für den
Landkreis Havelland
Mai 1994 Jahrgang 1 N r . 4
Beschltisse des 5. Kreistages Havelland vom 25.04.1994
055t94
Feststellung der geborenen Mit- glieder der Regionalversammlung, Wahl weiterer 3 Regionalräte fürdie Regionalversammlung Havelland - FlämingEntlastung der Kreissparkasse Rathenow für das Jah r 1992 Verw altungsstnrktur L,andlcei s Havelland
Vereinigung der Mittelbrandenbur- gischen Sparkasse in Potsdam mit der Kreissparkasse Rathenow.
Öf fentlich-rechtliche Vereinbarun g zwischen dem Zweckverband und dem landkreis Havelland.
Wahl eines sachkundigen Bürgers für das Kuratorium "Jugend-
und Kulturstiftung der Mittelbranden- burgischen Sparkasse in Potsdam"
Wahl von 3 Vertreterninden Verwaltungsrat der Mittelbranden- burgischenSparkasse
Wahl von Mitgliedern und Stellver- tretern f ür die Verbandsversarnmlu n g der Mittelbrandenburgi schen Sparkasse
PersonalmafSnatrmen, betreffend der nicht wiedergewählten Bei- geordneten
Personalangelegenheit DeterDombrowski, Hier:Entlassung
wt94
M4t94
065t94
0ftrl94
M7t94
M 8 p 4
07rM
w?J94
075t94
u7M
078p4 U8al94
Anlagen:
Entschädigungssatzung des Kreistages des Landkreises Havelland
Auffragsvergabe
Offener B rief der Bürgermeister Unterstützung des Offenen Briefes der Bürgermeister von Potsdam,
Kleinmachnow, Falkensee, Neufahrland undZepernick
Bekanntrnachung des Kreiswatrlleiters gem. $ 60 Abs. 6 BbgKWahlG zum Übergang von Kreistagssitzen auf Ersatzpersonen
Kontaktwünsche des Imkerverbandes Berline.V.
Informationen der Kreissparkasse Rathenow
Hauptsatzung des Amües Rhinow Genehmigung des Antrages des Trink- was ser- und Abwas serzweckverbandes Glien auf Genehmigung für die Ge- meinde Grünefeld, l,andkreis Havel und Bötzow, Landkreis Oberhavel in den o. g. Zweckverband aufzunehmen Satzung des Trink- und Abwasser- zweckveöandes "Glien"
Genehmigung von Spendenaufrufen für die satzung s gemäIb Aufgabe
"Erholungsurlaub von strahlengeschä- digtenKindern"
Amtliche Bekanntnachung - Gestaltungssatzung nach $ 83 Bau- ordnung- für die Stadt Premnitz Strukrurpläne
Seite 45 Amtsblatt für den Landkreis Havelland 1 994
Beschluß Nr. 055194
Feststellung der geborenen Mitglieder der Regional- versarnmlung, WahI weiterer 3 Regionalräte für die Regionalversammlung Havelland - Fläming
Es wird festgestellt, daß laut Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen-und Sanierungs- planung im Land Brandenburg (RegBkPLG) vom
I 3 .05 . 1 993 folgende Personen geborene Mitglieder der Regionalversammlung aufgrund des g 6 RegBkPLG sind:
derlandrat, HerrDr. B. Schröder
der Bürgermeister der Stadt Rathenow, Herr H.-J. Lünser derBürgermeisterderStadtPremnitz, HerrDr. J.Aurich der Bürgermeister der Stadt Falkensee, Herr J. Bigalke derBürgermeisterderStadtNauen, HerrW.Appel.
Darüber hinaus wurden folgende 3 Vertreterdes Kreis- tages sowie ihre Stellvertreter für die Regionalversam- mlungbestätigt:
L HerrBernhardBuck 2. HerrJürgenWandke 3. HerrHeikoTybussek
Stellv. HerrDr.VolkerSchulz Stellv. HerrBodoOehme Stellv. HenGerdSchwinge Diese Anzahl richtet sich nach einemprozentualen Anteil derEinwohnerzahl des Landkreises Havelland in der Region Havelland.Fl?iming.
Beschluß Nr. 060194
Entlastung der Kreissparkasse Rathenow für das Jahr1992
Entsprechend des mit Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses sowie dem Lagebericht entlastet der Krei stag die Organe der Kreissparkasse Rathenow.
Der Jahresüberschuß ist in voller Höhe der Sicher- heisrücklage zuzuführen.
Beschluß Nr. 064194
Verwaltungsstrukfu r Landkreis Havelland
Der Kreistag beschließt die in derAnlage ersichtliche Verwaltungsstruktur.
Beschluß Nr. 065194
Vereini gung der Mittelbrandenburgischen Sparhasse in Potsdam mit der Kreissparkasse Rathenow.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und dem Landkreis Havelland Beschluß
Der Kreistag beschließt nach Anhörung des Verwal- tungsrates gem. $ 1 3, Abs. 4, Buchstabe b) SparkG insbesondere:
1 . die Vereinigung der Kreissparkasse Rathenow mit der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam zum 01 .07 . 1 994. Die Vereinigung erfolgt im Wege der Aufnatrme der Kreissparkasse Rathenow durch die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam:
2. ei ne öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwi schen dem Landkreis Havelland und dem Zweckverband für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam über die Übertragung der Gewährträgerschaft im Zusammenhang mit der Vereinbarung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam und der Kreissparkasse Rathenow' 3 . der Landrat und der Vorsitzenden des Kreistages oder ihre Vertreter im Amt werden beauftragt, die öffentlich- rechtliche Vereinigung zur Übertragung der
Gewährträgerschaft zu unterzeichnen. Redaktionelle oder andere Hinweise der Sparkassenaufsichtsbehörde oderderkommunalen Aufsichtsbehörde, die sich aus der Anwendung des Sparkassengesetztes oder sonstiger Gesetze ergeben und den Inhalt derVereinbarung nicht verändern, können bis zum Unterzeichnungstermin in die Vereinbarung eingearbeitet werden.
Beschluß Nr. 066194
Wahl eines sachkundigen Bürgers für das Kuratorium "Jugend- und Kulturstiftung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam "
DerKreistag wähltgem. $ 7 Abs. l.2derStiftungs- satzung vom Verwaltungsrat der Mittelbranden- burgischen Sparkasse
Herrn
MichaelHohmann
Heinrich von Rosenberg Str. 5 l47l2Rathenow
als sachkundigen Bürger aus dem Gebiet des Gewährträgers in das Kuratorium.
1. Dr. Burkhard Schröder 2. HolgerSchiebold 3. ManfredPlaue
Iandrat Abgeordneter sachkundigerBürger
Beschluß Nr. 067194
Wahl von 3 Vertretern in den Verwaltungsrat der Mittelbrandenburgischen Sparkasse
DerKreistag wähltfolgende 3 Vertreterin den Verwal- tungsrat der Mittelbrandenburgischen Sparkasse :
Beschluß Nr. 075194
Entschädigungssatrung des Kreistages des LandkreisesHavelland
Der Kreistag beschließt fol gende Entschädi gungssatzung : Satrung
über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreista gsab geordnete und sachkundige Einwohner des Landkreises Havelland
(Entschädigungssatzung)
Der Kreistag des Landkreises Havelland hat auf Grund der
$ $ 5, 3 1 Abs. 4 und 5 derlandkreisordnung für das Land Brandenburg vom 15. 10. 1993 (GVBI. I, S. 433 ff.) in seiner Sitzung vom 2 5.04.l994folgende Entschädigungs- satzungbeschlossen:
$ 1
Aufrvandsentschädigung fr ir Kreistagsab geo rdnete ( 1 )Gewählte Kreistagsabgeordnete erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 350,00 DM.
(2)Der Kreistag kann auf Antrag des Vorsitzenden über eine Kürzung der Aufwandsentschädigung von
Abgeordneten, die wiederholt unentschuldigt an Sitzungen nicht teilnehmen, beschließen. DerBeschluß bedarf der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mi tglieder.
(3)Sind Abgeordnete an der Ausübung ihrer Pfl ichten ununterbrochen länger als drei Monate verhindert, wird für den darüber hinausgehendenZnitraum keine Auf-
wandsentschädi gung gewährt.
$ 2 Sitrungsgetd
(1 )Unbeschadetdes $ I erhalten gewählte
Kreistagsabgeordnete für ihre Teilnahme an Kreistags-, Ausschuß- und Fraktionssitzungen sowie andere durch den Kreisausschuß bestätigte Veranstaltungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 DM. Die Anzahl der anzurechnenden Fraktionssitzungen wird auf maximal 24 Sitzungen pro Jahrbeschränkt.
(2)Ausschußvorsitzende oder deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld in doppelterHöhe.
(3)Finden mehrere Sitzungen an einemTage statt, wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. Wird ein Ausschußmitglied im Laufe einer Sitzung durch einen Vertreteroder wird der Vertreter durch das reguläre Ausschußmitglied abgelöst, so
Beschluß Nr. 068194
Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern für die Verbandsversammlun g der Mittelbrandenburgischen Sparkasse
Der Kreistag wählt folgende 5 Mitgliederund deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse :
1. Dr. Burkhard Schröder 2. Dr. Adolf Krentz 3. HolgerSchiebold 4. Dr. VolkerSchulz 5. RobertHeller
Stellv. HeinzGrandt Stellv. JürgenPlückhahn Stellv. Dr.KlausJahnke Stellv. PeterNoel Stellv. JürgenSebastian
Beschluß Nr. 07U94
Personalmaßnahmen, betreffend der nicht wieder- gewählten Beigeordneten
DieBeigeordneten ArnoBecker MatthiasDera JörgGrigoleit JürgenHaeger IngeborgKaltwasser
werden mit Ablauf des 05. Mai I 994 aus dem Beamten- verh ältn i s auf Tnit entlas sen
Beschluß Nr. 07U94
Personalangelegenheit Dieter Dombrowski Hier:Entlassung
Herr Dieter Dombrowski wird mit Ablauf des 05 . Mu 1994 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit entlassen.
Seite 47 Amtsblatt für den Landkreis Havelland 1 994
wird das Sitzungsgeld nur an das zuerst anwesende Au s sc hu ßmitgl i ed g ezahlt. Ers treckt sich ei ne S i tzu n g über mehr als einen Tag, wird ein doppeltes
Sitzungsgeld gezahlt, wenn die Sitzungsdauer insgesamt mehr als acht Stunden betragen hat.
$ 3 Verdienstausfall
( 1 )Unbeschadet der $ $ 1 und 2 haben die Kreistags- abgeordneten für ihre Teilnahme an Veranstaltungen nach Maßgabe des $ 2 Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. Der Verdienstausfall wird fürjede Stunde der versäumten regelmäßigen Arbeitszeit berechnet, die letzte angefangene Stunde wird voll berechnet. Die anzurechnende regelmäßi ge Arbeitszeit fürPersonen, die nicht in einem Beschäftigungs- verhältnis stehen, wird auf 8.00 - 19.00 Uhrbegrenzt.
(2)Alle Kreistagsabgeordneten haben mindestens Anspruch auf einen Regelstundensatz von 9.00 DM, es sei denn, daß sie nachweislich keineNachteileerlitten haben.
(3)Unselbständigen wird, sofern sie einen Regel- stundensatz nach Abs. 2 nicht in Anspruch nehmen, der tatsächlich entstandene und nachgewiesene
Verdienstausfall ersetzt, höchstensjedoch 20,00 DM je Stunde.
(4)Selbständige erhalten eine Verdienstausfallpauschale je Stunde. Sie wird im Einzelfall, sofern der
Regelstundensatz nach Abs. 2 nicht in Anspruch genommen wird, auf derGrundlage des glaubhaft gemachten Einkommens nach billigem Ermessen festgesetzt. Die Pauschale darf höchstens 20,00 DMje Stundebetragen.
(5)Wer im beruflichen oderhäuslichen Bereich einen Nachteil erleidet, derin derRegel nurdurch Nachholen versäumter Arbeit bzw. Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhält einen Stundensatz in Höhe von 9,00 DM, in Ausnahmetällen bis zu 20,00 DM.
$ 4 Fahrtkosten
( I ) Den Krei stagsabgeordneten werden die Fahrtkosten, die ihnen durch Fahrten zum Sitzungsort und zu sonstigen Veranstaltungen im Rahmen ihrer
Abgeordnetentätigkeit entstehen, erstattet, höchstöns jedoch in Höhe der Kosten der Fahrten von der Wohnung zum Veranstaltungsort und zurück. Bei mehreren Wohnungen ist von derHauptwohnung auszugehen.
(2)Bei B enutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten erstattet.
(3)Bei Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeugs wird eine Wegstreckenentschädigung bis zum steuerlich anzuerkennenden Kilometersatz gezahlt.
(4)Bei Benutzung eines privateigenen Fahrrads wird eine Weg streckenentschädi gu ng i n Höhe von 0, 1 0 DIWkm gezahlt.
$ s
Reisekostenvergüfung
( 1 )Für vom Kreisausschuß genehmigte Reisen im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit erhalten die Krei stagsabgeordneten Rei sekostenvergütung nach Maßgabe des im Land Brandenburg geltenden Reisekostenrechts. Zugrunde zu legen ist die Reisekostenstufe des Landrats.
(2)Bei Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeugs wird eine Entschädigung bis zum steuerlich
anzuerkennenden Kilometersatz gezahlt.
(3)Sitzungsgelder nach $ 2 und Tagegelder nach reise- kostenrechtlichen Bestimmungen dürfen nicht
nebeneinander gewährt werden.
$ 6
Aufwandsentschädigung für den Kreistagworsitzenden
( 1 )Der Vorsitzende des Kreistags erhält neben den Ent- schädigungen nach den vorangegangenen
Bestimmungen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 .300,00 DM. Ist der Vorsitzende an der Ausübung seiner Pfl ichten ununterbrochen länger als drei Monate verhindert, wird für den darüber
hinaus gehenden Zeitraum die Aufwandsentschädigung nichtgewährt.
(2)Wird der Vorsitzende für die lritung einer
Krei stagssitzung vom 1 . stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, so erhält dieser hierfür zusätzlich eine einmalige Entschädigung in Höhe von 200 DM. Wird der Vorsitzende innerhalb eines Kalendermonats länger als zwei Wochen vom I . stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, so wird diesem eine zusätzliche Aufwand- sentschädi gung i n Höhe von 50 Vo der monatlichen Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden gewährt. Ist derVorsitzende länger als einen Monat an der Ausübung seinesAmtes gehindert, erhält sein 1. Vertreterfürdie hi erüber hi nau s gehe nde Tnit der Vertretu ng di e
Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden. Diese Regelungen gelten entsprechend fürjeden weiteren Stellvertreter, wenn derVorsitzende oderder 1. stell- vertretende Vorsitzende an derAusübung seines Amtes gehindertist.
$ 7
Entschädigung für sachkundige Einwohner ( 1)Sachkundige Einwohner, die zu Mitgliedern von nach
$ I 2 der Hauptsatzung gebildeten Ausschüssen bestellt worden sind, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien ein Sitzungsgeld in Höhe von 35,00 DM.
(2)Im übrigen gelten $ 2 Abs. 2 und $$ 3 bis 5 dieser Satzungentsprechend.
$ 8
Entschädi gungen für Fraktionsvo rsitzende ( I )Die Fraktionsvorsitzenden erhalten neben den Entschädigungen, die ihnen nach $$ I bis 5 dieser S atzung gewährt werden, eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 350,00 DM.
(2)Die Fraktionen können bestimmen, daß ein Teil der nach Abs. 1 gewährten Entschädigung an stell- vertretende Vorsitzende der Fraktion gezahlt wird. Im übrigen gelten $ 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2Satz2bis4 entsprechend.
$ e
Zahlungsunfzihigkeit
Bei Zahlungsunfähigkeit des Landkreises entscheidet der Kreistag über eine zeitweise Minderung oder
Aussetzung der o. g. Entschädigungszahlungen.
$ 1 0 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Rückwirkung zum I . Januar 1994 inKraft.
G.Thierbach - Vorsitzenderdes Kreistages-
Dr. B. Schröder - Landrat-
Beschluß Nr. 077194
Auftragsvergabe im Landkreis Havelland
I . Der Landkreis wird aufgefordert, bei der Vergabe öffentl i cher Au fträg e, die Trurlegu ng n ach Gewerken u nd evtl. in Teillose zu verstärken.
2. Die Auftragsvergabe an Generalunternehmen soll nur in begründeten Einzelf?illen erfolgen.
3. Bietergemeinschaften Brandenburger Untemehmen sollen unterAusnutzung aller zulässigen Spielräume gegenüber Generalunternehmen bevorzugt werden.
4. Derlandkreis wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen des Landes Brandenburg darauf hinzuwirken, daßFördermittel und Zuschüsse zukünftig gleichmäßig über das Jahr ausgereicht werden.
Beschluß Nr. 078194
Offener B rief der Bürgermeister
Der Kreistag Havelland begrüßt und unterstützt aus- drücklich den "offenen
Brief '
der Bürgermeister von Potsdam, Kleinmachnow, Falkensee, Neufahrland und Zepernick vom Febru ar 1994 zur Wohnungsnot in den neuenBundesländern.
Beschluß Nr. 078a194
Unterstützung des Offenen Briefes der Bürgermeister von Potsdam, Kleinmachnow, Falkensee,
Neufahrland und Zepernick
Der Krei stag Havelland unterstützt den "
Offenen B rief ' derBürgermeister von Potsdam, Kleinmachnow, Falkensee, Neufahrl and undZ.epernick und appelliert an die Adressaten des B riefes, sich für die Realisierung der geforderten Maßnahmen einzusetzen.
Seite 49 AmtsblattfürdenlandkreisHavelland 1994
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters gemäß
$ 60 Abs. 6 BbgKWahlG zum Übergang von Kreistagssitzen auf
Ersatzpersonen Stand: 31.03.1994
Durch Ablehung derWahl
oder Verzicht als Kreistags- dafür als Ersatzperson abgeordneter ausgeschieden: nachgerückt:
SPD-Fraktion
Herr Manfred Lendt Herr Dr. Horst Rosner Herr SR Eberhard Schultrich Herr Jörg Grigoleit Herr Erhard Hesse Herr Dr. B urkhardtSchröder HerrJohannes Arnhold
CDU-Fraktion
Herr Dr. Rüdiger Thurm
Herr Helmut Wernicke Frau Eveline Briest Herr Henry Barth Herr Dietmar Kratzsch Herr Bruno Görges Frau Heidemarie Crone HerrAndreas Schwinge
Herr Alfred van den Borg FrauAngelikaKrüger-Leißner Herr Erwin Bathe
Hen MR Dr. Dietrich Hampel HerrReinhard Schmidt
PDS-Fraktion
HerrGünter Degner
Bündnis' 90/die Grünen-Fraktion
Herr Rene Zander Frau Katrin Stutzer
Herr Peter Noel
Frau Ute Gröll Herr Heiko Tybussek
Kontaktwünsche des Imkerverbandes Berlin e.V.
Der Imkerverband Berlin e.V. sucht Kontakte zu Landwirtschafu betrieben
- Forstämtem
- Naturschutzbehörden
- VerwaltungenvonsonstigenBlühflächenwie Bundeswehrgelände und Brachfl ächen die BienenvölkerzurBestäubung einsetzen möchten.
Interessenten wenden sich an:
Imkerveöand Berlin e.V.
Obmann für Wanderung, Udo Klaus
" Pilatusweg 12 12107Berlin
Bei Interesse sind folgende Angaben zu machen:
l. Tracht (zu bestäubende Pflanzen und Blühzeit) 2. Fläche in ha
3. Mögliche weitere Trachtfolgen
4. Werden vom Flächennutzer Bestäubungsprämien gezahlt?
5. Verzichten Sie auf bienengefährliche Pfl anzenschutzmittel während der Bestäubungszeit?
6. Nehmen Ihre Anrainer ebenfalls Rücksicht auf Bienen?
7. Befindet sich auf Ihrem BestäubungsgelZinde ein natürliches Wasservorkommen?
8. Anschrift und Name des Amtstierarztes.
Grundlage der Kontakte sollte die Wanderordnung der Länder Berlin und Brandenburg sein.
gez.Becker
Information der Kreissparkasse Rathenow
Aufgebot
Folgendes von uns ausgestellte Sparkassenbuch soll für kraftlos erklärt werden :
Anragsdatum: '
14.M.1994 Kontonummer: 63065999
Derlnhaberdes Sparkassenbuches wird aufgefordert, binnen 3 Monaten seine Rechte unterVorlegung des Sparkassenbuches bei uns anzumelden, da anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.
B€schluß
Fürdas folgende durch uns aufgebotene Sparkassenbuch wurde innerhalb derAusschlußfrist von 3 Monaten kein Recht bei gleichzeitiger Vorlage des Sparkassenbuches angemeldet:
Antragsdatum: 12.10.1993 Kontonummer: 68033684
Das Sparkassenbuch wird hiermit für kraftlos erklärt.
Beschluß
Für das fol gende durch uns aufgebotene Sparkassenbuch wurde innerhalb der Ausschlußfrist von 3 Monaten kein Recht bei gleichzeitiger Vorlage des Sparkassenbuches angemeldet:
Anüagsdatum: 21.12.1993 Kontonummer: 68102417
Das Sparkassenbuch wird hiermit für kraftlos erkläirt.
gez. Kreissparkassenvorstand
in derEinnahme auf inderAusgabeauf und
imVermögenshaushalt in derEinnahme auf inderAusgabeauf festgesetzt.
gez. Amtsausschuß- vorsitzender
4.802.720DM 4.802.720DM
157.100DM 157.100DM
gez. Mitglied d.
Tagungsleitrirng
Haushaltssatzung für das Haushalts- jahr l994des Amtes Rhinow
Aufgrund des g 36 ff KVerf wird nach Beschluß des Amtsausschusses Rhinow folgende Haushaltssatzung erlassen:
$ 1
Der Hau sh altspl an ftir das Hau sh altsj ahr 1 994 wird im Verwaltungshaushalt
Genehmigung des Antrages des Trink- wasser- und Abwasserzweckverbandes Glien auf Genehmigung für die Gemeinde
Grünefeld, Landkreis Havelland und Bötzow, Landkreis Oberhavel, in den o.g.
Zweckverband aufzunehmen
Die Aufnahme der Gemeinde Grünefeld und Bötzow in den Trink- und Abwasserzweckverband Glien vom 22.3 . 199 4(Beschuß N r . 1 /9 4) wird hiermit gemäß g I 0 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsar- beit (GKG) vom 19.12.1991 (cVBl . BB. S. 685) genehmigt.
gez. Grandt Dezement Landkreis HVL
Satzung
des Trink- und Abwasserzweck- verbandes "Glien"
$ 1
Verbandsmitgtieder, Name, Rechtsform, Sitz, Aufgabe
I . Die Gemeinden Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Wansdorf, Schönwalde und Grünefeld im Landkreis Havelland und die Gemeinde Bötzow im Landkreis Oberhavel bilden nach den g g 1 und 4 ff des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit im Land Brandenburg (GKG) voml2.12.l99l (GVBI. BB Seite 685) einen Zweckverband.
2. DerName des Zweckverbandes lautet: Trink- und Abwasserzweckverband " Glien "
3 .DerZweckverband ist eine Körperschaft des öffentli- chen Rechts. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Er dient dem öffentlichen Wohl.
Sitz des Zweckverbandes ist 14&lPaaren/Glien.
Chaussee 1la.
Der Zw eckverband hat im Gebiet seiner
Mitgliedsgemeinden (Verbandsgebiet) die folgenden Aufgaben:
a) die Versorgung mit Wasser
b) die schadlose Abwasserableitung und-behandlung Bei derAufgabenerfüllung sind die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfüllen. Zu den Aufgaben gehören auch die Planung, Errichtung, Instandsetzung, Erneuerung und derBetrieb der zur Erfiillung der Wasserversorgung, Abwasserableitung und-behandlung erforderlichen unter- und oberirdischen Bauwerke, baulichen und ausrüsfu ngstechnischen Anlagen.
$ 2 werden festgesetzt:
-entfällt- - entfällt -
der Höchstbetrag des Kassenkredites auf 700,00 DM.
s 3
- entfällt-
$ 4 -entfällt-
$ s
Die Amtsumlage wird auf 37 Vo v.H. der Umlagegrundlage der Gemeinden festgelegt.
Seite 51 Amtsblatt für den Landkreis Havelland I 994
$ 2 Organe Organe des Zweckverbandes sind :
die Verbandsversammlung derVerbandsvorstand derVerbandsvorsteher
$ 3
Verbandsversammlung
$ 1 6
Abwicklung bei Auflösung des Zweckverbandes
I . Im Falle derAuflösung des Zweckverbandes erfolgt die Verteilung des Vermögens und der Verbindlichkeiten auf Verbandsmitglleder nach dem Verhältnis der Zahl der Hausanschlü sse.
Dabei ist $ 14 Abs. 2 Satz 2 anzuwenden.
2. Etwaige Versorgungslasten, die sich aus der Abwicklung der Dienstverhältnisse der ' Dienstkräfte des Verbandes hierbei ergeben,
werden nach Maßgabe des Abs. 1 auf die Verbandsmitglieder ab gew älzt,soweit nicht eine abweichende Regelung nach $ 12 Abs. 3 getroffen wordenist.
$ 1 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrerBekannt- machung in Kraft. Gleichzeitig wird hiermitdie Verbandssatzung des Trink- und
Abwasserzweckverbandes "
Glien " vom 3 1 . 8. 1 993 aufgehoben.
gez. Eitner Verbandsvorsteher
Genehmigung von Spendenaufrufen für die satzungsgemäße Aufgabe "Erholungsurlaub
von strahlengeschädigten Kindern"
Entsprechend der Zust?indigkeit der
Kreisordnungsbehörde für öffentliche Sammlun- gen innerhalb des Kreisgebietes nach derVerord- nung über das öffentliche Sammlungs- und Lotteriewesen vom 1 8.02. 1985 (BGl IINr. 32) wirdhiermitverfügt:
I . Die Genehmigung in der Zeit vom Mai bis September wird erteilt.
2. Die öffentliche S ammlung i st nur i n fol genden Formen zulässig:
a) durch Verkauf von Gegenständen, in deren Verkaufspreis ein Spendenbeitrag enthalten ist;
b) durch Einrichtung und öffentliche Bekanntma- chung eines Bankkontos, auf das die Spenden eingezahlt werden können; ein Kennwort ist zu verwenden;
c) durch Einrichtung und öffentliche Bekannt- machung von Stellen, bei denen Sachspenden entgegengenornmen werden.
3. Die Aufrufe sind beschränkt auf den Landkreis Havelland.
4. Die Genehmigung der örtlichen Sammlung ist in Verant- wortung der Kreisordnungsbehörde im Amtsblatt für den Landkreis Havelland zu veröffentlichen.
Begründung:
Der Verein "
Kinder von Tschernobyl "
ist ein eingetragener Verein, derentsprechend seiner Satzung ausschließlich gemeinnützig arbeitet. Die Gemeinnützigkeitdes Vereins verlangt ein e Realisierung des Vorhabens durch
Sachspenden und Geldspenden.
Sein Anliegen, Kinder aus der Region Tschernobyl einen vierwöchigen Erholungsurlaub in derNähe von Rathenow zu ermöglichen, i st ei n humanifäres und dementsprechend untersttitzungswi.irdig.
Eine ordnungsgemäße Durchflihrung der Spendenaufrufe ist durch Bereitstellung eines Vereinskontos gegeben.
Die Genehmigung zur öffentlichen Sammlung kann widemrfenwerden.
a) wenn die der Genehrhigung zugrunde liegen- den Angaben unwichtig oder irreführend waren;
b) wenn die Sammlung in anderen als den ge- nehmigten Formen durchgeführt wird ;
c) wenn Auflagen, mit denen die Genehmigung verbunden ist. nicht erfüllt wurden.
gez.Lendt
Amtsleiter Ordnungsamt
Amtliche Bekanntmachung
Örtliche B au vorschrift über Gestaltung - Gestaltungs- satzung nach g 83 Bauordnung - für die Stadt premnitz im Bereich Liebi gstraße - Beethovenstraße
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Stizung am 7 .4.1994 auf Grundlage des g 83 der Bauordnung vom 20 .7 .1990 den Beschluß zur " Gestaltungssatzung für die Stadt Premnitz im Bereich Liebigstraße-Beethovenstraße"
gefaßt.
Diese Satzung wird ab29 .5 .1994 im Bauamt der Stadtverwaltung Haus II. Heims traße 26/28 im
Zimmer 8 ausgelegt und kann dort während der Dienstzeit von j edermann eingesehen werden.
gez. Dr. Aurich
Bürgermeister
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Landkrcis Havelland Der Landral
Anteile Verwaltungsaufteilung auf Dienstorte
7.72 Narcn l---l Rathenow
Landkreis Havelland Der Landrat
Strukturplan Bereich Landrat
S l a n d : 1 1 . 0 4 . 1 9 9 , 1S t a n d : 1 1 . 0 4 . 1 9 9 4
Strukturplan Allgemeine Verwaltung
Dezernat I
und Ordnungswesen
Landrat Hen Dr. B. Schrirder
Gleichstellungsbeauftragte
Rechnungs und Ge- meindeprüfungsamt Amt 14 Frau Belling (komm.)
sG 32.2
Feuer-,Brand-,Katastr.- schutz,Rettungsdienst
s(;32.4
Straßenverkehrsangel und -sicherung
Anteile Verwaltungsaufteilung auf Dienstorte
7,1 Nuurn l--l Rathenow
Strukturplan Dezernat III U mw e lt und Landwirtsc haft
S t a n d : 1 1 . 0 4 . 1 9 9 4 Amt zur Regelung
offener Vermögensfra gen Amt 25
Hen Löwe
A m t 5 3 Herr Dr. Knackmuß
sG 25.7 Volkseig.,Nega- tivatt., (irundh.rechcrche
s G 5 3 . 1 Amts- und Vcrtrauens
sG 25.2 aulleb.staatl. Ver walt.,Folgean- sprü.,Negativatt., Ilestel l.z.gesetzl.
Vertreter
sG 25.8 Enteignung bis 1949 Bodenreform, L,iegenschaften- sG 25.3 GVO
Aufbau-,{Sauland- ges.enteig.,zentr.
Aktenverualtung
Ilodenr.,Anspr.
b . 1 9 3 3 u . 4 5 Liegensch.-GVo
Landkreis Havelland Der Landrat
sG 66.1 Umweltrecht IJAWB
sG 83.1 ländliche Entwicklung sG 39.2
l-ebensmi ttelübeNach., Fleischkontrolle
sG 66.4 Abfallwirtsctraf t,ent- sorg.pfl icht.Körpersch.
Anteile Verwaltungsaufteilung auf Dienstorte
7 Nauen l---l Rathenow'
Landkrcis Havclland Dcr Landrat
* zukünf tig vorgg-sehen
Anteile Verwaltungsaufteilung auf Dienstorte
ffi Nauen [---l Rathenow
L-andkrcis Havelland Der l.andrat
Strukturplan Dezernat IV Bau und Re gionalplanung
Strukturplan Dezernat V Soziales, Jugend, Sport, Bildung und Kultur
Stand: 1 1.0,1.1994
S t a n t l : l l . M . l 9 i 4 lloch- und Straßen-
bauamt Amt 65 Frau Tech Planungsamt
Amt 61 Frau Westphal (amt.)
sG 63.1 Bauaufsichts- bczirk I
sG yr.l
Allg. lrachvcrualtung
s{;50.3
Auslaod u.s()Dsl srzialc I)icostc,llatbg Aüslandcrbcauflr
s { ; 5 1 . 1
Allg und lrstndcrc sozialc l)rcnslc
s(; 50.5
W o l r r r g c l J s t c l l c
Antei le Verwaltungsaufleilung auf Dienslorte
772 Naucn l----l Rathcnow