

l. Kosten der erstmdrgen Herstellung der Anlagen sind:

a) Kluranlage sowie die argehorigen Dnrckleitr:ngen und Pumpwerke b) Hauptsammler

Kogten sind auf aile Mitglieder nach den EinwohnerglEichwerten entsprechend Abs. I umzulegen. Stichtag fur die Ermittlung der Einwohnergleichwerte ist der 30.06. des Kalenderjahres. Begrenrertder Faktor rst die Belastbarkeit der jährlichen kommunalen Haruhaltspläne.

2. Die laufenden Kostan, die dern Verband jährlich entsprechend $ 24 - Haruhaltssataurg - entsteherq sind ebenfalls auf der Grundlage der Einwohnergleichwerte auf die Verbandsmitglieder auftuschlttsseln.

3. Soweit gestiegene Anforderturg,en an die Reinigrurgsleuhng der Verbandskleranlage dre Anpassung derselben druch bauliche Ändenurgen bzn'" Erweitenngen erfordern, sind die hierfftr entstehenden Kosten entsprechend den vorstehenden Regehurgen zu verteilen.

3) Entstehen dEm Verband aus dem Terntorium eines Verbandsmitglredes durch dss EinlEiten von Abwässern arsätzliche Kosten, so ist hierfrtr von dern betreffenden Verbandsrnitglred eine Sonderumlage zu erheben. Die Llmlage muß dem tatsächlichen AufiMand des Verbandes entsprechen.

4) Die Mitglieder sind verpflichtet dem Verband elle fftr die Ermittlung der Beitragshohe und der Veranlagrrng erforderlichen Angaben zu machen und ihm evenhrell notwendige Fertstelhurgen an ft und Stelle an ermöghchen.

$ 2 4 Hebeliste

Der Verbandsvorsteher stellt jtthrlich die Hebeliste auf, in der das Beitragwerhältnis, die Veranlagungsregeln und dre Beiü.äge jedes beitragrpflichtg"n Mitgliedes errthdtert sind. Die Hebeliste ist durch die Verbandwersammhrng zu bestäbgen

$ 2 5

Be i tra gsverfa h re n/Wlder- spruch./Klage

l) Der Verband erhebt auf der Gnmdlage der Hebeliste Verbandsbeitrage, die durch Beitragtbescheide festgeseEt werden. Der Verbandworsteher hat jedem beitraggpflichtigen Mitglied mit dem Beihagsbescheid erne Ausfertigung der Hebeligte mit Erläuterungen des Beitragwerhälürigees zuarstellen.

2) Gegen die Beitragsbescheide köruren die Mitgbeder innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Vorstand Widerspruch erheben. ther den Widercpruch entecheidet die Verbandsrrersarnmhurg.

1

1

(14)

\-

\,

Amtsblatt für den Landkreis Havelland 1994 Seite 129

3) Die Verbandst/erremrnhurg kgnn die Hebelirte ändern oder den Widerepnrch arrttctweilen. F,ttr die Entrcheidung 9lt $ 11. Der Verbandnrorsteher hat die Entscheidung der Verbandnrenammlung; dem widersprechenden Mitgtied echnftlich nutalteilen.

4) Der Widerspruchsbescheid ist allen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis zu geben. Er ist zu begründen, mit einer

Rechsminelbelehrung zu vesehen und zuzustellen. Das Mitglied kann gegen die Hebeliste in der Fassung des Widerpsruchsbescheides Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht Potsdam erheben.

l) egttragtrücksände eines Verbandffnitglisdsr sind mit dem Zgschlag in HOhe von 3olo über dem jeweiligen BundesbenkdrskontsaE zu belegen

$ 2 6 Zahlung der Beitrlge

Der Jahresbeitag rgt durch die Verbandsrnitgbeder in vier gleichen Teilbeträgen at zahlen. Als Termin der Zalllng an die Verbandsknqse wüd der 15. Kalendeftag der jeweiligen 2. Q'artalrnronatg flrrtgelegt.

8 2 7

Anderung des Beitregr vcrhlltnirscs

Werden rm Laufe des Haushaltslahres neue Mitglieder rn den Verbend aufgenorrmen, ändert sich bei der Ermittlgng des Beitragwerhältnrseee zugnrnde gelegte Ausgabenbedarf (arm Berspiel durch Neubeu- oder Erweitenurgrmaß- nahmen) rn erheblichem Umfange oder fallen Beiträge Blu, so sind in etner Nachtragshebeliste die Beitrtge entsprechend ar verändern. Die Verbandsversammlung hat darüber an beschließen.

$ 2 r

Forde ru ngsvol lrtrec kung

Die auf Geeetz oder Satarng beruhenden Fordenurgen dee Veöandes konnen nach den gettenden Begtmmgngen rm Verwalhurgsmangsrerfrken eingezogen werden.

$ 2 e

Beknnntmrchung

Dre Satarngen der Verbandes, jede Andenurg und Ergänzung werden im Arntlblatt deg Wase€r- und Abwassewerbandes " Havelland" vsröfFentlicht.

$ 3 0

Ehren- rrnd heuptentliche Tltigkcit

(l) Die Mitglieder der Verbandst/ersammlung und des Verbandgvorstandes cind ehrenarntlich und der

Verbandsriowteher hauptamtlich tätg. Sie heben nru Anspruch arf Ersatz ihrer Arulagen und Verdienstsusfell nach den ffrr Gemeinden geltenden Vorschriften. Der hauptamtliche VerbandsvorgteLer ertrält eine Vergltgng nsch den eiruchlägrgen Vorschrift en.

(2) Neben Arbeitern kann der Zweckverband im Relmen der Cresetze Angestellte und Beamte hauptamtlich ernstellen.

I

(15)

Seite 130 Amtsblatt für den Landkreis Havelland 1994

$ 3 1

Sateungsänderungen/Auflösung des Verbandes

1) Beschluese über die Ändenrng der Verbandssatalrg; die dos Ausscheiden von Verband.smitghedern beheffen, und über die Auflösnng des Verbandes, bedürfen der Zustimmung von ryei llritteln der sahngsmeßigen Stimmenzahl in der Verband$/ersammlung.

2) Auf Beschluß der Verbandwersammlung karur nach Antrag des Vor$tandes und dessen Anhonrng die Llntere Außichtsbehorde der beteiligten Landkreise die Satnrng ändern und erganzen sowie den Verband auflösen.

$ 3 2

Abwicklung bei Auflösung des Zwecberbandes

l) Im Falle der Auflösturg des Zweckverbandes erfolgt die Verteilung des Vermögens und der Verbindlichkeiten auf die Verbandsrnitglieder nach dem Verheltnis der Hausansclrlüsse.

2) Etwaige Versorgungslasten" die sich aus der Abwicklung der Dienstverhältnisse und der Versorgturgsverhälüusse der Dienstkräfte des Verbandes hierbei ergeberq werden nach Maßgabe des Abs. I auf die Verbandsmitglieder abgewtilzt, soweit rucht eine abweichende Regelung nach $21 Abs. 3 getroffen worden ist.

s 3 3

Inkrafttreten

Die Satnurg des Wasser- und Abwasserverbandes "Havelland" tntt nach ihrer offentlichen Bekanntnachung in Lraft Glachzeihg tritt die Sahrng des Wasser- wrd Abwasserverbandes "Havelland" vom 18. 09. 1991 außer Kraft.

Anlage 1 zur Sateung des Wasser- und Abwasserverbandes "Havelland"

Nachfolgende Gemeinden sind Mitghed des Wasser- und Abwasserrrerbandes n'Havelland"

Berge Bergerdamm Börnicke Brieselang Bredow

Buchow-Karpzow Elstal

Etzin Falkenrehde Groß-Behrutz Hoppenrade Ketain Kienberg Klein-Behnitz LieEow Nauen Pawesin Pnort Roskow Tremmen Wachow Wernitz Weseram Wustermark Zachow Zeestow

.J

I

Herausgeber:

Redaktion:

Druck:

landkeis Havelland. Der landrat.. Platz der Freiheit l, I4712 Ratltenow Dienststelle Nauen, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen

Pressestelle Petra Müller

Druckerei Reinhard Enge, l47l-5 Spaatz

Der kostenlo'se Nachdruck von Beiträgen aus dem Amtsblatt ist mit Quellenangabe gestattet.

Schriftliche Bestellungen sind zu richten an: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des landkreises Havelland.

Das Amtsblatt erscheint monatlich.

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